Das GEG ist gerade in der Mache, insofern ist mir klar, dass sich Details ändern können...
Ein Haus / eine Wohnung, die bisher mit Kachelöfen oder Einzelraumheizern ausgestattet ist, bekommt eine geförderte Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Die Kachelöfen verbleiben in den Räumen. Müssen diese stillgelegt werden, damit die Förderung nicht aberkannt wird?