Neubau , ich erhalte kein Energieausweis

  • Man das melden bzw Anzeigen ?

    Was soll das bezwecken/bewirken?


    Wenn ich das richtig sehe, dann wurde bei Dir ein Teil des WDVS abgerissen oder verändert. Als Aussteller würde ICH mich auch weigern, DAFÜR was herauszugeben oder für Umme einen neuen Nachweis zu erstellen. In sich also wahrscheinlich absolut schlüssig und korrekt

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Da Du ja bereits einen anderen Thread gestartet hast, der noch ein vielfaches Problempotential hat, kann man dir auch hier nur raten:

    Lass' dich von einem Anwalt vertreten, alleine erreichst Du nichts.

  • Es ist doch gesetzlich geregelt das jedes Gebäude beim Verkauf ein energieausweis haben muss ? Wenn die mir keins rausrücken wollen kann man das doch melden oder nicht ? Oder lieg ich jetzt falsch es muss doch eine Behörde geben die sowas verfolgt bzw. bestraft ?

  • Oder lieg ich jetzt falsch es muss doch eine Behörde geben die sowas verfolgt bzw. bestraft ?

    Dir ist aber schon klar, dass das Problem dann erst einmal auf Dich zurückfällt? Du bist für die Einhaltung verantwortlich.


    Gibt es ein Problem mit dem Verkauf/Kaufvertrag, dann ist das erst einmal eine Sache zwischen Dir und dem Verkäufer. Dein Anwalt soll ein Schreiben aufsetzen und die Firma auffordern, den Energieausweis zu liefern. Fristsetzung, und wenn bis dahin nichts vorliegt, dann sollte Dein Anwalt auch wissen wie er weiter zu verfahren hat.


    Natürlich könntest Du ein Schreiben auch selbst aufsetzen, aber dann stehst Du in 4 Wochen genau so nass da wie jetzt, wer A sagt muss auch B sagen, sonst wird man unglaubwürdig. Also mache es gleich richtig, bei den vielen Problemen die Du mit der Firma hast kommst Du ohne Anwalt sowieso nicht weiter. Jeden Tag den Du wartest ist ein verlorener Tag, denn auf ein Wunder würde ich nicht hoffen.

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  • Es ist doch gesetzlich geregelt das jedes Gebäude beim Verkauf ein energieausweis haben muss ?

    Ja, das steht im "Heizungsgesetz" (korrekt: "Gebäudeenergesetz" GEG) im § 80, also in § 80 GEG.

    Wenn die mir keins rausrücken wollen kann man das doch melden oder nicht ? Oder lieg ich jetzt falsch es muss doch eine Behörde geben die sowas verfolgt bzw. bestraft ?

    Ja, die gibt es, aber das hilft Dir in Deiner Lage kein bisschen weiter. Außerdem bist Du als Eigentümer des Gebäudes (der bist Du doch inzwischen, oder?) jetzt selbst in der Pflicht, zeigst Dich also selbst an. Das kann man machen, hat aber keine Mehrwert für Dich, ganz im Gegenteil!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Baugenehmigungsbehörde.


    Nur wenden die sich an den Eigentümer, denn dieser ist zur Vorlage verpflichtet. Und ich vermute, das bist Du. ;)

    Demzufolge wirst Du das privatrechtlich durchsetzen müssen...