Öffentliche Parkplätze vor Grundstückszufahrt

  • Hallo,


    eventuell kann mir hier jemand weiterhelfen und eine erste Einschätzung geben.


    Aktuell findet der Straßenausbau unseres Wohngebiets statt. Haus, Garagen und Zufahrten wurden von sämtlichen Eigentümern bereits errichtet.


    Nun kam ich heute nach der Arbeit nach Hause und musste feststellen, dass direkt vor meiner Einfahrt öffentliche Parkplätze errichtet worden sind.


    Ein Plan des Straßenausbaus lag mir bis heute nie vor. Ein Anruf der Gemeinde brachte nur wenig Verständnis und es wurde behauptet, der Plan des Straßenausbaus stand immer öffentlich im Netz zur Verfügung. Dies zweifelte ich an, da ich sämtliche Unterlagen damals heruntergeladen hatte und auch weitere Eigentümer teilten mir mit, dass sie nie von diesen Plänen wussten.


    Ich habe nun eine Telefonnummer des Baubeaufsichtigten erhalten und werde mich mit diesem morgen nun einmal in Verbindung setzen.


    Kann ich auf die Entfernung dieser öffentlichen Parkmöglichkeiten bestehen, da sie die Zufahrt zu meinem Grundstück möglicherweise möglicherweise verhindern? Im Grundstückskaufvertrag wurde nur auf den Bebauungsplan verwiesen, welcher bzgl. dieses Themas aber auch keine Punkte enthält.


    Ich hoffe, dass mir hier jemand eine Einschätzung der Lage geben könnte oder bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat.


    Vielen Dank und viele Grüße

  • Ich habe schon von solchen Fällen gehört. Das könnte ein etwas heftiger juristischer Weg werden. Da müsst Ihr euch alle in der Straße zusammen tun und auch politisch aktiv werden.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Haus, Garagen und Zufahrten wurden von sämtlichen Eigentümern bereits errichtet.

    Wurden die Häuser auch abschliessend eingemessen?

    Ein Anruf der Gemeinde brachte nur wenig Verständnis und es wurde behauptet, der Plan des Straßenausbaus stand immer öffentlich im Netz zur Verfügung.

    Das sollte sich doch nachweisen lassen...Suchmaschine, Internetarchiv, Veroeffentlichung im Lokalen Anzeigeblatt, Niederschriften der Gemeinderatssitzungen... einem Softwareingenieur wuerde ich schon zutrauen, sowas aufzufinden.

  • Wurden die Häuser auch abschliessend eingemessen?

    Das sollte sich doch nachweisen lassen...Suchmaschine, Internetarchiv, Veroeffentlichung im Lokalen Anzeigeblatt, Niederschriften der Gemeinderatssitzungen... einem Softwareingenieur wuerde ich schon zutrauen, sowas aufzufinden.

    Die abschließende Einmessung fand noch nicht statt und steht noch aus.


    Natürlich hatte ich schon versucht entsprechende Dokumente online zu finden. Jedoch sind weder über das Internetarchiv noch sonstige Wege irgendetwas bzgl. des Straßenausbaus zu finden. Selbst sämtliche Dokumente bzgl. des Baugebiets sind nicht mehr zu finden.

    Auf Nachfrage mir wenigstens den aktuellen Stand des Straßenbauplans zu übermitteln wurde auch nur mit einem „er könne dort heute nichts mehr machen“ geantwortet. Ich werde dem aber weiterhin nachgehen.


    Erst einmal danke für die Beiträge.

  • Suche den politischen Weg.


    Ja klar, es könnten juristische Wege vorhanden sein, nur sind die langwierig und unsicher.


    P.S.: Im allgemeinen plant keine Gemeinde Stellplätze vor Einfahrten.


    Zudem scheint die Veröffentlichung die bei euch "übliche" Bekanntmachung zu sein (sh Hauptsatzung). Wenn Du und Deíne Nachbarn es nicht zur Kenntnis genommen haben, ist es Euer "Problem".

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ich vermute erst einmal, dass es sich um ein Neubaugebiet handelt. Euer haus wurde geplant, der Plan eingereicht, genehmigt und so wurde dann gebaut. Vermute ich.


    In diesem Plan wird dann auch eure Garage/ eure Stellplätze eingezeichnet sein. evtl. ist deren Lage sogar durch einen Bebauungsplan vorbestimmt?


    Wie kann es nun sein, dass vor der Zufahrt Stellplätze entstehen? Scheint ja, wenn ich die anderen Beiträge so lese, nicht gänzlich ungewöhnlich zu sein; ich hatte so etwas noch nie gehört/ gelesen.


    Daher ein kleiner Fragenkatalog:


    1. Gibt es einen Bebauungsplan? Wenn Ja, dann bitte mal das Grundstück mit etwas Umfeld rauskopieren/ scannen und hier einstellen. Das ist erlaubt; kein Datenschutz!


    2. Wie sind die Stellplätze/ die Zufahrt/ die Garage(n) im Bauantrag dargestellt worden?


    3. Gab es eine off. Genehmigung oder nur Genehmigungsfreistellungsverfahren (also ohne Prüfung), sofern es so etwas in Nds. überhaupt gibt.

  • Genehmigungsfreistellungsverfahren (also ohne Prüfung), sofern es so etwas in Nds. überhaupt gibt.

    Ja, es gibt in Nds ein "Bauanzeigeverfahren",unter bestimmten Voraussetzungen.

    § 63 NBauO

    Geteilte Ansicht | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)


    Ergänzend zu Deinen Fragen:

    5: Wurde eine Überfahrtsgenehmigung beantragt und erteilt?


    Hintergrund:

    Es gibt hier bestimmte Gemeinden, die so etwas fordern. Man nutzt rein formal ja ein "Fremdes" Grundtück, das der Kommune, als Weg. Spannend wirds dann immer im Bestand, wenn dieser älter als diese Sitte ist.

    Überfahrtsgenehmgung? Ham wa nicht. Gabs damals (noch) nicht. :P:motz2:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Zudem scheint die Veröffentlichung die bei euch "übliche" Bekanntmachung zu sein (sh Hauptsatzung). Wenn Du und Deíne Nachbarn es nicht zur Kenntnis genommen haben, ist es Euer "Problem".
    Off-Topic:

    um es mit Douglas Adams zu sagen:

    "Alle Planungsentwürfe und Zerstörungsanweisungen haben fünfzig ihrer Erdenjahre lang in ihrem zuständigen Planungsamt auf Alpha Centauri ausgelegen. Sie hatten also viel Zeit, formell Beschwerde einzulegen, aber jetzt ist es viel zu spät, so ein Gewese darum zu machen"


  • Wie kann es nun sein, dass vor der Zufahrt Stellplätze entstehen?

    ihr seid euch sicher , dass vor der einfahrt parkplätze entstanden sind , also direkt vor der einfahrt? so dass ein raus und reinfahren unmöglich ist ? so richtig mit begrenzungslinien vorne/hinten und eine davon mitten in der einfahrt , so dass ein auto mit dem vorderteil und das andere mit demheck die einfahrt blockieren?

    ich nicht.

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • ihr seid euch sicher , dass vor der einfahrt parkplätze entstanden sind , also direkt vor der einfahrt?

    Zumindest behauptet das der TE:

    dass direkt vor meiner Einfahrt öffentliche Parkplätze errichtet worden sind.


    Ohne Bilder und ohne Randbedingungen zu kennen (stehen Haus, Garage, Einfahrt...dort wo sie sollen oder dort wo sie wollen, was ist mit Gehweg, abgesenkte Borde...) mag man das nun glauben oder nicht.

  • Zumindest behauptet das der TE

    jetzt nur mal so laut gedacht ... ach ne , mit der tastatur gedacht:

    ein haus mit garage wird geplant , genehmigt und gebaut. zu einer garage gehört ja auch eine einfahrt vom öffentlichen grund. ist ja auch richtig so.

    jetzt ist die anliegerstrasse samt parkstreifen noch nicht fertig , wird ja erst fertiggestellt , wenn alle mit dem bauen so weit sind . logisch.

    jetzt ist die garageneinfahrt zu schmal für 2 autos also pflastert man das ding 2m breiter , weil in der garage sowieso kein platz ist und das auto ja irgendwo stehen muss.

    jetzt weiss der parkstreifenplaner das nicht ..... und macht seine striche so wie es eigentlich sein sollte .....


    natürlich kann es auch ganz anders sein....

    zum beispiel wird eine fahrbahn erstellt , und daneben ein parkstreifen , einfach so wie an tausenden strassen land auf land ab. und dieser parkstreifen geht einfach durch , vor der einfahrt des TE , wie an tausenden strassen land auf land ab. und die rüpel von der kommune haben die einfahrt des TE nich extra gekennzeichnet ....


    natürlich kann es noch gaaaanz anders sein....

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Von "Plänen des Straßenausbaus" in Wohngebieten habe ich noch nie gehört, derlei geht üblicherweise integriert aus den Bebauungsplänen hervor. Die hellorangen "V" Flächen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet, und neuere Bebauungspläne erwähnen zunehmend häufig auch, daß z.B. regelmäßig nur eine und nur z.B. 2,5 m breite Zufahrt zu jedem Grundstück vorgesehen sei. Dessen ungeachtet irrglauben viele Eigenheimbesitzer, die Gemeinde habe in voller Länge den nicht von Einfriedung gesäumten Teil der Grenze zwischen ihrem Grundstück und dem öffentlichen Straßenraum für den bewundernden Panoramablick der Spaziergänger auf ihren Garagenvorplatz freizuhalten. Nein, die Gemeinde darf den öffentlichen Straßenraum dem gesamten Verkehr zur Verfügung stellen, einschließlich des ruhenden Verkehres und damit sogar dem Abstellen von ungewaschenen Nichtporsches und Nichtdaimlern mit verschandelnder Wirkung auf den ansonsten perfekt gestylten Anblick des Villenbesitzerstolzes. Soweit ist es also schon gekommen, daß der Staatsmacht der Schutz der Burgeoisie nichts mehr gilt. Das hätte es unter Helmut II. nicht gegeben *SCNR*


    P.S.: eine Nichteinzeichnung von Parkplätzen (P) in den öffentlichen Straßenraum im Bebauungsplan stellt keine garantierte Zusage dar; Parkraummarkierungen erfordern kein Bebauungsplanänderungsverfahren !