Pickel unter Malervlies an Filigrandecke - Decke mangelhaft?

  • Hallo zusammen,


    wir haben vom Bauträger eine Neubau Eigentumswohnung erworben und haben diese bereits bezogen. Was bei dämmrigen Licht bei Wohnungsübergabe nicht auffiel, fällt nun aber umso stärker auf: Die Decken zeigen an unzähligen Stellen "Pickel", die unter das Malervlies tapeziert wurden.


    Hier mal Fotos mit Hilfe von Kunstlicht, damit man es auf dem Foto besser sieht:

      


    Habe noch Fotos aus der Rohbauphase, an denen man die Pickel an der Decke in dunklerem Grau gut erkennen kann. Ein paar habe ich mal rot umkreist. Sind natürlich unzählige mehr und überall:
      


    Was insgesamt am Haus auffällt: Die Decken in den Gemeinschaftsbereichen wie Hausflur und Keller sehen deutlich besser aus. Diese sind anscheinend vor dem Anstrich geschliffen worden. Die Decke innerhalb der Wohnung augenscheinlich nicht.

    Verkauft wurden uns Filigrandecken mit gespachtelten Fugen angelegt mit Malervlies mit Anstrich. Natürlich steht in der Bauschreibung nichts von flächigem Spachteln und Schleifen oder Q3 Anlegen der Decken. Genau darauf verweist nun der Bauträger und will uns nichts besseres schulden, als wir nun vorfinden.

    Dennoch erwarte ich nach den angewendeten Regeln der Baukunst, dass eine Filigranbetondecke nicht so eine Vielzahl von Pickeln und Unebenheiten aufweist. Und wenn die Qualität des Fertigteils widererwarten doch nicht stimmt, dann erwarte ich, dass der Maler die Decke sachgemäß vorbereitet, bevor er stumpf Malervlies drauf klebt. :eek:


    Wie ist eure Meinung hier im Forum dazu? Kann man die Filigrandecke, wie man sie auf den Fotos im Rohbau sieht, mit den dunkelgrauen Pickeln als mangelhaft ansehen?

    Kann man nach geltenden Regeln der Baukunst eine geglättete/vorbereitete Decke erwarten, bevor Malervlies drauf tapeziert wird, ohne dass explizit Q3 oder sonstige Deckenvorbereitung vereinbart wurde?

    Freue mich über Erfahrungen aus der Praxis, ob Malervlies ohne flächiges Schleifen auf Filigrandecken besser als in unserem Beispiel funktionieren kann oder funktionieren sollte.


    Schöne Grüße
    Hennes1791

  • Was insgesamt am Haus auffällt: Die Decken in den Gemeinschaftsbereichen wie Hausflur und Keller sehen deutlich besser aus. Diese sind anscheinend vor dem Anstrich geschliffen worden. Die Decke innerhalb der Wohnung augenscheinlich nicht.

    Ich halte es für sehr viel naheliegender, dass dort auf das Malervlies verzichtet wurde. Wofür soll das auch gut sein?

    Dennoch erwarte ich nach den angewendeten Regeln der Baukunst, dass eine Filigranbetondecke nicht so eine Vielzahl von Pickeln und Unebenheiten aufweist.

    Und welche „anerkannte Regel der Technik“ (so heißen die juristisch korrekt) soll das vorgeben?

    Und wenn die Qualität des Fertigteils widererwarten doch nicht stimmt, dann erwarte ich, dass der Maler die Decke sachgemäß vorbereitet, bevor er stumpf Malervlies drauf klebt.

    Erwarten darfst Du alles, was Du möchtest, aber das auch juristisch durchzusetzen wird nicht möglich sein, wenn es weder vor der Ausführung ausdrücklich vereinbart wurde noch den a.R.d.T. entspricht. Und genau das dürfte bei Dir der Fall sein, denn

    Verkauft wurden uns Filigrandecken mit gespachtelten Fugen angelegt mit Malervlies mit Anstrich. Natürlich steht in der Bauschreibung nichts von flächigem Spachteln und Schleifen oder Q3 Anlegen der Decken.

    Also, wenn Du doch Q3 willst, musst Du das (nach) bestellen - und dafür bezahlen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Kennst Du die denn?

    Nein, aber wie sind sie denn? Ich sprach ich mit einem erfahrenen Bauträger, der höherwertige Mietwohnungen baut. Er sagte mir, dass eine Filigrandecke in seinen Projekten normalerweise so rauskommt, dass sie direkt gestrichen oder tapeziert werden kann. Er versteht nicht, wie unser Bauträger diese Decke so vom Lieferanten abnehmen konnte.


    Ich halte es für sehr viel naheliegender, dass dort auf das Malervlies verzichtet wurde. Wofür soll das auch gut sein?

    Ja, da ist definitiv auf die Decke gestrichen worden. Aber die Decke ist viel glatter als in der Wohnung.



    Ich denke, die beiden folgenden Fragen sind entscheidend:

    1. Entspricht die gezeigte und beschriebene Filigrandecke den anerkannten Regeln der Technik?


    2. Welche Toleranzen werden bei der Abnahme von Filigrandecken bezüglich der Glattheit angewendet?


    Vielen Dank

  • 1. Entspricht die gezeigte und beschriebene Filigrandecke den anerkannten Regeln der Technik?

    VERMUTLICH - JA


    2. Welche Toleranzen werden bei der Abnahme von Filigrandecken bezüglich der Glattheit angewendet?

    ICH sehe dort KEINE Toleranzen. Ebenheitsvorgaben der DIN 18202 werden hier wohl nicht mal berührt sein. Und Streiflicht zählt bei der Beurteilung von Flächen NICHT!


    Oder, um es mit Carden Mark zu sagen: Enttäuschung entsteht meist durch falsche Erwartungen.

    Du hattest kein Q3 vereinbart und für Q2 (ohne spezielle Vereinbarung Standard) sieht die Oberfläche gut aus. Wenn Dein BT freiwilllig mehr liefert, ist das toll, kann aber andere nicht binden.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ja, da ist definitiv auf die Decke gestrichen worden. Aber die Decke ist viel glatter als in der Wohnung.

    Dass die Decke im Korridor gestrichen wurde, habe ich nicht in Frage gestellt, sondern nur ob sie geschliffen und vor allem mit Malervlies beklebt wurde. Ich vermute, sie wurde zumindest nicht mit Vlies beklebt. Deshalb würden die verbliebenen Unebenheiten auch weniger auftragen und damit weniger auffallen. Ich halte es für überflüssig, Filigrandecken mit einem Vlies zu bekleben. Was soll das bezwecken?

    1. Entspricht die gezeigte und beschriebene Filigrandecke den anerkannten Regeln der Technik?

    Allein anhand der gezeigten Fotos geurteilt: Ja, so gut wie sicher!

    2. Welche Toleranzen werden bei der Abnahme von Filigrandecken bezüglich der Glattheit angewendet?

    Die der DIN 18202 und es würde mich seeeeeehr wundern, wenn die zulässigen Maße für flächenfertige Deckenunterseiten hier nicht eingehalten wären.

    Ich denke, die beiden folgenden Fragen sind entscheidend:

    ...

    ...

    Nein, die von Dir gestellten nicht, aber diese:


    Was wurde vertraglich vereinbart und was sagen im Falle des Fehlens einer Vereinbarung die anerkannten Regeln der Technik und was ist die nach BGB / Rechtssprechung auch dann geschuldete "mittlere Art und Güte"?


    Deine Fragen führen juristisch nicht weiter!

    Ich sprach ich mit einem erfahrenen Bauträger, der höherwertige Mietwohnungen baut. Er sagte mir, dass eine Filigrandecke in seinen Projekten normalerweise so rauskommt, dass sie direkt gestrichen oder tapeziert werden kann. Er versteht nicht, wie unser Bauträger diese Decke so vom Lieferanten abnehmen konnte.

    Dann zieh in eine höherwertige Wohnung vom "erfahrenen Bauträger". (Was kannst Du daraus ableiten, dass ich in von mir realisierten Projekten meist Holzfenster vorsehe und nicht verstehen wie man Kunststofffenster planen kann? Nichts, denn dies hat keinerlei Wirkung für Dritte!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Natürlich steht in der Bauschreibung nichts von flächigem Spachteln und Schleifen oder Q3 Anlegen der Decken.

    Würde flächig gespachtelt werden, würde man nicht mehr tapezieren müssen.



    Letztendlich hat jede Betondecke unterseitig tausende kleiner Löcher (Luftbläschen), die man entweder überspachtelt oder mit einer Tapete abdeckt.


    Was kleinere "Pickel" anbelangt, so lasse ich Filigrandecke immer einmal mit einer "Giraffe" überschleifen. Das reicht zumeist für kleinere Anhaftungen. Komplett glatt bekommt man das damit aber idR auch nicht.


    Kleinere Pickel fallen auch nicht auf, außer man setzt Streiflicht ein. Dann sehen selbst kleinste Erhebungen aus wir titanische Berge.

  • Kleinere Pickel fallen auch nicht auf, außer man setzt Streiflicht ein. Dann sehen selbst kleinste Erhebungen aus wir titanische Berge.

    Oder wenn man eben unnötigerweise Malervlies drüber klebt und so aus Mini-Hügeln optisch Hochgebirge macht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Oder wenn man eben unnötigerweise Malervlies drüber klebt

    Also eine Filigrandecke würde ich auch nie unbehandelt lassen. Warum? Die vielen tausend Minibläschen, die nach Farbauftrag aussehen wie Fliegenschiss kommen nicht gut. Zumal die Fugen ohnehin gespachtelt werden müssen. Dort sind dann auch keinerlei kleine Pünktchen sichtbar, was die Wahrnehmung der Fuge wiederum betont.


    Was also gibt es für Möglichkeiten:


    Ortbetondecke. die kann bleiben wie sie ist oder angemalt werden.


    Filigrandecke. Kann bleiben wie sie ist (betongrau), dann aber sind die Fugen zu planen und auszubilden. Bei verspachtelten Fugen: entweder die ganze Decke überspachteln oder eben Tapete drauf.



    Beispiel Filigrandecke ohne Spachtelung oder Tapete

  • Also eine Filigrandecke würde ich auch nie unbehandelt lassen. Warum? Die vielen tausend Minibläschen, die nach Farbauftrag aussehen wie Fliegenschiss kommen nicht gut. Zumal die Fugen ohnehin gespachtelt werden müssen. Dort sind dann auch keinerlei kleine Pünktchen sichtbar, was die Wahrnehmung der Fuge wiederum betont.

    Die Platten aus den Werken rund um B sind ausreichend glatt um sie unbehandelt lassen zu können, Bläschen kenne ich da nicht.



    Die Flecken auf den Bildern sind rein oberflächliche Verfärbungen bzw. Abzeichnungen von Abstandshalter. Durch die Stahlschalung sind die bei gutem Verdichten jedenfalls kaum sichtbar. Das ändert sich dann aber beim Anstrich, der kleinste Bläschen immer sichtbar macht. Wir praktizieren deshalb bei mir im Büro nur zwei unterschiedliche Methoden der Oberflächengestaltung:

    • als Sichtbeton offen und unbehandelt lassen, lediglich die Stoßfugen werden vertieft verfugt (siehe Fotos)
    • vollflächiger Spachtelputz mit Überdeckung aller Fugen (entsprechend Q3 oder Q4, je nach dem)
    • klassischer Deckenputz (wäre möglich, wollte aber in den vergangenen 10 Jahren niemand mehr)

    Andere Vorgehensweisen funktionieren nach unserer Einschätzung nicht und Vlies verwenden wir nur gelegentlich im Altbau bei Holzbalkendecken.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die Unterschiede bei der Saugfähigkeit der Oberfläche zwischen den Plattenflächen und den gespachtelten Flächen (Fugen + Umgebung) ausgleichen?

    Das halte ich für unnütz. Nach der Spachtelung der filigrandeckenüblichen Lunkern sind die Fugen nicht mehr erkennbar, außer, es liegen nicht alle Platten in einer Ebene. Dann hülfe das Vlies aber auch nichts gegen den Schattenwurf bzw. schattenähnliche Erscheinung der Decke.

    Beispiel Filigrandecke ohne Spachtelung oder Tapete

    Meins wäre das nicht, aber wenn es jemand mag, gerne. Meistens sind die Lunkern auch nicht so schön gleichmäßig verteilt, und die Plattenfugen zeichnen sich deutlich ab.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Er sagte mir, dass eine Filigrandecke in seinen Projekten normalerweise so rauskommt, dass sie direkt gestrichen oder tapeziert werden kann. Er versteht nicht, wie unser Bauträger diese Decke so vom Lieferanten abnehmen konnte.

    Er wäre ein schlechter Geschäftsmann wenn er etwas anderes sagen würde. Wenn man einen Handwerker fragt, dann liefert er immer nur beste Qualität ab, ist viel zu günstig, und kann vom Gewinn kaum leben. Mitbewerber sind sowieso alles Pfuscher, oder hast Du schon einmal erlebt, dass eine Firma sagt "gehe zur Konkurrenz, die können es besser"?.

    Solche Aussagen sind also nicht viel wert.


    Hilfreich wäre gewesen, wenn er gesagt hätte, warum die gezeigte Ausführung mangelhaft ist. Vermutlich konnte er das aber nicht, denn wie man auch den obigen Beiträgen entnehmen kann, scheint das nicht so eindeutig zu sein.


    Bei schwierigen Fällen bleibt an sich nur die Beauftragung eines SV der sich das vor Ort anschaut. Da sieht man mehr als auf Bildern. Aber selbst wenn sich hier ein Mangel herauskristallisieren sollte, was ich für unwahrscheinlich halte, dann stellt sich noch die Frage ob dieser ausgebessert werden muss (Verhältnismäßigkeit) bzw. welchen "Wert" dieser Mangel hat. Dazu kann zwar der SV etwas sagen, aber am Ende wird man noch Deine Rechtsposition klären müssen, und dafür sind (Fach)anwälte zuständig. Da wird sich auch die Frage stellen, was beauftragt war,und was man hätte erwarten können.


    Bedenke auch, Du hast die Wohnung gekauft, obwohl sie diesen (noch zu klärenden) "Mangel" hatte. Warum ist Dir das nicht aufgefallen? Vielleicht weil der Mangel so unauffällig ist, dass ihn niemand bemerkt hat? Oder aber Du hast das toleriert, weil er so geringfügig ist.? In beiden Fällen würde ich mal unterstellen, dass es hier im besten Fall um einen geringfügigen optischen Mangel geht. Ob hier eine Mangelbeseitigung angesagt ist, das dürfen dann SV und RA klären.


    und haben diese bereits bezogen.

    Seit wann wird die Wohnung genutzt?


    Ich würde mich an Deiner Stelle darauf einstellen, dass Du mit Deinem Wunsch (Forderung) nicht erfolgreich sein wirst. Daher würde ich gut überlegen, wieviel Geld ich jetzt in Sachverstand investiere.

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    .

  • oder hast Du schon einmal erlebt, dass eine Firma sagt:"gehe zur Konkurrenz, die können es besser"?.

    ich schon :yeah:

    sowohl als empfahlende, wie auch empfohlene firma :P

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Die Platten aus den Werken rund um B sind ausreichend glatt um sie unbehandelt lassen zu können, Bläschen kenne ich da nicht.

    Und was sollen dann die schwarzen Punkte auf den Fotos sein? Fliegenplage?

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Und was sollen dann die schwarzen Punkte auf den Fotos sein? Fliegenplage?

    Fliegen haben wir hier in der Großstadt nicht ganz so viele, also: Nein, keine Fliegen, sondern wie ich bereits schrieb:

    Die Flecken auf den Bildern sind rein oberflächliche Verfärbungen bzw. Abzeichnungen von Abstandshalter.

    Off-Topic:

    Komm, steig in die S1, fahr bis Nordbahnhof und in einer knappen Stunde kannst Du bei mir auf den Schreibtisch klettern und es Dir mit eigenen Augen anschauen! Wenn Du Dir am Bahnhof noch ein bevorzugtes Getränk kaufst, wird vielleicht bis zu Deinem Eintreffen auch Deine Laune wieder etwas besser? Wir können dann auch zusammen zur Stadtmission in die Kiezkantine zum Mittagessen weiterfahren, ich würde Dich sogar einladen - wenn Du bis 12.30 Uhr bei mir bist!


    Die Ebenheit der Decke lässt sich leider auf die Schnelle nicht besser fotoigrafieren und ich wollte kein Gutachten daraus machen:


    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wir können dann auch zusammen zur Stadtmission in die Kiezkantine zum Mittagessen weiterfahren, ich würde Dich sogar einladen - wenn Du bis 12.30 Uhr bei mir bist!

    Off-Topic:

    Danke für die Einladung, klappt heute leider beim besten Willen nicht, weil ich morgen nur ganz kurz im Büro bin. Meine Laune ist übrigens bestens.


    Ich habe schon viele Filigrandecken gesehen, aber an solche melanomartigen Flecken kann ich mich nicht erinnern. Sicher, dass die von den Abstandshaltern kommen? Warum sind sie dann so ungleichmäßig veteilt?

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Warum sind sie dann so ungleichmäßig veteilt?

    und warum ist der mittlere von den beiden "großen" schwarzen Flecken rotbraun verfärbt?


    Ich muss gestehen, dass ich mit Malervlies auch nicht viel anfangen kann, aber das verbuche ich unter persönlichem Geschmack.

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    .

  • Die Flecken sind einfach nur farbige Flecken, die irgendwie bei Herstellung oder Transport entstanden sind, wie (Kippe, Schuhabdruck, Schalöl, Feuchtigkeit + Gerbsäure vom Lagerholz) ist mir sowas von egal. Sie treten auf den Bildern hier stärker hervor als in der realen Wahrnehmung, jedenfalls in meiner. Nein, das sind keine Abstandshalter, die sieht man sehr viel weniger und meist als ganze helle Punktpaare wie auf diesem Bild etwa auf der waagerechten Bildhalbierenden:



    Wie bereits geschrieben: Die Flecken angemessen zu fotografieren, ist nicht ganz einfach und ich wollte kein Gutachten und auch keine Gesellenprüfung im Fotografenhandwerk daraus machen.


    (Nein, ich propagiere hier keine Sichtbetondecken, ich schreibe nur, "entweder so lassen oder vollflächig spachteln und streichen, wenn man es glatt und weiß oder farbig haben möchte". Und: "Malervlies halte ich auf Filigrandecken für überflüssig")

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ich propagiere hier keine Sichtbetondecken

    Ich finde die Sichtbetonlösung toll! (Will aber regelmäßig keiner....grummel...)


    entweder so lassen oder vollflächig spachteln und streichen, wenn man es glatt und weiß oder farbig haben möchte

    oder


    Malervlies

    Grund für Malervlies: es ist tatsächlich billiger:


    Letztes größeres BV:


    vollflächiges Spachteln: 14,00


    Malervlies:


    mit Giraffe vorschleifen 2,15; Vlies 8,25; Gesamt 10,40 Euro.


    Differenz: 3,60 Euro (netto) oder über 30%

  • Hallo zusammen,


    danke für die zahlreichen Antworten. Da war einiges dabei, damit ich mir ein Bild machen konnte, was im Baugewerbe üblich und zu tolerieren ist.

    Ich nehme für mich mit:

    - Die Pickel werden durch das Malervlies verstärkt - leuchtet ein. Für Malervlies sollte man vorher mindestens mal mit der Giraffe drüber geschliffen haben.

    - Die Filigrandecke, wie gezeigt, weist wahrscheinlich keine Mängel auf, die als Mangel einzustufen sind. Darüber kann also kein Mangel geltend gemacht werden.

    - Der Bauträger hat uns eine Filigrandecke mit Malervlies verkauft und nicht mehr. Daraus leitet sich implizit Q2 ab. Die Decke wird höchstwahrscheinlich den Q2 Kriterien standhalten.

    Ergebnis: Unterm Strich, macht es keinen Sinn den Mangel weiter zu verfolgen. Er sollte hingenommen werden. Alles andere kostet Zeit, Nerven und viel Geld und wird höchstwahrscheinlich zu keinem Erfolg führen.


    Danke für eure Einschätzungen! Damit ist für mich nun immerhin klar, dass man zumindest die Leistung erbracht hat, die vertraglich geschuldet war. Meine Sorge war, dass Filigrandecken eine höhere Qualität haben sollten und uns hier ein Qualitätsmangel untergeschoben wurde. Da dies nicht so zu sein scheint, kann ich das Thema für mich hoffentlich bald zu den Akten legen.


    In Reaktion noch auf eure Beiträge:

    Malervlies:


    mit Giraffe vorschleifen 2,15; Vlies 8,25; Gesamt 10,40 Euro.

    Super Info! Also ist es an einem Arbeitsgang von ca. 2,15€ Netto pro Qm bei uns gescheitert, dass die Decke jetzt so bescheiden aussieht. :yeah:

    Ein Angebot oder einen Hinweis vom Bauträger wie "Wenn Sie schöne Decken haben wollen, bieten wir Ihnen noch das Schleifen für 5€ pro Quadratmeter Brutto an." hätten wir nicht abgelehnt und er noch Gewinn gemacht.

    Bedenke auch, Du hast die Wohnung gekauft, obwohl sie diesen (noch zu klärenden) "Mangel" hatte. Warum ist Dir das nicht aufgefallen? Vielleicht weil der Mangel so unauffällig ist, dass ihn niemand bemerkt hat? Oder aber Du hast das toleriert, weil er so geringfügig ist.? In beiden Fällen würde ich mal unterstellen, dass es hier im besten Fall um einen geringfügigen optischen Mangel geht. Ob hier eine Mangelbeseitigung angesagt ist, das dürfen dann SV und RA klären.

    Unser Bauträger bestand bei Abnahme der Wohnung darauf, dass diese nur bei Tageslicht stattfindet. Abnahme fand Ende Februar an einem wolkigen Morgen statt. Entsprechend war der Mangel praktisch nicht erkennbar. Da es so viele andere Malermängel an den Wänden gab, ging das unter. Der Mangel kam dann zum Vorschein als die Tage heller wurden und auch Deckenlampen montiert wurden. Wir hatten bei der Abnahme im recht dunklen Flur immerhin unter Meckern des Bauträgers noch eine Taschenlampe eingesetzt und dort die wirklich fiesen Stellen identifiziert. Daraufhin konnten wir uns wenigstens einigen, dass der Flur komplett neu gestrichen wird.

    Natürlich handelt es sich um einen reinen optischen Mangel. Aber ein Mangel, der einen beim Hinsehen halt wirklich fuchsen kann, wenn man bedenkt, wieviel Kohle man für das Gesamtprojekt gezahlt hat. Da wären ein paar mehr Euro für Schleifen bei uns auch noch im Budget gewesen. Blöd nur, wenn man es als Laie beim Kauf übersieht und es einem keiner anbietet.


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    Danke für die Empfehlung, aber nicht zielführend. Als Laie muss man irgendwo anfangen sich zu informieren. Wenn mir ein befreundeter Bauträger sagt "Sowas würde ich als Filigrandecke nicht abnehmen." läuten bei mir erstmal die Alarmglocken und ich will wissen, ob man mich hier an der Nase herumführt oder nicht. Genau deswegen habe ich ja hier nach Meinungen von einer breiteren Experten- und Erfahrungsbasis gefragt.

    Nun bin ich schlauer und weiß, dass die erbrachte Leistung der üblichen Qualität entspricht. Damit kann ich besser leben als mit dem Gedanken, dass mich ggf. jemand abgezogen hat.


    Beste Grüße

    Hennes1791

  • Blöd nur, wenn man es als Laie beim Kauf übersieht und es einem keiner anbietet.

    Dann habt Ihr die Abnahme wohl alleine gemacht, das ist meist keine gute Idee, zumal wenn man von den vielen Gewerken und Details gar keine Ahnung hat.


    Wie gesagt, ich glaube nicht, dass Du hier eine Chance auf Nachbesserung hast, und auf Kulanz würde ich auch nicht hoffen. Die kennen ihre Grenzen und wissen meist sehr gut was geht und was nicht, da brauchst Du schon mehr als ein paar Tipps aus dem Forum.

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    .

  • Dann habt Ihr die Abnahme wohl alleine gemacht, das ist meist keine gute Idee, zumal wenn man von den vielen Gewerken und Details gar keine Ahnung hat.

    Kauf alleine, Abnahme mit Sachverständigem. Aber ehrlich gesagt sind wir mit der Leistung des Sachverständigen in einigen Punkten nicht zufrieden. Wenn ich hier lese, scheint es da auch große Spanne zw. Engagement und Gleichgültigkeit zu geben. Wir hatten anscheinend Pech bei der Wahl des SV.

  • Daraus leitet sich implizit Q2 ab

    Siehe #5:

    Q2 (ohne spezielle Vereinbarung Standard)

    ------------------------------

    Deckenlampen montiert wurden

    ++

    unter Meckern des Bauträgers noch eine Taschenlampe eingesetzt

    siehe auch #5:

    Streiflicht zählt bei der Beurteilung von Flächen NICHT!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Nun bin ich schlauer und weiß, dass die erbrachte Leistung der üblichen Qualität entspricht. Damit kann ich besser leben als mit dem Gedanken, dass mich ggf. jemand abgezogen hat.

    Das ist dann auf jeden Fall gut für Dein inneres Gleichgewicht! :thumbsup:


    Für Dich und auch für später hier mitlesende Menschen möchte ich aber noch einmal festhalten, dass es hier nicht darum geht, ob etwas eine "übliche" Qualität hat oder in "üblicher Form" hergestellt wurde, sondern immer nur darum, ob es die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat oder hilfsweise, wenn nichts vereinbart wurde, "mittlerer Art und Güte" entspricht. Wenn nicht, liegt ein Mangel vor und es besteht ein Anrecht auf kostenfreie Beseitigung dieses bestehenden Mangels.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • siehe auch #5:

    ... es ist nicht verboten, Oberflächen bei einer Abnahme mit einer Taschenlampe zu beleuchten oder eine bereits vorhandene Raumbeleuchtung einzusetzen, solange sie auf der zu betrechtenden Fläche kein Streiflicht erzeugen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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