Beiträge von Thomas B

    Sehe ich für unser Raumschiff-Capitano.


    Zumal die ganzen Lasten auf den beiden Streifen zwischen den alten Garagen runterkommen. Die Fundamente darf man sich also massiv, tief und mächtig vorstellen. So etwas zwischen alte, kaum ausreichend fundamentierte Garagen reinzufummeln ist schon recht aufwendig.

    ....Aufenthaltsräume im Dachraum müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben;....


    und

    Das sieht tatsächlich nur so aus auf dem Bild. In der Mitte sind sicher 3 Meter bis zum First.


    Wenn es in der Mitte (First) jetzt (unausgebaut) etwa 3m sind, dürften es im ausgebauten Zustand (WD zw. den Sparren. UK + Beplankung + FB-Aufbau) sicherlich irgendwas um die 2,70m sein (+/-). Wie will man da, wenn dies der höchste Punkt ist, über der Hälfte der Grundfläche auf mindestens 2,30m Raumhöhe kommen? Das erscheint mir kaum vorstellbar. Ein netter "Indikator" können auch die DFF sein, die ja in der Regel eine Sturzhöhe von etwa 2m haben.


    Nun gut, musss ja kein offizieller Wohnraum sein, sondern wird evtl. nur der darunterliegenden Wohnung als "irgendwas" zugeschlagen. Ob es dann Wohnraumkriterien gem. LBO erfüllt mag für den Bewohner erst einmal egal sein.


    Wichtig wäre aber dann schon eine funktionsfähige Treppe. Diese müsste dann natürlich auch in einer passenden Höhe den treppenaustritt haben, damit man sich nicht die Birne anschlägt. Also wird die Treppe irgendwo in Firstnähe liegen müssen. Dazu dann noch das treppenloch von etwa 3,50m Länge. Da belastet den vermeintlichen Wohnraum da oben schon beträchtlich.


    ich weiß....tut nichts zur Sache, weil es ja um Schimmel geht......

    Ganz grob 0,33W/m²K, also gerade so knapp unter den Anforderungen des GEG mit 0,35W/m²K.

    Hab's mal eben in meinen u-Wert-Rechner geklopft um komme über 0,35 W/m²K. Ist aber auch abhängig von der angenommenen WLG. Ich war da nicht sooo optimistisch.

    Unter der Bodenplatte ist keine weitere Wärmedämmung.

    ....dann sind m.E. schon die 17cm eher sparsam dimensioniert, wenn man von einem Zementestrich auszugehen hat. Aber auch diese Ifo haben wir bisher leider nicht....nunja.


    Rechnen wir einmal von oben nach unten.


    1cm Belagsstärke.

    6,5cm Zementestrich (FBH mit 45mm Überdeckung)

    3cm Tackerplatte

    6cm EPS Wärmedämmung

    0,5cm Dampfbremse/ Schweißbahn/ kaltklebebahn...what ever


    Gesamt also (rechnerisch) 17cm.


    Fehlt nun noch in diesem Aufbau irgendwo ein cm, so muss man wohl von einem "fehlenden" cm in der WD ausgehen. Was im -auch von unten warmen- OG egal sein mag, ist natürlich gegen das kalte Erdreich nicht das selbe. Hier muss die Bodenplatte entweder allseitig, also von unten und von den Stirnseite schön mollig warm eingepackt sein. Oder, wenn nicht, man gleicht dies durch einen entsprechende Menge Dämmung darüber aus, so dass also die kalte Bodenplatte nicht von der FB-Heizung mit geheizt wird. Mit einer Dämmstoffstärke von max. 9cm scheint mir das schon recht vorgestrig.


    Was sagen denn die Berechnungen darüber aus? Darin müsste, wenn der Energieberater seinen Job ordentlich gemacht hat, alle Bauteile definiert sein.


    Und. Es wäre ganz toll und sehr hilfreich die Informationen nicht nur in hauchdünnen Scheiben (auf Nachfrage) verzögert zu servieren, sondern einfach mal die Fakten auf den Tisch zu knallen.

    ....dann eben Mangel, lieber Skeptiker.


    ob eine Abweichung vom Soll vorliegt wissen wir doch gar nicht. der TE weiß von einer Gesamt FB-aufbauhöhe von 17cm. Ob die einzelnen Schichten hierbei definiert wurden wage ich zu bezweifeln. in BLB sehe ich regelmäßig ".... Fußboden als schwimmender Estrich....".


    Selbst wenn einzelne Schichten definiert gewesen sein könnten, so kann eine Reduktion der FB-Höhe eine Reaktion auf den gewählten Belag (stärker als die geplanten 10mm) sein.

    Die Abweichung bei der Dämmung könnte man als Abweichung vom Bausoll sehen,....

    Genau: Könnte!


    Was war geschuldet? Wissen wir nicht. Lediglich die Gesamtaufbauhöhe des Fußbodens von 17cm. Ob das in der BLB oder irgendwelchen Unterlagen definiert wurde wie man auf diese Höhe kommt und welche einzelnen Bauteile in welcher Stärke hierfür zu verwenden sind, bezweifle ich. Kann aber natürlich sein! Who knows.....


    Wir haben also 17cm. Der GU ging von einer Belagsstärke von planmäßig 10mm aus. Blieben mithin also 16cm Estrich inkl. Unterbau. Der TE hat nun wohl Fliesen mit einer Gesamtstärke von 12mm (8mm Fliesen + 4 mm Kleber) ausgewählt. Hinzu kommt, dass sowohl der Rohbau, also die Stahlbetondecke, als auch der Estrich Maßtoleranzen hat (haben darf). Ich würde in jedem Falle dann auch unter den (rechnerischen) 15,8cm Estrichhöhe bleiben, tendenziell hätte ich den Estrichbauern dann für die gefliesten Bereiche eine Gesamthöhe von 155mm angegeben. Für den Bereich mit den "Designböden" (was immer das ist....) wären es dann eher 160mm gewesen. Hier wäre noch zu ergründen, ob der "Designboden" evtl. ohnehin eine Ausgleichsspachtelung benötigt, wenn dieser sehr dünn ist und daher einen umso ebeneren Untergrund benötigt.


    Was bleibt? Möglicherweise hat der GU es geschafft die Gesamthöhe um 5mm niedriger auszubilden, als dies ursprünglich geplant war. Solange dem TE hierdurch kein Schaden entstanden ist (--> Thema WD auf Bodenplatte), sehe ich hier schlichtweg nicht worüber man hier diskutiert....

    Siemens-Ingenieur?

    :bier: ...ich hatte da auch schon eine Vermutung in diese Richtung äußern wollen....aber schön, dass Du das gemacht hast.


    Tatsächlich ist man da immer wieder mit Erwartungen konfrontiert, die aus der Lebenswirklichkeit der Ingenieure kommt (Maschinenbauer!), die aber in der Bauwelt keine Entsprechung finden. Das ist oft ganz schwierig die Erwartungshaltungen entsprechend zu korrigieren. Zumeist gelingt es nur teilweise bis gar nicht.

    Es zählt allein die Differenz zum vertraglich vereinbarten Soll!

    Ich habe ehrlich gesagt große Zweifel, dass in dem GU-Vertrag solche Details genau beschrieben und vertraglich vereinbart worden sind...weiß es aber natürlich nicht wirklich. Insofern wäre die Spekulation über eine Abweichung vom Soll eben genau das: Spekulation.

    Wenn statt 60 mm nur 50 mm oder (wahrscheinlicher) 40 mm EPS eingebaut werden, so ist das eindeutig ein Mangel und dieser zu beseitigen.

    Warum denn? Wäre diese Mehrstärke technisch o. wärmedämmtechnisch erforderlich, dann bin ich bei Dir. Oder war diese eben mal so geplant und man stellte dann während der Bauphase fest, dass man auch mit weniger hinkäme.....


    Die fehlenden 2 - 4 mm beim Fliesenbelag sind mE vernachlässigbar. Etwas mehr wird es beim "Designboden" (was immer man sich darunter vorzustellen haben mag....). Da dieser wohl dann nochmals 4mm schwächer ist wäre hier wohl eine Spachtelung erforderlich um beide Beläge höhengleich ausführen zu können.

    Was genau bedeutet das jetzt für uns?

    Geplant 10mm FB-Aufbau.


    Tatsächlicher FB-Aufbau 12mm + Toleranz (sagen wir mal 3 - 4mm....denn tatsächlich arbeiten die allermeisten Estrichleger schon in diesem Bereich). Macht 15 - 16mm Belagsstärke.


    Der GU ist nun 20mm tiefer geblieben. Es "fehlen" also etwa 5 - 6mm. Der Fliesenleger könnte mit einer entsprechenden Zahntraufel einfach etwas mehr Kleber aufgeben, dann könnte man das nochmals um 1 - 2mm verringern.


    Nun frage ich mich was Dir daran fehlt? Kannst Du nun nicht mehr aus dem Fenster schauen, weil die Brüstung zu hoch ist? Kommst nicht mehr aufs WC?


    Ich verstehe also einfach das "Problem" nicht. Man könnte auch sagen: Super, Du hast nun x mm mehr Raumhöhe! Wo also ist das Problem? Wir bewegen uns im Bereich von 2 - 4mm. Das ist am Bau nichts....gar nichts.

    Weiterhin ist ja im EG 1cm zu wenig Dämmung eingebracht worden, was ja ggf. den Dämmwert mindern könnte.

    Das könnte tatsächlich sein, ließe sich aber mit einer entsprechenden Ausgleichsspachtelung auch nicht mehr ausgleichen. Ob da Dämmung fehlt, also objektiv zu wenig ist, kannst nur Du wissen, denn ich habe die entsprechenden Planungen nicht gemacht oder eingesehen. Es sollte hierdrüber im Schnitt (Werkplanung) durch das Haus und in der Energieberechnung (EnEV oder GEG - Berechnung) eine Aussage getroffen worden sein. Möglich, dass die gesamte Dämmung unterhalb der Bodenplatte lieget. Oder auch nicht. Ich weiß es nicht....

    Geplant laut Ausführungsplan 1cm Bodenbelag.

    +


    Aufbauhöhe Fliesen: 12mm

    +


    bis 5 mm auch im Regelfall sowieso erforderlich, da der Estrichleqer ja auch eine zulässige Toleranz hat.

    hierzu DIN 18 202:

    Meßpunktabstand 2m : 6mm Höhendifferenz Stichmaß oder (bei erhöhten Anforderungen, sofern diese vereinbart waren) 4mm


    10mm geplant. 12mm Belag + 4 - 6 mm zul. Toleranz = 16 - 18mm




    kann ja so nicht ganz hinkommen. Einfach mal 12mm + zul. Maßtoleranzen des Estrichlegers zusammenrechnen.

    weil Kiew (unter amerikanischen Diktat) das nicht akzeptiert hat.

    Au weh....


    Ich bin insofern froh, dass Putin noch da ist,

    Ich nicht. Das ist ein Mafia-Staat. Gegner kommen ins Lager, fallen aus dem Fenster oder stürzen mit dem Flugzeug ab.....


    man stelle sich mal die Frage: 'Was kommt danach?'

    eine legitime Frage! Nur: Soll man ein fortwährendes Verbrechen, genannt militärische Spezialoperation, zulassen, weil es könnte ja noch ein schlimmerer Finger kommen? Und was sollte der Schlimmeres machen? Ich habe derzeit nicht den Eindruck, dass die Russen militärisch zu Großem in der Lage sind.


    Ich fände es wäre nicht die schlechteste Idee, eine Pufferzone zu haben zwischen Nato-Gebiet und RU, dazu bieten sich ja die ostukrainischen Gebiete regelrecht an.

    Wo ist eigentlich die Pufferzone zwischen Finnland, den baltischen Staaten und Polen (Belarus zähle ich jetzt mal zu Russland...faktisch)? Warum sollte ein unabhängiger Staat akzeptieren müssen "Pufferstaat" zu sein. Und wozu das?


    Wollt ihr lieber weiter Krieg führen,...

    Weder will ich Krieg führen, noch führe ich (bzw. Deutschland) Krieg. Russland führt Krieg. Russland mordet, vergewaltigt, schändet und brandschatzt!


    Der Ukraine ist doch nicht geholfen, wenn sie seine Söhne in den Tod schickt.

    Einer Ukraine unter russischer Herrschaft ist auch eine nicht eben lustvolle Vorstellung. Schöne Grüße aus Butscha.

    Blutdruck kann runtergefahren werden!


    Nun kennen wir hier natürlich nicht die anderen Aufbauhöhen, aber grundsätzlich ist die druckfeste Wärmedämmung im FB-Aufbau weniger kritisch.


    Speziell bei der Decke über EG kann man (wärmedämmtechnisch) schon mal vergessen. Hier dient die WD größtenteils dazu Installationen, welche auf dem Boden verlaufen, auszugleichen. Eine echte "Wärmedämmung" zum darunterliegenden EG findet idR nicht statt, einfach weil die Raumtemperatur im EG und OG wahrscheinlich annähernd gleich groß ist.


    Beim EG muss man etwas genauer hinschauen. Aber die Tatsache, dass offensichtlich die gleichen Aufbauhöhen geplant waren lässt vermuten, dass die tatsächliche Wärmedämmung woanders zu suchen ist. Nämlich unter der Bodenplatte. Hier würde ein Blick in den Werkplan (Schnitt durch das Haus) wahrscheinlich Aufklärung bringen. Befindet sich unter der Bodenplatte keine WD hätte ich im EG einen deutlich höheren FB-Aufbau erwartet.


    Dass die Aufbauhöhen im fertigen Zustand nicht passen würde ich auch erst einmal überprüfen. Maßgeblich ist hier natürlich auch der FB-Belag. war (beispielsweise) vorab ein 1cm hoher Belag geplant und Ihr habt 15mm Parkett ausgewählt, dann muss die Unterkonstruktion natürlich etwas tiefer bleiben um in Summe dann wieder zu passen.


    Die Höhen bei den Zimmertüren und San.-Gegenständen sind unerheblich (außer Ihr habt irgendwelche speziellen Anforderungen). Sollte es spezielle Anforderungen gegen ( zB WC-Schüssel muss genau 43cm ü. fertigem Fußboden sein), so könnt eman hier mit einer hochfließfähigen Ausgleichsmasse Abhilfe schaffen. Vielleicht aber sind die Fliesen etwas dicker, man trägt etwas mehr Fliesenkleber auf...und schwuppdiwupp, schon hat man wieder 5mm ausgeglichen.....

    Verhandeln, verhandeln und nochmal verhandeln

    Sorry, Trekkie....aber: Nein!


    Runtergebrochen auf das Leben im eigenen Umfeld....man stelle sich vor. Dein Nachbar hat ein Auge auf einen Teil deines Grundstück (oder das ganze Grundstück?) geworfen, das sich ach so gut zum Anbau von Obst u. Gemüse eignet. Okay...der Kerl hat ohnehin schon das größte Grundstück in der ganzen Gegend...kriegt den Hals einfach nicht voll. Unsympathischer Typ zudem. Was will man machen?


    Nun also kommt er eines Tages voller Adrenalin und mit seinem grobschlächtigen, minderintelligenten aber durchaus kräftigen Sohn zu Dir, räumt den Zaun weg und entdeckt Deine Tochter und Deinen Sohn im Garten spielend. Diese, wenn man schon mal dabei ist, vergewaltigt der Sohn des Nachbarn. Dein Sohn kann ins Haus fliehen. Dein Mann, völlig außer sich, tritt vor die Tür um dem Treiben Einhalt zu gebieten. Hätte er mal besser nicht gemacht. Der Nachbar meuchelt ihn. Einige Nachbarn kommen hinzu und können ein weiteres Vordringen verhindern.


    Was nun tun?


    Den Mörder und Vergewaltiger zurückdrängen und einem Gericht zuführen? Oder auf den Rat einiger angstvoller Nachbarn hören und mit dem Mörder und Vergewaltiger verhandeln und einen großen Teil Deines Grundstücks als Verhandlungsmasse anbieten?


    Verhandeln? Ja gerne. Über die Art und Höhe von Reparationen. Über das zukünftige Verhältnis. Wie man zukünftig Überfälle verhindert.

    Nicht der. sondern ein(e). Und das auch gern mit Euch, aber nicht Ihr ohne.

    Tatsächlich ist ein/ eine Architekt/ - in nicht zwingend erforderlich, aber natürlich ratsam.


    Nun kann ich natürlich nicht für Euer Bauamt sprechen, muss aber sagen, dass bei uns in der Umgebung Bauherren auch sach- und fachgerecht beraten werden. Es ist auch (idR9 nicht so, dass man als Laie nicht ernst genommen wird, die Beratungen -so zumindest mein Eindruck- finden sehr häufig so statt, dass es eben auch der Laie verstehen kann.


    Aaaaber: So manche Antwort wird nicht gefallen, dann ist es häufig sinnvoll eine Frage nachzuschieben, einen Vorschlag zu machen, weitere Gedankengänge und Ansatzpunkte zu suchen, zu finden und ggf. zu diskutieren. Das bleibt bei Laien, mangels Fachkenntnisse, auf der Strecke.


    Würde ich aufs Bauamt gehen, so würde ich zB die Grenzen der einzelnen Lärmklassifikationen in Zweifel ziehen. Diese bestehen immer auf gewissen Annahmen und werden dann gerechnet und aufs Papier geworfen. Diese Grenzen darf man sich m.E. nicht vorstellen, wie eine Baugrenze, eine Baulinie oder einen richtige Grundstücksgrenze. Diese sind zudem nicht vermaßt....will sagen: Das ist aus meiner Sicht eher in einem Bereich, der Interpretationen zulässt.


    Beispiel: Ist im Süden (Straße) die Hauptquelle des Lärms, so könnte man, anders als in Deiner Skizze, Garagen im Süden verorten und sich so quasi eine Lärmschutzwand auf das Grundstück bauen. Damit wäre viel erreicht und der lärmbelastete Süden wäre möglicherweise eine Oase der Ruhe...naja...fast. Hier wäre ein Planer erforderlich, der solche Dinge dann auch mit den Bauamtsmitarbeitern diskutieren kann. Ein guter Planer wäre hier ohnehin von Nöten. Und: da Du ja ohne einen Bauvorlageberechtigten (Bau.Ing. o. Architekt) benötigst, warum dann einen nehmen, der nicht kann oder will oder mag. Ich empfehle hier einen guten Kollegen. Die schlechteren ihrer Zunft lass' einfach links liegen.

    Ich finde das jetzt wirklich nicht schwierig, hatte ja auch schon mal eine kleine Übersichtsskizze eingestellt. Denkbar wäre es auch das Haus um 90° zu drehen. Geht alles. Es bleiben dann auch ein paar Ecken, die gem. Schallschutzgutachten kritisch zu bewerten wären, aber dann plaziert man dort eben die Nebenräume (Bad, WC, HWR, Diele, Ankleide, Speisekammer,....).


    Das mit dem 2. RW, was Wolfgang geschrieben hatte, mag formal sogar stimmen, jedoch finde ich es schon mindestens mal unschön, wenn es im Flur lichterloh brennt, man diesen also nicht nutzen kann und dann nur ein nicht zu öffnendes Fenster als Rettungsweg hat. Klar,.... kann man mit Gewalt öffnen.

    .....ich könnte mir auch vorstellen, dass er auf der Südseite keine Aufenthaltsräume anordnen darf.

    Natürlich kann man das schon irgendwie so planen. Und das muss dann auch gar kein qualitativer Verlust sein. Es ist -genau genommen- nicht mal schwierig.


    Nimmt man exemplarisch einmal eine Hausgröße von 8 x 12m, dann kann das so aussehen


    An den grünen Seiten kann man Fenster einplanen, lediglich an der orange angelegten Seite ist es bei Aufenthaltsräumen unzulässig. Da müssen dann eben die Nebenräume hin.


    Ich halte aber die Festsetzung im B-Plan für unzulässig, weil diese ja Aufenthaltsräume erlauben würde, bei denen die Fenster sich nicht öffnen ließen. Dies aber widerspricht den Bauvorschriften, da der 2. RW fehlt.

    .... Sofern eine Anordnung aller schutzbedürftiger Aufenthaltsräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind schutzbedürftige Aufenthaltsräume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten nur zulässig, wenn sie über schallgedämmte, fensterunabhängige Lüftungsmöglichkeiten verfügen und die Fenster nicht öffenbar sind.

    Diese Vorschrift halte ich für unzulässig, da diese Räume (Aufenthaltsräume!) dann über keinen 2. RW verfügen würde. Bei einem Brand im Flur ist die Flucht über das Fenster schlichtweg nicht möglich.

    ....hätte wir von dem Problem gewusst hätten wir dieses Haus nicht gekauft!

    Wenn dieses "Problem" dem Vorbesitzer bekannt war, so wäre er verpflichtet gewesen, dies beim Verkauf mitzuteilen. Es ist allerdings zu hinterfragen, ob das dem Vorbesitzer tatsächlich klar war, wie (möglicherweise) groß der Schadensumfang tatsächlich war. Schließlich hatte er/ sie den Keller ja saniert und war evtl. guten Glaubens, dass das Thema damit erledigt sei. Und diesen "Wasserschaden" hatte er Euch ja kundgetan.


    Ein Durchgriff auf den BT dürfte schwierig sein, da das haus aus dem Jahre 2007 idR eine 5-jährige Gewährleistung haben dürfte. Da wäre dann 2012 oder 2013 Schluss gewesen. Selbst ein Durchgriff auf den damaligen Verkäufer (Vorbesitzer) könnte zu kurz greifen, da der Verkauf ja wohl 2017, also vor 6 Jahren, stattfand.


    Leider ist das ganze ein Problem, das sich auch nicht von selbst erledigen wird. Anders als bei Betonkellern, die tendenziell dichter werden, je älter sie sind, verhält es sich hier genau umgekehrt. Eine außen anliegende Abdichtung kann im Laufe ihrer Lebenszeit auch mal undicht werden.


    Bezüglich des Kellermauerwerks bitte nochmals nachforschen, denn daran.....

    - Kelleraußenwände aus 17,5 cm Porenbeton

    ....mag ich nicht glauben.


    17,5er Mauerwerk mag oberirdisch ausreichen, wobei Porenbeton nicht für seine überragende Tragfähigkeit berühmt ist. Von daher finde ich 17,5cm bei Porenbeton schon mal wenigstens interessant. Beim Keller ist zudem der Erddruck zu berücksichtigen. Ich kann mir bei PB eine Außenwandstärke unter 30cm, eher mehr, kaum vorstellen.


    Ich hätte im Keller eher auf kalksandstein getippt. Aber auch da wären 17,5cm äußerts mager....(ich halte das für ausgeschlossen!)

    Woraus genau leitest Du dies ab?

    Ich schreib ja "m.E.! Keine rechtlich qualifizierte Aussage, aber eben der Terminus "Haus" ist etwas was für sich alleine "steht" bzw. stehen bleibt. Eine Wohnung ist da andersartig.


    ich kenne auch alte Reihenhäuser/ Doppelhäuser mit Komunwand. Und diese sogar mit Realteilung.


    Möge der RA des TE dies bewerten.

    Nun, wenn Euch vertraglich ein "Haus" verkauft wurde, egal ob real geteilt oder nach WEG, dann muss dieses m.E. zwingend 2-schalig sein. Euer Haus muss auch stehen bleiben, wenn die Nachbarhütte abgerissen werden sollte.

    Man kann davon ausgehen, dass das geliefert wird was geplant, in der Baubeschreibung aufgeführt, und vertraglich vereinbart wurde.

    ...und wenn nicht, so ließe sich das (zumeist) leicht feststellen.


    Beim Schallschutz ist das immer etwas komplexer, zumal hier persönliches Empfinden hinzukommt. Den einen stört's, den anderen nicht, der Dritte hört es nicht mal.


    Von daher würde ich hier einmal folgende Fragen an den TE stellen:


    1. Wie stark sind die Wohnungstrennwände geplant/ ausgeführt worden?


    2. Ist bekannt welches Material verwendet wurde?


    Wenn das bekannt wäre, könnte man schon mal recht fix feststellen, ob es planerisch von Haus aus falsch war oder ob die Ursachen für den Schalleintrag wo anders zu suchen sind. Da gibt es dann (leider) nicht ganz so wenige Möglichkeiten. Von Schallbrücken am Estrich, über fehlerhafte Ausführung im Mauerwerk, bis zu abweichenden Ausführungen ggü. der Planung,... und und und


    Ich glaube aber der Ansatz "wir wollten ein Haus und haben eine Wohnung bekommen" geht ins Leere. Außer natürlich im Kaufvertrag steht "Haus/ Reihenhaus" oder so was ähnliches.


    Aber das alles kennen wir nicht, können daher darüber auch nicht viel Erhellendes beitragen.

    Der Gutachter wurde vom Gericht bestellt und soll feststellen ob es als Haus oder Wohnung angesehen werden soll.

    Wenn Teilung nach WEG ist es mE eine Wohnung (die wie ein Haus aussieht). Da spart man dann an den zweischaligen Wänden. Das aber müsste ja vorher bekannt gewesen sein (Vertrag, Pläne).

    Unser Gutachten vom TÜV hat schon gesagt weil es optisch wie ein Reihenhaus zu sehen ist muss es auch die Anforderungen eines Haus haben.

    Das wäre mir tatsächlich neu. Nur weil etwas irgendwie aussieht wie etwas, muss es dann doch nicht dessen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen, Güte, Qualität, usw. wird mE im Notarvertrag bzw. der Baubeschreibung und den Plänen definiert.

    Dadurch das bei uns im Bauvertrag steht erhöhter Schallschutz ist dies natürlich mit einer einschaligen Wand niemals zu erreichen.

    Auch mit einschaligem Mauerwerk lässt sich ein erhöhter Schallschutz herstellen. Das geht natürlich nur mit entsprechenden Wänden (z.B. 24cm KS-Mauerwerk mit entsprechender Rohdichte schafft 61,8 dB, ein Ziegelmauerwerk immerhin auch 60,8 dB)...das ist alles schon sehr gut.


    Ist nun halt die Frage was bei Euch verbaut wurde.

    Natürlich hätte im Bauvertrag das genau drin stehen müssen was es bedeutet eine einschalige Wand zu haben

    Das denke ich nicht. Was das zu bedeuten hat muss jeder Käufer schon für sich selber herausfinden/ wissen. Mir wäre neu, dass in Bauverträgen "auf Risiken und Nebenwirkungen" hingewiesen werden muss, es sei denn man weicht von der Norm ab.