Schornstein an der Traufe

  • Ja aber abgenommen ist abgenommen und im Kehrbuch steht es auch drin

    Es gibt keine rechtswidrige Abnahme. Wenn Dir ein Polizist sagt, dass Du bei Rot über eine Ampel fahren kannst, dann kann Dir der nächste Polizist trotzdem einen Strafzettel verpassen.



    Aber es gibt doch Ausnahmen und unverhältnismäßigkeiten

    Ausnahmen gibt es nur für Anlagen im Bestand, die also vor dem Stichtag errichtet wurden, und nach dem Stichtag geändert werden. Diese Ausnahme gilt nicht wenn der Brennstoff gewechselt wird.

    Unverhältnismäßigkeit muss man erst einmal nachweisen und dann von der zuständigen Behörde (LRA) eine Befreiung bekommen. Mehrkosten spielen hier regelmäßig nur eine untergeordnete Rolle, sind also als Begründung nicht ausreichend. Zudem muss sichergestellt sein, dass schädliche Umwelteinflüsse nicht zu erwarten sind (Nachweis erforderlich).


    Die genannte Ausführung widerspricht sowohl der BImSchV als auch der VDI3781. Ich wüsste jetzt nicht, wie man das sonst noch fachgerecht nachweisen könnte. Bei 1m hin oder her könnte man vielleicht noch irgendwie argumentieren, also genauer rechnen.


    Wenn ich Deine Zahlen mit 11m Giebelbreite und 35°DN nehme, dann komme ich für einen firstfernen Schornstein über den Dicken Daumen gepeilt nach VDI3871 auf eine Höhe von gesamt ca. 5,5m. Die Mündungshöhe des Schornsteins ist also grob 1m zu niedrig. Hier könnte es sich lohnen genauer zu rechnen, und dann entsprechend zu argumentieren (Toleranzen, Windverhältnisse etc.).

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • 5,5meter sind von wo bis wo?

    Von der Traufe bis zur Mündung?

    Giebelbreite ist nach plan 10,11Meter

    DN wäre gemessen 37grad

  • Die 5,5m wären vom Durchgang durch die Dachhaut bis zur Mündung.


    Giebelbreite ist nach plan 10,11Meter

    Giebelbreite ist inkl. Traufüberstand?


    Was sagt eigentlich der BSFM dazu? Man baut ja keinen Schornstein ohne VORHER zu fragen.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Ja aber abgenommen ist abgenommen und im Kehrbuch steht es auch drin.

    Nein, fehlerhafte Bescheide können korrigiert werden.

    Giebelbreite ist nach plan 10,11Meter

    Es kommt auf die (hoffentlich so genehmigungsfähige und) genehmigte in jedem Fall aber Realität an.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Der Kaminkehrer war von Anfang an mit eingebunden. Und er hat alles abgenommen. Ich möchte jetzt nur wissen mit welcher Grundlage er das alles abgenommen hat. Solange dieser mein feger bleibt habe ich keine sorge. Feuerstättenbescheid Abnahme Protokolle alles erstellt. Hab ihn auch auf neue verordnung angesprochen. Habs aber nicht verstanden. Der Schornstein hat aus den Dachziegeln raus gut gemessen 4,8meter. Aber durch die Dachziegel kommt er gar nicht da noch eine Flachdachgaube mit aufsteigender wand da ist. Dadurch habe ich ab dem letzten Wandhalterung 3meter frei ausgragend

  • … durch die Dachziegel kommt er gar nicht da noch eine Flachdachgaube mit aufsteigender wand da ist. Dadurch habe ich ab dem letzten Wandhalterung 3meter frei ausgragend

    Und dafür ist für das System geprüft und zugelassen? (Nein, nicht vom Kaminkehrer, vom Systemanbieter / der Prüfstelle.)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Ja Schornstein ist zugelassen

    Schräder Future Line 150/200mm

    Gab keine Einwände seitens Schornsteinfeger

  • Die 5,5m wären vom Durchgang durch die Dachhaut bis zur Mündung.


    Giebelbreite ist inkl. Traufüberstand?


    Was sagt eigentlich der BSFM dazu? Man baut ja keinen Schornstein ohne VORHER zu fragen.

    Die 5,5 Meter wären doch gar nicht schlecht. Wie weit wäre ich da über First?

  • Wie weit wäre ich da über First?

    Wie oben bereits grob geschätzt, um die 1,5m . Das wäre viel weniger als nach BImSchV gerechnet. Das festzustellen wäre an sich eine Aufgabe für ein Büro das solche Berechnungen nach VDI 3xxx durchführt.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Dann ersteh ich den Sinn dieses Themas nicht

    Ja im Vorfeld alles mit dem schorni besprochen und bei der Abnahme alles i.o. Das ist ja auch erst mal gut so. Nur las ich später die neuen Ableitbedingungen und da wäre das ja erstmal nicht möglich. Solange der abnehemende Schornsteinfeger meiner bleibt habe ich keine Sorge. Aber wenn er mal wechselt? Hat das dann bestand? Abgenommen ist abgenommen

  • Solange der abnehemende Schornsteinfeger meiner bleibt habe ich keine Sorge. Aber wenn er mal wechselt? Hat das dann bestand? Abgenommen ist abgenommen

    Nein, generell ist falsch abgenommen ist eben nicht "abgenommen", wie oben bereits erklärt wurde, egal, wie oft Du das noch schreibst. Deine Fragen sind insofern aber allgemein bereits beantwortet. Zum späteren Umgang der bevollmächtigten Schornsteinfeger mit technisch falsch erfolgten Abnahme kann ich weiter nichts beitragen. Manchmal haben Menschen auch einfach Glück.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Nein, generell ist falsch abgenommen ist eben nicht "abgenommen", wie oben bereits erklärt wurde, egal, wie oft Du das noch schreibst. Deine Fragen sind insofern aber allgemein bereits beantwortet. Zum späteren Umgang der bevollmächtigten Schornsteinfeger mit technisch falsch erfolgten Abnahme kann ich weiter nichts beitragen. Manchmal haben Menschen auch einfach Glück.

    Was heißt falsch abgenommen? Eine Grundlage musste er ja haben das er das so abnimmt. Er muss sich ja auf was berufen. Der macht das ja auch nicht einfach nur so. Der muss das doch auch rechtfertigen können

  • Was heißt falsch abgenommen?

    Steht doch im Strang! DU bist für einen ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich, niemand anders!

    Dieser Schorni ist, wenns knallt verstorben, hatte einen Schlaganfall oder schlicht kanzlerhafte Gedächtnislücken (kann mich nicht erinnern)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Abgenommen ist abgenommen

    Das hatten wir oben schon.


    Er muss sich ja auf was berufen. Der macht das ja auch nicht einfach nur so.

    Dann frage ihn einfach. Woher soll ein Außenstehender wissen, was sich der Schorni dabei gedacht hat, wenn nicht einmal Du als Betroffener das weißt?


    Ein Beispiel aus der Praxis. Ich hatte eine Ölfeuerungsanlage mit einem "Mangel" am Abgasrohr zum Schornstein. Das ist niemandem aufgefallen, und der Schorni und sein Vorgänger haben das über 20 Jahre lang bei jeder Feuerstättenschau "abgenommen". Irgendwann hat er das bemerkt und bemängelt. Ich hätte mich nun nicht auf die erfolgten Abnahmen berufen können, sondern der Mangel war natürlich zu beseitigen.

    Ich hätte das vorher schon erledigt wenn ich es tatsächlich gesehen hätte, aber wer kriecht schon hinter seinen Kessel und überprüft jeden Abstand, ob das nun 3 oder 5cm sind.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Vielleicht für den ein oder anderen von Interesse.

    Was heißt falsch abgenommen?

    Falsch abgenommen heißt, dass eine Anlage abgenommen wurde, obwohl sie nicht den Vorschriften entspricht. Das ist vielleicht vergleichbar mit einer TÜV Plakette die erteilt wird, obwohl das Fahrzeug mangelhafte Bremsen hat. Warum ein Prüfer die Anlage abgenommen hat, da stellt sich die Frage, ob er den Mangel hätte erkennen können, und ob er wissentlich, also trotz Kenntnis des Mangels, abgenommen hat. Eine Abnahme ist aber keine Garantie, dass alles rechtskonform ist, Fehler können immer mal passieren.

    Wird ein Mangel später erkannt, dann ist dieser zu beseitigen. Verantwortlich dafür ist immer der Eigentümer.


    Sollte durch den nicht erkannten Mangel ein Schaden entstehen, dann wird es etwas komplizierter. Streitpunkt ist regelmäßig, ob der Eigentümer der Anlage dem Prüfer und dessen Ergebnis vertrauen konnte. Es gibt auch Fälle, da werden Mängel bewusst verschwiegen, der Eigentümer kennt also die Umstände. Das kennt man auch aus dem KFZ Bereich, wo die Eigentümer gerne mal Veränderungen am Fahrzeug vornehmen, wohlwissend, dass diese nicht zulässig sind, aber in der Hoffnung, dass der Prüfer das übersieht. Das bedeutet aber nicht, dass die unzulässige Veränderung durch die Abnahme legalisiert wird.


    Bei einem Schaden durch eine mangelhafte Abnahme, kann der Eigentümer Forderungen geltend machen. Diese richten sich dann aber nicht gegen den BSFM selbst, sondern gegen den dahinter stehenden Verwaltungsträger, in dessen Auftrag er als beliehene Stelle hoheitliche Aufgaben wahrgenommen hat. Das ist vergleichbar mit der Haftung von Beamten in Ausübung ihrer Tätigkeit.


    Sollte sich also bei dem o.g. Schornstein später herausstellen, dass dieser x Meter zu niedrig ist, dann ist dieser Mangel zu beseitigen. Man kann sich nicht darauf berufen, dass der Schornsteinfeger das so abgenommen hatte.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Von den Vorschriften unf Ableitbedingungen muss ich ja erst mal nichts wissen. Da muss ich doch dem Schornsteinfeger vertrauen. Also kann ich nicht verantwortlich sein. Und der Schornsteinfeger muss das ja für regelkonform halten. Ich hab auch wo gelesen das der Schornsteinfeger Ausnahmen zulassen kann wenn es unverhältnismäßig ist. Dann kann nach der alten Norm gebaut werden. Vielleicht hat er das angewendet

  • Wie gesagt, da solltest Du Deinen Schornsteinfeger fragen, ich kann dazu nur spekulieren. :haue:

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Ich hab auch wo gelesen das der Schornsteinfeger Ausnahmen zulassen kann wenn es unverhältnismäßig ist.

    Ein Schornstein 3m höher und mit Abspannung ist nicht unverhältnismäßig.


    Ausnahmen sind dann gerechtfertigt, wenn beispielsweise die Beheizung eines Gebäudes gefährdet ist, der Schornstein für eine zentrale Wärmeversorgung existenziell ist, oder wenn durch eine regelgerechte Montage eine Beeinflussung benachbarter Grundstücke nicht verhindert wird. Das wären Gründe warum man eine Ausnahme zulässt. Man kann auch eine Ausnahme zulassen, wenn es nur um eine geringfügige Abweichung geht, und der Grundgedanke der Regelung weiterhin erreicht wird. Ich wüsste jetzt nicht, dass ein Schornstein jemals abgerissen wurde, nur weil er 10cm zu niedrig war.


    Ob ein Härtefall vorliegt oder eine Maßnahme unverhältnismäßig ist, das ist keine Bauchentscheidung, und der Schorni kann auch nicht aus Lust und Laune sagen, dass er die Verordnung ignoriert weil die Maßnahme in diesem Fall unverhältnismäßig ist.


    Ich erinnere an die Diskussion zu wärmedämmenden Maßnahmen an einem Gebäude. Da wurde auch oftmals argumentiert, dass die Wärmedämmung doch unverhältnismäßig sei. Bei genauerer Betrachtung, steigende Energiepreise, Amortisation innerhalb der Lebensdauer, zeigte sich dann, dass viele Maßnahmen sehr wohl verhältnismäßig sind.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Also der Schornsteinfeger hat alles abgenommen bescheinigt usw. Also muss ich mich darauf verlassen können. Die Mündung ist an der Traufe und 60cm über First. Nach meinen Beobachtungen bläst der Wind in 95% der Fälle von der Dachfläche weg. Und die Nachbarhäuser sind über 15 Meter weg. Der Schornsteinfeger ist noch ein junger. Wenn mal was ist wird der halt veklagt. Der Schornsteinfeger ist für die korrekte Abnahme und damit Inbetriebnahme verantwortlich. Übrigens: der Ofen hat 5kw und 12mg Feinstaub

  • mal eine Frage: Was ist eigentlich Dein Problem?

    Wenn Du denkst, dass es nicht passt, dann kläre das mit dem Schorni und bau höher.

    Oder Du lässt es auf sich beruhen und bist halt dann wirklich ruhig (und stelst Dich darauf ein, dass Du evtl den Schornstein höher bauen musst)

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung


  • Sein Problem ist die Angst, dass der Schorni zu Unrecht abgenommen hat und ihm das irgendwann auf die Füße fallen könnte.

    Dafür erhofft er nun vom Forum eine Art Valium zu bekommen.

    Falsch gehofft!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ich such nach welchen Gründen der Schornsteinfeger die Anlage abgenommen hat. Er muss ja auch die Vorschriften beachten

  • Dann frag ihn halt. Mit denen kann man reden.

    Und wenn man das nicht kann, dann gibt’s noch die zuständige Innung.


    Man kann es auch kompliziert machen.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung


  • Man könnte ja auch einmal die Firma fragen die den Schornstein gebaut hat.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Damit er dann nochmal nachdenkt und evtl. seinen Fehler bemerkt? Kann man machen, ist aber nicht besonders schlau...

    Deshalb frage ich ja hier welche Ausnahmen es geben könnte