Beiträge von Thomas B

    Wir gehen nochmal zu einem Architekten und besprechen das alles nochmal.

    Guten Morgen.


    Eine weise Entscheidung.


    Derjenige, der dies entworfen hat, mag ein netter und tüchtiger Mitarbeiter sein. Ein guter Entwerfer ist er sicher nicht. Eure "Schuld" ist das auch nicht. Da mögen Vorgaben von euch gekommen sein, die dann u.a. zu diesem er4gebnis geführt haben. Aber genau da setzt ein guter Entwerfer an. Es wird nicht immer gelingen alle "Must haves" zu realisieren, ohne dass andere Wünsche in der Qualität leiden. Also muss man sich entscheiden, auch mal etwas nicht machen. Oder andere Schwerpunkte erkennen und betonen.


    Galerie finde ich jetzt nicht grundsätzlich verkehrt! Man muss es halt mögen. Mögen, dass man im EG auch das OHG hören kann. Und natürlich umgekehrt.


    Über den Grundriss wurde m.E. genug geschrieben. Ob jetzt WM im OG oder WC außerhalb des Bades, ist sicherlich den persönlichen Vorlieben und Wünschen geschuldet. Es gibt aber eben auch Dinge, Entwurfsergebnisse, an denen man sieht, dass so einiges nicht passt. So wie das nördliche Kinderzimmer mit dem Appendix Richtung WC. Oder die Schiebetür zwischen den Zimmern. Da kommt später sicherlich große Freude auf, wenn der Bruder/ die Schwester plötzlich im Zimmer des "Nachbarn" steht. Geht gar nicht.


    Ein kurzer technischer Exkurs: ich las im Schnitt, dass es eine Drainage geben soll (macht man das echt noch? Etwas "old school"). Diese an den Abwasserkanal anzuschließen ist bei uns regelmäßig explizit verboten. Wundert mich, dass dies hier wohl statthaft ist.


    Ansonsten alles Gute für die Zukunft und gutes Gelingen mit dem nächsten Entwurf und dem nächsten Entwerfer.

    Ich hätte gleich mal mehrere Fragen.


    1. Anscheinend wurde das Haus erweitert und eine abgebrochene Wand durch einen gar mächtigen Träger ersetzt. es mag dem Foto, der Perspektive oder wem auch immer geschuldet sein, aber der Träger wirkt nicht gerade "unterdimensioniert". Was für ein Profil ist das denn? Würde mich einfach mal so interessieren.


    2.Der Träger wurde doch sicherlich inkl. Rostschutzanstrich auf die Baustelle geliefert. Warum musste man denn dann...

    19h lang angeschliffen, Rostschutzmittel aufgetragen und farblack aufgetragen .

    Haben die den vorhandenen Anstrich wieder entfernt und dann erneut aufgetragen? würde für mich jetzt eher wenig Sinn machen.


    3. Wer hat denn die Farbgebung der Träger festgelegt? So richtig leicht und luftig kommen die ja nicht daher.


    4. Hatte der AN im Vorfeld gesagt was er zu tun gedenkt. Also schleifen usw.? War das nötig? Warum soll das nötig gewesen sein? Hat er wirklich 19 Stunden daran gewerkelt?

    teils eigenmächtig vergeben wurden,

    damit geht es ja schon los. Somit wäre also der "Bauleiter" der Auftraggeber? Derjenige, der den Auftrag vergibt, also beauftragt, ist der Auftraggeber; der darf dann auch zahlen (Ausnahme: er ist per Vollmacht dazu berechtigt den Auftrag namens der WEG zu vergeben). Das wäre, abseits jeder Mängelgeschichten, schon der erste Ansatzpunkt des Anwalts.

    Heute war Eigentümerversammlung mit Planer und dieser stellt sich weiterhin stur und wurde sogar ausfallend.

    Wie darf man das verstehen? Meint er die Leistung sei mängelfrei? Warum (und wie) wurde er denn ausfallend? Einfach ein etwas rüpelhafter Mensch oder beleidigend und unsachlich?

    vom Bauleiter ist eine Rechnung komplett freigegeben worden für eine Firma, die gleich am Anfang einen Teil Sockelbereich ausgegraben und dämmen sollte.

    ... deshalb muss sie ja nicht auch bezahlt werden! Der BL (welche Qualifikation hat denn der BL?) gibt sie nach seinem Ermessen frei, schaut ob das in Rechnung gestellte gemacht wurde, behält ggf. etwas ein wenn zu viel abgerechnet wurde oder wenn Mängel da sind. Aber auch die WEG kann sagen "danke Herr BL für die Rechnungsprüfung, aber wir sind der Meinung, dass der freigegebene Betrag zu hoch ist". Der BL ist keine höchstrichterliche Instanz, die immer Recht hat und der man sich willenlos zu fügen hat.

    Ich finde das Thema jetzt relativ wenig schwierig.


    Ihr habt einen SV, der die Mängel festgestellt und hoffentlich auch dokumentiert hat. Ihr habt dies der beauftragten Firma (der Vertragspartner, nicht dem Subbi) übermittelt. Der BL (des Auftragnehmers oder Euer Bauleiter?) stellt sich stur?


    Die Frage ist doch: bestreitet er die Mängel?


    Ein gutes Druckmittel ist idR das Rückbehalten von Geld. Für unzweifelhaften Pfusch würde ich keine Gelder freigeben. Hier muss man sich aber auch sicher sein, dass man richtig liegt. Ein SV ist da schon mal sehr gut.


    Das vom Stuckateur nur ein Subunternehmer mit ungelernten, nicht deutsch sprechenden Hilfsarbeitern kommt,wusste ja niemand.

    Darf er das überhaupt? Gibt es eine entsprechende Vereinbarung, dass er die Arbeiten weitergeben darf? Und: Ihr habt ganz sicher -unabhängig von den Sprachbarrieren- einen Anspruch auf eine entsprechende Qualifikation der Arbeiter. Habt Ihr mal geschaut was das für eine Truppe ist? Sind das Facharbeiter und irgendwelche Hilfskräfte?

    Den Plan lasse ich dann wohl auch lieber zuhause und schreibe meine Wünsche lieber auf und sehen, was dann raus kommt.

    Gute Idee!


    Der Weg sollte nun aber nicht zum Bauzeichner führen, sondern idealerweise zu einem/ einer, der/die etwas vom Entwerfen versteht.


    Das Thema Einfamilienhaus ist dabei nicht so hochkomplex wie ein neuer Flughafen, hat aber auch auch -gerade für den "Häuslebauer"- so einige Punkte, die am Ende dann vielleicht sogar wichtiger sind als beim Flughafenneubau: das Budget. Während Flughäfen (zB Flughafen Berlin-Brandenburg), Bahnhofsprojekte (zB Stuttgart 21) oder Kulturstätten (zB ElbPhi) gerne mal "etwas teurer" werden, so sollte dies beim Projekt EFH nicht unbedingt geschehen. Preissteigerungen von 100 - 500% sind bei öff. Bauten leider nicht die Ausnahme, was aber irgendwie egal zu sein scheint, da es ja vom Steuerzahler am Ende irgendwie gewuppt wird. Sollten sich die Kosten für ein EFH mal eben um 20 - 30% (oder gar mehr) nach oben ändern, so kann dies bedeuten, dass die Bauherren noch vor dem Einzug vor dem Ruin stehen. Auch wenn es keine 100-%-ige Kostensicherheit geben kann, so sollte dem Budget mehr als nur ein leicht genervter Seitenblick gegönnt werden. Dem Planer sollte eine möglichst klare Budgetvorstellung schon am Anfang kommuniziert werden und die (geschätzten) Kosten, sollten auch von Anfang an die Entwurfsphase begleiten.

    Innen an der Trennwand eine bituminöse Abdichtung anbringen, an den WU-Betonwänden DICHT anschliessen und innen eine weitere (dünne) Mauer als Schutz anbringen.

    das wird (wahrscheinlich) nicht funktionieren. Bei DHH ist an der Grenzwand häufig die Treppenanlage, so dass man hier nicht vormauern kann. Auch wäre der Eingriff wirklich maximal-invasiv und würde bedeuten, dass, wenn es mal nachbarschaftlicherseits wieder zu einem Schadensereignis kommen sollte, man die Entfeuchtung der Trennwand zum Nachbar hin (inkl. der Mineralewollematten im Zwischenraum) kaum noch bewerkstelligen könnte.


    Ich denke schon, dass eine Ertüchtigung der schadenursächlichen Kellerfenster/ Lichtschächte hier der Weg sein würden. Bei einer Leckage im Haus des jeweiligen Nachbarn hilft das natürlich nichts.

    Beim letzten Hochwasser ist der Grundwasserspiegel jedoch so sehr angestiegen, dass uns die weiße Wanne nicht mehr geholfen hat, weil das Wasser so hoch im Lichtschacht stand, dass es sowohl bei uns wie auch beim Nachbarn zum Kellerfenster rein gelaufen ist.

    Eine sogenannte Weiße Wann ist nicht nur der Keller, der mit einem Beton mit geringer Wassereindringtiefe ausgestattet ist, sondern einen weiße Wanne ist quasi "das Gesamtkunstwerk". Ein WU-Keller nützt natürlich nur bedingt etwas, wenn sich in selbigem Löcher (= Fenster) befinden. Dann endet die Weiße Wanne an der Brüstung der Fenster. Eine Möglichkeit können druckwasserdichte Fenster sein.


    so eine Ertüchtigung sollten natürlich beide DHH-Partner gemeinsam machen. Ansonsten kommt beim nächsten Hochwasser möglicherweise kein Wasser durch Eure Kellerfenster, dann aber durch die Trennwand den Nachbarn, sollte dieser auf Maßnahmen, welcher Art auch immer, keinen wert legen.


    Für die Zukunft wäre es sicher hilfreich sich gegen ein erneutes Eindringen von Regenwasser zu wappnen, sonst hat man das Drama bald wieder. So eine "gemeinsame WW" birgt natürlich das Problem, dass im Schadensfalle der Nachbar hier vielleicht nicht die gleiche Notwendigkeit von Maßnahmen sieht (erkennt?). Ich hoffe Ihr habt ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. da wäre es sicher nicht verkehrt mit dem Nachbarn einmal zu sprechen und ihn darüber zu informieren, dass von seinem Keller Feuchtigkeit in Euren Keller gelangt, was natürlich nicht sein soll.


    Auch wenn ihn ein Feuchtbiotop in seinem Keller evtl. nicht stört (vielleicht befasst er sich mit dem Züchten exotischer Pilze ....?), so ist ein Feuchteeintrag von seinem Haus in Euer Haus natürlich nicht hinzunehmen. Das solltet Ihr ihm schon mal sagen.

    Mir ging es um die planungsrechtliche Bedeutung des Begriffs Einzelhaus. Dabei ist es nicht von Bedeutung, wie groß oder hoch das Haus ist und ob es aus mehreren Gebäuden besteht, sondern lediglich, dass es Abstand zu allen Nachbargrenzen hält. Und diesbezüglich ist die Gegend nicht heterogen, da alle Häuser zu allen Nachbargrenzen Abstand halten. Hier sehe ich einen möglichen Ablehnungsgrund für die Pläne des TE, jedenfalls dann, wenn er mit Teilung eine reale Teilung in zwei eigenständige Flurstücke mit eigenem Grundbuchblatt meint. Daher mein Lösungsvorschlag, über eine ideelle Teilung nach WEG (ugs.: Doppelhaushälfte als Eigentumswohnung) nachzudenken.

    Ich glaube nicht, dass dies entscheidend ist (sein muss).


    §34 regelt das Einfügen in das Umfeld. Das ist ohnehin interpretierbar. Hat das Umfeld eine GRZ von zB 0,20 - 0,3, im Mittel also 0,25.....fügt sich dann eine Planung mit einer GRZ von 0,32 noch ein? Sie liegt ja schon über dem Umfeld. Es kann dennoch auch städtebaulich unschädlich sein. Kann, muss nicht.


    Gleiches gilt für Einzelhäuser, also mit Grenzabstand. Ein Doppelhaus ist städtebaulich von einem Einzelhaus nicht zu unterscheiden. Für §34 dürfte es also unerheblich sein.


    Das ist natürlich alles ein wenig Kaffeesatzleserei. Der einfachste Weg wäre der zum Bauamt. Dann könnte man recht einfach klären was da geht und was da nicht geht.

    in einem Gebiet, in dem nur Einzelhäuser vorkommen,

    Ich sehe direkt östlich angrenzen etwas Raumgreifenderes als ein typisches Einzelhaus. sieht nach einem mind. 2 - geschoßigen Mehrfamilienhaus aus. Insofern auch mein Hinweis, dass die Gegend her heterogen wirkt.


    Weiterhin halte ich die Ausdehnung des Baukörpers in den Garten aufgrund faktischer Baugrenzen für nicht genehmigungsfähig.

    Dazu fehlt mir in diesem falle tatsächlich der "Weitblick" da mir nur die drei Häuser auf dem Mini-Ausschnitt bekannt sind. Eine faktische Baugrenze gibt es aber sicherlich nicht, da eine solche in einem B-Plan definiert sein müsste. Eine fiktive kann es geben, wenn die angrenzenden Häuser eine solche erahnen lassen und wenn die Baubehörde eine solche sehen will.


    Dies zu klären wäre im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs mit dem Baubehördensacharbeiter zumindest vorab zu klären. Rechtssicher könnte man es dann mit einer Bauvoranfrage machen.

    Da ringsum planungsrechtlich nur Einzelhäuser stehen, halte ich eine Realteilung nach § 34 BauGB für unzulässig.

    Auch wenn Du offenkundig seherische Fähigkeiten hast, so sehe ich das hier anders.


    Ich sehe auf dem winzigen Ausschnitt zwei Einzelhäuser (Walmdach und Satteldach) und ein Mehrfamilienhaus (Flachdach).


    Eine Beplanung mit einem laaaanggestreckten Doppelhaus (zum Beispiel) könnte mE nach §34 schon gehen.


    §34 regelt nicht wie Grundstücke geteilt werden, sondern zielt hauptsächlich auf das die Umgebungsbebauung. Also Maß der baulichen Nutzung (GRZ) und Höhenentwicklung ggü. Umfeld. Ansonsten wirkt das Ganze auf mich eher heterogen. Einen einheitlichen städtebaulichen Gestaltungswillen mag ich da nicht erkennen. Insofern könnte eine Bauvoranfrage mE schon Erfolg haben. Eine abgestimmte Planung vorausgesetzt, die die Vorgaben von §34berücksichtigt.

    Da es keinen Bebauungsplan gibt, muss sich die Bebauung an der näheren Umgebung orientieren (§ 34 BauGB). Weit und breit gibt es aber mit jeweils einer Ausnahme weder eine Bebauung in zweiter Reihe noch eine Doppelhausbebauung im planungsrechtlichem Sinn

    Okay.....äh...woran erkennt man das?


    Ob B-Plan vorhanden ja/ nein konnte ich den Thread nicht entnehmen. Überlesen?


    "Weit u. breit" keine Bebauung in 2.Reihe? Ich sehe da sehr wenig "weit" und auch nicht "breit". Der Ausschnitt ist tatsächlich sehr klein.


    Der Zuschnitt des Grundstücks ist aber auch eher unpraktisch. Bedenkt, dass Ihr zu den Nachbarn immer einen Mindestabstand einhalten müsst (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich). Auch scheint (!) das östlich gelegene Gebäude recht nah an der Grenze zu stehen. So nah', dass man meinen könnte, dass sich dessen Abstandsflächen bis auf "Euer" Grundstück erstrecken. Evtl. hat der Besitzer "Eures" Grundstücks dies zugelassen, da dort ohnehin nur sein Garten ist und der Nachbar hat für diese Baulast ein Bündel Banknoten auf den Tisch gelegt? Ob es hier eine Baulast gibt, sollte man im Vorfeld prüfen.


    Da bei einer Teilung natürlich auch zwischen den dann neuen Nachbarn entsprechende Abstandsflächen einzuhalten wären, würde ich hier eher Richtung Doppelhaus tendieren. 900 m² abzüglich Zufahrt für den Hinterlieger.....das ist dann für ein EFH schon sehr knapp.

    Wird wohl nicht großes. Wird einfach rausgezogen....wurde mir gesagt. Das Einbringen hatte da schon etwas länger gedauert (90 Minuten). Eine der weniger erbaulichen Erfahrungen des Jahres. Meine Spotify-Playlist reichte jedenfalls nicht....


    Achja: Natürlich Fahrradunfall. Frontalcrash. Gegenverkehr auf dem Radweg fand wohl große Freude daran die linke Fahrbahnseite zu nutzen. Möglicherweise ein Brite. Ist dann auch weiter gefahren. War ja nix weiter. Oder so ähnlich....

    wohin seid ihr ins lange Wochenende unterwegs?

    Tja....ich habe es im letzten Monat auf sagenhafte 0 km auf dem Rad gebracht. Ein einsamer Rekord. Radeln ist gerade nicht....ich hatte einen kleinen Unfall bei einem hochdramatischen Mikadospiel.



    Baustellentermine, zeichnen usw. ist zur Zeit auch etwas zeitaufwendiger als gewöhnlich.

    Den Schwachsinn mit Holzfenstern erkennst du an der Alu-Wetterschale, wenn Holz so "toll" wäre, bedürfte es dieser garnicht. ;)

    Dieser bedarf es auch nicht. "Benötigt" wird eine alu-Schale vor allem von Kunden, die sich davor fürchten, dass man Holzfenster ggf. irgendwann einmal wieder streichen muss. Das entfällt bei einer Alu-Schale zumeist.


    Ansonsten halten Holzfenster sehr lange und müssen auch nicht alle 5 o. 10 Jahre gestrichen werden (irgendwann dann natürlich schon mal).


    Und: Holzfenster sind, was die Profilstärken anbelangt, deutlich filigraner als KS-Fenster. Das ist dann wiederum etwas was Holzfenster für mich deutlich attraktiver macht. Und: ja, ich habe bei mir natürlich auch Holzfenster verbaut!

    Mauerwerk außen: KG STB 24 cm, EG/OG/DG Gasbeton 25 cm
    Mauerwerk innen: KG KSL 24 cm, EG/OG/DG HLZ 24 cm

    Etwas weg vom eigentlichen Thema. Sorry.


    Wenn ich das lese drängen sich mir spontan zwei Fragen auf:


    1. Warum in aller Welt werden hier vier unterschiedliche Wandbildner verwendet? Ich käme hier auf lediglich zwei. Kellerwände St.beton. EG/ OG/ DG: Wenn monolithisch dann Ziegel/ Poroton oder Porenbeton.


    2. Außenmauerwerk monolithisch mit 25cm Stärke. Im Jahre 2002? Ich bin erstaunt.

    .... hast Du übrigens immer noch nicht genauer definiert.

    Im Detail kann ich dies auch nicht, da ich eben nicht der Energiefachmann bin (daher ja der/ die Energieberater).


    Vor gut einem Jahr hatte ich ein Haus geplant, das erhielt KWL und PV, sowie LW-WP, schöne dämmende Ziegel, usw. usf. Das war seinerzeit aber schon KfW55. Wollten die Bauherren halt. Gut.


    Neue Planung dieses Jahr. Ich im Gespräch mit Energieberater. Gleicher Standard (nicht KfW, sondern eben "Standard")wie oben beschriebenes Haus, nur eben ohne KWL und ohne PV. Energieberater sagte mir, dass LW-WP einen regenerativen Anteil benötigt und daher zusätzlich PV aufs Dach muss. Und ohne KWL ginge es gar nicht mehr, da die Anforderungen gem. GEG dies fordern würden.


    Für diesen Bauherren bedeutet das Mehrkosten von ca. 40.000 Euro ggü. dem anderen Haus (KWL kostete dort 16k + MwSt, PV da weiß ich noch nicht wieviel wir benötigen, aber die Steuerung, Wechselrichter usw. bleibt ja immer gleich. Denke unter 25k gehen wir da auch nicht aus dem Rennen. Bedeutet also aus meiner Sicht "Mehrkosten" von eben dieser Summe, was sehr viel ist und die Amortisation sehe ich da nicht. Gehen wir von 20 Jahren Kredit aus, müssten man ja 2.000 p.a. einsparen (was natürlich auch nicht stimmt, da ja die Kreditzinsen hinzukommen). Das aber ist deutlich mehr als die Energiekosten überhaupt.


    Ich weiß, dass viele (hallo Annette) KWL super finden. Und PV. Soll mir recht sein; ich habe weder gegen das eine noch das andere etwas. Aber man sollte es den Menschen einfach selber überlassen ob sie das nun wollen oder nicht.

    Das ehemalige KfW55-Haus (das auch gefördert wurde) ist mit dem GEG nun Mindeststandard, folglich ohne Förderung. Hinzu kommen dann noch die regenerativen Anteile (zB WP, die dann aber auch wiederum PV-Unterstützung benötigt)...usw. usf.


    Ich will ehrlich sein: Ich habe mich so intensiv mit der Thematik nicht auseinandergesetzt, gebe es an den Energieberater, da es mit neben den anderen baulichen Aufgaben, kaum möglich ist hier auf dem aktuellen Stand zu bleiben.


    Auch scheint mir die Tabelle nicht so ganz stimmen zu können. nehmen wir einmal den EnEV 2009 - Standard. Hier werden jährliche Betriebskosten von 6.300 Euro (+ MwSt) ausgewiesen. Also 500 Euro/ Monat. Was mag das für ein Gebäude sein?


    Die Tabelle scheint also eher nicht allgemein gehalten zu sein (wie sollte das auch gehen?), sondern irgendein spezielles Projekt (Baukosten 2,4 Mio!) als Hintergrund zu haben.


    Beim "Häuslebauer" sind die technischen Einrichtungen (KWL mit WRG, PV-Anlage, WP...okay irgendeine Heizung braucht es ja immer usw.) in Summe überproportional groß. Hinzu kommen jährliche Wartung ggf. Reparaturen usw.

    Gerade im privaten Sektor, also eher kleine Häuser, usw. stellen die erhöhten (meines Erachtens massiv überhöhten) Anforderungen (GEG!) mittlerweile eine echte Hürde dar.


    Energie zu sparen ist löblich und ganz sicher auch sinnvoll. Allerdings sollten die tatsächlichen Einsparungen irgendwie in einem vernünftigen Verhältnis zum finanziellen Einsatz stehen.


    So war es früher recht leicht mit wenig Einsatz deutliche Einsparungen zu erzielen. Während zB in den frühen 90er Jahren noch 6-8cm WDVS state-of-the-art waren, ließen sich mit einem finanziell überschaubaren Mehraufwand recht erkleckliche Einsparungen begründen. Mittlerweile aber sind diese leichten Möglichkeiten längst aufgezehrt. man benötigt mittlerweile einen hohen Einsatz an Technologie (KWL, PV, usw) um noch ein paar Prozentpunkte rauszuquetschen. Das halte ich für groben Unfug und hat das Bauen zum einen verkompliziert und nunmehr auch unerschwinglich gemacht.


    Ein Ende der Baukrise sehe ich derzeit nicht. Hier müsste die Politik zu einem vernünftigen, bezahlbaren, nicht überregulierten Bauen zurückfinden.

    das wdvs wurde mit dem falschen kleber angebracht, ist 3cm oder mehr vom mauerwerk entfernt

    Wenn Dir das nicht gefällt, wie es geplant ist, so könnte man es evtl. über die 18202 Tab. 3 torpedieren. Diese definiert die zulässigen Maßtoleranzen. Haben sich nun Teile gelöst und hängen mit -wie Du geschrieben hattest- 3cm Abstand vor der Fassade, andere könnten (mutmaßlich) noch anhaften, so kann ich mir schwerlich vorstellen, wie man hier eine Lösung herbeizaubern will, die die zulässigen Maßtoleranzen einhält.

    Bitte mal einen Schritt zurück.


    Nachbar buddelt und Garage nimmt Schaden.


    Wenn dies der Nachbar seiner Versicherung gemeldet hat, so stellt sich mir spontan die Frage, ob da überhaupt ein Versicherungsschutz bestehen kann. Ich hätte erwartet, dass eine Fachfirma (Erdbauer, Rohbauunternehmen,...) hier tätig geworden ist. Diese haben dann auch zumeist einen ausreichenden Versicherungsschutz. Es stellt sich dann aber die Frage warum einer Fachfirma so etwas passiert. Nunja...Fehler werden natürlich überall mal gemacht, aber das ist dann doch etwas derart Fundamentales (im wahrsten Wortsinne), dass ich schon wieder nicht an die Fachfirma glauben mag.


    Wenn also eine Fachfirma den Schaden verursacht hat (ist das so?), dann könnte diese natürlich auch den Schaden beheben. Beim Rohbauer wäre der Bau einer neuen Garage eigentlich kein Hexenwerk.

    Angesichts der ersten paar Bilder und der damit möglichen Eindrücke, würde ich das Grundstück in etwa so sortieren....



    Daraus jetzt bitte keine Maße oder konkrete Raumgrößen ableiten. Es geht in einem allersten Schritt (für mich) erst einmal darum zu gucken wo kann denn was sinnvollerweise sein, wohin möchte ich gucken, was will ich sehen (und was nicht). Die Aussicht zu den bebauten (und zudem höher liegenden) Nachbargrundstücken empfinde ich wenig erhebend. Nach Süd-Osten ist es sehr schön, aber wer weiß wie lange noch? Nach Osten ist es wohl am wenigsten verbaubar. Dort etwas Luft und Abstand schaffen (und hoffen, dass der zukünftige Nachbar sein haus nicht zu nah an der Straße plant....).