Legales Haus in Bauakte legalisieren

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen kniffligen Fall und hoffe dass hier evtl. jemand ist, der/die seine/ihre Erfahrung bitte teilt.


    Folgendes: ich habe ein Grundstück mit einem alten Haus im Aussenbereich erworben. Bei der Stadt liegen keine Unterlagen bzgl. Baugenehmigung etc. vor. Die Stadt geht von einem Schwarzbau aus. In der Bauakte der Bauaufsicht des Kreises, liegen nur wenige Unterlagen vor, wie z.B. ein Baustellenschild als Baufreigabe der damaligen Besatzung. Das Haus wurde 1946 gebaut. Es liegen auch keine Hauszeichnungen etc. in der Bauakte vor. Es wird auch immer wieder behauptet, das Gebäude sei einmal eine Gärtnerei gewesen und es müsse nun eine Umnutzung beantragt werden, was im Außenbereich schwierig wird, ohne entsprechende Privilegierung.


    Ich habe jedoch vom vorherigen Eigentümer diverse Unterlagen vorliegen, welche Belegen dass das Haus gar nicht so schwarz gebaut sein kann.....


    Es liegt eine Statikberechnung von 1946 vor. Wie gesagt, auch das Schild bzgl. der Baustellenfreigabe. Das Haus wurde bewohnt und es wurde entsprechend auch eine Hausnummer vergeben. Luftaufnahmen aus dem Geoportal zeigen das Gebäude bereits seit 1959. Seit den 90zigern wird auch (zumindest liegen dazu die Unterlagen vor...) die Grundsteuer für das Grundstück mit Wohnhaus eingezogen. Die Mülltonnengebühren laufen ebenso. Das Haus war erschlossen (Grube und Brunnen, sowie Elektro (Erdkabel). Beim Liegenschaftsamt ist das Grundstück bzw. das Haus auch eingetragen und das Grundstück ist als Gebäude und Freifläche zu Wohnzwecken deklariert. Im Grundbuch steht auch Haus und Hoffläche drin.


    Wie kann es sein, dass die Behörden nicht über diese Unterlagen verfügen.

    Ich wollte diese Unterlagen nun zur Akte geben, damit klar ist, dass hier alles Legal ist und dass in dem Gebäude auch gewohnt werden kann, ohne ein Umnutzungsverfahren anstreben zu müssen, da wie gesagt das Grundstück als Wohnfläche deklariert ist. Eine Umnutzung wäre wohl auch schwierig wegen der Lage im Außenbereich.

    Ich soll nun über einen Architekten einen Bauantrag stellen und vom Architekten auch das Haus komplett zeichnen lassen. Dies sei notwendig um das Haus zu legalisieren. Meiner Meinung nach ist das Haus aber bereits legal! Ich bin ja bereit, die Pläne zeichnen zu lassen um die Bauakte zu vervollständigen, jedoch sehe ich es nicht ein, beim Bauamt noch eine große Summe hinzulegen, weil deren Akte aus welchen Gründen nicht vollständig ist. Irgendjemand muss hier was verschlampt haben.


    Gibt es noch ein anderes Verfahren/Möglichkeiten?

    Ich habe Angst, dass mir durch dieses Vorgehen die Möglichkeit der Nutzung versagt wird, weil bzgl. des Außenbereiches immer so viel "tam tam" gemacht wird =o

    Wie bindend ist die Deklarierung des Katasteramtes für die anderen Behörden? Kann hier trotzdem eine Nutzung untersagt werden, oder muss das Bauamt pos. entscheiden weil die Erschließung gegeben ist und beim Katasteramt alles als legal dokumentiert ist?


    Tausend Dank für evtl. Rückmeldungen :bier:

    Pfau

  • Wie bindend ist die Deklarierung des Katasteramtes

    Falls Du damit die Eintragung im Kataster meinst: Die messen auch klare Schwarzbauten ein, nehmen dafür die normale Gebühr und nehmen wieder eine Gebühr vom Eigentümer, wenns nach einem Abriss wieder ausgetragen werden muss. So ist Deutschland. :wall:

    Wie kann es sein, dass die Behörden nicht über diese Unterlagen verfügen

    So was nennt sich Datenschutz. :P

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • weil deren Akte aus welchen Gründen nicht vollständig ist. Irgendjemand muss hier was verschlampt haben.

    Ich würde sagen hier liegt ein gruindsätzliche Missverständnis vor. Das Bauamt ist ja kein Aktenaufbewahrungsamt.

    Die Baugenehmigung, so es denn eine gab, wurde wohl von eindem deiner Vorbesitzer verschlampt. Und du hast beim Kauf dir die Baugenehmigung nicht aushändigen lassen.
    Kaufst du auch Autos ohne KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 2 ?)

  • ein Baustellenschild als Baufreigabe der damaligen Besatzung

    Zeig mal!

    liegen nur wenige Unterlagen vor

    Was gibt's noch?

    Es wird auch immer wieder behauptet, das Gebäude sei einmal eine Gärtnerei gewesen

    Gibt es Anhaltspunkte oder gar Beweise, dass es nicht so war?

    Es liegt eine Statikberechnung von 1946 vor.

    Das ist kein Beleg für die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten reinen Wohnnutzung und allenfalls ein Indiz dafür, dass wenigstens das Gebäude legal errichtet wurde.

    Das Haus wurde bewohnt und es wurde entsprechend auch eine Hausnummer vergeben.

    Bei privilegierter Nutzung, z.B. Gärtnerei, wäre die untergeordnete Wohnnutzung auch legal gewesen. Doch auch ein Schwarzbau kann bewohnt werden und mit einer Hausnummer versehen werden. Meistens werden die Hausnummern als ordnungsbehördliches Instrument nicht vom baugenehmigenden Amt vergeben, so dass auch hieraus keine Anzeichen für eine rechtmäßige Errichtung oder Duldung abgeleitet werden können.

    Luftaufnahmen aus dem Geoportal zeigen das Gebäude bereits seit 1959.

    Sie würden auch einen Schwarzbau zeigen.

    Seit den 90zigern wird auch (zumindest liegen dazu die Unterlagen vor...) die Grundsteuer für das Grundstück mit Wohnhaus eingezogen.

    Ebenfalls irrelevant, da sich das Finanzamt nicht für das Baurecht interessiert.

    Die Mülltonnengebühren laufen ebenso.

    Auch nicht beweiskräftig, da die zuständige Stelle nicht die Bauakte prüft.

    Beim Liegenschaftsamt ist das Grundstück bzw. das Haus auch eingetragen und das Grundstück ist als Gebäude und Freifläche zu Wohnzwecken deklariert.

    Ich vermute, Du meinst Katasteramt, und das führt im Liegenschaftskataster die tatsächliche Nutzung des Grundstücks völlig unabhängig von Genehmigung oder Zulässigkeiten.

    Im Grundbuch steht auch Haus und Hoffläche drin.

    Da das Grundbuch die Daten nachrichtlich aus dem Liegenschaftskataster übernimmt, hat auch dies keine Aussagekraft bezüglich der Legalität.

    Wie kann es sein, dass die Behörden nicht über diese Unterlagen verfügen.

    Die Behörden verfügen über diese Unterlagen, nur dass die jeweiligen Behörden nur die Unterlagen haben, die für ihren Zuständigkeitsbereich von Bedeutung sind, und für die Baugenehmigungsbehörde sind nur baurechtliche Genehmigungen von Bedeutung.

    Eine Umnutzung wäre wohl auch schwierig wegen der Lage im Außenbereich.

    Ja.

    Dies sei notwendig um das Haus zu legalisieren.

    Dann besteht ja noch Hoffnung.

    Meiner Meinung nach ist das Haus aber bereits legal!

    Dieser Meinung kann ich mich vorbehaltlich der Kenntnis der "wenigen Unterlagen" nicht anschließen.

    Irgendjemand muss hier was verschlampt haben.

    Eher nicht, wenn das Haus 1946 unter den Alliierten erbaut wurde.

    Gibt es noch ein anderes Verfahren/Möglichkeiten?

    Ich sehe keine.

    Ich habe Angst, dass mir durch dieses Vorgehen die Möglichkeit der Nutzung versagt wird, weil bzgl. des Außenbereiches immer so viel "tam tam" gemacht wird

    Du hast zu Recht Angst, weil zu Recht viel "tam tam" im Außenbereich gemacht wird. Daher rate ich, einen mit Nutzung im Außenbereich sehr erfahrenen bauvorlageberechtigten Menschen zu suchen. §35 BauGB bietet einige Möglichkeiten, die aber für den Einzelfall gut recherchiert und schlüssig dargelegt werden müssen. Der baurechtliche Laie kann bei der Kommunikation mit der Baugenehmigungsbehörde viel Porzellan zerschlagen.

    Wie bindend ist die Deklarierung des Katasteramtes für die anderen Behörden?

    Gar nicht (s.o.).

    Kann hier trotzdem eine Nutzung untersagt werden

    Ja.

    muss das Bauamt pos. entscheiden weil die Erschließung gegeben ist und beim Katasteramt alles als legal dokumentiert ist?

    Nein.

  • ich habe ein Grundstück mit einem alten Haus im Aussenbereich erworben.

    Und was steht zur Nutzung im Kaufvertrag? Man kauft doch kein Haus dessen Nutzung nicht geklärt ist, höchstens man möchte mit entsprechendem Risiko spekulieren.


    Das Haus wurde 1946 gebaut.

    Auch 1946 gab es schon Regelungen zur Nutzung von Flächen im Außenbereich, und schon damals war im Außenbereich ein Wohnhaus ohne Bezug zu einer landwirtschaftlichen Nutzung nicht genehmigungsfähig. Das wurde vielleicht nicht so streng kontrolliert wie heute, doch das macht ein damals errichtetes Wohnhaus nicht automatisch legal. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass dieses Gebäude, wenn überhaupt, dann in Verbindung mit einer landwirtschaftlichen Nutzung genehmigt wurde. Selbst wenn eine spätere Nutzung auch ohne Bezug zur Landwirtschaft geduldet wurde, macht das dieses Gebäude nicht legal. Ehemalige Betriebsinhaber dürfen so ein Haus auch nach Erlöschen des Betriebs bis zu ihrem Tod weiter nutzen. Danach erlöscht das Nutzungsrecht.


    Deine Argumente mit Strom, Abwassergrube, Grundsteuern, Bauschild, sagen nichts dazu aus, ob es als Haus mit ausschließlicher Nutzung als Wohnraum genehmigt war. Es gibt dazu eine Menge Beispiele und auch Urteile, beispielsweise Ferienhäuser die mit den Jahrzehnten zur "Wohnhäusern" mit Dauerwohnsitz mutierten.


    Es wird auch immer wieder behauptet, das Gebäude sei einmal eine Gärtnerei gewesen

    Das klingt plausibel und würde auch das Wohnhaus erklären.


    Meiner Meinung nach ist das Haus aber bereits legal!

    Das ist Deine Meinung, und die ist auch OK, auch wenn ich sie nicht teile. Ich kann aus Deiner Beschreibung nichts erkennen, was für eine genehmigte Nutzung ausschließlich als Wohnraum spricht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass wenn dieses Haus jemals legal gewesen sein sollte, dass dies dann im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Nutzung genehmigt wurde. Wie bereits geschrieben, darf man eine Duldung auch nicht mit einer Genehmigung gleichsetzen.

    Wie kommst Du darauf, dass dieses Haus legal ist? Es könnte vielleicht legal gewesen sein, doch dieses Recht ist wahrscheinlich erloschen.

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  • Schon mal im zuständigen Stadtarchiv nachgefragt, ob die noch Unterlagen haben. Die Bauämter horten solche Unterlagen nicht ewig, da sie sonst (noch mehr) in Akten versinken würden. Diese werden irgendwann ins zuständige Archiv ausgelagert. Da findet man manchmal tolle Dinge.


    Zum Beispiel: Ich hatte mal ein MFH umzuplanen und umzubauen. Es gab Bestandspläne, die vermuten ließen, dass das haus ein Haus mit 20 Appartements sei. Hiervon waren 5 o. 6 Appartements im DG genehmigt (BG lag vor). Die anderen nicht. Also....ab in s Stadtarchiv. Dort fanden sich Baupläne von 1902. Mit Schuppen für die Pferdekutsche (eine Garagen- und Stellplatzverordnung gab es damals wohl nicht; evtl. eine Pferdekutschenstellplatznachweis?).


    Das Haus entpuppte sich als ein solche mit genehmigten 3 Wohnungen, von denen dann 1 Wohnung in 5 o 6 Appartements (oder waren es nur 4?) umgebaut wurde. Alle anderen 15 o. 16 Appartements waren schwarz in den 60er Jahren (vermutlich) eingebaut und seit dem vermietet worden. der Erwerber, für den ich tätig war, wollte 20 appartements vermieten und sah sich nun mit einigen Problemen konfrontiert:

    1. Legalisierung der baurechtlich nicht existenten Appartements

    2. Stellplatznachweis für diese Appartements.

    3. Brandschutztechnische Ertüchtigung (Haus mit Holzbalkendecke usw.).

    ....


    Das wurde finanziell eine richtig große Nummer. Hätte man mal vor dem Erwerb alles erfragen können...hatte an aber nicht.


    Wie dem auch sei.


    Die Archive haben häufig noch Unterlagen. Da mal recherchieren.

  • von 1946

    Ich würde mich VORSICHTSHALBER schon mal um jemanden kümmern, der beurteilen KÖNNTE, ob das Gebäude nach damaligem Baurecht legal war oder gewesen sein könnte.

    Denn auch wenn es die BRD und die Bundesländer noch nicht gab, gab es ein Baurecht. Wahrscheinlich das des Gaus oder Fürstentums oder was es auch immer am Ort gab.


    Hier in der Region Hannover galt z.B. preussisches Baurecht. (NBuaO wurde erst 1974 erlassen)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Eine kurze Recherche ergab, 1946 gab es bereits die " Verordnung über die Regelung der Bebauung vom 15. Februar 1936 (BauRegVO)",

    Diese wurde 1961 durch das Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 (BBauG) abgelöst. Anscheinend gab es zur Nutzung von Flächen im Außenbereich keine wesentlichen Änderungen, das konnte ich aber so schnell nicht verifizieren.


    Ob und in wieweit diese in Hessen rechtskräftig war?

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  • Schon mal im zuständigen Stadtarchiv nachgefragt, ob die noch Unterlagen haben. Die Bauämter horten solche Unterlagen nicht ewig, da sie sonst (noch mehr) in Akten versinken würden. Diese werden irgendwann ins zuständige Archiv ausgelagert. Da findet man manchmal tolle Dinge.


    Zum Beispiel: ...

    Das kann ich nur bekräftigen! Aus dem Bestehen eines Gebäudes und seiner aktuellen Nutzung lässt sich nur eines ableiten: Seine Existenz, sonst leider nichts!


    In einem Fall musste ich mich damit auseinandersetzen, dass ein Gebäude abweichend von der vorliegenden Genehmigung errichtet oder nachträglich wesentlich verändert worden war. Der Bauantrag enthielt darüber hinaus absichtsvoll gravierend falsche Höhen der Nachbargebäude, weshalb die offensichtlich ungeprüft erlassene Genehmigung auch falsch war und der geplante Umbau in der Folge nicht genehmigungsfähig.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Mal ein etwas anderer "Schwarzbau"......

    Off-Topic:

    Eher kein Schwarzbau, es wurde alles genehmigt. Das Ding geht in Brandenburg schon seit langem durch die Medien. Der helle Wahnsinn, hervorgerufen durch lustlose und schlampige Behörden. Der Eigentümer wäre ohne Probleme aufzufinden gewesen, da seine Adresse der Gemeinde bekannt war und er regelmäßig Grundsteuer bezahlt hat. Er hat bereits 2012 Beschwerde gegen die Zwangsversteigerung eingelegt, die 2013 vom LG bestätigt wurde.


    Die Familie lebt mittlerweile seit vielen Jahren mit diesem Damoklesschwert. Die hat alles richtig gemacht und verliert ihr Grundstück samt Haus, aber eine Entschädigung ist immer noch nicht beschlossen.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas