Beiträge von sarkas

    Sorry, war ein paar Tage im Urlaub ;)


    Also um hier das Symptom einigermaßen im Zaum zu halten wird wohl das wiederholte Überstreichen schon das probate Mittel sein.

    Was man aber machen kann, ist ein fungizides Additiv der Farbe beimengen.

    Damit kann man die zeitlichen Intervalle dieser Anstriche deutlich strecken.


    Z. B. Antischimmelkonzentrat von Pufas (wichtig ist, dass "fungizider Farbzusatz" draufsteht)

    Und noch wichtiger ist, hier gilt NICHT: "viel hilft viel", sondern soviel reintun, wie vorgeschrieben ist.

    Weil das Zeug für den menschlichen Organismus auch nicht gerade Balsam ist.

    Typische Epoxid-Beschichtungen sind im Bodenbereich je nach genauem Aufbau nur Dampfbremsen, keine Dampfsperren und deshalb nur unterhalb bestimmter produktspezifischer Untergrundfeuchten im mittleren Feuchtebereich zugelassen. Von Beschichtungen für Wände weiß ich es nicht, vielleicht schaut sarkas freundlicherweise dazu in seine Unterlagen?

    Für einen solchen Fall ist 2K-Epoxid ja trotzdem nur eher ein theoretischer Ansatz, weil was ist mir lieber?

    Ein leichter Geruch, den Besucher schon fast nicht mehr olfaktorisch erfassen können, oder leben in einer Plastiktüte.

    Etwas anderes wäre die Beschichtung mit Epoxid nicht.

    Hört sich vielleicht wie ein Widerspruch zu meinem ursprünglichen Handlungsvorschlag an, ist es aber nicht.


    Dieses Material kann auf Wänden übrigens durchaus eingesetzt werden. Aus technischen Gründen gibt es da (außer den üblichen Voraussetzungen) keinen Hinderungsgrund.

    Es ist aber praktisch unmöglich die aufgebrachte oder aufzubringende Schichtdicke so zu definieren, dass ein relevanter SD-Wert abgeleitet/errechnet werden könnte.

    Somit ist es natürlich eine Dampfbremse (wenn auch bei richtiger Anwendung eine gute...) und keine Dampfsperre.

    Schellack hat durchaus seine Existenzberechtigung, aber wenn ich auf einer Wand(Decke) tatsächlich malerisch mit Hardcore-Mitteln gegen Gerüche arbeiten wollte,

    wäre mein Favorit 2K-Epoxidmaterialien.

    Sorry mal vorab, wenn ich irgendwas wiederhole, denn ich habe nicht alles nachgelesen.


    Ralf ist da schon auf der richtigen Schiene.


    Nikotin, Teer bzw. die Kombination aus fast allen Restprodukten bei Tabakkonsum sind stark von jeglicher Feuchtigkeit beeinflusst.

    Das heißt von Luftfeuchtigkeit also Wasserdampf genauso wie von "Wasser" Farben (z. B. Anstrich) etc.

    Die eigentliche Wirkung von Nikotinfarben besteht darin, dass sie einen Anstrichfilm erzeugen, der diese feinste in Wasser aufgelösten

    Stoffe daran hintert mit der Feuchtigkeit beim Abtrockenen an die Oberfläche transportiert zu werden.

    Dieser Prozess ist bei den klassischen Farben praktisch nicht der Fall.


    Nikotinfarben, und hier noch eher die lösemittelhaltigen können auch in einem bestimmten Ausmaß den Geruch "reduzieren",

    aber wie Ralf schon angedeutet hat werden Gerüche auch über Wasserdampfdiffusion freigesetzt.

    Und ja, das durchwandert bei der entsprechenden Intensität auch neue Putzschichten und Farben.


    Der kleine Aufwand wäre hier also, evtl. eine Nikotinfarbe aufzubringen, welche eine gewisse Verbesserung bringt,

    und wenn man nicht gleich eine dezentrale KWL (oder einen primitiven Rohrlüfter) einsetzen will (was schon sinnvoll sein kann),

    wäre auch ein bezahlbarer Ozongenerator mit gelegentlichem Nutzen eine Überlegung.

    Das Farbmuster ist ganz sicher von den guten, alten Musterwalzen (Leimfarbe).

    Das sieht man an dem sich wiederholendem Muster und auch an dem etwas unregelmäßigem Farbauftrag.

    Habe noch eine ganze Kiste voll von diesen Teilen hier (+ Mehrwannenaplikationsmaschine :) )

    Hilft dem TE aber leider nix.


    Er hat mich nach Petersaurach eingeordnet. Da ursprünglich langjähriger Nürnberger ist er etwa 50 km daneben.

    Wenn ich den jetzigen Wohnort (fast 20 Jahre) in Burgthann nehme, sind es schon rund 75 km.

    Den ursprünglichen Geburtsort München kann er schwerlich erkennen, da ich von dort mit 6 Wochen nach Franken verschleppt wurde.

    Erstmal die offensichtlichsten Schritte:
    Öffne Fenster und Türen, um frische Luft hereinzulassen und den Geruch schneller abzuführen.
    Verwende Luftreiniger mit Aktivkohlefiltern, um die Luft zu reinigen.
    Gib Schüsseln mit Essig in den Raum, um unangenehme Gerüche zu absorbieren.
    Gib der Zeit eine Chance - der Geruch sollte im Laufe der Zeit von alleine verschwinden.
    Pflanzen wie Efeu oder Bambus können ebenfalls helfen, die Luft zu reinigen.

    Wenn es Formaldehyd sein sollte, was er riecht, funktioniert keiner Deiner Vorschläge.

    Alles was Du da schreibst ist "Symptombekämpfung"

    Das Formaldehyd gast trotzdem bis zu 30 Jahre aus.


    Die einzige und wahre Lösung heißt raus mit dem Zeug. (ich weiß, dass das nicht immer geht)



    Ach ja, die einfachste Möglichkeit eine Belastung zu reduzieren ist, die ganzen offenen Kanten mit Kantenaufleimern und auch die offenen Löcher zu verschließen.

    TVOC wählt darf dieses auch als ein Indikator für Formaldehyd gesehen werden, oder?

    Nein, überhaupt nicht.



    Angenommen werden TVOC und Formaldehyd proportional aus Holz verströmt

    Du hast eingangs von Holzwerkstoffplatten geschrieben. Hier sind wir eher bei Aldehyden.

    TVOC eher aus Weichholz. Wurde doch alles schon geschrieben.


    Wie schon gesagt, wenn Du nicht die ganz große Keule auzspacken willst, probiere doch erst mal Biocheck F.

    Damit kannst Du zwar weder einen genauen "Wert" bestimmen, noch aussagekräftig über eine Gesundheitsgefährdung erfahren,

    aber es kann durchaus einen "bezahlbaren" Hinweis auf die Notwendigkeit einer professionellen Messung geben.



    PS: Manche Deiner geschriebenen Sätze erfordern schon ein wiederholtes Lesen, um den Sinn zu verstehen.

    Soweit ich bisher lese gibt’s zwei Typen Messgeräte für Luftqualität: Terpenen (VOC) und Formaldehtde. Kann man pauschal sagen die beiden sind gleich aussagekräftig für Luftqualität? Welches kann relativ genauere Messergebnisse liefern?

    Da gibts schon eine ganze Menge mehr, an Messgeräten UND an Luftschadstoffen, die gemessen werden können.

    Das geht vom einfachen Kompaktor (z. B. Schimmelpilz) bis zur 1 Literpumpe für eine ganze Menge mehr an Schadstoffen. Das wäre eine größere Liste. Und, und, und ...

    Und die Messgeräte, welche von Laboren, Gutachtern etc. genutzt werden, sind i. d. R. "die Besseren".

    Ach, das dampft sich irgend wann mal aus. Neu eben. Ihr könnt die Möbel auch erst mal ne Weile in einem trockenen, gut gelüfteten Abstellraum abstellen und nach ner Weile dann in der Wohnung aufstellen. Neue Dinge riechen nun mal.

    Terpene dampfen aus (bzw. können "ausgeheizt" werden), Aldehyde ganz sicher nicht.

    Fogging?

    Nur so am Rande erwähnt, und auch nicht für einen, mit Abwesenheit glänzenden TE ....


    Ich hatte schon öfter mit Fogging zu tun und mich auch damit beschäftigt.

    Drum der kurze Hinweis. Ich habe Fogging noch nie so punktuell auftreten sehen.


    (man hat zwar schon Pferde kotzen sehen, aber das nur so als kleiner Hinweis)

    In Holzwerkstoffplatten sind nach wie vor Formaldehyde.

    Die riechen sehr oft stark.

    Vielleicht auch Acetaldehyd oder Propionaldehy.


    Kauf Dir mal Spasshalber Biocheck F (von Träger).

    Ist zwecks Orientierung in punkto Formaldehyd durchaus interessant.


    Bei Aldehyden kann man nur Lüften, wird sie aber niemals ganz wegbekommen.

    Richtig: Dann ist das Symptom ( muffiger Geruch ) wahrscheinlich beseitigt, nicht aber die Ursache. Der Begriff " Symptome " wird im juristischen Sinne verwandt, wenn es darum geht, was ein Anspruchssteller gegenüber dem Anspruchsgegner vorzutragen hat, um jenen zu einer Beseitigung einer den Anspruchsteller belastenden Beeinträchtigung zu veranlassen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH reicht es aus, wenn der Anspruchsteller die beklagte Erscheinung ( Symptom ) nach Art und Ort so hinreichend bezeichnet, dass der Anspruchsgegner weiß, wo und was er zu überprüfen hat. Aufgabe des Anspruchsgegners ist es dann, die Ursache einer - zu Recht gerügten - Erscheinung zu klären und diese sodann dauerhaft, endgültig und nach den aRdT zu beseitigen und zwar auf seine Kosten.


    Hier: Der TE beanstandet muffigen Geruch, den er in der gemeinsamen Haustrennwand und zwar auf der gegenüberliegenden Seite eines Badezimmers des Nachbarn mit Vorschaden lokalisiert, und er vermutet, dass der muffige Geruch auf einem Mangel auf der Nachbarseite beruht. Hierzu hat er zureichende Anhaltspunkte benannt, die seine Annahme unterstützen. Der Nachbar könnte und müßte sich also auf entsprechendes Verlangen des TE zunächst selbst vom Vorhandensein des muffigen Geruchs überzeugen und sodann unter Hinzuziehung eines versierten Fachmann kontrollieren, ob auf seiner Wandseite die " Quelle allen Übels " ist, wo sie in der Vergangenheit auch schon einmal unstreitig war.


    Denn nach §§ 1004, 906 BGB hat der Nachbar dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Wohngebäude keine Gerüche, welche Ursache sie auch immer haben mögen, in das angrenzende Gebäude des TE übertreten.


    Befinden sich auf der Wandseite des Nachbarn die Ursachen der Gerüche, wofür einiges spricht, dann hat der Nachbar sie zu unterbinden. Der TE muss überhaupt nichts machen. Im Gegenteil: Der TE hat unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Nachbarn hinsichtlich aller bislang - vergeblich - aufgewandten Maßnahmen und Kosten und aller Kosten, die gegebenenfalls in seinem Gebäude bislang unentdeckt geblieben sind und nach Klärung der Ursachen und deren Auswirkungen noch zusätzlich beseitigt werden müssen.


    Mithin ist und bleibt es Unfug, nur die beklagte Erscheinung ( Symptome ) auf der Wandseite des TE " abzusperren " und die ungeklärte Ursache hinter der Absperrung weiter austoben zu lassen.

    Ich habe NUR einen erfragten Kommentar zu der Möglichkeit des Verhindern des Durchdringens eines Geruches gegeben.


    Dazu bedarf es keinen an MICH gerichteten Kommentar in Form eines literarischen Ergusses.

    Spachtelungen werden ziemlich sicher nichts nützen, weil im Grunde alle diffusionsoffen.

    Nikotinfarben sind auch eher dazu gedacht durchschlagende, meist lösliche Stoffe zu binden und reduzieren den Nikotingeruch auch eher, als ihn zu unterbinden.

    Im Gegenteil, mit einer Nikotinfarbe würde ich mir die einzige Möglichkeit nehmen, etwas wahrscheinlich funktionierendes, nämlich Epoxid, zu nutzen.


    Wenn die Wand immer noch der blanke Sanierputz ist, und es sicher ist, dass der Geruch hier durchdiffundiert, wäre für mich die einzige Chance ein 2K-Epoxisperrgrund.


    Die Wand mit (z. B.) Olafirn neutralisieren und 2x mit Epoxi. Dann ist Ruhe.


    PS: Das geht NUR auf dem blanken Untergrund. Auf gestrichenen Untergründen geht das i. d. R. nicht.

    PPS: Man kann evtl. dann noch mit Ozon (gegen die Symptome) nachhelfen

    2 cm Höhenunterschied ist schon eine Hausnummer für Niveliermasse.

    Gehen tut das schon. Da gibt es Syteme, welche durch eine zulässige Quarzsandvergütung etwas günstiger werden.

    Aber trotzdem wird das richtig teuer.

    Das habe ich mir aus dem Link von Karo herauskopiert:


    die Oberste Baubehörde hat zum Artikel 36 (1), Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BayBO nach einer Anfrage meinerseits 2006 zu einem Bauvorhaben folgende Stellung dazu abgegeben:

    "Zur Anwendung der Spezialregelung für Maisonette-Treppen in Art. 36 BayBO auf zweigeschossige Dachwohnungen können wir Ihnen folgende Auskunft geben:

    Gem. Art. 36 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 BayBO sind - abweichend von der Grundanforderung an Satz 1 - notwendige Treppen ohne eingenen Treppenraum für die innere Verbindung von Geschossen derselben Wohnung zulässig, wenn die Personenrettung aus jedem Geschoss im Brandfall noch auf andere Weise g e s i c h e r t ist. In der Regel wird davon ausgegangen, dass dies durch Dachgeschossfenster nicht imm zweifelsfrei erfüllt wird. Das heißt, die Erleichterung des Art. 36 kann für eine Maisonette in zwei Normalgeschossen grundsätzlich in Anspruch genommen werden (die Einhaltung des Art. 15 Abs. 2 Satz 1 BayBO vorausgesetzt); bei einer Maisonette im Dachgeschoss sind die Besonderheiten des Einzelfalls entscheidend. Ob die Erleichertung von der regelmäßigen Anforderung des baulichen Anschlusses beider Ebenen an den Treppenraum oder von dem Erfordernis eines vom Wohnungszugang unabhängigen baulichen Rettungsweges zulässig ist, bedarf der Einzelfallbeurteilung durch den Entwurfsverfasser bzw. den Ersteller des Brandschutznachweises. Bedingung für die Anwendung der Spezialregelung für Maisonette-Treppen ist die gesicherte Personenrettung aus jedem Geschoss noch auf andere Weise."

    Die "gesicherten Personenrettung" kann auch über ein anleiterbares Fenster erfolgen. Es bedeutet nicht zwangsläufig den Anschluss an einen notwendigen Treppenraum.


    Würde ja theoretisch bedeuten, dass wenn die Dachgeschoßfenster als Hauptrettungsweg genutzt werden könnten,

    sollte diese Nutzung imho möglich sein. Falls ich das richtig interpretiert habe.

    der letzte genehmigte Stand der Nutzung des Gebäudes

    Nutzung des Treppenhauses bis zum Wohnungseingang 3. OG. Es ist nur "ein" Wohnungseingang vom Treppenhaus aus,

    weil das gesamte dritte OG "eine" Wohnung ist. Und "von" dieser Wohnung aus ist eine Einschubtreppe zum 4. OG (sehr großzügiger Spitzboden) genehmigt.

    Diese Genehmigung ist von 1990. Tatsächlich wurde aber nach der Abnahme die Einschubtreppe rausgerissen und eine normale Holztreppe

    eingesetzt und verwendet.


    die am Standort nach Art und Maß maximal zulässige bauliche Nutzung

    Ist (für mich) schwierig zu sagen. Diese MFH mit Mansardendach wurden in Nürnberg zwischen 1870 und 1900 sehr viele gebaut.

    Normaler Weise ist (bei anderen Häusern) eine Nutzung des 4. OG uninteressant, weil die Raumhöhe früher im 3. OG auf etwa

    ca. 265 cm ausgelegt war (+/-) und da war im Spitzboden keine nutzbare Höhe mehr (außer für Lagersachen).

    die Anzahl der WE im Gebäude

    EG - Lagerräume für verschiedene Gewerke

    1. OG zwei Wohnungen

    2.OG eine Wohnung über die gesamte Hausfläche

    3. OG eine Wohnung über die gesamte Hausfläche (seit 1990)


    die Höhenlage des höchsten Aufenthaltsraumes im Gebäude

    Das ist derzeit (offiziell) im 3. OG. Fensterbrüstungshöhe ca. 10 m - 10,5 m


    die heute für das Objekt zutreffende Gebäudeklasse nach LBO (welches Bundesland in D?)

    Bayern (ich wollte schon schreiben Franken ;) )

    Ich denke, das ist Gebäudeklasse 4



    Also nochmal kurz nachgeschoben, falls ich noch etwas undeutlich war.


    Ist-Zustand:


    "Ein" Wohnungseingang direkt vom normalem Treppenhaus in die Wohnung im dritten OG, welche über die gesamte Etage geht.

    Eine offene Holztreppe von dieser Wohnung in den Spitzboden, der nutzbare Ausmaße in Fläche und Höhe hätte.

    Im dritten OG könnte die Feuerwehr direkt an die Fenster mit der Leiter (solche Leitern sind auch vorhanden).

    Das Dach am Spitzboden ist Flach und hat viele Dachflächenfenster, die imho u. a. als Fluchtweg genutzt werden könnten .


    Und die Masterfrage wäre eben gewesen, ob es eine Chance gibt, wenn es vom dritten OG zum Spitzboden auf der anderen Seite eine zweite (Holz)Treppe gäbe,

    die normale Nutzung diesen Spitzbodens zu legalisieren.

    Nur auf die "Schnelle" die Zwischeninfo, dass dieses "4. OG" keine eigenständige Wohnung ist/werden sollte, sondern quasi denn dann mit dem 3. OG "eine" Wohneinheit (Maisonette).

    Hallo Zusammen,


    jetzt hätte ich eine (bau)rechtliche Frage.

    Ich bitte vorab schon darum, mir versehentlich oder unwissentlich falsche oder missverständliche Formulierungen zu verzeihen und im schlimmsten Falle einfach nachzufragen.

    Auch der Verweis auf irgendwelche Ämter muss nicht sein, das würde ich ggf. schon noch machen.

    Mir geht es im Moment um Erfahrungen (falls dieser Fall schon untergekommen ist), weil es möglicher Weise Auslegungsvarianten gibt.


    Es geht um ein 1990 wiederhergestelltes Mansardengeschoss (Mansardendach) auf dem vorher, vom Krieg her nur ein Notdach (Satteldach) auf das zweite OG aufgesetzt wurde.

    Also dieses "neue" Mansardendach ist nun das dritte und mit dem großzügigem Spitzboden das vierte OG.


    Zum Zeitpunkt des Aufbaus wurde, weil eine Treppe (INNERHALB) dieser Wohnung nicht in Beton (Beton wäre aus Brandschutzgründen gefordert) ausgeführt werden sollte, das Bewohnen des Spitzbodens mangels zweiten Fluchtweges untersagt und es wurde eine Einschubtreppe gesetzt. "Ein" Fluchtweg ist/sind ja das /die Fenster.


    Die Frage wäre nun:


    Würden in der Wohnung (weil sie mit ca. 130 m² Grundfläche unten auch recht groß wäre) an ca. 12 m gegenüber liegenden Stellen zwei "Holztreppen" nach oben eingesetzt,

    und das ist oben durch einen Flur miteinander verbunden, es dann als zweiter Fluchtweg gelten?

    ich stoße immer wieder auf das mangelhafte Lüftungsverhalten von Mietern.

    Wem sagst Du das



    den Fenstergriff kannte ich noch nicht.

    Ich auch nicht, aber wenn Mieter zu phlegmatisch und/oder zu faul sind "normal" zu Lüften, werden sie diesen Griff ignorieren/manipulieren.

    Ich denke auch nicht, dass das was so ein Griff "vielleicht" dokumentiert, tauglich ist um Leute zu belehren, geschweige denn in Punkto Beweiskraft vor Gericht.



    Kann man Datenlogger leihen und von wem?

    Du würdest welche von mit kriegen ;) Ich habe vier Stück

    aber wenn die Mieter querschiessen, dann bringt auch das nichts.

    Wie sollten Mieter da quer schiessen. Die können das imho nicht verweigern. Nur Manipulationssicher müssten sie halt sein.