Erstmal ein gutes Neues Jahr an Alle. Mein erster Beitrag für 2026....yeah!!
Ich sehe es schon eher so wie chieff.
der Architekt hatte die Entwässerungsplanung erstellt und eingereicht. Ob ihm das extra vergütet wurde oder ob er es quasi !All-inclusive" angeboten hatte, weiß ich nicht. Er jedenfalls hatte es geplant. Er hat auch das gesamte BV geplant, sowohl Entwurf, Bauantrag, Werkplanung und Bauleitung. Da gesamte Paket eben.
Wann es zu der Planabweichung kam weiß ich nicht. Den Grund kenne ich nicht, kann es nur vermuten.
Die neue Dachrinne, an der auch drei (oder vier?) weitere RH hängen, hängt nun höher als die Bestandsrinnen. Das Regenwasser kommt also nicht mehr in die neue Dachrinne, daher musste für die nun "abgehängten" Häuser eine neues Fallrohr geschaffen werden, welches aber im Entwässerungsplan nicht auftaucht, da es ursprünglich gar nicht geplant war.
Warum die neue Dachrinne höher hängt als der Altbestand ist nicht klar. Möglich, dass der BH "mehr Dachhöhe" gewünscht hat, möglich dass neue Baustandards (mehr Dämmung, mehr Bauteilhöhe, mehr...mehr...) ungeplant dazu geführt haben. Möglich, dass es "einfach passiert" ist.
Jedenfalls hat der Planer alles geplant und dann auch alles gebauleitet.
Aus meiner Sicht wäre er dann auch gehalten dies in seiner (!) Entwässerungsplanung anzupassen.
Ob er es dann gänzlich kostenfrei machen muss, weil es auf seinem Mist gewachsen ist oder ob er es abrechnen kann, weil zB der BH den Wunsch nach "mehr Dachhöhe" formuliert hat und es damit durch seinen Wunsch zu dieser nun notwendigen Plananpassung kommt, weiß ich nicht.