der letzte genehmigte Stand der Nutzung des Gebäudes
Nutzung des Treppenhauses bis zum Wohnungseingang 3. OG. Es ist nur "ein" Wohnungseingang vom Treppenhaus aus,
weil das gesamte dritte OG "eine" Wohnung ist. Und "von" dieser Wohnung aus ist eine Einschubtreppe zum 4. OG (sehr großzügiger Spitzboden) genehmigt.
Diese Genehmigung ist von 1990. Tatsächlich wurde aber nach der Abnahme die Einschubtreppe rausgerissen und eine normale Holztreppe
eingesetzt und verwendet.
die am Standort nach Art und Maß maximal zulässige bauliche Nutzung
Ist (für mich) schwierig zu sagen. Diese MFH mit Mansardendach wurden in Nürnberg zwischen 1870 und 1900 sehr viele gebaut.
Normaler Weise ist (bei anderen Häusern) eine Nutzung des 4. OG uninteressant, weil die Raumhöhe früher im 3. OG auf etwa
ca. 265 cm ausgelegt war (+/-) und da war im Spitzboden keine nutzbare Höhe mehr (außer für Lagersachen).
die Anzahl der WE im Gebäude
EG - Lagerräume für verschiedene Gewerke
1. OG zwei Wohnungen
2.OG eine Wohnung über die gesamte Hausfläche
3. OG eine Wohnung über die gesamte Hausfläche (seit 1990)
die Höhenlage des höchsten Aufenthaltsraumes im Gebäude
Das ist derzeit (offiziell) im 3. OG. Fensterbrüstungshöhe ca. 10 m - 10,5 m
die heute für das Objekt zutreffende Gebäudeklasse nach LBO (welches Bundesland in D?)
Bayern (ich wollte schon schreiben Franken )
Ich denke, das ist Gebäudeklasse 4
Also nochmal kurz nachgeschoben, falls ich noch etwas undeutlich war.
Ist-Zustand:
"Ein" Wohnungseingang direkt vom normalem Treppenhaus in die Wohnung im dritten OG, welche über die gesamte Etage geht.
Eine offene Holztreppe von dieser Wohnung in den Spitzboden, der nutzbare Ausmaße in Fläche und Höhe hätte.
Im dritten OG könnte die Feuerwehr direkt an die Fenster mit der Leiter (solche Leitern sind auch vorhanden).
Das Dach am Spitzboden ist Flach und hat viele Dachflächenfenster, die imho u. a. als Fluchtweg genutzt werden könnten .
Und die Masterfrage wäre eben gewesen, ob es eine Chance gibt, wenn es vom dritten OG zum Spitzboden auf der anderen Seite eine zweite (Holz)Treppe gäbe,
die normale Nutzung diesen Spitzbodens zu legalisieren.