Bei Türen die nicht als Funktionstüren eingestuft sind ist es kein Pfusch sondern tatsächlich aaRdT. Korrigiert mich gerne, aber innerhalb einer Wohneinheit gibt es, nach meinem Wissen, auch keinen verbindlich einzuhaltenden Schallschutz.
Richtig, Anforderungen an den Schallschutz innerhalb einer Nutzungseinheit gibt es beim Wohnen formal nicht. Wir planen bürointern nach Absprache mit den jeweiligen Auftraggebern Schlaf- und Kinderzimmer oft mit dem gegenüber erhöhtem Schallschutz, weil unsere AG diesen oft bevorzugen, was natürlich daran liegen könnte, dass wir auch für anspruchsvollere AG arbeiten, also für oder bei
… Reichen Spinnern …
oder eben mit „Funktionstüren“ zu tun haben. Ich muss zugeben, bezüglich des Schallschutzes an genau an diese gedacht zu haben, weil ich die von einer aktuellen Baustelle vor Augen hatte.
Jedenfalls danke für die kundige Aufklärung!
Egal welche Säge - die Vibrationen sind so heftig, dass sich der Balken losrappeln wird.