Ich heize aktuell mit Öl (EFH, Niedertemperatur-Kessel, WW dezentral durch DLE). Irgendwann demnächst ist mit Sicherheit eine Heizungserneuerung notwendig. Wenn ich davon ausgehen, dass ich bei einer späteren Erneuerung bei einer Ölheizung bleiben will/muss (das ist ein anderes Thema), und dann immer noch die 65% Regel gilt, also die Ölheizung maximal 35% der benötigten Heizleistung erbringen darf (der Rest muss ja - Stand heute - auf Basis erneuerbarer Energien erzeugt werden), stellt sich mir die Frage:
Wenn ich heute eine Klimaanlage zum Kühlen, aber auch zum Heizen in Übergangszeiten, einbaue, wird diese LWP bei dem Austausch der Ölheizung später mit angerechnet, auch wenn sie nicht in die Heizungsanlage integriert ist, sondern "stand alone" heizen kann ? Könnte ich also meine 65% Heizleistung durch eine (oder mehrere) LWPs erbringen, und wenn ja: wie würde das angerechnet werden ?
GEG - Ölheizung
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Ich heize aktuell mit Öl (EFH, Niedertemperatur-Kessel, WW dezentral durch DLE). Irgendwann demnächst ist mit Sicherheit eine Heizungserneuerung notwendig. Wenn ich davon ausgehen, dass ich bei einer späteren Erneuerung bei einer Ölheizung bleiben will/muss (das ist ein anderes Thema), und dann immer noch die 65% Regel gilt, also die Ölheizung maximal 35% der benötigten Heizleistung erbringen darf (der Rest muss ja - Stand heute - auf Basis erneuerbarer Energien erzeugt werden), stellt sich mir die Frage:
Wenn ich heute eine Klimaanlage zum Kühlen, aber auch zum Heizen in Übergangszeiten, einbaue, wird diese LWP bei dem Austausch der Ölheizung später mit angerechnet, auch wenn sie nicht in die Heizungsanlage integriert ist, sondern "stand alone" heizen kann ? Könnte ich also meine 65% Heizleistung durch eine (oder mehrere) LWPs erbringen, und wenn ja: wie würde das angerechnet werden ?NEIN.
Gruß
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Könnte ich also meine 65% Heizleistung durch eine (oder mehrere) LWPs erbringen, und wenn ja: wie würde das angerechnet werden ?
Da das Gesetz zum Heizungssystemwechsel noch gar nicht klar ist, kann auch niemand verbindliche Aussagen treffen.
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leider weiß niemand, was die Zukunft bringt...
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Klar, was letztendlich ganz genau unterm Strich im Gesetz steht, aber so wie es aktuell anviesiert ist, muss ja wohl sowohl Heizung + Warmwasser zu 65 % regenerativ erzeugt werden.
Und das ist mit so eine Luft-Luft-Wärmepumpe nicht möglich. Da müsste dann zusätzlich noch eine regenerative Lösung für die Warmwasserbereitung her.
Gruß
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aber so wie es aktuell anviesiert ist,
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Wäre jetzt aber nicht notwendig gewesen, dass Du ein Bild von Dir hier einstellst.
Zurück zum Thema: Ja, der Gesetzestext liegt noch nicht vor. Aber wenn der Einbau einer Klimaanlage die 65-% erfüllt wären, wäre das ja toll. Es widerspräche aber dem, was diese Verbotspartei will.
Der Einbau eines Kaminofens reicht ja auch nicht.
Gruß
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diese Verbotspartei
Off-Topic:Wer soll das sein?
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Off-Topic:
Wer soll das sein?
Versuchs mal mit Nachdenken - auch wenn´s schwerfällt.
Gruß
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Off-Topic:
Ich wollts ja von DIR hören. Mit denken kam ich nämlich auf zu viele Kandidaten
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Off-Topic:
Ich wollts ja von DIR hören. Mit denken kam ich nämlich auf zu viele Kandidaten
Ok. Unter diesem Gesichtspunkt 1:0 für Dich.
Gruß
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Ich verstehen nicht wirklich, wieso LWPs aus Sicht der "Verbotspartei(en)" was anderes sein soll als eine WP, die gemeinsam mit einer Ölheizung ein Haus beheizen soll... beides sorgt doch dafür, dass "erneuerbare Energien" (wieso da Strom mit dazu gehört ? Ok, Wind, Wasser und Luft ...
) genutzt werden.
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Ich verstehen nicht wirklich, wieso LWPs aus Sicht der "Verbotspartei(en)" was anderes sein soll als eine WP, die gemeinsam mit einer Ölheizung ein Haus beheizen soll... beides sorgt doch dafür, dass "erneuerbare Energien" (wieso da Strom mit dazu gehört ? Ok, Wind, Wasser und Luft ...
) genutzt werden.
So wie ich es verstehe, müssen die 65% sowohl für das reine Heizen als auch für die Warmwasserbereitung erfüllt werden. Als Hybridheizung mit einer Luft-Wasserwärmepumpe wird das ja auch so sein.
Wenn Du Dir eine Klimaanlage draussen an die Wand schraubst, die auch eine Heizfunktion hat, ist die ja im Regelfall nicht in den Heizkreislauf eingebunden. Ausserdem macht sowas ja auch nur punktuell für ein oder zwei Räume Sinn, sonst müsstet Du ja in jeden Raum ein Innengerät u. ggf. mehrere Aussengeräte installieren.
Gruß
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So sehe ich die aktuelle Auslegung auch, es geht um das (zentrale) Heizsystem des Gebäudes. Ein paar Klimageräte an der Wand ersetzen nicht den zentralen Wärmeerzeuger, abgesehen davon, dass niemand kontrollieren könnte, wie die Wärme (und WW) für das Haus dann eigentlich erzeugt wird. Es wäre etwas anderes, wenn der alte zentrale Wärmeerzeuger entfernt würde, aber so lange da ein 20kW Kessel in einem EFH steht, und zwar betriebsbereit, wüsste ich nicht wie man plausibel darlegen könnte, dass 65% der jährlichen Energie für Heizen und WW durch irgendwelche Klimageräte erbracht werden.
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So sehe ich die aktuelle Auslegung auch, es geht um das (zentrale) Heizsystem des Gebäudes. Ein paar Klimageräte an der Wand ersetzen nicht den zentralen Wärmeerzeuger, abgesehen davon, dass niemand kontrollieren könnte, wie die Wärme (und WW) für das Haus dann eigentlich erzeugt wird. Es wäre etwas anderes, wenn der alte zentrale Wärmeerzeuger entfernt würde, aber so lange da ein 20kW Kessel in einem EFH steht, und zwar betriebsbereit, wüsste ich nicht wie man plausibel darlegen könnte, dass 65% der jährlichen Energie für Heizen und WW durch irgendwelche Klimageräte erbracht werden.
Ganz genau.
Dann baue ich mir wieder eine Öl- oder Gasheizung ein und zusätzlich eine Klimaanlage (die dann im Sommer die Räume so schön runterkühlt) und schon hab ich das Gesetz erfüllt.
Ich hätte da zwar kein Problem damit, weil den ganzen "nur noch Wärmepumpen-Scheiss" bald nicht mehr höhren kann, aber die Partei wider des Deutschen Volks sieht das sicherlich etwas anders.
Gruß
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Aber das ist doch Blödsinn (nicht eure Kommentare, sondern die politischen Vorgaben) ? Ob ich ein (zentrales) Heizsystem mit 65% Heizleistung aus (angeblich) erneuerbaren Energiequellen und 35% dreckigem Öl oder Gas fahre, oder 65% der Heizleistung einspare durch den Einsatz von (dezentralen) LWPs - für die Umwelt bzw. den CO2-Fußabdruck hört sich das ziemlich identisch an. Und falls die dezentrale(n) LWP(s) nicht die ganzen 65% übernehmen können, müssten sie doch wenigstens anteilig mit angerechnet werden.
Kleiner Nebenkriegsschauplatz: "65% sowohl für das reine Heizen als auch für die Warmwasserbereitung" - mein DLE wäre also schon ein guter Beitrag zum Klimaschutz und würde angerechnet werden ? Die spinnen, die Römer -
Aber das ist doch Blödsinn (nicht eure Kommentare, sondern die politischen Vorgaben) ? Ob ich ein (zentrales) Heizsystem mit 65% Heizleistung aus (angeblich) erneuerbaren Energiequellen und 35% dreckigem Öl oder Gas fahre, oder 65% der Heizleistung einspare durch den Einsatz von (dezentralen) LWPs - für die Umwelt bzw. den CO2-Fußabdruck hört sich das ziemlich identisch an. Und falls die dezentrale(n) LWP(s) nicht die ganzen 65% übernehmen können, müssten sie doch wenigstens anteilig mit angerechnet werden.
Kleiner Nebenkriegsschauplatz: "65% sowohl für das reine Heizen als auch für die Warmwasserbereitung" - mein DLE wäre also schon ein guter Beitrag zum Klimaschutz und würde angerechnet werden ? Die spinnen, die RömerIn Baden-Württemberg gibt es ja schon lange das EEG, da mußte man seit vielen Jahren einen gewissen Anteil regenerativ nachweisen. Anfangs haben sich da einige einen Kaminofen ins Wohnzimmer gestellt und das Ding war erfüllt. Bis man irgendwann bemerkt hat, dass viele den Kaminofen gar nicht benutzen.
Und so kann man das halt mit der Klimaanlage auch nicht nachvollziehen.
Wenn Du für das Warmwasser evtl. eine Brauchwasserwärmepumpe hast und mit den Luft-Luft-Wärmepumpen sämtliche Räume mit Wärme versorgt werden können, wäre die evtl. möglich. Aber das sind dann natürlich
ganz andere Summen, die Du da in die Hand nehmen müsstest.
Letztentlich muss man aber tatsächlich abwarten, wie das Gesetz letztendlich aussieht.
Gruß
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In Baden-Württemberg gibt es ja schon lange das EEG
Das gab es als Bundesgesetz in ganz D gleich lange.
Es ist zum 1.11.2020 im GEG aufgegangen, dessen 1. Novelle (Vorziehen des Verbots von fossil betriebenen Anlagen zur Gebäudeheizung um ein Jahr) momentan halb D erhöhten Blutdruck verschafft. Satz gestrichen, dass EEG gilt weiter! -
Das gab es als Bundesgesetz in ganz D gleich lange. Es ist zum 1.11.2020 im GEG aufgegangen, dessen 1. Novelle (Vorziehen des Verbots von fossil betriebenen Anlagen zur Gebäudeheizung um ein Jahr) momentan halb D erhöhten Blutdruck verschafft.
Mir ist es nicht bekannt, dass in irgendeinem anderen Bundesland - ausser Ba-Wü - beim Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung ein regenerativer Anteil von 15% gefordert war.
2011 - als meine Heizung eingebaut wurde - waren 10% gefordert. Die konnte man mit Solar, Bioöl in Verbindung mit Energiesparplan usw. erreichen. Zusätzlich gab es die Möglichkeit, dies
über eine sog. "Ersatzmaßnahme" zu erfüllen. So habe ich durch energetische Maßnahmen am Gebäude die Sache ersatzweise erfüllt.
Gruß
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Mir ist es nicht bekannt, dass in irgendeinem anderen Bundesland - ausser Ba-Wü - beim Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung ein regenerativer Anteil von 15% gefordert war.
Die (früheren) Landesregeln von Ba-Wü kenne ich nicht. Das EEG ist jedenfalls ein Bundesgesetz und gilt überall in D gleichermaßen. Möglicherweise gab / gibt es weitergehende landesgesetzliche Regeln in Ba-Wü?
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Die (früheren) Landesregeln von Ba-Wü kenne ich nicht. Das EEG ist jedenfalls ein Bundesgesetz und gilt überall in D gleichermaßen. Möglicherweise gab / gibt es weitergehende landesgesetzliche Regeln in Ba-Wü?
Ja, die gab es, und zwar nur in Ba-Wü.
Gruß
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Sorry, das Ding hieß Erneuerbares Wärmegesetz.
Gruß
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In Baden-Württemberg gibt es ja schon lange das EEG, da mußte man seit vielen Jahren einen gewissen Anteil regenerativ nachweisen.
Das gab es als Bundesgesetz in ganz D gleich lange. Es ist zum 1.11.2020 im GEG aufgegangen, dessen 1. Novelle (Vorziehen des Verbots von fossil betriebenen Anlagen zur Gebäudeheizung um ein Jahr) momentan halb D erhöhten Blutdruck verschafft. Satz gestrichen, dass EEG gilt weiter!
Von @S.D. ist wahrscheinlich nicht das EEG als Bundesgesetz sondern vielmehr das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-württemberg (Eneuerbar-Wärme-Gesetz - EWärmeG) gemeint.
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Von @S.D. ist wahrscheinlich nicht das EEG als Bundesgesetz sondern vielmehr das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-württemberg (Eneuerbar-Wärme-Gesetz - EWärmeG) gemeint.
genau das. Ich hab mich ja eine Post weiter oben korrigiert.
Vor lauter Klimagesetzen bin ich schon ganz durch den Wind.
Gruß
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Wenn ich mir das Video des Energiesparkommisars anschaue, müsste ich mich vollständig korrigieren.
Ab ca. Min. 11.
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Wenn ich mir das Video des Energiesparkommisars anschaue, müsste ich mich vollständig korrigieren.
Da Du es vermutlich angeschaut hast, kannst Du uns auch erzählen, was Dich so umtreibt.
Ich habe Besseres zu tun, als jedem Link hinterherzuhecheln um anschließend zu raten, was Du oder sonstwer denn wohl für ein Problem damit hat.
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Auf dem grossen arber gibts kein Wohngebiet
gehört den hohenzollern
aber die wollen
„Bereits jetzt decken wir 60 Prozent unseres Strombedarfs selbst aus regenerativen Energien“, zeigt sich Thomas Liebl, Betriebsleiter der Bergbahn stolz. Den restlichen Energiebedarf beziehe man aus Ökostrom. Das Ziel: Bis zum Jahr 2025 sollen 100 Prozent des am Arber verbrauchten Stroms von der Bergbahn selbst erzeugt werden.
mit PV und verbesserung der schon genutzen wasserkraft"
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kannst Du uns auch erzählen, was Dich so umtreibt.
Ganz einfach. Der rechnet den Jahresenenergiebedarf anhand der typischen Verteilungskurve, und kommt zu dem Ergebnis, dass man die 65% ja mit einem Wärmeerzeuger erreicht der 30% der Heizlast abdeckt, selbst in kalten Regionen reichen 34%.
Also empfiehlt er, Heizlast schätzen, und Split-Klima einbauen mit 30% der errechneten Heizlast, und schon sind die 65% erfüllt.
Um die Heizlast zu rechnen empiehlt er die spez. Heizlast anhand typischer Werte und Baujahr auszuwählen und mit der Fläche zu multiplizieren, alternativ den Energieverbrauch mit 2.000h Volllaststunden zu rechnen.
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Keine Sorge, die Übersetzung gab´s gratis.
Die Diskussion mit den Split-Klima hatten wir schon einmal, und ob das letztendlich zulässig ist wird man dem finalen Entwurf entnehmen können. Nach dem aktuellen Entwurf wäre es zulässig, sofern ein paar Voraussetzungen erfüllt sind.
Zitat§ 71h Anforderungen an eine Wärmepumpen-Hybridheizung
Eine Wärmepumpen-Hybridheizung, bestehend aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung, darf nur eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, wenn die Anforderungen nach den Sätzen 2 und 3 erfüllt sind. Die Vorgaben des § 71 Absatz 1 gelten als erfüllt, wenn
1. der Betrieb für Raumwärme oder Raumwärme und Warmwasser bivalent parallel oder bivalent teilparallel mit Vorrang für die Wärmepumpe erfolgt, so dass der Spitzenlasterzeuger nur eingesetzt wird, wenn der Wärmebedarf nicht mehr von der Wärmepumpe gedeckt werden kann,
2. die einzelnen Wärmeerzeuger, aus denen die Wärmepumpen -Hybridheizung kombiniert ist, über eine gemeinsame, fernansprechbare Steuerung verfügen und
3. der Spitzenlasterzeuger im Fall des Einsatzes von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ein Brennwertkessel ist.
In dem Fall des § 71 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 muss zusätzlich die thermische Leistung der Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Heizlast des von der Wärmepumpen-Hybridheizung versorgten Gebäudes oder Gebäudeteils betragen. Die Anforderung nach Satz 2 gilt als erfüllt, wenn die Leistung der Wärmepumpe beim Teillastpunkt „A“ nach DIN EN 14825*) mindestens 30 Prozent der Leistung des Spitzenlasterzeugers entspricht.
Der von mir fett gekennzeichnete Teil könnte ein Knackpunkt werden.
Was mich ärgert ist, dass man die Strom-Direktheizung im EFH Bereich wieder hoffähig macht.