....hätte wir von dem Problem gewusst hätten wir dieses Haus nicht gekauft!
Wenn dieses "Problem" dem Vorbesitzer bekannt war, so wäre er verpflichtet gewesen, dies beim Verkauf mitzuteilen. Es ist allerdings zu hinterfragen, ob das dem Vorbesitzer tatsächlich klar war, wie (möglicherweise) groß der Schadensumfang tatsächlich war. Schließlich hatte er/ sie den Keller ja saniert und war evtl. guten Glaubens, dass das Thema damit erledigt sei. Und diesen "Wasserschaden" hatte er Euch ja kundgetan.
Ein Durchgriff auf den BT dürfte schwierig sein, da das haus aus dem Jahre 2007 idR eine 5-jährige Gewährleistung haben dürfte. Da wäre dann 2012 oder 2013 Schluss gewesen. Selbst ein Durchgriff auf den damaligen Verkäufer (Vorbesitzer) könnte zu kurz greifen, da der Verkauf ja wohl 2017, also vor 6 Jahren, stattfand.
Leider ist das ganze ein Problem, das sich auch nicht von selbst erledigen wird. Anders als bei Betonkellern, die tendenziell dichter werden, je älter sie sind, verhält es sich hier genau umgekehrt. Eine außen anliegende Abdichtung kann im Laufe ihrer Lebenszeit auch mal undicht werden.
Bezüglich des Kellermauerwerks bitte nochmals nachforschen, denn daran.....
- Kelleraußenwände aus 17,5 cm Porenbeton
....mag ich nicht glauben.
17,5er Mauerwerk mag oberirdisch ausreichen, wobei Porenbeton nicht für seine überragende Tragfähigkeit berühmt ist. Von daher finde ich 17,5cm bei Porenbeton schon mal wenigstens interessant. Beim Keller ist zudem der Erddruck zu berücksichtigen. Ich kann mir bei PB eine Außenwandstärke unter 30cm, eher mehr, kaum vorstellen.
Ich hätte im Keller eher auf kalksandstein getippt. Aber auch da wären 17,5cm äußerts mager....(ich halte das für ausgeschlossen!)