Hallo Forum!
Das ist mein erster Beitrag, sollten Gepflogenheiten oder Inhalt / Aufbau noch nicht wie gefordert sein, bitte etwas Nachsicht walten lassen.
Folgendes:
Wir haben eine Zusage für eine Bauvoranfrage über die Stadt erhalten. Im Anschluss wurden die Anwohner aufgefordert, wenn gewollt, Einsprüche anzumelden. Ein Anwohner hat dies genutzt und verunsichert uns als zukünftige Bauherren und alle weiteren Anwohner. Sein Einspruch befasst sich mit der Zufahrt, da diese seiner Auffassung nach nicht gegeben ist.
Diese wird mittels eines Privatwegs ermöglicht, inklusive Durchführung / Durchleitung / Wegerechte/ ..., und ist bereits Bestandteil der Bauvoranfrage für die Bebauung in zweiter Reihe.
Daher die konkrete Frage: Einsprüche, die für unser Vorhaben relevant wären, betreffen ausschließlich die Rechte der betroffenen Anwohner - oder?
Die Zufahrt und die Gestaltung dieser ist die Aufgabe der Bauherren sowie Versorgungsdienste und der Behörden - der Anwohner hat hier keinerlei Einspruchsmöglichkeiten, wie wir unseren Privatweg gestalten - oder?
Vielen Dank für eure Hilfe