Guten Tag,
ich habe eine Frage zum GEG. Vielleicht ist es Ihnen möglich, mir Ihre Auffassung mitzuteilen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe.
Mein Vater (86 Jahre) hat 1996 ein Einfamilienhaus gebaut und eine Brötje TE23 Gasheizung (kein Brennwert) eingebaut.
Eigentümer waren meine Mutter und mein Vater.
Meine Mutter ist 2021 leider verstorben.
Mein Vater ist seitdem alleiniger Eigentümer des Hauses.
Er musste aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen 2021 in ein Pflegeheim ziehen.
Ich habe das Haus zur teilweisen Gegenfinanzierung der Heimkosten vermietet.
Die Heimkosten werden nicht vollständig durch die kleine Rente meines Vaters gedeckt.
Mein Vater muss monatlich ca. 500 € (bald mehr) von seinem Kontoguthaben zuzahlen.
Wenn sein Erspartes aufgebraucht ist, werden mein Bruder und ich die Restkosten für das Heim aufbringen.
Nunmehr kündigte der Schornsteinfeger bei einer Prüfung an, dass 2026 die Heizung ausgetauscht werden muss.
Trifft das wirkllich zu?
Nach § 72 (1) GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff
beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, grundsätzlich nach Ablauf von 30 Jahren
nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
Die Voraussetzungen nach § 72 (3) GEG treffen leider nicht zu.
Nach § 73 (1) GEG ist bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, die Pflichten nach § 71 und § 72 Absatz 1 und 2 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen.
Kann man hieraus nicht ableiten, dass ein Austausch der Heizung nicht erforderlich ist?
Nach § 72 (5) GEG ist Absatz 4 Satz 1 nicht anzuwenden, wenn die Außerbetriebnahme ... und der Einbau einer neuen ... Heizung im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde.
Könnte mein Vater sich auch auf diese Vorschrift berufen?
Gruß
A. Eden