Last auf Glasdach

  • Ich habe ein Glasdach mit 25° Neigung

    Das Glas ist 2x5mm dick und spannt ca. 1m von auflage zu auflage

    Frage: welche Last kann dieses Glas tragen?

  • Das Glas ist 2x5mm dick

    Meinst Du damit eine Verbundscheibe, also 2*5mm + Folie macht ca. 10mm, oder 2 Scheiben mit Luftraum dazwischen (Gesamtdicke um die 16mm)?

    Abmessungen? Auflagebreite? Liegt die Scheibe nur an 2 Seiten oder an allen 4 Seiten auf? Profil?


    Ein paar Infos wären schon hilfreich.

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  • Glas liegt auf 2 seiten auf 1meter

    2x5mm mit Folie dazwischen floatglas auflage ca 20mm auf gummiband

  • Ist es nun VSG oder 2 x Float mit irgend einer Folie dazwischen?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das weis ich nicht eine Folie halt. Am besten mal vom schlechteren ausgehen

  • Dann ist es kein VSG aus 2 x Float, sondern nur zwei Scheiben Float, die zufällig aufeinander liegen!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Und welche last kann das aufnehmen? Kann ich da drauf stehen?wiege ca 80kg

  • Als VSG mit PVB-Folie würde es sich überschläglich selbst tragen, als 2 x Float mit irgendwas ist es nicht einmal als Überkopfverglasung geeignet.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ja ist ein Terrassendach. Da müsste es schon was besseres sein. Mir geht es nur darum ob ich da drauf stehen kann. Schnee hat es immer ausgehalten

  • Ja ist ein Terrassendach. Da müsste es schon was besseres sein. Mir geht es nur darum ob ich da drauf stehen kann.

    nein, kannst Du ziemlich sicher nicht - weil es nur sich selbst und Schnee + Wind trägt

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Also meinst ich breche da ein?

    ja!


    auf einem

    … Glasdach mit 25° Neigung …

    (das ist eine Steigung / ein Gefälle > 50 % !!) würdest Du aber nicht einmal mit Dachdeckerschuhen stehen können - außer Du klebst die Schuhsohlen an. Vergiss, was auch immer Du da vorhast! Außer Du möchtest spektakulär Dein Leben beenden.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • nein, kannst Du ziemlich sicher nicht - weil es nur sich selbst und Schnee + Wind trägt

    Solange Schnee und Wind nicht gleichzeitig einwirken, solte es die Last halten ;)

    Da es sich dann aber um eine Punktlast handelt würde ich mit Malervlies und Bohle arbeiten.


    P.S. Dann übernimmt die Bohle die (hauptsächliche) Lastverteilung ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Malervlies und Bohle …

    Dann übernimmt die Bohle die (hauptsächliche) Lastverteilung ;)

    … bei 25 Grad Neigung / 50 % Gefälle - ja, iss klar …


    Und die Träger und vor allem ihre Verankerung sind sicher auch auf 1 kN / m2 Verkehrslast ausgelegt, oder?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ... oh Mist. Die Neigung hatte ich überlesen ;)


    Die Konstruktion sollte ja min. die Schneelast tragen können. Dann hält sie auch, wenn kein Schnee liegt, ein Männeken.

    Den Rest macht dann die Intelligenz des Materials.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Also ob Folie dazwischen oder nicht spielt statisch erstmal keine Rolle

    Denn es ist (vermutlich) eh ne PVB Folie und keine SPG Folie

    PVB Folie ist weich und trägt deshalb statisch nix bei

    Statisch kann man also so rechnen als wären es 2 Scheiben lose übereinander

    oder einfacher eine Scheibe mit der halben Last


    Die Folie ist jedoch außerordentlich wichtig wenn die Scheibe überkopf ist ( Terassendach)

    denn falls eine Scheibe bricht darf diese nicht einfach runterfallen

    Speziell bei Floatglas ware das sonst ne Guillotine weshalb man bei Überkopf Verglasung kein Float nehmen sollte


    Wie da rechtlich im privaten Bau aussieht, weiss ich nicht

  • Also ob Folie dazwischen oder nicht spielt statisch erstmal keine Rolle

    Denn es ist (vermutlich) eh ne PVB Folie und keine SPG Folie

    PVB Folie ist weich und trägt deshalb statisch nix bei

    Statisch kann man also so rechnen als wären es 2 Scheiben lose übereinander

    oder einfacher eine Scheibe mit der halben Last

    Bin zwar kein Glasstatik-Experte, da das im Brückenbau eher selten vorkommt. Aber: so ganz richtig ist die Aussage bezüglich der Folie nicht. Bei VSG-Glas stellt die Folie einen festen Verbund zwischen den beiden Einzelscheiben her, was aus statischer Sicht schon einen Unterschied macht (bei ansonsten gleichen Bedingungen werden gegenüber zwei einzelnen Scheiben dünnere Glasscheiben benötigt).

    Der Ansatz von zwei lose übereinander liegenden Scheiben würde somit sehr auf der sicheren Seite liegen und wird wahrscheinlich aus wirtschaftlichen Gründen von keinem Anbieter von Glasdächern gewählt.


    Zur ursprüngliche Frage von @Duebelmann:

    Der beschriebene Aufbau (zwei Scheiben mit Folie, eventuell 2xFloat-Glas) deutet daraufhin, dass das Dach nach DIN 18008-2 bemessen wurde und somit planmäßig nicht betreten werden darf, normalerweise auch nicht für Reinigungszwecke. Eventuell gibt es die theoretische Möglichkeit, dass das Dach nach DIN 4426 für Inspektion und Wartung begangen werden kann. Dazu müssten allerdings alle der folgenden Bedingungen eingehalten sein:

    Nicht planmäßig begehbare Glasflächen (z. B. Dachverglasungen) dürfen als Arbeitsplätze und Verkehrswege genutzt werden, wenn

    • für die Verglasungen ein bauordnungsrechtlicher Verwendbarkeitsnachweis vorliegt,
    • die Stoßsicherheit und ausreichende Resttragfähigkeit unter Beachtung der "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von betretbaren oder bedingt betretbaren Bauteilen" (GS-BAU-18) versuchstechnisch belegt sind,
    • durch die Verwendung einer geeigneten obersten Verglasungsschicht (z. B. Verbund-Sicherheitsglas oder Einscheiben-Sicherheitsglas für die obere Scheibe von Isolierverglasung) bei Glasbruch kein Verletzungsrisiko besteht,
    • die Verglasungen z. B. durch die Verwendung von Verbund-Sicherheitsglas auch bei Glasbruch (z. B. verursacht durch ein herabfallendes Werkzeug) über ausreichende Traglastreserven (Resttragfähigkeit) verfügen

    und

    • keine Gegenstände (z. B. Werkzeuge, Ersatzteile) mitgeführt werden, die eine Masse von mehr als 4,00 kg besitzen (Ausnahme wassergefüllter Kunststoffeimer mit max. 10l Fassungsvermögen).

    Insbesondere an die ersten beiden Punkte mag ich bei einem Glasdach an einem (mutmaßlich) Einfamilienhaus nicht glauben. Das ist eher für große Glasdächer gedacht wie beispielsweise das Glasdach vom neuen Berliner Hauptbahnhof.

    Planmäßig begehbar ist das Dach jedenfalls nicht, weil dann nach DIN 18008-5 mindestens drei Scheiben erforderlich wären.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Bin zwar kein Glasstatik-Experte, da das im Brückenbau eher selten vorkommt. Aber: so ganz richtig ist die Aussage bezüglich der Folie nicht. Bei VSG-Glas stellt die Folie einen festen Verbund zwischen den beiden Einzelscheiben her, was aus statischer Sicht schon einen Unterschied macht (bei ansonsten gleichen Bedingungen werden gegenüber zwei einzelnen Scheiben dünnere Glasscheiben benötigt).

    Aber ich bin Glasstatik "Experte"...ist Teil meines täglichen Geschäfts ..an dem angesprochenen Glasdach vom Berliner Bahnhof war ich übrigens beteiligt


    Also rechnerisch darf/sollte man in Deutschland die PVB Folie nicht ansetzen

    Die Folie ist relativ weich und wird bei höheren Temperaturen fast schon flüssig

    Unter Dauerlast kriecht diese einfach weg.

    Für Kurzzeitlasten (Wind) ist eine gewisse Wirkung da ...

    ich würde aber die PVB Folie bei einer Überkopfverglasung nicht ansetzen als zuständiger Statiker

  • Ich wollte auf den Schubverbund hinaus und hatte da in der Tat was faldch in Erinnerung.

    Du hast natürlich recht, der Schubverbund darf nach DIN 18008-1 nicht angesetzt werden, außer es gibt eine abZ, die anderes sagt.

    Änder aber nichts daran, dass das Dach von @Duebelmann mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit nicht betreten werden darf.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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