Beiträge von Thomas B

    Frau Maier: Das wird von Kneipen tatsächlich unterstützt? Da schau' her. Hätte ich jetzt nicht gedacht.


    Ich denke Scherze (auch beim Thema Alkohol) sollten schon erlaubt sein. Es gibt ja auch Scherze über Blonde/-innen, Scherze über Ostfriesen und was weiß ich nicht alles. Scherze über D. Trump (und den Typ finde ich per se nicht lustig), scherze über ....über alles. Insofern sind solche seichten Scherze Dry Gin im Dry January nun doch wirklich kein Problemthema.

    Nach Öffnung der Wand (Fertighaus) stellte sich dann heraus, dass ein Abwasserrohr nicht richtig verbunden war / rausgerutscht ist.

    und


    Seitdem wir hier wohnen haben wir ein Problem mit schlechtem Geruch im Haus.

    und


    HRB + Wasserschaden


    würde mir mehr Sorgen bereiten , als ein möglicherweise ehemals feuchter Estrich.


    Gerade bei Abwasserleitungen ist das Problem wahrscheinlich schon sehr lange da gewesen, ohne dass man es gleich bemerkt hat. Während WW- und KW Leitungen ordentlich "unter Druck" stehen, ist das bei Abwasserleitungen naturgemäß nicht so (außer bei Druckleitungen von Hebeanlagen usw.). Das heißt dass verhältnismäßig geringe Wassermengen (vergl. mit Leitungen, die unter Druck stehen) austreten und es dauert einfach etwas länger bis man es bemerkt. Möglich, dass dies schon sehr (!) lange der Fall war, denn Leitungen rutschten üblicherweise nicht einfach auseinander. Es ist also eher wahrscheinlich, dass dieses Problem von Anfang an da war, nur aber erst recht spät bemerkt wurde.


    Bei überwiegend Holzbauteilen ist das natürlich eine denkbar ungünstige Konstellation. Würde mich nicht wundern, wenn der Geruch nichts mit dem Estrich, sondern eher mit dem Holz in Verbindung zu bringen ist, das gerade kompostiert.


    Was tun?


    Erst einmal lokalisieren wo der Schaden war. Das dürfte ja bekannt sein. Dann Wände/ Deckenkonstruktion und auch Wände der darunterliegenden Räumen (sofern der Schaden im Obergeschoß war) untersuchen. Wieviel man hier wird kaputt machen müssen lässt sich aus der Ferne nicht sagen. Ich würde hier auch nicht auf die Karte "das wird schon" setzen, denn wenn Feuchteschaden im Holz, dann wird es eher schlechter denn besser.


    Hast Du Bilder von der damals stattgefundenen Reparatur bzw. der Bauteilöffnung. Planausschnitt wo der Schaden war?

    Erstmal ein gutes Neues Jahr an Alle. Mein erster Beitrag für 2026....yeah!!


    Ich sehe es schon eher so wie chieff.


    der Architekt hatte die Entwässerungsplanung erstellt und eingereicht. Ob ihm das extra vergütet wurde oder ob er es quasi !All-inclusive" angeboten hatte, weiß ich nicht. Er jedenfalls hatte es geplant. Er hat auch das gesamte BV geplant, sowohl Entwurf, Bauantrag, Werkplanung und Bauleitung. Da gesamte Paket eben.


    Wann es zu der Planabweichung kam weiß ich nicht. Den Grund kenne ich nicht, kann es nur vermuten.

    Die neue Dachrinne, an der auch drei (oder vier?) weitere RH hängen, hängt nun höher als die Bestandsrinnen. Das Regenwasser kommt also nicht mehr in die neue Dachrinne, daher musste für die nun "abgehängten" Häuser eine neues Fallrohr geschaffen werden, welches aber im Entwässerungsplan nicht auftaucht, da es ursprünglich gar nicht geplant war.


    Warum die neue Dachrinne höher hängt als der Altbestand ist nicht klar. Möglich, dass der BH "mehr Dachhöhe" gewünscht hat, möglich dass neue Baustandards (mehr Dämmung, mehr Bauteilhöhe, mehr...mehr...) ungeplant dazu geführt haben. Möglich, dass es "einfach passiert" ist.


    Jedenfalls hat der Planer alles geplant und dann auch alles gebauleitet.


    Aus meiner Sicht wäre er dann auch gehalten dies in seiner (!) Entwässerungsplanung anzupassen.


    Ob er es dann gänzlich kostenfrei machen muss, weil es auf seinem Mist gewachsen ist oder ob er es abrechnen kann, weil zB der BH den Wunsch nach "mehr Dachhöhe" formuliert hat und es damit durch seinen Wunsch zu dieser nun notwendigen Plananpassung kommt, weiß ich nicht.

    Vorsicht: RH kenne ICH nur mit BT/GÜ . Wenn DER den Architekten bezahlt hat, ist die Frage, WER dann haftet und was im Auftrag/der Rechnung enthalten war?

    Es handelt sich um einen bestehende RH-Anlage. Das letzte Haus (Reihenendhaus) wurde saniert und erweitert. Dass die ganze Seite über lediglich 2 Fallrohre entwässert werden finde ich auch einigermaßen kurios, ist aber nun mal so.


    Ich würde allerdings soweit gehen zu behaupten, dass hier hinsichtlich der Planerstellung gar kein Mangel vorliegt.

    Richtig. Der ursprüngliche Plan war okay.


    es wurde dann aber wohl etwas anders gebaut. Es scheint so zu sein, dass in der ursprünglichen Planung die nachbarlichen Regenrinnen an die des beplanten Grundstücks anschließt und dort in einem giebelseitigen Fallrohr entwässert. das neue Dach ist aber nun etwas höher gebaut wurde, die Regenrinne liegt höher, das nachbarliche Regenwasser schafft es somit nicht mehr in die neue Dachrinne. Deshalb musste nun an der Grundstücksgrenze ein Fallrohr (das vorher dort gar nicht geplant war) installiert werden. Dieses rauscht durchs Wohnzimmer, und unter (!) die Bodenplatte des Anbaus und verläuft dann wohl auch unter selbiger.

    Den Vertrag kenne ich nicht. BHin hatte mir nur berichtet, dass den Plan der Architekt gemacht habe und dass er dafür auch bezahlt worden sei. Solides Halbwissen eben.


    Anyway: Ob nun selber erdacht (und dafür bezahlt) oder auch nicht. Er ist von der Planung abgewichen, hat letztendlich anders gebaut (und ich glaube mittlerweile auch zu wissen warum), warum sollte der BH nun für einen neuen Plan nochmals zahlen, wo er (der BH) doch dafür nichts kann?


    Ihr merkt, es geht mir letztendlich im Kern darum es nicht machen zu müssen ....

    Es gibt da wohl eine Grunddienstbarkeit was das einleiten anbelangt. Aber das Thema "Verstopfung" ist tatsächlich ein heißes Eisen. Zum einen weil es eben durchs Haus geht (Wohnzimmer...naja...wer's mag...) und dann eben durch die Bodenplatte des Anbaus und von dort weiter unter die Bodenplatte des Hauses (bzw. Anbaus). Da kommt man im Leben nicht mehr ran, wenn es mal blöd läuft. Naja....kommt man natürlich schon ran. Mit Bohrmeißel und anderem schweren gerät

    Mit solchen Zeitbomben möchte ich auch in mehreren Jahren nicht in Verbindung gebracht werden.

    Oja...das sehe ich ganz genauso und winde mich hier wie ein Aal, damit ich das nicht machen muss und verweise gebetsmühlenartig an den Architekt, der das ja alles schon so geplant hatte.

    (Anmerkung: Die Bauherrin ist Mutter eines Klassenkameraden meines Sohns und kam so auf die Idee, dass man sich ja mal an den, also mich, wenden könnte....)

    Hat der ursprüngliche Architekt die Änderungen aus freien Stücken "angeordnet", hätte er ja eigentlich schon die Ausführungspläne anpassen müssen, was dann als Grundleistung zu erbringen wäre. Ist die geänderte Ausführung aber beispielsweise auf geänderte Wünsche der Bauherrenschaft zurückzuführen

    Nein, er hatte wohl irgendwas vor Ort anders geplant, als ursprünglich im Entwässerungsplan dargestellt. Dadurch verläuft nun ein Regenfallrohr, welches es vorher nicht gab, vom Dach durchs Wohnzimmer (ist wirklich so!), von dort in den nicht unterkellerten Bereich des Anbaus (nie mehr zugänglich...never ever) und von dort unter der Bodenplatte (nicht auf dem kürzsten, sondern auf dem längsten möglichen Weg!) aus dem Haus und weiter in den Revisionsschacht.


    Vorher war das Regenfallrohr an der anderen Gebäudeecke geplant, es lag außerhalb des Gebäudes und niemals unter der Bodenplatte.....


    Btw. an diesem Regenfallrohr, das durchs Wohnzimmer rauscht hängen noch drei weitere Reihenhäuser mit dran.

    gehört und damit als Teil der TGA-Planung zu beauftragen und auch separat zu honorieren ist, Sie ist entgegen der insbesondere auf dem Land weit verbreiteten Praxis aber eben keine Grundleistung der mit der Objektplanung beauftragten Person nach § 34 HOAI und damit vom damit von einem nur mit den Grundleistungen nach § 34 beauftragten Architekturbüro auch nicht geschuldet.

    So weit ich weiß hat der Architekt diese Planungsleistung aber zum einen übernommen, also ausgeführt und wurde dafür auch honoriert. Ob nun im Rahmen der Grundleitungen oder was auch immer (Zusatzhonorar oder er hat es aus Nettigkeit gemacht...das weiß ich nicht). Jedenfalls hat er es gemacht/ geplant.


    Insofern er also unstrittig (gegen Honorar) geplant hat und nun höchstselbst in der Bauphase von seiner Planung abgewichen ist, ist er m.E. schon dazu verpflichtet seine (!) Planung dahingehend zu überarbeiten, dass diese den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.........oder doch nicht?

    Kurze Zusammenfassung der Vorgeschichte.


    Architekt (nicht ich!) plant Umbau eines REH. darin enthalten auch die Entwässerungsplanung. Alles wird genehmigt und dann auch gebaut. Beim bau weicht der Architekt bzw. der Rohbauer in einigen Punkten von der genehmigten Entwässerungsplanung ab. Es kommen Leitungen hinzu, sie werden anders (auf dem Grundstück!) verlegt als es im Entwässerungsplan dargestellt ist usw. usf.


    Im Nachgang möchte die Baubehörde einen sog. Konformitätsnachweis haben, also eine Bescheinigung, dass so gebaut wurde wie geplant/ genehmigt worden war. Dies hat durch einen Dritten zu erfolgen. Dieser jedoch erkannte die Abweichungen und verweigerte die Bescheinigung (logischerweise).


    Nun trat die BHin an mich heran, nachdem man mit dem Architekten wohl nicht mehr will, ob ich das machen könne. Kann ich, will ich aber nicht unbedingt. Ich bin der Meinung, dass dies der Architekt ohnehin für umme machen müsse, da er ja für die Entwässerungsplanung (und -genehmigung) honoriert wurde. Diese wäre nun nachzubessern (Tektur?), weil die Abweichungen/ Änderungen ja durch ihn als Planer verursacht wurden.


    Liege ich mit dieser Einschätzung nach Eurer Meinung richtig?


    Noch eine Anmerkung: Der Architekt hat das Ding ja in seinem Rechner. Aufwand für das Ändern : ein paar Stunden, schätze ich. ich müsste ganz von vorne anfangen. Alle Grundrisse usw. abpinseln. Ein unverhältnismäßig großer Aufwand. Zudem müsste ich dann eine "Planung" (eigentlich bestandsplan) vorlegen, die in teilen der DIN 1986-100 zuwiderläuft. Das möchte ich auch nicht unbedingt mit meinem Namen darunter....

    Was soll's? Der Verkäufer verkauft doch ein Stück Wohnung zu X Euro. Würde er hier m²-weise verkaufen, so könnte ich den Ansatz ja verstehen. Aber die Wohnung wird doch durch diesen plötzlichen m²-Zuwachs nicht teurer oder besser.


    Skeptiker: Ich würde da einfach die Finger davon lassen. Du kannst da doch nur verlieren und exakt nichts gewinnen.

    Das Foto mit dem Rohr vorm Fenster: Hatten da div. Menschen ein Brett vorm Kopf?

    Das sieht man mal wieder, das Ihr doch nicht so viel Ahnung habt.


    Wer sich schon einmal die DIN 1986-100 zu Gemüte geführt hat, der weiß...naja...sollte wissen, dass Entwässerungsleitungen eine Strangentlüftung benötige. Diese wird hier wahlweise durch ein Fenster in Kippstellung oder eben mit normalem Drehflügel, dann aber öffnungsbegrenzt, sichergestellt. Die Öffnung zum Kanal hin darf man auf der dem Fenster zugewandten Seite vermuten. Für den Betrachter nicht sichtbar. Gut gelöst. Gleichzeitig gilt es offenkundig einen erhöhten Einbruchschutz sicherzustellen. Mit dieser, zugegeben unkonventionellen Lösung, wurde ebenfalls erreicht, in dem das Fenster nur teilweise geöffnet werden kann und der Schar an lichtscheuem Gesindel hier Einhalt zu gebieten.

    Ich frage mich, wie man sich ausgerechnet nach Tiraspol verirren kann

    Tja...eine nicht gänzlich unberechtigte Frage natürlich. Ist halt schon etwas "schräg" dort. Aber eben auch durchaus interessant. Sicherlich nicht um dort den Jahresurlaub zu verbringen. Aber schon um es sich einmal anzusehen.


    In der Republik Moldau liegt der Fokus natürlich ganz stark auf den eher leiblichen Verlockungen (Bier und Wein), aber auch in kultureller Hinsicht gibt es dort schon einiges zu entdecken. Aber auch hier kann sich der Aufenthalt durchaus auf einige Tage beschränken.


    Weinbar in Chisinau bei Nacht....ja es war warm genug dafür :)

    puhhhh...hattet Ihr es kalt hier.....


    Da wo ich war: +18°C, sonnig. Später dann aber auch kühler.


    Bin mal gespannt, ob das jemand errät. Aber nicht dass Ihr das Bild einfach von einer Suchmaschine suchen lasst....wehe!

    Die Abstandsflächen dürfen bis Straßenmitte angesetzt werden (siehe de Bakel).


    In der Regel wird aber vor einer Garage ein sog. Stauraum verlangt. Der Sinn ist, dass man sonst, wenn man aussteigt um das Garagentor zu öffnen, erst einmal auf der Straße stünde und damit natürlich den Verkehr behindert. In Sackgassen wird dies -wegen des natürlich deutlich überschaubaren verkehrsaufkommens- häufig weniger restriktiv gehandhabt. Da kann auch mal auf einen 5m-Stauraum verzichtet werden.


    Dennoch wird man ganz sicher nicht direkt an die Straße bauen dürfen. Egal ob Sackgasse oder eben nicht.


    Auch das ist recht leicht verständlich.


    Fährt man aus einer Garage heraus, so ist die Sicht durch die seitlichen Garagenwände nicht nur eingeschränkt, es ist faktisch keine Sicht da. Man kann also auch nicht sehen, ob da ein anderes Fahrzeug anrollt.


    Insofern ist ein gewisser Stauram auch hier sinnvoll und geboten. Wieviel das ist, hängt vom Einzelfall ab. Ist zB noch ein Gehweg vorhanden, so kann dieser evtl. auf den Stauraum angerechnet werden.


    Die zitierten 3m sind insofern schon richtig und sinnvoll. Bedenke: Du musst ja auch in Deine Garage hineinfahren können, kannst aber nicht einfach um 90° abbiegen; eine gewisse Bewegungsfläche um "die Kurve zu kriegen" ist also durchaus sinnvoll.


    Unabhängig davon: liegt die Garage außerhalb es Bebauungsplanes, so wäre -unabhängig vom Stauraum- zu prüfen, ob dort überhaupt irgendwas gebaut werden darf.

    Laut Arch wird das wohl schon machbar sein als grobe erste Einschätzung.

    Dann dürfte dieser wahrscheinlich schon deutlich mehr wissen als wir., kennt evtl. das Bestandsgebäude und die Umgebung (Nachbargebäude), kennt die Bausubstanz, auf die es aufzusetzen gilt.


    Ich will ehrlich sein: Anhand der Skizze und der sehr ausschnitthaften Bilder, hat sich mir nicht so recht erschlossen was das werden soll. Nein....WIE das werden soll.


    Wenn doch ohnehin ein Architekt schon involviert ist, wäre es sinnvoll, dass dieser sich mit der Materie näher auseinandersetzt. Irgendwer muss das dann ja auch baurechtskonform planen und einreichen.


    Und nun die gute Nachricht: Zu den Grundleistungen des Architekten im Rahmen des Entwurfs gehört auch eine Kostenschätzung. Entweder gewerkeweise oder nach DIN oder wie auch immer. Jedenfalls kann der Kollege/ die Kollegin sehr viel besser abschätzen was technisch nötig ist, wie es umsetzbar ist (Umfeld beengt? Oder "freie Bahn"?) und was das am Bauort kosten wird (Baukosten in Schleswig-Holstein und München, zum Beispiel, differieren ganz erheblich).


    Da kommen also sehr viele Einflussfaktoren zusammen, die wir hier nicht mal ansatzweise abschätzen können.

    das "Bockbier" seinen Namen verdankt, konkret dem Ort seiner Herkunft, also der Stadt "Einböck" -> "Einbeck".

    Das mag sein, hatte ich auch einmal so gelesen.


    Viel wichtiger aber ist, dass man gutes Bockbier bekommt!


    So geschehen am Wochenende.....

    Unstrittig: diese Wand ist feucht.


    Aber: Ist das von herausragender Wichtigkeit?


    Denn: Früher waren Keller vor allem eines: Keller. Da wurden Kartoffeln (dunkel) gelagert, die Einweckgläser standen in Regalen, denen die Feuchtigkeit ebenfalls egal war, ein Spaten rostete vor sich hin; Weine erfreuten sich eines guten Mikroklimas. Letztendlich war der Keller früher einfach ein Lagerraum. Niemand wäre auf die Idee gekommen, dass dieser Wohnraumqualität haben müsste.


    Ich weiß tatsächlich nicht, ob es damals überhaupt schon Abdichtungssystem gab. Aber selbst 3-fach-Kaltantriche aus den frühen 70er Jahre sind mittlerweile irgendwie abgebaut worden und man sieht nur noch einen schwachen Rest einer -natürlich-- nicht mehr funktionierenden Abdichtung. Was mag man also von einem nochmals über 50 Jahre älteren Gemäuer erwarten können?


    Nach was sieht es aus? Ich würde vermuten, dass es sich um kapillar nach oben beförderte Feuchte handelt. Man könnte das Haus (abschnittsweise!!!) ringsherum aufgraben und abdichten und hoffen, dass es weniger wird. Aber wenn es über das Fundament von unten kommt, dann hilft das nur wenig...also...ggf. gar nichts.


    Die Frage ist nun: was tun mit dem Raum? Als Wohnraum ohnehin nicht geeignet (zu niedrig, zu dunkel, zu feucht, kein 2. Rettungsweg). Warum nicht dafür nutzen, wofür er gedacht war. Siehe weiter oben.

    ...ich hatte mich einmal für den Erwerb eines Hauses in der Innenstadt bei uns interessiert. Denkmalschutz. So weit, so interessant.


    Besitzer hatte seinerzeit partiell Wandbeläge (Tapeten, Farbschichten,...) entfernt und war zu unterst auf die älteste Farbschicht gestoßen. Diese war in einem fröhlichen schwarz (mit aufgedrucktem/ aufgestempeltem) Muster gehalten.


    Das hat die UDB spitz bekommen. Diese Farbschicht und die andren im Gebäude (noch nicht ersichtlich) waren freizulegen und zu erhalten....


    was will ich damit sagen?


    Wenn Denkmalschutz (also nicht nur Fassade/ Ensemble, sondern wenn es auch an das Innenleben geht) kann sich (Achtung Wortwitz) sehr "vielschichtig", tiefgründig und tiefgreifend auswirken. Ein paar trockene Bretter könnten der UDB ggf. so gar nicht genügen....

    Ich sehe das nicht so kritisch. Die zu verputzenden Flächen sind klein. Bei großen Flächen empfiehlt sich eine "Aufbrennsperre" so dass die wand dem Putz nicht das Wasser "wegsaugt". Bei so kleinen Flächen muss es im Nachgang keine Risse geben. Sicherlich wäre es gut das gleiche Material zu verwenden. Ich tippe hier auf einen gefilzten Kalk-Gips-Putz. Oder reiner Kalkputz? Ich glaube mit kalk-Gips machst Du nichts verkehrt. Los geht's

    So einen Kellenschnitt könnte man auch noch heute durchführen. Im harten Putz natürlich zum einen ein eher mühseliges Unterfangen, zum anderen sind die größten Bewegungen (--> Schwinden des Betons) nach 9 Jahren längst abgeschlossen, von daher sinnfrei. Das geht zwar noch Jahrhunderte weiter, jedoch ist das eine sich nach der ersten Zeit sehr (!) stark abflachende Kurve. Am Meisten Bewegung ist also am Anfang drin, später ist das unerheblich. Nach 9 Jahren ist das auf jeden Fall so.


    Was kann man also machen: Lose Stellen entfernen und wieder verputzen. Hinterher anmalen. Fertig.

    3.) Der Putz scheint mir sehr dick aufgetragen worden zu sein.

    Den Eindruck hatte ich zwar auch aber dafür mag es Gründe geben. Vielleicht musste der Verputzer Unebenheiten ausgleichen, die der Maurer verursacht hatte. Kommt ja durchaus vor. Zudem: Auch etwas üppigerer Putzauftrag sollte nicht dazu führen, dass der Verputz von der Wand fällt.