Hallo liebes Forum,
auf dem angehängten Bild, könnt ihr unser Balkongeländer sehen.
Ich konnte keine exakten Vorschriften für Rheinland-Pfalz finden, aber insbesondere der Abstand vom Boden zum Geländer macht mich stutzig. Er beträgt 16,5 cm. Ist das nicht zu viel? Andere Bundesländer haben hier maximal 12 cm vorgegeben.
Außerdem gibt es doch die Vorschrift, keine horizontalen Elemente zu nutzen, um Kinder am klettern zu hindern. Das sehe ich hier auch kritisch. Die Greifhöhe zum klettern liegt bei 88 cm.
Wie seht ihr das?
lg Lukas