Dachdecken als Verlegen neuer Ziegel

  • Hallo Zusammen,


    bin selbst nur Hausverwalter und baulich interessiert. Aber habe heute früh ganz neidisch gesehen, wie über Nacht das Nachbarhaus eingerüstet wurde und 4 fleissige Dachdecker begonnen haben die alten Ziegel von 1985 von Nachbarshaus in einen Container zu werfen.


    In Gedanken habe ich bereits von einer neuen Aufdachdämmung und PV-Anlage geträumt. Oder gibt es eine neue Zwischensparrendämmung von aussen mit Sub Top verlegter Dampfbremse, neue Winddichtheitsebene von aussen in Form einer Unterdeckbahn mit sauber verklebten Stössen? Ich war gespannt!


    Nachdem ich 2 Stunden von neuen Dächern geschwelgt habe und bereits die Miteigentümer bei mir von einer neuen Eindeckung überzeugen wollte, blickte ich wieder auf Nachbars Haus. Aber das war in 2 Stunden bereits wieder mit neuen Ziegeln eingedeckt worden.

    Irritiert wie man so schnell Lattung und Unterdeckbahn erneuert ging ich rüber und lobte die schönen neuen Ziegel und fragte einen Dachdecker was denn gemacht wurde.


    Lediglich neue Ziegel. Darunter 40 Jahre alte Lattung und 40 Jahre alte Unterdeckbahn.


    Also im wahrsten Sinne des Wortes wurden einfach neue Ziegel auf alter Lattung verlegt.


    Auch interessant.


    Wenn das Stand der Technik ist, bitte ich um Entschuldigung. Ich dachte zumindest immer zur Neueindeckung eines Daches gehört mehr ;) :bier:

  • michi252

    Hat den Titel des Themas von „Dachdecken als Ziegel verlegen“ zu „Dachdecken als Verlegen neuer Ziegel“ geändert.
  • Wenn das Stand der Technik ist, bitte ich um Entschuldigung. Ich dachte zumindest immer zur Neueindeckung eines Daches gehört mehr ;) :bier:

    Mit dem Stand der Technik hat das nichts zu tun. Ich würde mich zuerst fragen, was dort benötigt wurde, also erreicht werden sollte. Auch bei einem geneigten Dach über einem nicht ausgebauten Dachgeschoss würde ich aus der Ferne nach den anerkannten Regeln der Technik zumindest noch eine Unterspannbahn für notwendig halten.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Mit dem Stand der Technik hat das nichts zu tun. Ich würde mich zuerst fragen, was dort benötigt wurde, also erreicht werden soll. Auch bei einem geneigten Dach über einem nicht aufgebauten Dachgeschoss würde ich aus der Ferne nach den anerkannten Regeln der Technik zumindest noch eine Unterspannbahn für notwendig halten.

    Ich werde mal bei Gelegenheit den Besitzer fragen. Aber es handelt sich um ein ausgebautes bewohntes Dachgeschoss. Lediglich der Dachspitz ist nicht ausgebaut.


    Ich dachte immer, wenn man das Dach schon offen hat, sind Erneuerung der Lattung und eine diffusionsoffene Unterspannbahn immer ein Muss. Aber ist wohl nicht so.

  • Ich werde mal bei Gelegenheit den Besitzer fragen. Aber es handelt sich um ein ausgebautes bewohntes Dachgeschoss. Lediglich der Dachspitz ist nicht ausgebaut.


    Ich dachte immer, wenn man das Dach schon offen hat, sind Erneuerung der Lattung und eine diffusionsoffene Unterspannbahn immer ein Muss. Aber ist wohl nicht so.

    Ob die Lattung erneuert werden muss, hängt einerseits natürlich von ihrem Zustand ab. Latten können auch nach hundert Jahren noch in einem guten Zustand sein. Oft passt andererseits aber auch schon das Lattmass der neuen Deckung nicht zum vorhandenen, oder die vorhandene Einteilung der Flächen nicht zum neuen First oder ... oder oder ... so dass schon allein deswegen neu eingelattet werden muss.


    Ja, bei einem wärmegedämmten geneigten Dach über geheizten Aufenthaltsräumen ist unter einer Deckung eine Unterspannbahn erforderlich. Und nach geltendem GEG (neuerdings im Volksmund "Heizungsgesetz") wäre bei einer Neueindeckung auch die Wärmedämmung auf den aktuellen Stand zu bringen.


    :sarkasmus:


    Aber weshalb sollten bei einer privaten Baumaßnahme die "anerkannten Regeln der Technik" und die geltenden Gesetze eingehalten werden?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ist es nicht so, dass das GEG nicht greift, wenn nur die Ziegel getauscht werden? Greift das GEG nicht erst, wenn auch die Lattung getauscht wird?


    Gruß

  • Ist es nicht so, dass das GEG nicht greift, wenn nur die Ziegel getauscht werden?

    nein ja

    Greift das GEG nicht erst, wenn auch die Lattung getauscht wird?

    nein (das finde ich jedenfalls so nicht im GEG) siehe bspw. § 48 GEG - ich korrigiere mich: Nein, es greift nicht und ich habe die Stelle doch gefunden: siehe Anlage 7 zum GEG , Punkt 5b

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    3 Mal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: nach weitergehender Recherche korrigiert

  • Ja, das GEG ist wohl tatsächlich Ursache. Bei Ziegeltausch ohne neue Lattung greift die Dämmpflicht nicht.


    Ob man sich mittelfristig aber einen Gefallen tut unter neuen Ziegeln, den alten Aufbau zu haben weiss ich nicht.


    Zitat
    […]
  • In §48 nennt das GEG "Außenbauteile", die bei Erneuerung oder Ersatz den Anforderungen der Anlage 7 entsprechen müssen. Und gemäß §5 gilt es als wirtschaftlich, wenn "die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können". Zu einem Austausch der Lattung finde ich da nichts. Ich weiß allerdings nicht, ob in irgendwelchen Kommentierungen darauf Bezug genommen wird bzw. wie da die aktuelle Rechtsprechung aussieht. Auf jeden Fall sind die Forderungen nach energetischer Ertüchtigung bei Arbeiten an Außenbauteilen seit den Anfängen der EnEV deutlich verschärft worden.

  • nein ja

    nein (das finde ich jedenfalls so nicht im GEG) siehe bspw. § 48 GEG - ich korrigiere mich, denn ich habe die Stelle doch gefunden: siehe Anlage 7, Punkt 5b

    Zitat

    "5 Werden Maßnahmen nach den Nummern 5b, 5c, 6b, 6c oder 6e ausgeführt, müssen die dort genannten Anforderungen nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist."

    die alten Ziegel von 1985 von Nachbarshaus in einen Container zu werfen.

    Einfach Ziegeltauschen wäre erlaubt...? frage nur aus Neugier.

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Zitat als solches kenntlich gemacht

  • Zitat: "5 Werden Maßnahmen nach den Nummern 5b, 5c, 6b, 6c oder 6e ausgeführt, müssen die dort genannten Anforderungen nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist."

    Die Regel ist bekannt, ist hier aber unbeschtlich, da die Werte nach Anlage 7, Punkt 5b zum GEG nur dann einzuhalten sind, wenn der Sparrenzwischenraum mind. einseitig geöffnet wird. Das ist nach der Schilderung des TS im von ihm beobachteten Fall nicht gegeben und damit auch keine Verbesserung der Wärmedämmung auf die vorgenannten Werte erforderlich.

    Einfach Ziegeltauschen wäre erlaubt...?

    Ist bedingt erlaubt, s.o.. Nein, das war mir vor der Recherche gestern Abend auch nicht bekannt, siehe Beitrag # 06

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ist "Fleiß" für eine destruktive Tätigkeit nicht ein falsches Wort ?

    Wenn das Ziel ist, ein Dach abzudecken, dann ist die Tätigkeit, die alten Ziegel in einen Container zu werfen, gerade nicht destruktiv, sondern zielführend, also konstruktiv.

  • Wenn das Ziel ist, ein Dach abzudecken, dann ist die Tätigkeit, die alten Ziegel in einen Container zu werfen, gerade nicht destruktiv, sondern zielführend, also konstruktiv.

    Ich meinte, 38 Jahre junge Dachziegel werden doch nicht alle so materialermüdet oder vollzählig Hagelschäden sein, daß sie nur noch zerdeppert zur Befestigung von Waldwegen dienen können. Heiliger Sankt Florian, stecke mit der Idee der Nachhaltigkeit nur Andere an ?

  • Ich meinte, 38 Jahre junge Dachziegel werden doch nicht alle so materialermüdet oder vollzählig Hagelschäden sein, daß sie nur noch zerdeppert zur Befestigung von Waldwegen dienen können. Heiliger Sankt Florian, stecke mit der Idee der Nachhaltigkeit nur Andere an ?

    U. U. sieht der Eigentümer im Wechsel der Dachziegel die günstigste Art die Dachhaut zu erneuern, ohne dass erhebliche Zusatzkosten - wie Dämmung, ggf. PV - hinzukommen.

    Und möglicherweise sind auch die Dachziegel bzw. Dachsteine nach 38 Jahren nicht mehr in Ordnung.


    Gruß

  • Und doch ist es schade, denn der Unterschied von „alter“ (1985) zu neuer Dämmung ist erheblich. Das Gerüst steht eh schon, die Arbeiter rücken an.

    Wirklich schade, wenn gerade heutzutage solche Gelegenheiten nicht genutzt werden.

    Im Dach würde es auch im Sommer deutlich angenehmer dadurch.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Und doch ist es schade, denn der Unterschied von „alter“ (1985) zu neuer Dämmung ist erheblich. Das Gerüst steht eh schon, die Arbeiter rücken an.

    Wirklich schade, wenn gerade heutzutage solche Gelegenheiten nicht genutzt werden.

    Im Dach würde es auch im Sommer deutlich angenehmer dadurch.

    Das ist schon richtig - aber es zieht eben u. U. einen riesigen Rattenschwanz nach sich.

    Dämmung nach GEG + Installation PV.

    Da kommen Summen zusammen, die der eine oder andere dann eben doch nicht hat.


    Gruß

  • Da sich das Bauvorhaben offensichtlich in BW befindet, muss man zwar das GEG nicht einhalten.

    Die PV-Pflicht gilt aber bei einer Neueindeckung trotzdem, auch wenn die alten Latten bleiben.


    Quelle:


    Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Dies gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Eine Erneuerung der darunterliegenden Lattungen oder Schalungen wird nicht vorausgesetzt. Ausgenommen sind aber Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden (zum Beispiel: Sturmschäden).


    FAQ Photovoltaikpflicht: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

  • Steht tatsächlich so drin. Wobei ich den reinen Tausch der Dacheindeckung nicht als "grundlegende Dachsanierung" sehe.


    Gruß

  • Vielleicht ist ja das der Grund für die Neueindeckung, erst neu eindecken, dann PV drauf...

    Wäre für mich absolut kontraproduktiv, eine PV-Anlage auf ein Dach mit alter Lattung und Dämmung zu installieren. Aber möglich ist alles.


    Gruß

  • Wäre für mich absolut kontraproduktiv, eine PV-Anlage auf ein Dach mit alter Lattung und Dämmung zu installieren.

    Wieso? Dann müsste man doch diese unwirtschaftlich teure Wärmedämmung einbauen!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wäre für mich absolut kontraproduktiv, eine PV-Anlage auf ein Dach mit alter Lattung und Dämmung zu installieren.

    Die Lebensdauererwartung von Dachlatten und Daemmung koennte viel hoeher sein, als die der Dacheindeckung. Nimmt man fuer die PV mal eine Lebensdauer von 20 Jahren an, koennte das schon eine sinnvolle Herangehensweide sein.

    Dann müsste man doch diese unwirtschaftlich teure Wärmedämmung einbauen!

    Naja, bei der prognostizierten Klimaerwärmung und der Lage Im Süden der Republik wäre jetzt "Wärmedämmung" auch nicht der erste Punkt auf meiner großen "haben will und muss"-Wunschliste.