Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel (Kauf) widerspricht Möglichkeit zur Förderung einer Wärmepumpe?

  • Moin und Hallo!


    Wir haben in diesem Jahr ein wundervolles kleines Häuschen gekauft und es ist uns ein großes Anliegen, dieses energetisch möglichst nachhaltig zu modernisieren. Heute hatten wir hierzu eine ausführliche Energieberatung bei der uns grünes Licht für den Einbau einer Wärmepumpe gegeben wurde. Aktuell ist im Haus eine mehr als 30 Jahre alte Gasheizung verbaut. Nun war sich der Energieexperte allerdings nicht sicher, ob die Sanierungspflicht nach dem GEG, die wir hier ja wissentlich mitgekauft haben, nicht den üblichen Fördermöglichkeiten einer Wärmepumpe nach jetzigen Stand oder auch mit der Novellierung des GEG ab 2024 entgegenspricht. Sprich, dass man die Förderung eben nicht erhält, wenn man über die Sanierungspflicht zum Austausch verpflichtet ist. Uns hat das ehrlich gesagt einen großen Schock versetzt, da wir mit der Förderung (nach heutigem Stand ja mind. 30%) für das nächste Jahr fest gerechnet haben. Hat hier jemand Erfahrungen oder kann uns aufklären, wie es zumindest nach aktuellem Stand aussieht? Wie genau die Förderrichtlinie ab 2024 aussieht, kann uns natürlich noch niemand sagen.


    Ich freue mich von euch zu hören und danke im Voraus!