Geförderte Wärmepumpe - Kachelöfen belassen?

  • Das GEG ist gerade in der Mache, insofern ist mir klar, dass sich Details ändern können...


    Ein Haus / eine Wohnung, die bisher mit Kachelöfen oder Einzelraumheizern ausgestattet ist, bekommt eine geförderte Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Die Kachelöfen verbleiben in den Räumen. Müssen diese stillgelegt werden, damit die Förderung nicht aberkannt wird?

  • hier ist auch zu fragen, ob ein Heizungstauschbonus beantragt werden soll. Wenn ja, muss die alte Heizung raus...


    Zitat aktuelles BAFA-Infoblatt "förderfähige Kosten":

    "Voraussetzung für den Heizungs-Tausch-Bonus in der BEG EM: Der Bonus wird nur für funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas- und Nachtspeicherheizungen gewährt. Voraussetzung ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung. Nach deren Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit Nachtspeicherheizungen oder fossilen Brennstoffen im Gebäude bzw. gebäudenah beheizt werden. Gasheizungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre im Betrieb sein. Ausgenommen von der Mindestbetriebslaufzeit sind dezentrale Gasetagenheizungen."


    Was die Zukunft bringt, müssen wir abwarten.

  • Dieses Jahr sind in dieser Konstellation 30% (?) Förderung für eine Wärmepumpe möglich, im nächsten Jahr (so Robert will) 70 %. Sehe ich das richtig?

  • Dieses Jahr sind in dieser Konstellation 30% (?) Förderung für eine Wärmepumpe möglich, im nächsten Jahr (so Robert will) 70 %. Sehe ich das richtig?

    Hast du keine Glaskugel? Meine ist leider gerade bei der Politur!

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