Beiträge von Scoundrel

    Bei uns hier auf der Insel in dem Buero in dem ich arbeite sind 90%+ der Projekte BIM Level 2. Und das wird mittlerweile auch vom Kunden (meist oeffentliche Hand) genaustens ueberprueft.

    Ein Bussystem ist ja auch Voraussetzung um mit Handy irgend was im Haus steuern zu können.

    Das wurde ja schon richtig gestellt. Ich habe kein Bus system im Haus, kann aber ueber das Handy von der Heizung ueber die Kameras (intern,extern und Tuerklingel), das Lautsprechersystem, die Rauchmelder, die Waschmaschiene und die wichtigsten Lichter steuern... Alles mit einer einzigen App. Ganz ohne Bussystem.

    Man kann Standard Bauteile im Werk automatisiert herstellen. Das spart durchaus Zeit und Lohnkosten. Selbst das händische Bestücken der Bauteile im Werk geht auch rational und schneller vonstatten. Man braucht dazu auch keine teuren Facharbeiter. Es wird Zeit, dass die Industrialisierung auch auf dem Bausektor ankommt.

    Man kann so ziemlich alles im Werk herstellen. Ich habe gerade eine Schule uebergeben da wurden alle tragenden Teile (ohne Bodenplatte und Fundamente) und die meisten nicht tragenden Teile im Werk gefertigt. Da kommen die Ausenwandelemente inklusive Fenster, Verkleidung, Brandschutz etc auf der Baustelle an. Nur an den Elementverbindungen wird die Fassade vor Ort angebracht. Unterkonstruktion ist aber schon dran.

    Auch der Technikraum wird als Modul im Werk gebaut, voll ausgebaut und dann auf der Baustelle an seinen Bestimmungsort gekrant.


    Braucht halt deutlich mehr vorab koordination aller Gewerke. Aber dann geht es recht fix.


    Das ganze geht natuerlich bei weniger komplexen Gebaeuden wie einem EFH noch einfacher.

    Angenommen, das Land macht nach Beurkundung eines Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Käufer von diesem Vorkaufsrecht tatsächlich Gebrauch.

    Falsche Vorangehensweise. Der Verkaeufer informiert den Vorkaufsberechtigten ueber seinen Verkaufswunsch. Er setz diesem eine angemessene Frist bis zu der dieser erklaeren soll ob er von seinem Vorkaufsrecht gebrauch machen will.


    Alles Weitere folgt darauf.

    Ich kenne einen sehr aehnlichen Fall.


    Da ist es aber ein Feriendorf.


    Bebaungsplan auch aus den 60ern.


    Dort sind ca 50% der Haeuser dauerbewohnt.


    Die Gemeinde weiss das und duldet es.


    Sie wuerde auch am liebsten den Bebaungsplan aendern, scheut aber die Kosten dafuer und versucht es so lange wie moeglich aufzuschieben.


    Es gab noch 3 freie Bauplaetze die seit den 6ogern niemals bebaut wurden. Dort stehen seit ca 5 Jahren nun Neubauten die sich an den Bebaungsplan halten, aber halt auch daurgenutzt sind. Die Gemeinde war da sehr offen als ich die Bauantraege eingereicht habe.


    Aber ganz klar, es ist und bleibt halt ein Risiko.

    Meine Frau und ich teilen uns einen kleinen 1er BMW...



    Mit etwas groesserem Motor (huestel).


    3.0l Reihen-Sechzylinder, Turboaufgeladen.


    Und nein, Ich habe kein schlechtes Gewissen.


    Wir sind beide Elektrofahrzeugen sehr aufgeschlossen, aber wir koennen weder zu Hause (Typisches mittel Reihenhaus in England in einem Kleinstadtzentrum von ~1830 mit der Eingangstuere direkt auf den Gehsteig), noch auf unseren Arbeitsstaetten laden.


    Wenn ich im Heimaturlaub bin, fahre ich aber sehr gerne die Elektroautos meiner Eltern.


    Polestar 2 fuer laengere Strecken und den Mini SE als Stadtflitzer fuer die Kurzstrecken.

    Beide werden uebrigens zu 80% mit selbst generiertem Strom geladen.


    So macht Elektromobilitaet Sinn.

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Finde ich mal ein sehr talentiertes Kerlchen.

    So, gerade kam das lang erwartetet Schreiben von meinem aktuellen Stromlieferanten, da die Preisbindung in meinem Tarif zum 1.1.23 ausläuft.

    Der Tarif wird erhöht von aktuell 19,38 ct/kWh auf 51,43 ct/kWh.

    Kündigung ging natürlich instant raus.

    User Vertrag (hier in England) mit Preisbindung (Strom & Gas) ist leider im Sommer ausgelaufen. Nun sind wir im flexiblen Tarif :rb:

    Keine Chance seither irgenwo einen neuen Anbieter zu finden, der einem zumindest 1 Jahr eine Preisgarantie gibt. Da bist du voellig ausgeliefert. Unsere Energiekosten haben sich fast verdeifacht. :eek:

    Im Ausland habe ich schon alles mögliche erlebt, das kann jetzt keine Referenz sein.

    Richtig, als wir uns hier vor 5 Jahren nach einer Mietwohnung umgesehen haben, bin ich vom glauben abgefallen, als in einem Badezimmer flauschigen Teppich verlegt war! :eek:

    Kenn ich aus GB auch. Teils auch aus DK. Ob das hier zulässig wäre? Keine Ahnung. Aber vermutlich gar nicht durchsetzbar, weil die Akzeptanz fehlt.

    Korrekt. Verwenden wir hier fast ausschliesslich z.B. im Bildungssektor in Nassraeumen. Hat ja R11, sollte also auch in Deutschland zulaessig sein. Schoen finde ich die Vinylboeden mit R11 allerdings nicht.

    Dann zitiere ich hier mal aus dem oben verlinkten BGH Urteil.

    Ausser aus Kulanz, wird die WEG wohl nicht zur Zahlung zu uebereden sein.


    BGB § 687 Abs. 1, § 812, § 951; WEG § 21 Abs. 4


    a) Dem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, steht kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 f.).


    b) Auch wenn der Wohnungseigentümer eine Maßnahme zur Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in der irrigen Annahme durchführt, er habe diese als Sondereigentümer auf eigene Kosten vorzunehmen (hier: Fenstererneuerung), besteht ein solcher Anspruch nicht.
    BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17 - LG Hamburg AG Hamburg-Barmbek

    ich denke es muss erstmal geprüft werden ob der Art. 43 Fensterrecht greift. Du schreibst 0,5m Abstand der Grenze zur Fassade dann kann es gut sein das die Fenster über 0,6m Abstand zur Grenze haben. Und schon greift der nicht mehr.

    Ich lese aus dem zweiten Absatz etwas Anderes heraus.


    Die Entfernung wird von dem Fuß der Wand, in der sich das Fenster befindet, unterhalb der zunächst an der Grenze befindlichen Außenkante der Fensteröffnung ab gemessen.

    Erstens das und auf die Baugenehmigung... Wenn die Pläne schon nicht dem ist Zustand entsprechen, bezweifle ich, dass das so genehmigt ist.


    Also was ist es nun? Garage einfach 420mm höher gesetzt um die lästigen Stufen zu umgehen dafür aber die eh schon sehr Steile Rampe noch viel steiler machen? :eek:

    Ihr sitzt dann ja mit der Terrasse an der Straße. Ist die stark frequentiert?

    Habe mir das Grundstück gerade mal auf Google angeschaut. Nein, ganz sicher nicht. Und die Aussicht wird sicherlich auch richtig toll.

    Mir gefällt der Entwurf sehr.

    Momentan ist das Grundstück ja eher noch ein Wald. :eek:

    (...)weil das Amt einen Heiratsschein verlangt, aus einem Land wo es solche nicht gibt.

    Oh ja, Ich habe Deutschen Behörden und Banken etc. teilweise 10 Mal erklären müssen, dass ich Ihnen keine Meldebescheinigung zukommen lassen kann, weil es diese hier schlicht und einfach nicht gibt. Da wird nach Schema F gearbeitet. Dokument X fehlt, also wird Dokument X sooft angefordert, bis es da ist.


    Wenn die Behörde hier konsequent wäre, müsste sie nicht eigentlich auch die Nutzung als Ferienwohnung untersagen? (Das wäre natürlich nicht zu hoffen)

    Jetzt liegt ein Ei drin, mal sehen.

    Womit hast du denn das Ei angelockt? Lässt du es auch wieder frei? :D


    Sorry, wollte eigentlich nur viel Erfolg wünschen. Hatte auch mal einem Wohnort ein Marder Problem, dass ich nicht lösen konnte. Jetzt habe ich ein (Nachbars-) Katzen Problem, die auch denken, dass unser Grundstück das weltbeste Katzenklo ist... :motz2: