Familie mit Mutter getrennt in einer Wohneinheit

  • Hallo liebe Community,


    wir haben vor kurzem eine Zusage für ein Grundstück bekommen. Nach persönlichen Gesprächen mit dem Bauprojektleiter wurde unserem Wunsch für 2 Wohneinheiten in einer Doppelhaushälfte zugestimmt. Wir sind eine Familie mit 2 Kindern und würden gerne meine Mutter in der zweiten Wohneinheit unterbringen. So wohnen wir auch aktuell zur Miete.

    Daraufhin haben wir unser Haus geplant und die Entwürfe eingereicht.

    Diese wurden jetzt aber vom Gemeinderat abgewiesen mit der Begründung das nur 1 Wohneinheit zulässig ist.

    Wir dürfen 2 Vollgeschosse plus Keller bauen.


    Meine Frage wäre jetzt welche Möglichkeiten wir haben meine Mutter auf einem der Stockwerke unterzubringen ohne das es als eigenständige Wohneinheit gilt mit maximaler Privatsphäre für beide Parteien?

    Ist es möglich das ganze trotz Treppenhaus als insgesamt nur eine Wohneinheit zu realisieren?

    Zählt die Etage automatisch als eigene Wohneinheit sobald diese eine eigene Wohnungstüre besitzt, auch wenn keine Küche auf dieser Etage ist?


    Ich bedanke mich schon mal herzlich für eure Hilfe und eure Antworten.

    Wenn jemand schon mal in der selben Situation gewesen ist würde ich mich besonders über Erfahrungen damit freuen

  • Muss es unbedingt ein "Treppenhaus" sein? Warum die Treppe nicht in die Wohnung integrieren, muss ja nicht mitten im Wohnzimmer sein. Oben dann eine Abschlusstür.

    Ohne Details, wie Abmessungen etc. kann man aber nur spekulieren. Mir wäre auf jeden Fall nicht bekannt, dass es verboten wäre, einen Familienangehörigen in meinem Haus wohnen zu lassen. Dafür braucht man ja nicht gleich 2 separate Wohneinheiten.

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  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Der Grund für das Treppenhaus ist der Blick in die Zukunft. Wir haben 2 Kinder und es wäre wünschenswert wenn beide mal mit ihren Familien dort leben könnten. Mal vorausgesetzt das irgendwann das Thema Wohnraummangel auch in dieser Gemeinde angekommen ist und man eine zweite Wohneinheit dann beantragen kann. Dann wären zumindest die Voraussetzungen für eine zweite WE schon mal vorhanden und diese kann ohne große Umbauten realisiert werden

  • . Wir haben 2 Kinder und es wäre wünschenswert wenn beide mal mit ihren Familien dort leben könnten.

    Dann wäre das aber nur mit 2 WE sinnvoll, und gerade das ist dort ja nicht gestattet.


    Abgesehen davon, meine auch persönliche Erfahrung hat gezeigt, dass solche Planungen bei noch kleinen Kindern zwar schön und gut sind, aber in der Praxis so gut wie nie umgesetzt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass beide Kinder einmal in diesem Haus leben werden ist gering, sehr gering. Wer weiß schon, welchen beruflichen Weg die Kinder einschlagen werden, und wo sie dann mit ihren Familien leben möchten. Man sollte nicht den Fehler machen und die eigenen Vorstellungen versuchen auf die Kinder zu projezieren.


    Vor 100 Jahren war das auf dem Land noch anders, da haben die Kinder den Hof übermommen, oder den elterlichen Betrieb, oder sie sind mangels Alternativen zuhause geblieben. Das ist heute völlig anders.


    Ich würde nicht damit planen, und sollte es dennoch in xx Jahren eintreffen, dann findet sich ein Weg. Wer weiß welche Anforderungen es dann gibt.

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  • Grüße, wir dachten auch mal so.

    Plant für das Jetzt (plus barrierearm)


    Eigene Wohneinheit heißt normalerweise eigene Küche, eigenes Bad und eigener Zugang, der nicht durch die andere Wohneinheit führt. Korrigiert mich, Kollegen, aber ich checke nur nach diesem Prinzip für die Ausweise ab. Ob Brandschutz, ist mir in der Analyse egal. D.h. für mich - ohne Küche ist es keine eigene Wohneinheit.


    (Man kann ja vorrichten, dann hat vielleicht doch eine Kochnische mal Platz. Abwasser, Wasser und Strom beachten)

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Und wo steht, dass es verboten ist, in einem Einfamilienhaus eine zweite Küche einzubauen? Oder aus Schall- und Wärmeschutzgründen auf jeder Etage eine Tür zum Treppenhaus zu haben?

  • wir haben vor kurzem eine Zusage für ein Grundstück bekommen. Nach persönlichen Gesprächen mit dem Bauprojektleiter wurde unserem Wunsch für 2 Wohneinheiten in einer Doppelhaushälfte zugestimmt. Wir sind eine Familie mit 2 Kindern und würden gerne meine Mutter in der zweiten Wohneinheit unterbringen. So wohnen wir auch aktuell zur Miete.

    Daraufhin haben wir unser Haus geplant und die Entwürfe eingereicht.

    Diese wurden jetzt aber vom Gemeinderat abgewiesen mit der Begründung das nur 1 Wohneinheit zulässig ist.

    Ihr habt also ein Grundstück für ein halbes Doppelhaus - das ist zunächst einmal eine typische EINfamilienhausbauform, auch wenn damit nicht die klassische 2E2K-Familie gemeint sein muß. Was dürfen wir uns unter einem "Bauprojektleiter" vorstellen, der offenbar politisch einflußlos ist ? - offenbar zumindest niemanden, der die Gebietsentwicklung für die Gemeinde leitet.


    Reiche den Entwurf doch auch einmal hier ein (ich verstehe es zumindest so, als wäre die Planung eingabefertig gediehen ?). Das erhöht zwar nicht Deine Chancen auf Ausnahme / Befreiung, aber doch zumindest auf unser Hineindenken in gangbare Alternativen.

  • Die Begrenzung von Wohneinheiten gibt es bei uns oft und ist daher oft in den Bebauungsplänen auch so ausgewiesen.


    Über solche grundlegenden Dinge sollte der Planer eigentlich Bescheid wissen bzw. sich vor Einreichen der Planunterlagen kundig gemacht haben.


    Ob man dann mit einer Befreiung zum Ziel kommt, steht auf einem anderen Blatt; ein anderes Vorgehen wäre aber ganz sicher geschickter gewesen.

  • Und wo steht, dass es verboten ist, in einem Einfamilienhaus eine zweite Küche einzubauen? Oder aus Schall- und Wärmeschutzgründen auf jeder Etage eine Tür zum Treppenhaus zu haben?

    Nirgends, nur das es auf eine Wohneinheit begrenzt ist. Die genaue Definition wann es als eigenständige Wohneinheit gilt kenne ich leider nicht, daher die Frage/Hilfe hier übers Forum :)

  • Ihr habt also ein Grundstück für ein halbes Doppelhaus - das ist zunächst einmal eine typische EINfamilienhausbauform, auch wenn damit nicht die klassische 2E2K-Familie gemeint sein muß. Was dürfen wir uns unter einem "Bauprojektleiter" vorstellen, der offenbar politisch einflußlos ist ? - offenbar zumindest niemanden, der die Gebietsentwicklung für die Gemeinde leitet.


    Reiche den Entwurf doch auch einmal hier ein (ich verstehe es zumindest so, als wäre die Planung eingabefertig gediehen ?). Das erhöht zwar nicht Deine Chancen auf Ausnahme / Befreiung, aber doch zumindest auf unser Hineindenken in gangbare Alternativen.

    Ich denke der Entwurf hilft nicht weiter, der ist eindeutig ein Zweifamilienhaus mit abgetrenntem Treppenhaus. Jeweils 2 Zimmer mit Wohnküche und Bad. Unsere Herausforderung daher jetzt das ganze als 1 Wohneinheit zu gestalten ohne das die Mutter den ganzen Tag bei uns in der Wohnung sitzt ;)

  • Dann streichst du oben "Küche" durch und schreibst an die Räume: "Schlafen", "Kind1", "Kind2". Unten entsprechend "Küche", "Wohnen", "Essen". Und zack ist das nur noch eine Wohneinhelt.

  • Die Begrenzung von Wohneinheiten gibt es bei uns oft und ist daher oft in den Bebauungsplänen auch so ausgewiesen.


    Über solche grundlegenden Dinge sollte der Planer eigentlich Bescheid wissen bzw. sich vor Einreichen der Planunterlagen kundig gemacht haben.


    Ob man dann mit einer Befreiung zum Ziel kommt, steht auf einem anderen Blatt; ein anderes Vorgehen wäre aber ganz sicher geschickter gewesen.

    Ja, das lief sehr unglücklich für uns. Ich denke da es sich um ein Projekt mit mehreren Parzellen handelt und die Kaufinteressenten lange ausblieben wurde erstmal alles akzeptiert da sie froh waren überhaupt jemanden zu haben. Kurz darauf sind die Preise für die Grundstücke günstiger geworden, die Interessenten kamen und man ging wieder zurück zum ursprünglichen Plan mit nur 1 Einheit etc.


    Wie dem auch sei, wir müssen bzw wollen eine Lösung finden.

    Vielen Dank für alle Kommentare soweit und für alle weiteren Vorschläge

  • I däd des andrscht mache. Ich würde einen Gästebereich, mit eigenem Bad und kleinem Flur machen. In dem Flur kann dann eine Kochnische eingerichtet werden. Dann ist die Mama eben Dauergast und hat ihren eigenen Bereich. Zugang zu diesem Bereich, möglichst nahe der Treppe, bzw Eingang. Es ist und bleibt dann eine Wohneinheit. Du kannst den Bereich auch Studio nennen oder sonst wie.


    Was die Kinder angeht, dann schließe ich mich den Vorrednern an. Kiddies verkaufen das Elternhaus meistens, weil sie ihr eigenes Lebensumfeld finden und sich dort einleben und meist nicht vor haben diesen wieder zu verlassen, um in das elterliche Haus zu ziehen. Dann verkaufen sie es eher. Und wenn sie es verkaufen, dann ist es doch egal wie das Haus eingerichtet ist.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wie dem auch sei, wir müssen bzw wollen eine Lösung finden.

    In meinen Augen seid Ihr die Sache falsch angegangen, das hätte Euch der Planer an sich auch sagen können. Ihr habt das als Zweifamilienhaus "deklariert", obwohl dort nur ein Einfamilienhaus zulässig ist. Bei einem Zweifamilienhaus geht man davon aus, dass dieses von 2 eigenständigen Familien bewohnt wird, also möglichst unabhängig voneinander. Sinnvoll beispielsweise bei Vermietung an Fremde. Wenn das Euer Ziel ist, dann wird das mit diesem Haus nicht funktionieren wenn nur 1 WE zulässig ist.


    ABER. Bei einem Einfamilienhaus kann man doch nahezu beliebig strukturieren, beispielsweise Schlafbereich und Wohnbereich getrennt, und niemand kann mir verbieten auch 3 oder 4 Bereiche zu realisieren. Es ist auch nicht verboten Familienangehörige in meinem Haus wohnen zu lassen, selbst Fremde dürfen dort unter Umständen wohnen, beispielsweise im Fall von Pflegebürftigkeit kann auch eine Pflegekfraft in meinem Haus wohnen o.ä. Dafür benötige ich auch keine offizielle zweite Wohneinheit. Nur bei einer Fremdvermietung wird es etwas schwieriger.


    Manchmal hängt es auch einfach davon ab, welchen Namen man dem Kind gibt. Wenn man einen Bauantrag für ein Zweifamilienhaus stellt, dann muss man sich nicht wundern, wenn dieser auch als Zweifamlienhaus bewertet wird.


    Wie man das nun praktisch plant, dazu kann man nichts schreiben, weil Du dazu auch keine Infos geliefert hast. Bei einem Reihenhaus bzw. Doppelhaushälfte mit 5m Breite und 10m Länge sieht die Welt halt anders aus als bei 10m Breite und 14m Länge. Ich kenne einen Architekten, der hat in ein Reihenendhaus mit ca. 6x14m 3 Wohneinheiten gepackt und diese dann als eigenständige Wohnungen verkauft. Ich hätte so eine WE niemals gekauft, aber es gibt für fast alles einen Markt. Die anderen Häuser in dieser Reihe werden jeweils von 1 Familie bewohnt.


    Worauf ich hinaus möchte, man kann viel planen und erfolgreich umsetzen, aber mit den wenigen Infos die Du geliefert hast wäre das ein munteres Rätselraten. Also würde ich an Deiner Stelle Deinen Planer in die Verantwortung nehmen, der sollte wissen was zu tun ist, und kennt auch die Rahmenbedingungen.

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  • … man kann viel planen und erfolgreich umsetzen, aber mit den wenigen Infos die Du geliefert hast wäre das ein munteres Rätselraten. Also würde ich an Deiner Stelle Deinen Planer in die Verantwortung nehmen, der sollte wissen was zu tun ist, und kennt auch die Rahmenbedingungen.

    Und hat vor allem bei Beauftragung der Grundleistungen der LP X - 4 nach Anlage 10 zu § 34 HOAI eine genehmigungsfähige Planung zu liefern, also eine, die nicht abgelehnt wird. Das gilt natürlich nur insofern er Euch nicht darauf hingewiesen hat, dass die eingereichte Planung seiner Einschätzung nach nicht genehmigt werden kann, ihr diese aber trotzdem einreichen wolltet. Er wäre bei Beauftragung nach HOAI (siehe oben) in der Pflicht, solange kostenlos nachzuarbeiten, bis der Antrag genehmigt wird.


    Allerdings läßt Deine Formulierung

    … nach Gespräch mit … Bauprojektleiter wurde unserem Wunsch für 2 Wohneinheiten in einer Doppelhaushälfte zugestimmt …

    offen, wer hier zugestimmt hat und ob überhaupt eine bauvorlageberechtigte Person direkt von Euch mit der Erstellung der Bauvorlage unter Bezug auf die HOAI beauftragt wurde und welche Rolle dieser „Projektleiter“ in dem Ablauf sonst hat.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Davon ist auszugehen. :)


    Aber selbst dann, hätte die Firma doch Interesse daran, dass das Projekt zur Ausführung kommt.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Aber selbst dann, hätte die Firma doch Interesse daran, dass das Projekt zur Ausführung kommt.

    Da wär ich mir z.Z. nicht so sicher. Und selbst wenn, das Engagement solcher "All inclusiv" Anbieter war noch NIE besonders groß. Schnelle Zeichnung, Genehmgung kassieren, bilig bauen und dann Kasse machen.

    Ausnahmen bestätigen leider die Regel

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Je nach Größe des Baugrundstücks können solche Beschränkungen auch durchaus Sinn machen! Viele Kommunen verlangen je Wohneinheit gerne mal ein bis zwei Stellplätze (häufig abhängig von der Größe der Wohnung), Da wären bei Euch schnell mal 2 oder 3 oder 4 Stellplätze auf dem Grundstück notwendig gewesen. Auf kleinen Parzellen (und DHH sind tendenziell eher nicht so groß) ist das häufig gar nicht möglich.

  • Vielen Dank für die Infos,

    das ist auch unser nächster Schritt. Wir besprechen das demnächst mit der Baufirma, die sollten wissen was rechtlich gesehen als eine WE gilt

  • Vielen Dank für die Infos,

    das ist auch unser nächster Schritt. Wir besprechen das demnächst mit der Baufirma, die sollten wissen was rechtlich gesehen als eine WE gilt

    Dass dies nicht der Fall ist, zeigt doch eindrucksvoll der angelehnte Antrag! Ich würde denen kein Wort mehr glauben und mich eher an eine unabhängige bauvorlageberechtigte Person wenden.


    Eine unabhängig von der Bauleistung beauftragte bauvorlageberechtigte Person scheint es ja nicht zu geben.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • die sollten wissen was rechtlich gesehen als eine WE gilt

    An sich gibt es mehere Definitionen (Förderbanken etc.). Allen gemeinsam ist, dass eine Wohneinheit das Führen eines eigenständigen Haushalts ermöglichen muss, und eine abgeschlossene Einheit mit separatem Zugang bildet. Deswegen hatte ich oben ja angeregt, die "Treppe" nicht in ein separates "Treppenhaus" auszulagern. Wenn dann auch noch auf eine eigene Küche verzichtet wird, dann fehlen wesentliche Eigenschaften einer typischen Wohneinheit. Eine Küche muss auch kein eigenständiger Raum sein, das nur zur Erinnerung.

    Ein eigenes Badezimmer, oder Schlaf-/Wohnzimmer sind unkritisch. Ich kann in mein Haus auch 5 Badezimmer bauen, das kann mir niemand verbieten. Dadurch entstehen nicht automatisch 5 Wohneinheiten.


    Ob die Firma wirklich ein Interesse an einer Lösung hat, das kann ich nicht sagen. es würde mich nicht wundern, wenn die Firma einfach mal Eure "Planung" übernommen hat, ohne viel nachzudenken. Solche Firmen werben zwar immer gerne mit "freier Planung", aber Planung kostet Geld und besteht aus mehr als nur ein paar Zwischenwände zeichnen. Die Planung besteht dann meist darin. dass man aus vorgefertigten Modulen einen Standard 08/15 Grundriss zusammensetzt, oder eine Skizze des Kunden etwas hin- und herbiegt, bis es genehmigungsfähig ist. Ob der Grundriss etwas taugt das ist egal, Hauptsache er wird genehmigt, den Rest kann man sich schönreden.

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  • Was mir dazu einfällt: Mein Haus ist als ein potentielles 2FH geplant worden. Es ist auch einiges vorgerichtet worden (Starkstromanschluß für Küche. Abwassermöglichkeit für Küche. Eigenes Bad. Wasser und Strom getrennt. 2 Geschosse für sich. (Ob das wirklich richtig/nötig war, wird sich noch herausstellen).

    Nichtsdestotrotz wird es derzeit als EFH bewohnt und die Trennung der beiden Einheiten ist nicht vorhanden - so sie denn je vollzogen wird.


    EDIT Ergänzung: Bei uns war aber auf dem Grundstück ein ZFH erlaubt. Einer der Gründe, warum wir überhaupt auf den Gedanken gekommen sind.

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  • VIELLEICHT hätte man vorher mit einem Antrag auf Ausnahme/Befreiung was erreichen können. Jetzt dürfte durch den Bauautrag die Tür zu sein. :(

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ich denke der Entwurf hilft nicht weiter, der ist eindeutig ein Zweifamilienhaus mit abgetrenntem Treppenhaus.

    Dann ist es wohl auch ebenso eindeutig abzulehnen.

    Ich denke da es sich um ein Projekt mit mehreren Parzellen handelt und die Kaufinteressenten lange ausblieben wurde erstmal alles akzeptiert da sie froh waren überhaupt jemanden zu haben. Kurz darauf sind die Preise für die Grundstücke günstiger geworden, die Interessenten kamen und man ging wieder zurück zum ursprünglichen Plan mit nur 1 Einheit etc.

    Ein Bebauungsplan ist in einem Rechtsstaat nichts, was zu ändern in die Kompetenz eines Grundstücksvermarkters oder Bauträgers fiele, und auch nicht beliebig in der Festlegung der Bedingungen. Von welcher Bananenrepublik wäre hier also die Rede ?