Kann man an einem Haus Baujahr 1990 noch einen Edelstahl Schornstein an der Traufe errichten?
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Ja, wenn die Ausnahmen nach § 19 der 1. BimschV greife n und der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister es auch so sieht.
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Mal soll ein Kamin gebaut werden, mal gehts um einen (scheinbar bestehenden) Kamin, der wackelt, mal ist der ganze Bau versiegelt.
Mal Bj. 1990, mal grad erst abgenommen.
Häää. Mir wirds ganz ramdösig
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Das Thema mit dem versiegelten Bau wurde von einem anderen User eröffnet.
WAS soll an den Schornstein angeschlossen werden? Festbrennstoffkessel? (Kaminofen?) oder eine Gastherme? oder ein Ölkessel?
Knackpunkt ist nicht die Position des Fußpunks des Schornsteins, sondern dessen Mündung. Falls es nur die Möglichkeit gibt den Schornstein an der Fassade an der Trauseite nach draußen zu führen, dann kann man zur Not diesen auch über die Traufkante führen und von dort auf der Dachfläche dann in Richtung First. Sieht besch... aus ist aber technisch umsetzbar.
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Wahrscheinlich will er einen niedrigen Kamin erreichen. DAS ist aber ausgeschlossen und entspricht dem was R.B. angedeutet hat.
Vielmehr wird der Kamin IMMER die gleiche Höhe der Mündung haben werden, egal auf welcher Hausseite er steht. Mündung über FIRST um X Meter ung ggf mehr durch umliegende Bauten x Meter, oben drauf.
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Vielmehr wird der Kamin IMMER die gleiche Höhe der Mündung haben werden, egal auf welcher Hausseite er steht.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann muss gem. aktueller BImSchV die Mündung sogar deutlich über dem First liegen wenn der Schornstein mit Abstand zum First gesetzt wird. Die xx cm über First sind dann nicht mehr ausreichend. Details müsste ich jetzt nachlesen. Ich hatte das mal für meinen Schornstein gerechnet, aus dem Gedächtnis, bei 3m Abstand zum First müsste die Mündung den First um 3m überragen, machte eine Gesamthöhe über Dachhaut von knapp 5m. Ohne mechnische Fixierung des Schornsteins (Abspannung o.ä.) ist das nicht machbar.
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Die Kaminkehrer sind übrigens auch alles andere als Glücklich über diese Regelung.
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Gibt es diesbezügliche Erfahrungen die zu dieser Regelung geführt haben, oder ist das eine willkürliche Kopfgeburt?
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ICh habe da noch nicht so wirklich mal nachgefragt. Alles was ich weiß ist, es soll wohl eher eine Kopfgeburt gewesen sein bzgl Emissionen....
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Das sind ganz einfach Abzugsbedingungen, um die Rauchgase in den meisten Fällen ohne Eigengefährdung (DFF) oder Belästigung Dritter abzuführen.
Die sind nicht gemacht worden um den BSM glücklich zu machen.
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Hintergrund ist, dass man Rauchgase über die sogenannte Rezirkulationszone führen möchte. Eine Eigengefährdung war bereits mit den bisherigen Regelungen ausgeschlossen, Rauchgase die jedoch in der Rezirkulationszone verbleiben, können unter Umständen bei dichter Bebauung zu einer Geruchsbelästigung führen.
Man muss sich dazu nur einmal anschauen, wie sich die Windströmung verhält wenn sie auf ein Gebäude bzw. Satteldach trifft. Ein Teil der Strömung knickt nach unten ab, ein Teil wird wird über den First geleitet und auf der windabgewandten Seite wieder nach unten "rotieren". Passiert das zwischen 2 Gebäuden dann kann, je nach Abstand, die Luft mitsamt einem Teil der Rauchgase zwischen diesen rotieren. Sitzt der Schornstein auf der windabgewandten Seite, dann kann sogar ein Großteil der Rauchgase zwischen den Gebäuden zirkulieren. Also versucht man diese in die Hauptströmung zu kriegen, so dass sie nicht mehr nach unten zirkulieren können.
Die neuen Anforderungen gelten aber nur für neu errichtete Anlagen. Wird nur ein Kaminofen ausgetauscht dann sind weiterhin die "alten" Bestimmungen einzuhalten.
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Wenn ich mich richtig erinnere, dann muss gem. aktueller BImSchV die Mündung sogar deutlich über dem First liegen wenn der Schornstein mit Abstand zum First gesetzt wird. Die xx cm über First sind dann nicht mehr ausreichend. Details müsste ich jetzt nachlesen. Ich hatte das mal für meinen Schornstein gerechnet, aus dem Gedächtnis, bei 3m Abstand zum First müsste die Mündung den First um 3m überragen, machte eine Gesamthöhe über Dachhaut von knapp 5m. Ohne mechnische Fixierung des Schornsteins (Abspannung o.ä.) ist das nicht machbar.
Naja ,die Berechnung ist deutlich komplizierter geworden.
Für eine 300 KW Anlage mussten wir neulich ein Ing Büro einschalten für die Berechnung. Dazu gab es dann eine Vermessung der Umgebung mit Bebauung ect.
Ergebniss. 6m über First. Trotz Kaminbau an der Gibelseite an Firstnähe Und viel freien Platz drumherum.
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Für Großanlagen habe ich mir das bisher noch nicht so genau angeschaut. Da gibt es noch eine VDI nach der man rechnen kann, das greift ab 200kW aufwärts, wenn ich mich richtig erinnere. Wenn ich in die Verlegenheit kommen sollte hier bei mir zuhause einen 200kW Kessel einzubauen, dann werde ich mir zuvor ernsthafte Gedanken über Dämmung machen.
Im Betrieb hatte ich einen 200kW Ölkessel, der war an sich für 2 Gebäude vorgesehen. Erste Amtshandlung, 50kW Brenner drauf gesetzt, und dann so lange gebastelt bis er einigermaßen zufiredenstellend funktionierte. Mein Schorni hat damals nur den Kopf geschüttelt, aber am Ende waren seine Messwerte im grünen Bereich. Sein Meisterschüler bekam dann kostenlos Nachhilfe in Verbrennungstechnik.
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Sieht besch... aus ist aber technisch umsetzbar.
Kann ich aus eigener Anschauung bestätigen:
Auf der anderen Seite gibt's noch einen Edelstahltschornstein, der kommt bei ungefähr einem Drittel der Hausbreite aus der Wand, verläuft erst senkrecht nach oben, dann unter dem Dachüberstand her bis zum First und wird dort mit zwei Bögen an der Dachhaut vorbeigeführt. Das zu fotografieren wollte ich meiner Kamera dann doch nicht zumuten ...
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Besonders lustig wird das bei Flachdach oder flach geneigten Dächern, und wenn der Schornstein firstfern angeordnet werden soll. Da greift dann die o.g. VDI xxxx, fiktive Dachneigung usw. Da kann es passieren, dass sich rechnerisch eine Schornsteinhöhe ergibt, die die Höhe eine Bungalows überschreitet. Wie das wohl aussieht? Gebäudehöhe vielleicht 4m und darauf dann ein Schornstein mit 7 oder 8m Höhe. Ab 10m braucht man dann wohl eine Baugenehmigung.
Leider wurden Sonderfälle, wie Einzellage etc., nicht in die BImSchV mit eingearbeitet. Das könnte evtl. bei der nächsten Fassung ergänzt werden.
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Schornstein ist an einem Rmh der kann nur an der Traufe erstellt werden. Geht das mit Ausnahme Genehmigung?
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Das muss mit dem örtlichen BKM alias Schorni geklärt werden.
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Was ist Bkm? Der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger?
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Was ist Bkm? Der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger?
JA genau. der Bezirks-Kaminkehrer-Meister.
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der kann nur an der Traufe erstellt werden.
Ein Schornstein kann so gut wie immer auch nachträglich innerhalb eines Gebäudes erstellt werden, alles nur eine Frage des Aufwands den man betreiben muss.
Das Problem mit der neuen Regelung ist, dass jede Abweichung vom First einen höheren Schornstein erfordert, und dieser Höhenzuwachs kann gewaltig werden. Sollte der BSFM einer Montage an der Traufseite zustimmen, dann kann er trotzdem die neuen Höhenanforderungen nicht ignorieren. Selbst wenn man einen rechnerischen Nachweis nach der o.g. VDI xxxx erstellen lässt, was der Schorni sehr wahrscheinlich fordern wird, lassen sich dadurch im Idealfall nur wenige Meter einsparen.
Bei einem RMH und ausgebauten DG, gibt es sicherlich auch Dachflächenfenster, vermutlich auch in der Nachbarschaft. Deren Oberkante musste man nach der alten Regelung um min. 1m übertreffen. Nach der neuen Regelung spielt das kaum noch eine Rolle, weil durch die neuen Anforderung in Bezug auf den First, die DFF in der Nachbarschaft immer übertroffen werden.
Um mal ein Beispiel zu nennen.
Gebäude 12m, Hälfte (Dachseite) also 6m. Schornstein mittig auf der Dachschräge bei 3m, also gerade noch "firstnah", Dachneigung 40° (Firsthöhe ab oberer Geschossdecke ca. 5m). Dann ergibt das bereits eine Schornsteinhöhe über Dachhaut von 5,5m.
Würde man diese Regelung auf eine Montage an der Traufkante anwenden, dann reden wir über eine Schornsteinlänge über Traufkante von 11m !!!
Nun kommt die o.g. VDI3781 in´s Spiel. Diese berücksichtigt auch das Umfeld, Nachbarbebauung, Wind usw. Im einfachsten Fall ergibt das eine Schornsteinhöhe über Traufkante von etwa 6,5m. Ob man das noch wesentlich drücken kann indem man die Umgebung berücksichtigt, das sagt mir meine Glaskugel nicht.
d.h. Entweder den Schornstein firstnah anbringen, auch wenn das im Haus Umbauarbeiten erfordert (bzw. Verlegung auf der Dachfläche, Bild s.o.), oder eine Berechnung nach der VDI 3781 für eine firstferne Montage erstellen lassen, so dass der Schorni auch eine Montage an der Traufkante abnehmen kann.
Was die Berechnung kosten wird das kann ich nicht sagen. Ich vermute, bei einer einfachen Berechnung der Schornsteinhöhe sind ein paar Hunderter fällig, je nach Umfang (Nachbarbebauung etc.) kann es aber auch 4stellig werden. Vorher würde ich
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Der Schornstein wäre an der Traufe 40cm über First. In das Dach ist eine gaube integriert dadurch ragt der Schornstein nach der letzten Wandhalterung 3meter aus. Da rmh ist Schornstein an der Längswand. Keine Giebelseite
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Wir lieben es, wenn Infos nur tröpfenweise und nach negativen (wg fehlender Infos) Aussagen kommen.
Ein Bild hätte (und würde immer noch) VIEL geholfen/helfen.
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Ist es wohl möglich, dass das Ding längst gegessen ist und der TE nur spielen will?
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Der Schornstein wäre an der Traufe 40cm über First.
????
40cm über First reicht nicht aus.
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Ist es wohl möglich, dass das Ding längst gegessen ist und der TE nur spielen will?
Wenn der Schornstein schon gebaut ist, dann sind natürlich alle obigen Überlegungen für die Tonne. Wer weiß welche Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung Gültigkeit hatten.
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Skeptiker
Hat das Thema aus dem Forum Rechtsfragen nach Heizung verschoben. -
Ist es wohl möglich, dass das Ding längst gegessen ist und der TE nur spielen will?
Wie kommst Du darauf und auf das Foto?
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Der TE hat das Thema anscheinend schon im Heizungsforum diskutiert, und dort im Prinzip die gleichen Antworten bekommen wie hier.
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????
40cm über First reicht nicht aus.
Und wenn es der Schornsteinfeger abnimmt? Dann reicht es
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Keine Ahnung auf welcher Rechtsgrundlage der Schorni das abnehmen sollte. Der kann ja nicht nach Bauchgefühl abnehmen, oder nach Lust und Laune. Die Vorgaben sind eindeutig, und ich glaube nicht, dass man das nach der o.g. VDI passend schönrechnen kann. Nach BImSchV lässt es sich sowieso nicht rechnen.
Sofern die Feuerstätte nach dem 01.01.2022 neu errichtet wurde, sind die neuen Bedingungen einzuhalten.
Nebenbei bemerkt, selbst wenn der Schorni das unrechtmäßig abnicken (bzw. tolerieren) würde, könnte ein Nachfolger das wieder rückgängig machen.
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Ja aber abgenommen ist abgenommen und im Kehrbuch steht es auch drin
Ja wurde nach 2022 gebaut. Aber es gibt doch Ausnahmen und unverhältnismäßigkeiten
Nach der norm vor 2022 wäre es perfekt
Und das gibt es auch noch
ZitatDer bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerdarf im Einzelfall über die Unverhältnismäßigkeit entscheiden und die Errichtung des Schornsteins nach den alten Regelungen erlauben. Der Verordnungsgeber hat explizit auf dieses gesonderte Verfahren im Rahmen des Rechtsetzungsprozesses hingewiesen.
Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind.