Preis für eine Wiese am Hausgrundstück

  • Allgemein: Wieviel Wert hat eine 300qm große Wiese in der Region außerhalb der Stadt?


    Hallo zusammen,


    wir haben die Möglichkeit bekommen eventuell ein teil des Nachbargrundstücks zu erwerben.

    Hierbei handelt es sich um ca. 300qm private Wiese. Uns ist bewusst das wir es auch nur als Wiese nutzen dürfen.


    Der Verkäufer sagte wir sollen ihm ein Angebot machen. Unsere Antwort darauf war das wir uns informieren und dann melden da

    wir beide Planlos sind :) aber mit offenen Karten spielen wollen.

    Gesagt getan. Im Internet finde ich 1qm Preise von 1-10 Euro für "Wiesen". Andere Kommentare verfluchen Preise jenseits über 6,- €.

    Ein Grundstücksgutachter am Telefon gab mir die Aussage das man bei "Wiesen" nur den Bodenrichtwert als Maß nimmt.

    Auf der Niedersächsischen Seite: Gutachterausschüsse für Bodenrichtwerte mit dem stand 28.02.23 entnahm ich 2,50 € pro qm (Wiese) für die Region.


    Dies haben wir dem Verkäufer auch so gemeldet. Ganz nach dem Motto: "Mit offenen Karten spielen".


    Als Antwort kam zurück das dass nicht ein ansatzweise ein zu akzeptierender Preis ist und das er seine Unterlagen

    untersucht hat und der Preis Meilenweit entfernt sei. Er wird sich nächste Woche nochmal melden......


    Vorab: Uns ist bewusst das der Preis vom Verkäufer gesetzt wird. Wenn er 1.000.000 € haben möchte, ist das sein gutes Recht.

    Dann sollte er es aber auch direkt sagen anstatt Spielchen zu spielen.

    Ich würde gerne von euren Erfahrungen hören bzw. was euerer Meinung nach noch vernünftig wäre und was eben nicht.


    Mir ist auch bewusst das jeder eine andere Schwelle hat, ganz nach dem Motto, wie groß ist mein Portmone und wie sehr brauch bzw. will ich das.

    Trotzdem würde ich gern die Diskussion starten und euch auch gern berichten wie es ausging.

    Den im allgemeinen sprechen wir immer noch über eine Wiese. Die nicht mal eine eigene Zuwegung hat sondern nur an unserem Grundstück anliegt

    und nachdem Kauf auch nur so zu betreten ist.


    300qm private Wiese am Grundstück eines EFH.

    Bodenrichtwert 2,50 € nach GAG


    Was wäre euch so ein Grundstück wert?


    Ich bedanke mich jetzt schonmal für alle Antworten. Jede wird uns helfen :)


    Viele Grüße

    R300

  • Wieviel Wert hat eine 300qm große Wiese in der Region außerhalb der Stadt?

    Wenn es einen Grund gäbe, dass Dich die Gemeinde enteignen dürfte, erhieltest Du den Bodenrichtwert, also 2,50€/m², als Entschädigung, vorausgesetzt Du hast korrekt ermittelt.


    Was wäre euch so ein Grundstück wert?

    Wenn sich dadurch meine Position zur Anschaffung eines Aufsitzmähers verbessern würde, würde ich 4500,-€ zzgl. Nebenkosten (ca. 10%) zahlen.


    wir haben die Möglichkeit bekommen eventuell ein teil des Nachbargrundstücks zu erwerben.

    Hierbei handelt es sich um ca. 300qm private Wiese.

    Ist das Grundstück denn schon parzelliert, also handelt es sich um ein eigenständiges Flurstück im Liegenschaftskataster? Wenn nicht, müssen ca. 2000€ Vermessungskosten einkalkuliert werden, was dann eher für einen langfristigen Pachtvertrag spräche.

  • Hallo Escroda,


    vielen Dank für deine Antworten. Das gibt uns zumindest eine Richtung :) und zeigt das dass Gespür unsererseits sehr ähnlich ist.


    Das Grundstück ist noch nicht geteilt. Mit 2000,- € Vermessungskosten haben

    wir nicht gerechnet. Das werde ich bei einem Ing-Büro anfragen. Der Wink war sehr hilfreich! :)


    Zum ersten Punkt der Enteignung hab ich gehört das die Gemeinde das Grundstück auch kaufen kann zu einem bestimmten Preis um anschließend Bauland daraus zu machen. Gilt als Kaufpreis dann auch der Bodenrichtwert?

  • R300 Zahl den Preis, den dir die Wiese wert ist. Grasland kostet bei uns so 2 € / m². Ich selber habe vor einigen Jahren für ca. 1500 m² Grasland 20.000 € + Nebenkosten bezahlt, weil ich die Wiese unbedingt als Einfahrt brauchte. Ein anderer Nachbar hatte auch Interesse, also musste ich ihn überbieten. Der Preis war damals bitter, aber ich bereue ihn nicht, weil ich mein vorhandenes Grundstück ohne diese Einfahrt langfristig gesehen geschädigt hätte.

  • Wertermittlung ist manchmal ein von subjektiven Eindrücken geprägtes Thema und erfordert Erfahrung...


    Es wird entscheidend sein, wo die "Wiese" liegt.

    Insbesondere auch, was der Flächennutzungsplan und ggf. Bebauungsplan dazu sagt.


    Der Bodenrichtwert ist ein erstes Indiz für den Wert. Aber bei Weitem nicht alles!

    Das, was der Eine als "Wiese" wahrnimmt, ist für den anderen eine Gartenerweiterung. Beispiel: Ihr habt ein 150-m²-Grundstück und Euch werden 300 m² zusätzlich angeboten. Das würde einen sicherlich anderen Preis rechtfertigen als dann, wenn Ihr schon 2000 m² habt...

    Klingt seltsam, ist aber so. Auch ggf. noch anfallende Beiträge sollten berücksichtigt werden!


    Für echte Wiesen in Siedlungsnähe halte ich den doppelten BRW als annehmbar. sollte es sich eher um Gartenland handeln, auch einiges mehr.

    Sollte allerdings diese Fläche schon im FNP (oder gar B-Plan) überplant sein, dann wäre es ja ggf sogar Bauerwartungsland, womit ggf. nochmals deutlich mehr anzusetzen wären...

  • Zum ersten Punkt der Enteignung hab ich gehört das die Gemeinde das Grundstück auch kaufen kann zu einem bestimmten Preis um anschließend Bauland daraus zu machen. Gilt als Kaufpreis dann auch der Bodenrichtwert?

    Da sind noch ein paar Zwischenschritte notwendig um von einer 'Wiese' über Bauerwartungsland zu Bauland zu werden.

    Wiese deswegen in '', das können auch Felder sein, auf jedenfall jedoch deutlich mehr als 300qm umfassend.


    Als erstes sollte man sich den Flächennutzungsplan mal anschauen.


    Die Frage ist eher, ist das wirklich nur eine unschuldige Wiese, die an ein EFH angrenzt oder sind damit noch andere Dinge direkt oder indirekt oder in mittelfristiger Zukunft verbunden? Da spielen viele Faktoren mit rein um einen pauschalen Preis nennen zu können, das geht garnicht ohne die genaue Lage/Umstände zu kennen.


    Liegt die Wiese als Eckgrundstück entlang zweier Strassen, zB? Dann auch winterliche Räum- und Streudienst mit beachten und ähnliche Späßchen. Oder eher hinterliegend hinter besagtem EFH? Dann auch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte mit bedenken.


    Will damit nur sagen, so einfach lässt sich das nicht beantworten ;)

    ---
    It's not the hammer, it is the way you hit.

  • Roth

    Das ist mein Problem aktuell, ich bin mir wegen meiner gesammelten Daten wirklich

    unsicher ob sie es wert ist. Siehe unten


    Alfons Fischer

    Ich habe tatsächlich mit dem örtlichen Bauamt gesprochen und mir wurde versichert

    das diese Flächen (aktuell und in ferne) niemals zu Bauland werden. Eine schriftliche Antwort

    "warum", steht noch aus.


    Flächenutzungsplan und B-Bauplan notiert, kümmere mich drum, Danke!


    Eine Unterscheidung von Gartenland bzw. Gartenerweiterung gibt es meiner Kenntnis nicht.

    Mittlerweile halte ich von einer Wiese nicht mehr viel - siehe unten.



    trekkie

    Danke da hast du vollkommen Recht. Jedoch erwarten wir nicht bzw. spekulieren wir nicht darauf

    das es Bauland wird. Es wurde uns quasi vom Bauamt versichert das es nie Bauland werden wird.

    Wir sind uns bewusst :) Es ist eine Wiese.



    Und ich habe mal recherchiert was den alles eine Wiese ist etc...

    Das verdirbt einem schon den Spaß bisschen... Hier mal die wichtigsten Eckpunkte:


    - Eine Wiese darf nicht bebaut werden außer man ist Landwirt.

    - Eine Wiese darf auch nicht umfriedet werden. Da jede Mauer oder Zaun

    mit Fundament eine Bebauung ist. Netterweise stand die Information noch bei das man

    gerne einen Antrag stellen kann beim Bauamt der mit Sicherheit nicht erfolgreich durchgeht!

    Höchstens ein Elektrozaun mit dünnen Pfählen die schnell wieder abgebaut werden können.

    - Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen in der Nutzzeit (April-September) grundsätzlich nicht betreten werden.

    Dazu : Wer landwirtschaftliche Flächen entgegen der Verbote betritt bzw. außerhalb geeigneter

    Wege mit dem Fahrrad fährt oder reitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die ihm eine

    Geldbuße von bis zu 15.000 € droht; zusätzlich Schadensersatzansprüche des Landwirts.


    Definition "Eine Wiese" ist eine Grünfläche mit einer geschlossenen Pflanzendecke aus Gräsern und Kräutern.

    Auf Wiesen wachsen normalerweise viele verschiedene Pflanzenarten.

    Sie bestehen aus grünen Gräsern und Wildkräutern mit farbigen Blüten.

    Bieten Insekten Lebensraum und etc... etc... etc...

    Also ist das Thema Naturschutz auch noch drin. ( s.h. Ordnungswidrigkeit)


    Eine Wiese ist also eine Wiese. Keine Erweiterung des Gartens.

    Das Bauamt hat mir schriftlich mitgeteilt das ich weder eine Schaukel oder

    Spielturm aufstellen dürfte.


    Also ich kaufe tatsächlich eine Wiese mit der ich wirklich nichts machen darf :)

    Ich muss eine Nacht drüber schlafen....


    Danke nochmal für alle Antworten. Ich studiere die Pläne und melde mich wie es weiterging.


    Ich hab hier noch eine Skizze im Anhang :) Ich weiß es ändert nichts an der Spekulation aber

    so habt ihr zumindest ein Bild der Sache :)

  • Zum ersten Punkt der Enteignung hab ich gehört das die Gemeinde das Grundstück auch kaufen kann zu einem bestimmten Preis um anschließend Bauland daraus zu machen.

    Die Enteignung habe ich nur erwähnt, um einen objektiven Wert anzugeben. Das ist wie mit den 10€-Münzen. Wenn Du mit denen an der Kasse bezahlst oder sie zur Bank bringst, bekommst Du genau 10€. Wenn Deinem Nachbarn genau die eine, die Du besitzt, noch zur Vervollständigung seiner Sammlung fehlt, gibt er Dir vielleicht dafür 20m² mehr von seinem Grundstück.


    Enteignung kommt in Deutschland sehr selten vor, wenn man nicht wie ich aus dem rheinischen Braunkohlegebiet kommt. Was häufiger geschieht, ist die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes nach §24 BauGB. Das steht der Gemeinde aber nur in den dort genannten Fällen zu. Dann gibt es noch andere Gesetze, die der Gemeinde ein Vorkaufsrecht einräumen, z.B. Denkmal- und Naturschutz, aber auch nur unter bestimmten Bedingungen. Spielt bei Dir vermutlich aber keine Rolle, da Du ohnehin mehr zu zahlen bereit bist, als dass die Gemeinde in den Kaufvertrag einsteigen würde.


    ich bin mir wegen meiner gesammelten Daten wirklich

    unsicher ob sie es wert ist.

    Du weißt ja nicht, was sie wert ist, und auch nicht, was der Verkäufer sich denn nun vorstellt. Er hätte zumindest eine Zahl nennen können, dann wüsstest Du, ob überhaupt die Chance auf eine Einigung besteht.


    Und ich habe mal recherchiert was den alles eine Wiese ist

    Sagen wir besser "... sein kann", denn manche Auflagen sind nur an besondere Wiesen gebunden, z.B. bei besonders geschützten Biotopen. Beim Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen hat im Allgemeinen zwar die Landwirtschaftskammer auch noch ein Wörtchen mitzusprechen, bei so einer kleinen Fläche aber, die eine Bewirtschaftung der Restfläche so gut wie gar nicht erschwert, sehe ich hier kein Hindernis, vorbehaltlich eines deutlich größeren Kartenausschnitts.


    - Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen in der Nutzzeit (April-September) grundsätzlich nicht betreten werden.

    "Deine" Wiese wäre dann ja nicht mehr landwirtschaftlich genutzt.

    Dazu : Wer landwirtschaftliche Flächen entgegen der Verbote betritt bzw. außerhalb geeigneter

    Wege mit dem Fahrrad fährt oder reitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die ihm eine

    Geldbuße von bis zu 15.000 € droht; zusätzlich Schadensersatzansprüche des Landwirts.

    Das sind die üblichen Schutzvorschriften, damit man nicht den Drachen auf der Wintergerste steigen lässt. Das hätte mit "Deiner" Fläche nichts zu tun.


    Eine Wiese ist also eine Wiese.

    Sie muss es aber nur in seltenen Fällen auch bleiben.

    Also ich kaufe tatsächlich eine Wiese mit der ich wirklich nichts machen darf

    Das müssen deine Recherchen erst mal bestätigen. Im Moment erscheint mir das nicht plausibel.

  • R300 Wie groß ist denn die jetzige "richtige" Wiese? Als Bauer 300 m² verkaufen und dann um eine Ecke mähen müssen, das lohnt sich nicht für den Verkäufer. Außer er hätte horrende Preisvorstellungen.

  • Ich frage mich, was Du von diesem Stück Wiese erwartest bzw. erwartet hast.


    wir haben die Möglichkeit bekommen eventuell ein teil des Nachbargrundstücks zu erwerben.

    Ging die Initiative von Dir aus oder vom Verkäufer? Vielleicht möchte der Verkäufer ja gar nicht verkaufen und wehrt mit seiner Preisvorstellung nur Deinen Kaufwunsch ab.

    Du darfst das Stück Wiese dann nicht als Erweiterung Deines Grundstücks betrachten, es bleibt eine Wiese mit eingeschränkter Nutzbarkeit (für Dich). Als Privatperson hat man von solchen Wiesen keinen Nutzen, höchstens man betreibt sowieso nebenberuflich eine Landwirtschaft, oder möchte die Wiese mähen um Futter für Kleintiere zu haben. Angesichts der Kosten lohnt sich das üblicherweise nicht.


    Das Bauamt hat mir schriftlich mitgeteilt das ich weder eine Schaukel oder

    Spielturm aufstellen dürfte.

    Das hätte ich auch nicht anders erwartet. Wie steht das Bauamt zur Nutzung als "(Gemüse)garten"? Oder war/ist das für Dich sowieso keine Option? Dann wäre die Sache sowieso geklärt, denn ich schätze mal nicht, dass Du auf Bauerwartungsland oder gar Bauland spekulieren möchtest, denn ob es Bauerwartungsland wird, das steht in den Sternen, und selbst wenn, dann dauert es mitunter Jahrzehnte bis man aus einem Verkauf als Bauland protifitieren könnte, das wäre also etwas für Deine Kinder oder Enkel. Hier würde sich mir dann die Frage stellen, ob 300m² eine sinnvolle Größe wären.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Es ist völlig individuell, was man für so eine Wiese zahlt.

    Wenn ich so eine Wiese nebenan hätte und würde mich darüber ärgern, dass diese nie gemäht wird und sich dort Unkraut und Dornen vermehren, hätte ich vielleicht schon Interesse diese zu kaufen

    und würde da evtl. auch deutlich mehr als ortsüblich zahlen.

    Wenn ich im Nachbarort wohnen würde und eine Wiese suchen würde, weil ich das Gras als Futter für meine Kaninchenzucht verwenden möchte, wäre ich nicht unbeidingt bereit, einen deutlich zu hohen Preis

    zu zahlen.


    Gruß

  • Die Enteignung...

    Danke mit der Enteignung hab ich es jetzt verstanden und dem Vorverkaufsrecht.


    Du weißt ja nicht, was sie wert ist, und auch nicht, was der Verkäufer sich denn nun vorstellt. Er hätte zumindest eine Zahl nennen können, dann wüsstest Du, ob überhaupt die Chance auf eine Einigung besteht.

    Eigentlich kenne ich den "WERT" . Laut Gutachter ja eben der Bodenrichtwert...

    Auch wenn ich jetzt einen "10,- €" für 100,- € verkaufe ist der Wert ja immernoch bei "10,- €".


    Die Frage ist tatsächlich was die Preisvorstellung des Verkäufers ist. Abwarten, Tee trinken... ich werde berichten.



    Sagen wir besser "... sein kann", denn manche Auflagen sind nur an besondere Wiesen gebunden,

    Interessant... notiert.... werde ich mich drum kümmern ob es Auflagen gibt.


    "Deine" Wiese wäre dann ja nicht mehr landwirtschaftlich genutzt.

    Von dem was ich in kurzer Zeit in Erfahrung gebracht habe bleibt eine Wiese auch eine Wiese egal wie groß sie ist.

    Eine Wiese ist laut Definition : "Eine Wiese ist landwirtschaftliches Grünland". Anders kann eine Wiese nicht genutzt werden. Ich muss dafür kein Landwirt sein oder ? :)



    Sie muss es aber nur in seltenen Fällen auch bleiben.

    Das würde ich gern genauer erörtern... Was wird den aus einer Wiese?

    Die Wiese ist dort 1500qm groß. Der teil der uns interessiert ist 300qm groß davon.


    Es wird mal im Frühjahr gemäht und am Ende des Jahres.

    Ich will damit nur sagen, der Besitzer ist kein Landwirt oder Bauer, er geht nur seinen

    Verpflichtungen nach und hat eigentlich keine Lust auf die arbeiten.


    Er ist verpflichtet die WIese nach Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz mindestens 1x im Jahr zu mähen.

    Das wäre ich ja dann auch egal ob 300qm oder 10qm. Ich wäre auch verpflichtet.



    Das müssen deine Recherchen erst mal bestätigen. Im Moment erscheint mir das nicht plausibel.

    ^^ Da bin ich grad dabei. Ich finde aber aktuell nur Verbote und Verpflichtungen.

    Alternativen bzw. Lockerungen nicht. Mir erscheint es nicht plausibel das ich was anderes damit machen kann.

    Ansätze gibt es dazu ja keine wie im Gegensatz zu den Verpflichtungen und Verboten.


    Wie groß ist denn die jetzige "richtige" Wiese? Als Bauer 300 m² verkaufen und dann um eine Ecke mähen müssen, das lohnt sich nicht für den Verkäufer. Außer er hätte horrende Preisvorstellungen.

    Die richtige Wiese ist 1500qm groß laut Plan. Davon würden wir 300qm abzweigen wollen, eventuell.


    R.B.

    Die Anfrage kam von uns... Da wussten wir aber noch nicht das es kein Bauland ist.

    Unsere Erwartung war natürlich das man diese Fläche als Gartenerweiterung nutzen darf.

    Im Grunde genommen wollte ich die Fläche um ein Trampolin aufzubauen oder eine Schaukel.

    Das dies nicht so geht habe ich durch euch und dem Internet erfahren :)

    Wir spekulieren definitiv nicht auf Bauland und auch wenn einige ihre Wiese zweckentfremden

    liegt das in deren Verantwortung und Risiko.

    Hier soll es hauptsächlich um die "Legale" Nutzung, Möglichkeiten bzw. Wertbestimmung gehen.


    Gemüsegarten werde ich anfragen beim Bauamt und mich melden. Ich vermute aber das dass

    nicht geht :) Weil eine Wiese eindeutig deklariert ist. Und wenn wir in Deutschland was können ist

    es mit dem Finger auf Regulierungen zu zeigen :)


    Der Verkäufer sieht darin eine Grundstückserweiterung mit Nutzung die er sich bezahlen lassen will...

    Ich sehe es als Wiese...


    Die offenen Punkte werde ich nachrecherchieren und mich melden, spätestens wenn der Verkäufer mit einem

    Angebot um die Ecke kommt.


    Vielen Dank bis hierhin. Mit so vielen Informationen und Denkanstößen habe ich nicht gerechnet :)



    im Anhang ist nochmal ein Plan mit WIese. Auf dem Plan ist diese wiese 2 geteilt... 2 mal 750qm...

    Auch hier nur der Plan zum "Bild" machen. Das man daraus kein "Preis" ableiten kann ist mir bewusst.

  • Die Anfrage kam von uns..

    Dann hat er wohl keinen Verkaufsdruck, und evtl. auch gar kein Interesse zu verkaufen (s.u.)

    Der Verkäufer sieht darin eine Grundstückserweiterung mit Nutzung die er sich bezahlen lassen will...

    Kann ich gut verstehen, würde ich auch so machen, zumal wenn ich keinen Verkaufsdruck hätte. Bei dieser kleinen Fläche sind ja am Ende Notarkosten, Grundbuch, und Vermessung um ein Vielfaches teurer als der Kaufpreis. Selbst wenn Du die komplette Wiese für 5,- €/m² kaufen würdest, wären das gerade mal 7.500,- € Kaufpreis.


    Für den Eigentümer ist die Fläche vermutlich nutzlos, aber sie kostet auch nichts. Aufwand 2 Mal im Jahr mähen, was bei der kleinen Fläche selbst mit dem Rasenmäher in 2h erledigt wäre, vielleicht eledigt das auch ein befreundeter Landwirt so nebenbei mit. Du musst also versuchen Dich in seine Position zu versetzen. Würdest Du Deine ohnehin kleine Wiese noch weiter teilen, nur für ein Butterbrot? Die Arbeit bleibt ja weiterhin bei ihm hängen.


    Die von Dir gewünschte Nutzung ist also nicht so einfach möglich, somit dürfte das Thema durch sein, ansonsten hätte ich empfohlen, über den Verkauf der kompletten Wiese zu reden, evtl. wäre das für ihn interessant. Dir bringt das aber nichts, außer halt eine Wiese die Du mähen darfst. .

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    .

  • Ich suche selbst nach einer Wiese, Wald/Wiese oder Wald in Ortsnähe.

    Ich würde gerne Streuobst pflanzen, etwas Holzwritschaft betrieben und sowas...


    Mit einstelligen Eurobeträgen brauchst du nicht anfangen, erst recht nicht bei so Winzingen Grundstücken.

    Warum sollte sich ein Verkäufer den Stress machen 300m² a10€ also für 3000€ zu verkaufen?? Dafür steht der idR gar nicht erst auf.

    zudem gilt, in Ortsnähe fast immer "Bauerwartungsland".

    Selbst für ein 2ha Grundstück in Ortsnähe sind deutlich > 10€...


    ich hab 2,5ha im Auge Ortsrandlage, selbst bei der Größe knapp 14€...

  • Ich wuerde versuchen die ganze Wiese zu kaufen. Ist weniger Aufwand fuer beide Parteien. Muss dann halt 2 mal gemaeht werden. Vielleicht kann man aber auch eine Strueobstwiese daraus machen? Bienenzucht? Schafe? Ziegen?

    Wir hatten mal eine aehliche Situation: ein Baugrundstueck mit projektiertem Haus grenzte an eine Wiese. Auf Nachfrage beim Bautraeger, ob denn ggf. diese etwa 400 m2 grosse Wiese auch zusaetzlich zu erwerben sei (oder ein Teil davon) kam die Antwort, dass man das anfragen werden (Eigentuemer war zwar jemand anderes, aber mit dem stand der Bautraeger anscheinend schon in Kontakt.) Wurde uns dann nur komplett fuer 35 Euro/m2 angeboten. Haetten wir auch genommen (Stuttgart Teilort), wenn wir denn das Bauprojekt weiter verfolgt haetten. Der heutige Eigentuemer des Neubaus hat auf jeden Fall die Wiese mit erworben...

  • Dann hat er wohl keinen Verkaufsdruck, und evtl. auch gar kein Interesse zu verkaufen (s.u.)

    ^^ Absolut. Ich denke schon das er keine Lust auf das Mähen hat aber definitiv hat er kein Verkaufsdruck!!!


    Du hast es auf den Punkt gebracht! Es ist eine Wiese... den Preis dafür kann er selbst bestimmen.

    Unser Vorteil :) Wir haben auch kein Kaufdruck...


    SirSydom

    Hast auch vollkommen Recht. Mit der Bauerwartung hat es sich ja erledigt. Wir sind hier am Ortsrand und das ist

    ein Kriterium niemals Bauland aus einer Wiese zu wandeln.

    Der Eigentümer hat es Jahrelang probiert... Jahre lang.... Aber darauf spekulieren wir ja auch nicht.


    Juanito

    Tatsächlich hab ich das auch überlegt... Es wäre einfacher und vermutlich günstiger...

    Aktuell weiß ich nur nicht mal was ich mit einer 300qm Wiese anstellen soll. Was soll ich dann mit 1,5Ha :)


    Warten wir ab das Angebot ab - Bis dahin kann man sich das durch den Kopf gehen lassen.

  • Die Frage ist, bringt es Dir einen entsprechenden Mehrwert, wenn Du die 300qm dazukaufst? Dann wären mir die 2.000 Euro erhöhter Kaufpreis die Sache allemal wert.

    U. U. passiert ihrgendwann etwas mit dem Grundstück, dass Dir gar nicht gefällt und dann ist es zuspät.

    Für mich gäbe es da gar nichts zu überlegen.

    Dass so eine kleine Fläche im Verhältnis relativ teuer ist ist klar, auch stehen die Vermessungs und Notarkosten in keinem Verhältnis.

    Aber wenn er auf der Wiese irgendwann mal nutzt, um irgendwelchen Schrott dort zu lagern und Du Dir das immer anschauen musst, ärgerst Du Dich,

    dass Du nicht gekauft hast.


    Gruß

  • ^^ Kann nicht passieren :)

    Auf einer Wiese darf kein Schrott liegen. Auf einer Wiese darf man rein rechtlich gar nix... Mindestens 1 x mähen im Jahr darf man.


    Oben hast Du von 1.500 m² geschrieben, 1,5ha wären aber 15.000m² ;)

    Du hast Recht! :) Shame on me.....



    @S.D.

    Die Frage werde ich mir stellen wenn ich das Angebot bekommen habe :)

  • Ich kann Dir mal zeigen, was bei uns auf so manchen Wiesen passiert, was rechtlich nicht zulässig ist und keine Behörde sich drum kümmert.

    Und ich wüsste nicht, dass man auf einer Wiese nicht gewisse Dinge lagern darf.


    Gruß

  • Wir sind hier am Ortsrand und das ist

    ein Kriterium niemals Bauland aus einer Wiese zu wandeln.

    das wäre ungewöhnlich. Bauland wird meistens aus Grün- oder Ackerland gewonnen.
    Wald wird eher selten gerodet.
    Wo soll dieses Kriterium herkommen?

  • Ich kann Dir mal zeigen, was bei uns auf so manchen Wiesen passiert, was rechtlich nicht zulässig ist und keine Behörde sich drum kümmert.

    Und ich wüsste nicht, dass man auf einer Wiese nicht gewisse Dinge lagern darf.


    Gruß


    Ohje :) Das hört sich gar nicht gut an...
    Meines Wissens darf nur der Landwirt mehr. Er darf sogar bauen solange es seiner Arbeit dient.
    Wir als Privat, "nicht Landwirte", dürfen nix... Wie es allerdings mit "lagern" aussieht weiß ich nicht.

    Könnte mir aber gut vorstellen das man das auch nicht darf.

  • Ohje :) Das hört sich gar nicht gut an...
    Meines Wissens darf nur der Landwirt mehr. Er darf sogar bauen solange es seiner Arbeit dient.
    Wir als Privat, "nicht Landwirte", dürfen nix... Wie es allerdings mit "lagern" aussieht weiß ich nicht.

    Könnte mir aber gut vorstellen das man das auch nicht darf.

    Ich kann Dir mal hier bei uns zeigen, was man nicht darf und was trotzdem gemacht wird. Und niemand interessiert´s. Jeder verweist auf den anderen und keiner fühlt sich zuständig.


    Gruß

  • Meines Wissens darf nur der Landwirt mehr. Er darf sogar bauen solange es seiner Arbeit dient.

    Auch der Landwirt darf nicht so einfach auf einer Wiese etwas bauen, auch da gibt es Spielregeln. Wenn ein Landwirt auf einer Wiese einfach mal so eine Hüpfburg, Kinderrutsche, oder einen Spielplatz baut, dann hat er ein Problem. Das gilt auch für Bauten zu Wohnzwecken, selbst wenn sie vemeintlich seiner Arbeit dienen. Genehmigungsfähig hingegen wäre beispielsweise ein Unterstand für Tiere, oder zum Lagern von Futter. Es genügt also nicht, dass der Bau seiner Arbeit dient, sondern da spielen noch weitere Faktoren mit rein (sind sie tatsächlich notwendig? usw.).


    Richtig ist auch, dass in der Praxis solche Vorgaben gerne mal "frei interpretiert" werden, und wo kein Kläger....... das sollte aber nicht der Maßstab sein. Eine illegale Handlung wird nicht dadurch legal, weil andere das auch machen. Da gibt es auch kein Gewohnheitsrecht oder Bestandsschutz, illegal bleibt illegal. Nach meiner - nicht repräsentativen - Erfahrung, gibt es bei den Behörden eine Duldung bei geringfügigen Verstößen. So wird sich vermutlich niemand daran stören, wenn auf der Wiese 1 mal im Jahr ein Kindergeburtstag (dann von mir aus auch mit Hüpfburg und Kinderrutsche) stattfindet. Ein Picknick auf der eigenen Wiese im Außenbereich wird m.W. auch nicht mit der Todesstrafe geahndet. Das alles wird geduldet, weil dadurch die eigentliche Bestimung der Fläche nicht beeinträchtigt wird.


    In Deinem Fall besteht das Problem darin, dass Du das Stück Wiese als Erweiterung Deines Grundstücks betrachtest, und somit auch eine vergleichbare Nutzung realisieren möchtest. Der Verkäufer sieht es ja ähnlich und möchte deswegen auch einen höheren Preis ansetzen. Das ist aber ein Denkfehler, denn es bleibt eine Wiese im Außenbereich.


    Ich kann hier die Behörden verstehen, denn da geht es auch um "wehret den Anfängen". Eine Duldung wird gerne mal als Genehmigung missverstanden, und die Eigentümer spannen den Bogen immer weiter. So mutiert ein zu Beginn geringfügiger Verstoß schnell zu einem schweren Verstoß, aus der Hüpfburg zum Kindergeburtstag wird ein Spielplatz mit Grillhütte und allem drum und dran. Am Ende steht dann auf der Wiese ein Bungalow für die Enkel.....es hat sich ja niemand beschwert, also muss das doch genehmigt sein.

    Tja, und der Verkäufer denkt, wenn es bei diesem Käufer so gut klappt, dann biete ich den Rest der Wiese doch den anderen Anliegern an. Die zahlen vielleicht den normalen Bauplatzpreis, schließlich können sie ja ihr Grundstück erweitern.

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    .

  • Als Erweiterung zum bestehenden Grundstück darf er das natürlich nicht sehen. Ich würde es eher als einen Grünstreifen sehen, der ihm etwas mehr Platz und Privatsphäre schafft. Und wenn die Wiese regelmäßig gemäht wird und die Kinder darauf Fussball spielen, ist das sicherlich auch ok.


    Gruß

  • Man kann in solchen Fällen halt nie eine exakte Trennlinie ziehen.

    Ich weiß ja nicht, wie der Eigentümer der Wiese dazu steht, bzw. wie der seine Wiese nutzt. Mangels Einfriedung wird es schwer den Kindern zu erklären, dass sie nur bis zu einer imaginären Linie x spielen dürfen. Ich kenne Landwirte die sind gar nicht begeistert, wenn ihre Wiesen platt getreten werden. Somit ergibt sich in solchen Fällen schnell Konfliktpotenzial.

    Dann gibt es ja auch noch die anderen Nachbarn, wer weiß, wie die drauf sind. Es soll ja Nachbarn geben, die akribisch beobachten, was ihr Nachbar so veranstaltet.


    Meine Meinung, lass die Kinder auf der Wiese Fußball spielen, das ist allemal besser als den ganzen Tag vor der Glotze zu sitzen oder mit dem Handy zu spielen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das Bauamt damit auch kein Problem hat, so lange nicht Tore und Tribüne aufgebaut werden.


    Ich vermute jedoch, das ist nicht das was sich der TE unter seiner Grundstückserweiterung vorgestellt hat.

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  • Welche Vorstellungen der TE hat, hat er bisher nicht geäussert.

    Wenn er sein Grundstück auf billige Weise vergrößern will, ist das der falsche Weg.

    Mir persönlich wäre es wichtig, dass ich eine ungepflegte Wiese, die nur einmal im Jahr gemäht wird, nicht direkt neben meinem Wohnzimmerfenster oder von der Terasse aus

    anschauen muss.

    Dass es baurechtlich nicht erlaubt ist, dass die Wiese von Kindern zum Spielen genutzt wird, wäre mir neu, aber da wäre Rose24 der richtige Ansprechpartner.

    Wir haben im Ort viele solcher Wiesen und die Eigentümer machen damit, was sie wollen und die Kommune interessiert es nicht (aber unsere Kommune interessiert vieles nicht).

    Ich kenne sowas nur in ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen, aber nicht wenn sich ein Wiesengrundstück in einem Baugebiet befindet.

    Bei uns gibt es auch immer wieder Beschwerden von Anwohnern, die sich ärgern, weil neben ihrem Haus ein Baugrundstück liegt, dass seit jahrzehnten nicht bebaut wird, der Eigentümer

    es aber auch nicht veräussern will - es aber verwildern lässt.


    Gruß

  • Welche Vorstellungen der TE hat, hat er bisher nicht geäussert.

    Das ergibt sich aus der Antwort des Bauamts und


    Die Anfrage kam von uns... Da wussten wir aber noch nicht das es kein Bauland ist.

    Unsere Erwartung war natürlich das man diese Fläche als Gartenerweiterung nutzen darf.

    Im Grunde genommen wollte ich die Fläche um ein Trampolin aufzubauen oder eine Schaukel.



    Die Wiese liegt im Außenbereich, und ist somit zumindest offiziell nicht als Spielplatz geeignet. Trotzdem spricht nichts dagegen, dass ein kleiner Teil zum Spielen genutzt wird, zumal wenn das (Wohn)Grundstück hier direkt an den Außenbereich angrenzt. Letztendlich kommt es immer auf den Umfang der Nutzung an (Stichwort "Duldung"), und da machen fest aufgebaute Spielgeräte die Sache schwierig.


    In dem Wohngebiet in dem ich aufgewachsen bin, wurde ein landwirtschaftliches Grundstück (auch eine Wiese) das in die bestehende Bebauung hineinragte, später sogar komplett als Spielplatz bebaut und ausgewiesen. Zuvor wurde die Wiese von uns Kindern inoffiziell als Bolzplatz genutzt.

    Die Umnutzung klingt einfacher als sie ist, denn die Gemeinde als Betreiber trägt dann auch eine Veranwortung (Sicherheit, Instandhaltung etc.).


    Es gibt also Möglichkeiten, aber diese sind begrenzt.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Meine Meinung, lass die Kinder auf der Wiese Fußball spielen, das ist allemal besser als den ganzen Tag vor der Glotze zu sitzen oder mit dem Handy zu spielen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das Bauamt damit auch kein Problem hat, so lange nicht Tore und Tribüne aufgebaut werden.

    Zumindest in Bayern ist es verfassungsmäßig gesichert, dass man auf einer Wiese Fußball spielen darf.

    Zitat

    1Art. 27 Abs. 2 Satz 1 BayNatSchG erweitert das Betretungsrecht auch auf die Befugnisse nach Art. 29 BayNatSchG. 2Das Gesetz nennt als Beispiele für sportliche Betätigungen das Ballspielen sowie das Ski- und Schlittenfahren.

    (mehr dazu: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-755/)


    Ich wüsste auch nicht, wass das Bauamt damit zu tun hätte, wenn auf einer Wiese Fußball gespielt wird - da sind schließlich kein baulichen Anlagen involviert.

    Selbst das dort aufgestellte (Kinder-)Tor ist keine bauliche Anlage.


    Und auch das Picknick auf der Wiese (oder im Wald) ist selbst Nicht-Eigentümern ausdrücklich erlaubt. Sogar das biwakieren. Eigentümer können auch Zelten - auch hier - kein Baurecht involviert...


    Damit meine ich nicht Duldung (eines illegalen Verhaltens) sondern LEGALES Verhalten.


    Anders sieht es aus, wenn bauliche Anlagen errichtet werden. Dazu kann auch ein Zelt gehören, oder der berühmte Bauwagen.

  • SirSydom Es geht hier um die sog. "freie Natur" und nicht um landwirtschaftlich genutzte Flächen:

    "Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet." (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung)