Hallo Experten,
ich stehe vor der Entscheidung ein Haus zu kaufen. Das Haus hat einen ausgebauten Keller mit Fußbodenheizung. Laut Wohnflächenverordnung dürfte der Keller eigentlich in die Wohnfläche nicht miteingerechnet werden.
Das Haus hat ohne die Anrechnung von dem Keller ca. 98m2 Wohnfläche.
Die Preisbildung vom Gesamtimmobilie ist abhängig von der realen Wohnfläche.
Muss der Keller als Wohnfläche vom Bauamt genehmigt werden, damit er als solche zählen kann?
Habt Ihr Erfahrung mit so einem Fall?
Vielen Dank im Voraus!