So was ähnliches
Nicht nur ähnlich, sondern ganz genau das.
Ist aber durchaus üblich eine solche vom BT einzufordern. Will/ kann/ mag er eine solche nicht beibringen (kostet ihm Geld!), dann würde ich tunlichst die Finger davon lassen.
So was ähnliches
Nicht nur ähnlich, sondern ganz genau das.
Ist aber durchaus üblich eine solche vom BT einzufordern. Will/ kann/ mag er eine solche nicht beibringen (kostet ihm Geld!), dann würde ich tunlichst die Finger davon lassen.
Da wundere ich mich immer wieder und immer noch, was Wohnungskäufer dazu bringt einem Bauträger ungesichert Zahlungen für eine unfertige
Wohnung zu leisten........
Tatsächlich gibt es hierfür Zahlungsmodalitäten, die in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt sind.
Anders als beim Handwerker, den man nach Baufortschritt bezahlt, bekommt der BT erst einmal deutlich mehr, da auch das Grundstück in diese Abschlagszahlungen mit eingepreist wird, welches natürlich keine Handwerkerleistung darstellt, vom BT aber auch bezahlt/ finanziert werden muss.
Again what learned....
Dachte wenn einfach alles MiWo wäre alles im lack. Mitnichten. Bei VHF jedes 2. Geschoß ein Brandriegel. Bis IK VHF. Hinterlüftung....ja...gute Frage. Die gibt es dann dort nicht mehr
Das Ding ist ja mal so richtig Mist. Dass es Mängel gibt...kein Thema. Dass es Pleiten gibt: who cares?
Aber dass auch die Nachbargebäude abgerissen werden müssen: What?
Ein Ankleben an den Balken wird wohl kaum reichen, da der Balken ja nicht luftdicht auf dem Kniestock aufliegt. Von daher entweder bis Dampfbremse bis auf den Rohboden führen oder auf der Mauerkrone sauber aufkleben. Diese müsste natürlich im Vorfeld vollflächig verputzt/ aufgespachtelt werden, da diese ja auch eine beträchtliche Anzahl an Löchern aufweist.
Erfahrungsgemäß sind die FB-Aufbauhöhen aus den 70er Jahren zumeist sehr schlank gehalten. Kann gut sein, dass es gerade mal 6 - 8 cm sind. Da wird es häufig sehr schwer eine bodengleiche Dusche einzubauen, da man zwar das Gefälle hinbekommt, nicht jedoch die Rinne (die hat ja auch eine Aufbauhöhe/ Konstruktionshöhe) und das Gefälle von der Rinne zum Fallstrang.
Bevor man also Hammer und Meißel in die Hand nimmt, bitte erst einmal gucken wie hoch der jetzige FB-Aufbau eigentlich ist.
10 Liter würde an einer typischen Zapfstelle einer Zapfdauer von 1 Minute und mehr entsprechen. Die 30 Sekunden die ich genannt habe sind bereits in Normen verankert....
Nochmal: Es geht nicht um die Dauer bis WW kommt. Die ist in Ordnung. Es geht nur darum, dass es während des Zapfvorgangs (angeblich) zu einem Temperaturabfall von 2 - 7 Sekunden kommt. Dabei wird das Wasser natürlich auch nicht eiskalt, aber wohl merklich kühler.
Was wurde der dame vertraglich zugesichert?
Das weiß ich tatsächlich nicht. Schätze/ vermute mal irgendein Standard-Mietvertrag. Hat m.W. die Maklerin angeleiert. Die dürfte auch den Vertrag gemacht haben.
Sanitärinstallateur hatte ihr heute schriftlich mitgeteilt, nachdem er gestern dort war und das Wasser 10 Minuten hat laufen lassen (wer zahlt das....?) und keinerlei (nennenswerten) Schwankungen festgestellt wurden, dass es wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit daran liegen dürfte, dass zum Zeitpunkt ihrer ausgiebigen Körperpflege im Geschoß darunter auch Jemand gezapft hatte. Das führt dann immer wieder zu kurzfristigen Schwankungen (eben die paar Sekunden).
Ob man das technisch lösen kann, weiß ich nicht, betrifft dann aber alle, also die WEG, da es dann ja einen Eingriff ins Heizungssystem geben müsste, die alle anderen auch mit zu zahlen hätten.
unter der Dusche und macht ein Fass auf weil 3-7 min. das Warmwasser (vermeintlich) ausbleibt.
Mitnichten.
Wir sprechen hier über 3 - 7 Sekunden!
Heute kam wieder eine Mail. Warmwasser war ca. 2 Sekunden weniger warm.
Da hast Du Recht! Mist. somit dürfte der fällige Betrag deutlich höhere ausfallen.
Ich werde der Vermieterin empfehlen sich auf die ganz sichere Seite zu begeben und 5 Ct. zu erstatten. Das ist zwar ganz sicher deutlich zu viel und bedeutet für die Vermieterin möglicherweise, dass sie sich in ihrer Lebensgestaltung zumindest zeitweise etwas wird einschränken müssen. Aber "watt mutt, datt mutt".
... es fallen auch Kosten für Abwasser an.
Das ist natürlich eine berechtigte Frage! Evtl. aber wurde das Wasser gesammelt und dann getrunken? Oder zur Essenzubereitung (Sauce?) verwendet. Dann würde die Abwassergebühr natürlich nicht anfallen. Ich werde der Vermieterin aufgeben dies in Erfahrung zu bringen.
Wobei - manche brauchen Streit zum Leben
Wohl wahr, Annette....
Es gab anfangs tatsächlich ein paar kleine Mängel, die aber sofort bzw. so schnell es eben ging, behoben wurden.
Das waren: ein tropfender Wasserhahn --> Armatur wurde ausgetauscht. Und ein leckendes Absperrventil bei Wasseruhr --> wurde ebenfalls ausgetauscht.
Um der Vermieterin die Tragweite der -auch in finanzieller Hinsicht- massiven Mängel zu belegen war sich die Mieterin nicht zu blöd den unnötigen Wasserverbrauch durch die tropfende Armatur zu dokumentieren und den Verbrauch von der Nebenkostenabrechnung in Abzug zu bringen.... bzw. dies soll in Abzug gebracht werden, die eigentliche NK-Abrechnung gibt es wohl noch nicht.
Über was sprechen wir hier? Die Mieterin fing das tropfende Wasser in einem handelsüblichen Küchenmessbecher auf und dokumentierte den täglichen Verbrauch, der sich durchaus im Bereich von 100 - 200 ml bewegte. Nach einer Woche oder so (dann wurde die Armatur getauscht) summierte sich das dann schon 1 o. 2 Liter. Nehmen wir (großzügigerweise) also 2 Liter an.
Die Kosten für Trinkwasser in besagtem Gebiet belaufen sich auf stolze 3,08 EUR/ m³. Mithin wäre die NK-Abrechnung um 0,007 Euro zu Gunsten der Mieterin zu korrigieren. Ich denke aber, dass die Vermieterin sich nicht lumpen lassen wir und den Betrag deutlich zu erhöhen (auch um die Unannehmlichkeiten entsprechend zu würdigen) und auf 1 Cent aufzurunden.
WW- Bereitung m.W. mit zentralem Speicher. Gas treibt das ganze an.
Entscheidend dürfte hier das Delta des Temperaturunterschiedes sein.
Sicherlich. Alle anderen Mieter/ Eigentümer, die befragt wurden haben das Phänomen nicht festgestellt. Entweder weil sie nicht duschen, die Ferkel, oder weil der Temp.abfall so gering war (Dauer und Delta T), dass es von weniger empfindsamen Menschen nicht als störend empfunden wird.
Ob der Vermieter das überhaupt kann, spielt oft keine Rolle.
Daher würde ich anregen dies von SV, ausgestattet mit dem neuesten Technikscheiß, checken zu lassen. Die Vermieterin kann dies natürlich nicht. Ich auch nicht (wohne etwas entfernt...).
Kleine Anekdote: Mieterin beschwerte sich, dass Wasser auf ihre Gartenmöbel, die sie auf dem Balkon stehen hat, von der Dachrinne tropft und mutmaßte, dass dies an einer nicht ablaufenden, weil verstopften Dachrinne liegen würde.
Ein Blick aus dem Fenster offenbarte, dass Tage zuvor nicht unerheblich Schnee gefallen war, der nun zum einen die Dachrinne blockierte und aber einfach dahinschmolz und dann das tat, was Wasser gerne tut: es orientiert sich entlang der gravitativen Kräfte und folgt diesen unkritisch einfach Richtung Erdmittelpunkt.
Noch einen? Gerne! Der Ablauf der Badewanne wies Korrosionsspuren auf. Nun...nach 30 Jahren irgendwo nachvollziehbar. Sie wünschte dessen Austausch, weil sie Sorge hatte, dass nun Schadstoffe (Ionen?) im Wasser sie heimsuchen könnten. (War übrigens bei Übergabe der Wohnung nicht anders und wurde da nicht bemängelt...)
Und so weiter und so fort....
Da ich in Mietsachen nun wahrlich nicht sattelfest bin, hier mal eine Frage in die erlauchte Runde.
Situation:
2-Zimmer-Wohnung in einem 5FH im südlichen Speckgürtel von Stuttgart. Baujahr 1995 (oder etwas früher...1994....1993?). Seit Januar 2026 neu vermietet.
Worum geht's?
Mieterin beklagt Temperaturschwankungen beim Duschen. Sanilöter kam, stellte Heizung neu ein...wollte dann gucken, ob Warmwasser zuverlässig kommt, was ihm die Mieterin untersagt, da sie nicht bereit sei den daraus resultierenden Wasserverbrauch zu zahlen. Okay...das ist schon mal....sagen wir...kostenbewusst. Sani kam dann nochmals, nachdem Wasseruhren abgelesen worden sind und der Wasserverbrauch dokumentiert war. Es wurden 70 Liter Wasser verbraucht, davon 40 Liter WW.
Was ist nun?
Mieterin kürzt Miete um 10% wg. "erheblicher Mängel" (Zitat). Sie dokumentierte ihre Duschen. Bei (ich habe es jetzt nicht genau im Kopf) 10 Duschen wurde dreimal ein Temperaturabfall (keine Angabe über die Höhe...wie auch?) von 3 - 7 Sekunden festgestellt. Frau mit Stoppuhr unter der Dusche. Wie kriege ich die Bilder aus meinem Kopf? Ich schweife ab.....
Mieterin kürzt Miete wegen dieser erheblichen Mängel weiterhin.
Nun meine Fragen:
1. Ist ein Temperaturabfall (unbekannter Höhe) von 3 - 7 Sekunden überhaupt ein Mangel. Die Duschlängen wurden mit 10 Minuten angegeben.
2. da es für den Vermieter naturgemäß unmöglich ist dies nachzuvollziehen hätte ich vorgeschlagen dies von einem SV überprüfen zu lassen. Gibt es Datenlogger, die die Wassertemperatur aufzeichnen? Ich vermute mal fasts, dass es möglich sein müsste.
3. Ist es überhaupt Aufgabe des Vermieters dies zu tun oder müsste dies vom Mieter (in Abstimmung mit dem Vermieter natürlich) geschehen? Im Baurecht ist es ja so, dass bis zur Abnahme die Mangelfreiheit nachzuweisen ist, später dann Beweislastumkehr. Hier nun Mietrecht. Der Vermieter kann die Mängelfreiheit schlechterdings nicht nachweisen; er kommt ja nicht rein. Der Mieter könnte den Mangel, so es denn einer ist, hingegen schon nachweisen (lassen).
Ideen? Vorschläge?
Ich glaube das Nutzen von Suchmaschinen ist hier nicht das was man bei einem Rätsel machen sollte!
Nicht mal den Hauch einer Ahnung.
Irgendwas bei Dir in der Nähe, vermute ich mal.
Und: Irgendwas Neues.
Obgleich...bei dem Geländer tippe ich eher auf die späten 90er, frühen Nuller-Jahre.
Also: Nein....keine Ahnung.
Eine eigene Fachkompetenz (von mir "Baubegleiter") macht immer Sinn, wenn der Planer nicht "auf meiner Seite" steht, sondern mit dem Ausführenden im Bett liegt.
Du siehst ja was uns hier anhand ein paar Infos aufgefallen ist. Dabei ging es doch nur um den Schwanenhals, der mittlerweile etwas in den Hintergrund getreten ist.
Wir haben hier aber gar keinen vollständigen Blick auf das Objekt. Die hier dargestellte Planung (Dachaufsichtsplan) offenbart aber, dass hier wohl so einiges im argen liegen könnte.
Man kann so etwas wirklich exzessiv betreiben, jeden kleinen (m.E. vernachlässigbaren ) Verstoß gegen irgendeine Norm zur Staatskrise hocheskalieren. Muss man aber nicht. Aber die wirklich wichtigen Dinge sollten schon passen. Und genutzte Flachdächer (also solche mit Zugang von innen auf das Flachdach) haben es planerisch schon in sich. Man kann diese eigentlich recht einfach planen, wenn man sich auf das Wesentliche reduziert. Dann kommen aber gerne hohe Schwellen und niedrige Türdurchgänge dabei heraus. Will man natürlich auch nicht. Oder man steigt tiefer ein, dann wird das Ganze aber eben auch aufwendiger und schwieriger. Man muss sich echt hinsetzen und das durchplanen. Oder man malt irgendwelchen Unfug aufs Blatt.
Solche Punkte sind am Ende die, die so richtig Freude bereiten können. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten, Gutachter, die Bauteilöffnungen veranlassen usw. usf. Das ist alles unerquicklich, dauert, kostet Geld und Nerven...und am Ende ist der GU pleite (und man bekommt gar nichts) oder es gibt einen Vergleich und man bekommt deutlich weniger oder es kommt zu einer maximalinvasiven Sanierung. Da wären wir dann erneut bei Kosten an Geld und Nerven.
Besser wäre es hier Sachverstand einzukaufen. Das muss jetzt nicht unendlich viel Geld kosten, beruhigt aber ungemein, wenn Fehler aufgedeckt (und dann auch geändert/ behoben) werden oder wenn sich abzeichnenden Mängelleistungen im Vorfeld geädnert/ verändert werden können.
Den GU wird es nerven, andererseits hat er dann hinterher auch Ruhe. Eigentlich Win-Win.
Wenn aber andere Faktoren noch ins Spiel kommen (leidende Abdichtung, Schimmelbildung oder was es da sonst noch alles an Gebäudeparametern gibt) dann schon. In der Abnahme werde ich dies auf jeden Fall vermerken.
Wir wissen schlichtweg nicht was hier planerisch falsch gelaufen ist. Hat der Planer aus eigenem Antrieb diese hauchdünne Dämmlage vorgeschlagen, weil das so trendy ist? Oder hatte er eine dickere Dämmung geplant und Euch hat der daraus resultierende mächtigere Dachaufbau nebst Schwelle usw. nicht gefallen und erst dann kam die dünnen Dämmung als Lösungsvorschlag ins Gespräch? Oder habt gar Ihr gesagt..."geht das nicht dünner. GEG ist mir Latte...."?
Alles möglich.
Wenn die dünne Dämmung von Planerseite kam, dann wäre es "fair" ihn jetzt darüber zu informieren, dass das so nun gar nicht passt. Schadensminderungspflicht. "Unfair" wäre es mE ihn das ganze vollenden zu lassen und dann zu sagen "ist aber nicht gut. Das wollen wir mal im Abnahmeprotokoll notieren, nicht wahr? Haben wir übrigens schon die ganze Zeit gewusst....".
Hinterher ist das nämlich kaum noch zu ändern. Außer Komplettabriss des Dachaufbaus und der Terrassentüren usw. alles nix gut.
Zu den anderen Faktoren:
Außenecken sind sog. "geometrische Wärmebrücken". Da steht einer vergleichsweise großen Außenfläche eine vergleichsweise kleine Innenfläche gegenüber. Kommt dann noch eine Attika hinzu, wird es nochmals schlechter.
Solche Bauteile bedürfen also eher mehr Dämmung, denn weniger. Stell Dir einfach vor, die Attika wäre eine Kühlrippe. Dann noch die Decke schlank dämmen. Evtl. auch die Attika...? Da wäre es wirklich mal interessant das bauphysikalisch betrachten zu lassen. Würde mich nicht wundern, wenn es in den Raumecken zu Problemen kommen könnte.
Doch...doch....genau das möchte uns fwiehl wohl sagen. Stimmt m.E. aber eh nicht, sofern die bisherigen Angaben korrekt waren, natürlich. Ich komme da auf 18 - 20 cm FB-Aufbau auf der Terrasse (ohne Gefälle und nix aufgeständert, sondern Platten im Splittbett).
Warum man innen hingegen so viel FB-Aufbau hat, also im OG, nicht gegen Erdreich, ist natürlich auch schleiereulenhaft. Nun gut, das scheint dann doch eine etwas vertrackte Sache zu sein. Was ich aber nicht gelten lassen würde:
So einfach lässt sich die Wärmedämmung nicht upgraden, da ...
Ihr müsst da auch nichts upgrade. Ihr schon mal gar nicht. Aber der Planer/ die Planerin plant hier offenkundig recht fluffig im gesetzes- und normenfreien Raum. Das ist schön...nur eben nicht für Euch.
Letztendlich schuldet der Planer/ die Planerin die korrekte Planung. Das wird hier offenkundig nicht gelingen. Also müsste er/ sie etwas an der Planung ändern.
Wenn Euch das alles nicht so juckt -letztendlich ist es ja die von Euch zu zahlende Energie, die hier flöten geht- so würde ich mich aber aus haftungsrechtlicher Sicht absichern. Nach dem Motto "ich weiß, was ihr hier (ver)plant..."
Nein, beide Aufbauten erreichen offensichtlich die Mindestanforderungen an die obersten Geschossdecken von Neubauten (≤ 0,14 W/mK) ganz drastisch nicht!
Das hatte ich ja auch schon geschrieben...denn siehe: Nr. 98.
Selbst eine (unzulässige) Mischkalkulation käme hier nicht zum Erfolg. Der "gerechnete und für ausreichend befundene Dachaufbau" überschreitet die zulässigen Grenzwerte ganz erheblich.
Letztendlich könnte man sagen: wo kein Kläger, da kein Richter. Vermutlich wird niemals Jemand vom Bauamt vorbeikommen und nachgucken, ob auch wirklich alles korrekt gemacht worden ist. Ist quasi Dein Problem.
Solltest Du das Haus allerdings einst zu verkaufen gedenken, sieht es nicht mehr so easy aus. Denn Du weißt ja nun um dessen Mangelhaftigkeit und darfst diese bei einem Verkauf nicht verschweigen (--> arglistige Täuschung). Da es sich hier auch nicht um eine kleine Wärmebrücke handelt, sondern um eine große flächige, deutlich zu gering gedämmte Dachfläche, ist dies schon ein "dicker Klopper", den man (natürlich wertmindernd) bei einem Verkauf anzugeben hätte.
Wer immer den Energienachweis gemacht hat, ist wohl in der Thematik nicht so ganz sattelfest.
Ich würde den Planer auf jeden Fall darauf hinweisen bevor das ganze gebaute Realität geworden ist. Die WD ließe sich ja nun noch problemlos "upgraden". Evtl. wären die Zugangstüren, wenn es diese schon geben sollte, fachgerecht zu entsorgen und durch solche mit einer stärkeren Aufdoppelung des unteren Fensterstocks zu ersetzen. Das wäre mE eher verschmerzbar als eine derrat deutliche Abweichung von den Mindestanforderungen.
Ja...so ein Dach ganz ohne Gefälle gefällt irgendwie nicht. Gibt es ausreichend gute Ausschilderung zu den Überläufen, damit das Wasser weiß wohin es soll?
Immerhin: Es gibt offenkundig eine Planung!
Toll wäre es einen Plan/ Planausschnitt zu sehen, der das Geschoß darunter, also das DG an sich und die schon vielmals besungenen Randanschlüsse zeigt....
Vielleicht gibt es dazu auch einen separaten Detailplan.
Das gelb Umrahmte ist die Dachterrasse EG mit genutztem und ungenutztem Bereich.
Also unter diesem Bereich ist im EG dann was? Ein bewohnter / beheizter Raum? Oder Garage?
Hab ich nicht wär schlecht. Du kaufst eine Planung.
Es wird schon eine Planung (Pläne!) geben, denn nach irgendwas müssen die ja bisher auch gebaut haben.
Scheint ja doch kein BT zu sein, wenn der TE sich um die Abdichtungsarbeiten selber mühen darf....
Die Abdichtung macht ein Fachbetrieb (60 Jahre Erfahrung), den ich zur Ausführung beauftragt habe....
Auch wenn der 120 Jahre Erfahrung hätte, müsste er dennoch wissen was gemacht werden soll. Dieses "Soll" ergibt sich dann aus den Plänen. So zum Beispiel die 80mm (oder gerne auch mal 100mm) starke Dachdämmung. So etwas verlegt der Dachabdichter ja nicht aus eigenem, inneren Antrieb. Das wird ihm gesagt werden müssen. Gleiches gilt dann eben für die Abdichtungshöhen, die sich wiederum ein Stück weit aus dem Dachaufbau ergeben, den der Dachabdichter ohne Pläne nicht kennen kann...usw. usf.
wir sind im OG bei RFB > FFB = 25 cm
Ja...mag schon sein.
Aber wenn der Aufbau außen so ist wie beschrieben
(Abdichtungsbahnen in Summe 20mm, WD 80 mm, Bautenschutzmatte...sagen wir 10mm, Splitt 50 mm, Betonplatten 40mm), dann summiert sich das alles auf ca. 180mm (Unebenheiten, die es auszugleichen gelten könnt einmal außen vor...). Ist die Dämmung dann doch 100mm (mal so...mal so...wer weiß das schon so genau...), sind es eben 200mm.
Von dieser außenliegenden Oberkante (Belag) müsste es eine 150mm hohe Schwelle geben, die verhindert, dass Wasser von der Dachterrasse nach innen gelangen kann.
Mit einer Rinne vor dem Fenster kann man diese Schwelle reduzieren, muss aber eben auch planerisch dafür Sorge tragen, dass diese Rinne nicht nur teurer Zierrat ist, sondern tatsächlich funktional ist (--> Abtransport von Wasser). So summiert sich die Aufbauhöhe von 18 (oder20?) cm mit der Schwelle zusammen auf 330 (oder 350mm)
Die 0,24 W/m²K beziehen sich m.W. auf Bestandsbauten/ Sanierungen.
Vielleicht können die Energieexperten hierzu mal etwas sagen/ schreiben.
Schaue ich in den Gesetzestext hinein, so lese ich....
"....Bauteilanforderungen
Folgende Anforderungen an die jeweiligen einzelnen Bauteile der thermischen Gebäudehülle müssen eingehalten werden:
•Dachflächen, oberste Geschossdecke, Dachgauben:
U ≤ 0,14 W/(m2 K)
•Fenster und sonstige transparente Bauteile:
Uw ≤ 0,90 W/(m2 K)
•Dachflächenfenster:
Uw ≤ 1,0 W/(m2 K)
•Außenwände, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft:
U ≤ 0,20 W/(m2 K)
Mit 0,28 W/m²K ist da nun kein echter Blumentopf zu erbeuten.
Du bist bei vielen Deiner Schilderungen hier sprachlich und inhaltlich sehr unscharf, ungenau. Das macht die Kommunikation mit Dir sehr schwierig, weil es hier fast immer auf die Feinheiten ankommt!
Da ist aber mE schon verständlich, weil der TE natürlich nicht unbedingt wissen muss und kann auf WAS es wirklich ankommt. Da müssen wir dann ggf. nachhaken.
Ich hake also mal nach....
Der BT/ GU/ Planer / .. (wer oder was auch immer) schrieb:
Alles anzeigen"Es handelt sich nicht um ein Umkehrdach, sondern um einen klassischen Warmdachaufbau. Die Abdichtung liegt oberhalb der Wärmedämmung, daher ist die vorgesehene Dämmung WLG technisch korrekt.
Der geplante Aufbau ist wie folgt
Rohdecke
Dampfsperre
Wärmedämmung
Abdichtung 1. Lage
Abdichtung 2. Lage
Schutzlage
Splittbett
PlattenbelagDie Dämmstärke wurde entsprechen der energetischen Planung und den Anforderungen des Gebäudes ausgelegt."
Dieser Aufbau wäre erstmal korrekt, was aber nichts mit der WLG zu tun hat, wie der BT/GU schrieb.
Nun sind die Anforderungen mittlerweile recht hoch.
Die 240 mm (Polystyrolschaum expan. 035) gelten nur für die OG Decke.
Für die Dachterrasse EG ist der 80 mm Polyurethan Hartschaum 025 vorgesehen
Das zeigt sich recht anschaulich in der mächtig gedämmten Decke über dem OG.
Wie kommt man dann aber dazu die andere Decke derart kärglich dämmen zu wollen? Das liegt (allerhöchstwahrscheinlich) daran, dass man sonst mit den Aufbauhöhen/ Anschlusshöhen nicht zurecht käme.
Der vorgelegt u-Wert-Nachweis von Deinem Energieberater kommt zum Ergebnis u-Wert 0,28 W/m²K
Wenn ich das in den u-Wert-Rechner klopfe, so spuckt der mir das aus und das entspricht so ganz einem Neubau gem GEG....
260507_u-Wert_Flachdach_01.pdf
Der Dachaufbau summiert sich also zu etwa 20cm (inkl. Belag und Abdichtungsgedöns). Ist keine Entwässerungsrinne vor der Tür, die natürlich auch entwässern können muss (--> Abfluss!), wäre aber der Oberkante des Belags eine 15cm hohe Schwelle einzuplanen. Ab der Rohdecke also etwa 35cm. Im Rohbau scheint die Mauerwerksöffnung um die 220cm zu sein. Verblieben also noch 185cm abzüglich des oberen Fensterstocks ...also etwa 175cm lichte Durchgangshöhe. Nicht eben was für großgewachsene Hünen.
Oder man bleibt mit der Austrittsschwelle tiefer (--> Rinne!), dann müssten aber Ersatzmaßnahmen geplant (!) worden sein, die einen sicheren Abtransport von Wasser sicherstellen.
Von daher würde ich mir hier schon mal das Detail zeigen lassen, welches dort umgesetzt werden soll.
.... in ein paar Jahren wieder mit Problem
chenen auftauchen,
Je nachdem was da nun wirklich gebaut wird, kann es gut gehen (wenn alles richtig ist und er hier nur versehentlich/ unwissentlich verwirrende und/ oder falsche Angeben gemacht hat) oder es kann so richtig interessant werden.
Solche Schäden sind dann gerne auch mal sehr gewerkübergreifend und umfangreich.
Gerade daher würde ich solche Punkte nicht dem Zufall überlassen. Oder jemandem überlassen, der dem Zufall viel zutraut. Oder sich zufällig auf Dinge/ Fachleute verlässt, deren fachliche Kompetenz eher nicht so überragend ist....
Perimeterdämmung mit einer WLG 025
Perimeterdämmung habe ich da nun nicht gelesen. Aber WLG025 schaffen PIR/PUR und ...Trommelwirbel....Phenolharzdämmplatten. Ob die als Dämmung zugelassen sind, die im Wasser liegen. Und druckfest sind? Wäre mir jetzt neu.
XPS ist hier für mich das Zauberwort.