Beiträge von Thomas B

    1. Frage: muss unter den Aufbau eine diffusionsoffene Folie da direkt auf der Kellerdecke? Oder besser Bitumenbahnen?


    2. Frage: ist der Quarzsand eine gute Idee zum Ausgleichen von Unebenheiten? Z.b. damit die Folie nicht gleich kaputt geht.


    3. Frage: die Wände des Bades sollen im Trockenbau gefertigt werden mit Gipsfaserplatten oder GKP. Ist darunter zur Absperrung zur Kellerdecke hin ebenfalls eine Folie oder Bitumenbahn sinnvoll?


    1. Da muss nix drauf.


    2. Je nachdem wie uneben der Untergrund ist würde ich eine "gebundene Schüttung" oder eine Fließspachtel nehmen. Wahrscheinlich wäre aber die gebundene Schüttung meine erste Wahl, denn die dämmt zugleich.


    3. wenn Keller unbeheizt würde ich ggf. über eine unterseitige Dämmung der Kellerdecke nachdenken. (hängt aber natürlich auch ein wenig von der Geometrie der Kellerdecke ab)


    Wie soll denn Wasser durch die Decke nach oben kommen? Kapillar wohl kaum. Wasserdampfdiffusion? Eher kaum, weil die kühlere Luft im kühlen Keller ohnehin nur eine geringe Menge Feuchtigkeit aufnehmen kann. Und dann kann diese ohnehin trockenerer Luft nicht auch noch einen Dampfdruck zum (idR) feuchteren Bad herstellen.


    Bröseliger Putz. Das kann an einem geringen Zementanteil/ Gipsanteil liegen. Aus Kostengründen wurde früher oft versucht mit möglichst weniger "Kleber" den Sand an die Wand zu nageln. Kapillarwirkung an den Außenwänden ist natürlich auch denkbar. Schwer zu sagen, ohne Kenntnis der Örtlichkeit.

    schon die mit englisch und deutsch sind für mich schon meist ein ausschlusskriterium

    So weit gehe ich nicht. Aber: In meinem persönlichen Highlight (siehe Beitrag Nr. 15) gibt es tatsächlich nur tschechische Speisekarten. Finde ich gut!


    Btw. ich wurde des Öfteren gefragt, ob ich denn in Euro oder Kronen zu zahlen gedenke und man war manches mal wirklich überrascht, dass ich die exotische Heimatwährung der Tschechen aus dem Portemonnaie zückte.


    Du fährst noch nach Papierkarte?

    Tatsächlich. Also...ich sitze dann abends in einem Restaurant, breite die Karte aus und plane die nächste Tagestour. Ist zwar etwas unhandlich, weil platzforderend, verschafft aber mehr Überblick als so ein kleiner Bildschirmausschnitt. Man sieht einfach besser was sich links und rechts der eigentlichen Route befindet. Unterwegs bediene ich mich durchaus auch etwas modernerer Hilfsmittel.

    je weiter von prag , karlsbad und dem riesengebirge , um so besser ....

    Ja ... und nein.


    Ja, klar, weil wer braucht den Almauftrieb. Nein, denn es gibt überall auch kleine - manchmal auch touritisch versaute- Schmankerl. Loket. Cesky Krumlov. Klar...voller Touris...in CK gab es schon vor Jahren Speisekaten in Mandarin...so what.

    Ich bin fassungslos.


    Wie um alles in der Welt kann man das so schnell erraten??????


    Ich bin da echt nur zufällig vorbeigekommen. Fand es lustig. Renovierter Turm; ansonsten Ruine., Und der Sensenmann im Fenster.


    Habe eben, vor 5 Minuten, erst realisiert, dass es da auch eine Brauerei drin gibt... ;(


    Vielleicht war es besser so, dass ich es nicht gewusst hatte. Sonst hätte ich mein Tagesziel wohl kaum schaffen können.


    So....endlich ein wenig Frühjahr. Und während uns Wolfgang mit architektonischen Schmankerln rätseln und an ihnen verzweifeln lässt, werde mich mich dem Düsteren zuwenden....


    In welchem Ort mag das hier zu finden sein?



    Baurechtlich wurde alles gesagt.


    Technisch würde mich, im Falle eines Kaufs, aber auch noch interessieren, wie denn die Dusche gegen Rückstau gesichert ist. Habe nämlich schon viele (alte) Keller gesehen, in denen Duschen/ WCs installiert worden sind. Natürlich ohne Hebeanlage oder Rückstauverschluss. Letztendlich wurde die Rückstausicherheit da immer empirisch nachgewiesen ... :eek:


    Beim Kauf eines solchen Badetraums im Keller (ich vermute, dass da mal irgendwann eine Sauna geplant war?) würde ich mich zumindest versichern wollen, dass alles technisch in Ordnung ist.

    weil die Fliesen ohne Belegreifeprüfung zu früh eingebaut wurden

    ...halte ich für eine kühne These.


    Prüfung der Belgereife ist ja normalerweise wirklich Standard (CM - Messung). alleine m sich gewährleistungsmäßig abzusichern wäre es schon sehr blöd die Belegereife nicht zu prüfen. Nun gut...manchmal läuft es natürlich auch blöd....


    Nichtsdestotrotz ist das Absenken des schwimmend verlegten Etsrichs alles andere als ungewöhnlich oder exotisch. Deswegen wird diese Fuge auch regelmäßig als "Wartungsfuge" bezeichnet. Der Estrich senkt sich ein wenig, je nach verlegter TSD mal mehr, mal weniger. Dann kann die Fuge abreißen und muss nach 2 - 3 Jahren einfach einmal erneuert werden. Fertig.


    Besser wäre es, die Sockelfliesen würden erst ein Jahr nach Inbetriebnahme angebracht,

    Halte ich für eher kontraproduktiv. Wenn dann mal nass rausgewischt wird, sickert auch gleich Wasser über die Randfugen unter den Estrich. Dass gleich fertig zu machen und dann eben nach einer gewissen Zeit nochmals abfugen zu müssen ist halt nahezu unvermeidbar.

    Liegeräder sind tatsächlich eher unterrepräsentiert, ja exotisch. Man wird nicht alle Eventualitäten in einem Bebauungsplan abbilden können und müssen.


    Wie schon geschrieben: 1,00m Höhe an Bepflanzungen/ Einfriedungen bei Einmündungen (Sichtdreiecken) sind bei uns Gang und Gäbe. 50cm ist mir bis dato noch nie untergekommen.


    Wie auch immer: Den TE hierbetreffend ging es ja darum, ob er nicht eine 180cm hohen Sichtschutz entlang der Grenze zur Straße hin realisieren kann/ darf. Kann er schon, darf er aber nicht. Die Vorgaben im B-Plan sind hier m.E. eindeutig. Wie der Planer hier zu einer anderslautenden Interpretation kommt, bleibt wohl sein Geheimnis.


    PS: Tatsächlich sehe ich auch, dass es auch bei uns ganz viele Bepflanzungen gibt an freizuhaltenden Sichtdreiecken/ Einmündungen gibt, bei denen der Rückschnitt offenkundig seit Jahren immer und immer wieder vergessen wird. Das klingt nach der Methode "die normative Kraft des Faktischen", so eine langsam wachsende Hecke fällt naturgemäß weniger auf, als ein plötzlich aufgestellter Sichtschutzzaun. Das mag funktionieren. Sollte es aber an dieser Einmündung irgendwann zu einem Unfall kommen (btw.: laut TE wird hier gerne gerast!), so wird man sich bei der Frage der Verantwortung bzw. der Schuld sicher nicht nur an die verunfallten Verkehrsteilnehmer wenden, sondern durchaus auch ermitteln, ob denn auch das Umfeld zum Unfall beitrug. Dann könnte es schnell ungemütlich werden.

    Thomas T.: Hier nicht mehr. Seit einiger Zeit fordert die Bauaufsicht auch die Kennzeichnung des 2. RW im EG.


    Echt jetzt? Im EFH? Im Ernst?


    Thema E-Rollos finde ich spannend. Wir haben gerade ein MFH (Gkl. 3, E+I+D fertiggestellt). Da kam seitens des Rollobauers der Hinweis, dass wenigstens ein Fenster besser mit akkugepufferten Rollos (zB Exitsafe) bestückt werden sollte. Wegen Brandschutz. Leuchtete mir ein.


    Also flugs den Brandschutzmenschen kontaktet und nachgefragt wie es denn damit stünde, denn in seinem Brandschutzkonzept, welches zudem auch noch BS II benötigte, also externe Prüfung, In seinem Konzept sei so etwas nicht zu finden. Der negierte das ganze. Natürlich sei es sinnvoll und klug....aber eben nicht gefordert. Da das Projekt das eines BT war, servierte er die Akkus gepflegt in den gedanklichen Mülleimer, stellte es aber den Erwerbern frei solche (auf eigene Kosten natürlich) installieren zu lassen. Diese müssen zudem alle, ich glaube, 5 Jahre getauscht werden. Kostet dann nochmals. Ratet mal wie viele der insgesamt 14 Parteien in den zwei Häusern solche Akkurollos haben ausführen lassen.


    Kleiner Tipp von mir, bevor das gerate losgeht. Die Zahl liegt unter eins.

    Anders gefragt: Darf die Feuerwehraufstellfläche so umpflanzt werden, dass sie nicht direkt und sofort befahren werden kann?

    Noch anders gefragt: Wieso bedarf es einer solchen Aufstellfläche? Wenn diese Aufstellfläche (warum auch immer) notwendig ist, so muss diese natürlich auch zugänglich sein. Dann hat sich das Thema "Einfriedung" gänzlich erledigt.


    Ansonsten, denke ich, ist der B-Plan sehr eindeutig: Entlang der Straße/ des Gehwegs: max. 1m Höhe. Auf der Grundstücksgrenze zu den Nachbarn bis 3m vom Straßenraum entfernt auch nur 1,0m. Danach sind 1,80 m erlaubt.


    Gerade an Einmündungen/ Kreuzungen macht das durchaus Sinn. Man will ja sehen, ob da ein Auto kommt oder nicht.


    Nachtrag: den 2. Rettungsweg in einem EFH so zu kennzeichnen ist auch mal mindestens ungewöhnlich. Wenn's qualmt nimmt man jedes sich eignende Fenster oder Tür. Hoffentlich ist der Rettungsweg auch mit einem entsprechenden Piktogramm und akkugepufferter Notbeleuchtung gekennzeichnet. Ansonsten sieht der Entwurf gelungen aus, finde ich.

    Mal eine kurze Frage in die Runde. Eher allgemein, aber hier schön im Plan (letztes Bild im ersten Beitrag) dargestellt. RBL einer gemauerten Tür 88,5cm. Gab immer Schwierigkeiten, da an den Bandtaschen der Türzargen hier die Breite niemals reichte. Der Türenmonteur musste immer mit Hammer und Meißel nacharbeiten. Seitdem (schon seit Jahren) immer 90cm RBL und, siehe da, niemand meckert mehr. Wie breit macht Ihr Türen idR?

    Ich frage mich aber dessen ungeachtet, weshalb man überhaupt HLZ (Hochlochziegel) für Trennwände zwischen Aufenthaltsräumen, hier: Wohnräumen einsetzt.

    Warum denn nicht? So bleibt man im System. Alles gemauert. Muss nicht, kann aber.


    Schallschutz sehe ich unkritisch innerhalb einer Wohnung (außer es gibt spezielle Anforderungen). Die Schwachstelle ist dann das Loch in der Wand (= Tür).

    Kritischer würde ich den Anschluss der Dampfbremse an das unverputzte Mauerwerk empfinden (obgleich man das hier nur sehr schwer erkennen kann). Ich klebe die Folie lieber auf das verputzte Mauerwerk, wo sich ein dampfdichter Anschluss leichter herstellen lasst. Oder man lässt die Dampfsperre etwas weiter überstehen, so dass deren Ende/ Abschluss ein wenig überputzt werden kann.

    Das Vordach hilft aber auch nur, wenn für die andere Fläche genug Ablaufmöglichkeiten vorhanden sind.

    Deshalb erlaubte ich mir ja auch nach Notüberläufen zu fragen. Bei einer derart geringen Anstauhöhe (5cm , darüber läuft's ins Wohnzimmer), sollten Notüberläufe vorhanden sein (sonst natürlich auch).

    Ich gehe doch mal ganz stark davon aus, dass in Ausführungsplänen (so vorhanden) Steckdosen gegen den Fertigfußboden vermaßt werden,

    Nun....bei einem EFH hatte ich tatsächlich noch nie den Fall, dass Steckdosen vermaßt wurden. Deckenauslässe in der Betondecke schon oder wenn (aus welchen Gründen auch immer) eine Steckdose an genau der Stelle XY sitzen muss. In einem Architektenplan jedenfalls haben die E-Installationen ansonsten nichts verloren.


    Ein Meterriss hingegen ist "Standard" oder anders gesagt: Nichts geht ohne Meterriss.

    Erstmal schuldet der Ausführende Generalunternehmer die mangelfreie Ausführung. Im Augenblick, also vor der Abnahme, ist er nachweispflichtig, dass er korrekt geplant und gebaut hat. Ich würde das besagte Detail mit einem SV begutachten und, sofern nicht regelkonform, dies dem GU anzeigen bzw., ihn zu einer Stellungnahme auffordern.


    In der Konsequenz kann dies bedeuten, dass die Türanschlusshöhe korrigiert werden muss. Einfach "höher setzen" geht da natürlich nicht, da das Türelement ja am Rollokasten anstößt. Man würde also eine neue Tür liefern und einbauen müssen. Ich habe auch den verdacht, dass da noch mehrere Türen sind (siehe Bild1). Ich würde das gesamte Kunstwerk "Flachdach" checken lassen.

    Du hast zwei Entwässerungsebenen. das eine (die untere) ist die Abdichtungsbahn. Die obere ist der Belag.


    Natürlich wird der Großteil anfallenden Regenwassers auf den platten Richtung Gully geleitet werden. So eine Betonplatte, sagen wir mal 40 x 40cm und eine kleine Fuge, voll mit Splitt und Quarzsand....da versickert erst einmal nüscht und das Wasser läuft oberflächig zum Gully. Soweit, so gut.


    Zusätzlich gibt es die Fassadenrinne. Dort plätschert das Wasser direkt auf die Abdichtungsbahn/ den Rinnenboden und muss dann irgendwie "unterirdisch" abgeleitet werden.


    Bleiben wir mal bei der "geplanten" (verplanten???) Variante: Betonplatten im Splitbett. Nun regnet es als einmal heftig. Wasser fällt eimerweise vom Himmel. Wie kommt das Wasser nun zum Dachablauf. Gut zureden wird nicht reichen. Ein Gefälle wäre großartig. Bei einer verbleibenden Aufbauhöhe von sagenhaften 4cm fällt es mir ein wenig schwer mir hier noch Gefälle vorzustellen. Wobei die 4cm natürlich auch für jeden Belag zu wenig sind. Betonplatten im Splitbett. Selbst wenn man sich hier eine extra schlanke 20mm - Platte vorstellen möchte (gibt es die? Naturstein ja, aber Beton???) plus Splitbett....da bin ich ja schon bei ca. 6 cm Höhe.


    Ich denke vielmehr, dass hier die Höhe nicht passen. Das solltest Du nicht auf die lange Bank schieben, sondern mit einem Sachverständigen anschauen lassen.

    Schlüssig aufklären muß das der Bauleiter, die Bauleiterin,

    Es scheint ja einen "Nachweis" zu geben:


    Der Nachweis wird rechnerisch mit Mehrverbrauch von Material (Massenangaben des Herstellers der Trockenputzmasse, Silo) geführt.


    Wobei eben, wie Du je schon geschrieben hattest....

    Auf solche Abweichungen hat der AN bei deren Feststellung hinzuweisen.


    Auch ich schreibe immer einen Preis für Mehrstärken aus und "plane" immer einige m² mit ein. Naja...ich sehe diese vor, Mehrstärken und somit schiefes Mauerwerk plane ich idR nicht mit ein ;)


    45% sind aber jenseits einiger m² Mehrstärke.