Ich habe ein Glasdach mit 25° Neigung
Das Glas ist 2x5mm dick und spannt ca. 1m von auflage zu auflage
Frage: welche Last kann dieses Glas tragen?
Ich habe ein Glasdach mit 25° Neigung
Das Glas ist 2x5mm dick und spannt ca. 1m von auflage zu auflage
Frage: welche Last kann dieses Glas tragen?
Das Glas ist 2x5mm dick
Meinst Du damit eine Verbundscheibe, also 2*5mm + Folie macht ca. 10mm, oder 2 Scheiben mit Luftraum dazwischen (Gesamtdicke um die 16mm)?
Abmessungen? Auflagebreite? Liegt die Scheibe nur an 2 Seiten oder an allen 4 Seiten auf? Profil?
Ein paar Infos wären schon hilfreich.
Glas liegt auf 2 seiten auf 1meter
2x5mm mit Folie dazwischen floatglas auflage ca 20mm auf gummiband
Und 2,6 Meter lang
Ist es nun VSG oder 2 x Float mit irgend einer Folie dazwischen?
2x floatglas mit Folie dazwischen
2x floatglas mit Folie dazwischen
Irgendeine Folie oder PVB-Folie?
Das weis ich nicht eine Folie halt. Am besten mal vom schlechteren ausgehen
Dann ist es kein VSG aus 2 x Float, sondern nur zwei Scheiben Float, die zufällig aufeinander liegen!
Und welche last kann das aufnehmen? Kann ich da drauf stehen?wiege ca 80kg
Als VSG mit PVB-Folie würde es sich überschläglich selbst tragen, als 2 x Float mit irgendwas ist es nicht einmal als Überkopfverglasung geeignet.
Ja ist ein Terrassendach. Da müsste es schon was besseres sein. Mir geht es nur darum ob ich da drauf stehen kann. Schnee hat es immer ausgehalten
Ja ist ein Terrassendach. Da müsste es schon was besseres sein. Mir geht es nur darum ob ich da drauf stehen kann.
nein, kannst Du ziemlich sicher nicht - weil es nur sich selbst und Schnee + Wind trägt
Also meinst ich breche da ein?
Also meinst ich breche da ein?
ja!
auf einem
… Glasdach mit 25° Neigung …
(das ist eine Steigung / ein Gefälle > 50 % !!) würdest Du aber nicht einmal mit Dachdeckerschuhen stehen können - außer Du klebst die Schuhsohlen an. Vergiss, was auch immer Du da vorhast! Außer Du möchtest spektakulär Dein Leben beenden.
nein, kannst Du ziemlich sicher nicht - weil es nur sich selbst und Schnee + Wind trägt
Solange Schnee und Wind nicht gleichzeitig einwirken, solte es die Last halten
Da es sich dann aber um eine Punktlast handelt würde ich mit Malervlies und Bohle arbeiten.
P.S. Dann übernimmt die Bohle die (hauptsächliche) Lastverteilung
… Malervlies und Bohle …
Dann übernimmt die Bohle die (hauptsächliche) Lastverteilung
… bei 25 Grad Neigung / 50 % Gefälle - ja, iss klar …
Und die Träger und vor allem ihre Verankerung sind sicher auch auf 1 kN / m2 Verkehrslast ausgelegt, oder?
... oh Mist. Die Neigung hatte ich überlesen
Die Konstruktion sollte ja min. die Schneelast tragen können. Dann hält sie auch, wenn kein Schnee liegt, ein Männeken.
Den Rest macht dann die Intelligenz des Materials.
Du meinst, Darwins Gesetz? 😳 😬
Ich habe ein Glasdach mit 25° Neigung
Mir geht es nur darum ob ich da drauf stehen kann.
Wie heisst das immer in den Nachrichten: Ski und Rodel gut.
Oder anders. Alter schützt vor Torheit nicht
Also ob Folie dazwischen oder nicht spielt statisch erstmal keine Rolle
Denn es ist (vermutlich) eh ne PVB Folie und keine SPG Folie
PVB Folie ist weich und trägt deshalb statisch nix bei
Statisch kann man also so rechnen als wären es 2 Scheiben lose übereinander
oder einfacher eine Scheibe mit der halben Last
Die Folie ist jedoch außerordentlich wichtig wenn die Scheibe überkopf ist ( Terassendach)
denn falls eine Scheibe bricht darf diese nicht einfach runterfallen
Speziell bei Floatglas ware das sonst ne Guillotine weshalb man bei Überkopf Verglasung kein Float nehmen sollte
Wie da rechtlich im privaten Bau aussieht, weiss ich nicht
Also ob Folie dazwischen oder nicht spielt statisch erstmal keine Rolle
Denn es ist (vermutlich) eh ne PVB Folie und keine SPG Folie
PVB Folie ist weich und trägt deshalb statisch nix bei
Statisch kann man also so rechnen als wären es 2 Scheiben lose übereinander
oder einfacher eine Scheibe mit der halben Last
Bin zwar kein Glasstatik-Experte, da das im Brückenbau eher selten vorkommt. Aber: so ganz richtig ist die Aussage bezüglich der Folie nicht. Bei VSG-Glas stellt die Folie einen festen Verbund zwischen den beiden Einzelscheiben her, was aus statischer Sicht schon einen Unterschied macht (bei ansonsten gleichen Bedingungen werden gegenüber zwei einzelnen Scheiben dünnere Glasscheiben benötigt).
Der Ansatz von zwei lose übereinander liegenden Scheiben würde somit sehr auf der sicheren Seite liegen und wird wahrscheinlich aus wirtschaftlichen Gründen von keinem Anbieter von Glasdächern gewählt.
Zur ursprüngliche Frage von @Duebelmann:
Der beschriebene Aufbau (zwei Scheiben mit Folie, eventuell 2xFloat-Glas) deutet daraufhin, dass das Dach nach DIN 18008-2 bemessen wurde und somit planmäßig nicht betreten werden darf, normalerweise auch nicht für Reinigungszwecke. Eventuell gibt es die theoretische Möglichkeit, dass das Dach nach DIN 4426 für Inspektion und Wartung begangen werden kann. Dazu müssten allerdings alle der folgenden Bedingungen eingehalten sein:
Nicht planmäßig begehbare Glasflächen (z. B. Dachverglasungen) dürfen als Arbeitsplätze und Verkehrswege genutzt werden, wenn
- für die Verglasungen ein bauordnungsrechtlicher Verwendbarkeitsnachweis vorliegt,
- die Stoßsicherheit und ausreichende Resttragfähigkeit unter Beachtung der "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von betretbaren oder bedingt betretbaren Bauteilen" (GS-BAU-18) versuchstechnisch belegt sind,
- durch die Verwendung einer geeigneten obersten Verglasungsschicht (z. B. Verbund-Sicherheitsglas oder Einscheiben-Sicherheitsglas für die obere Scheibe von Isolierverglasung) bei Glasbruch kein Verletzungsrisiko besteht,
- die Verglasungen z. B. durch die Verwendung von Verbund-Sicherheitsglas auch bei Glasbruch (z. B. verursacht durch ein herabfallendes Werkzeug) über ausreichende Traglastreserven (Resttragfähigkeit) verfügen
und
- keine Gegenstände (z. B. Werkzeuge, Ersatzteile) mitgeführt werden, die eine Masse von mehr als 4,00 kg besitzen (Ausnahme wassergefüllter Kunststoffeimer mit max. 10l Fassungsvermögen).
Insbesondere an die ersten beiden Punkte mag ich bei einem Glasdach an einem (mutmaßlich) Einfamilienhaus nicht glauben. Das ist eher für große Glasdächer gedacht wie beispielsweise das Glasdach vom neuen Berliner Hauptbahnhof.
Planmäßig begehbar ist das Dach jedenfalls nicht, weil dann nach DIN 18008-5 mindestens drei Scheiben erforderlich wären.
Bin zwar kein Glasstatik-Experte, da das im Brückenbau eher selten vorkommt. Aber: so ganz richtig ist die Aussage bezüglich der Folie nicht. Bei VSG-Glas stellt die Folie einen festen Verbund zwischen den beiden Einzelscheiben her, was aus statischer Sicht schon einen Unterschied macht (bei ansonsten gleichen Bedingungen werden gegenüber zwei einzelnen Scheiben dünnere Glasscheiben benötigt).
Aber ich bin Glasstatik "Experte"...ist Teil meines täglichen Geschäfts ..an dem angesprochenen Glasdach vom Berliner Bahnhof war ich übrigens beteiligt
Also rechnerisch darf/sollte man in Deutschland die PVB Folie nicht ansetzen
Die Folie ist relativ weich und wird bei höheren Temperaturen fast schon flüssig
Unter Dauerlast kriecht diese einfach weg.
Für Kurzzeitlasten (Wind) ist eine gewisse Wirkung da ...
ich würde aber die PVB Folie bei einer Überkopfverglasung nicht ansetzen als zuständiger Statiker
Alles anzeigenAber ich bin Glasstatik "Experte"...ist Teil meines täglichen Geschäfts ..an dem angesprochenen Glasdach vom Berliner Bahnhof war ich übrigens beteiligt
Also rechnerisch darf/sollte man in Deutschland die PVB Folie nicht ansetzen
Die Folie ist relativ weich und wird bei höheren Temperaturen fast schon flüssig
Unter Dauerlast kriecht diese einfach weg.
Für Kurzzeitlasten (Wind) ist eine gewisse Wirkung da ...
ich würde aber die PVB Folie bei einer Überkopfverglasung nicht ansetzen als zuständiger Statiker
Ich wollte auf den Schubverbund hinaus und hatte da in der Tat was faldch in Erinnerung.
Du hast natürlich recht, der Schubverbund darf nach DIN 18008-1 nicht angesetzt werden, außer es gibt eine abZ, die anderes sagt.
Änder aber nichts daran, dass das Dach von @Duebelmann mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit nicht betreten werden darf.