Die Bundesarchitektenkammer als Zusammenschluss aller deutschen Architektenkammern propagieren seit einem knappen Jahr auf Initiative der bay. AK die Einführung eines "Gebäudetyp E" in das öffentliche und private deutsche Baurecht, auch ins BGB. Hier ist der Ansatz kurz erklärt, dessen sich die fachjuristische Welt im Rahmen des Baugerichtstages im Mai 2023 bereits angenommen hat.
Was denkt die planende Kollegenschaft darüber? Kann so unter Beibehaltung der Schutzziele für Leib, Leben und Sachwerte nach besonderer Vereinbarung kostensparender gebaut werden? Welche Innovationen wären sofort möglich, was dürfte dabei aber auf keinen Fall nicht schief gehen?
(Zur Beruhigung ängstlicher Laien: Vorerst würde diese Möglichkeit nur mit expliziten Vereinbarungen mit professionellen, also informierten Auftraggebern bestehen.)