Toleranzen Wandwinkel

  • Hallo zusammen,


    ich bin mit nicht sicher, ob die Frage hier richtig ist, aber ich versuche es mal. Bei der Lasermessung der Küchenwände meinte der Küchenbauer, dass die Wände für ein Neubau aber unüblich schief seien und er Korrekturprofile ansetzten muss. Mehrkosten 100 EUR (pro Winkel 50 EUR). Damit würde ich ein kleiner Verlust an Fläche einhergehen. Konkret geht es um die Wandwinkel. Einmal zur Tockenbauwand und einmal zur äußeren Wand. Siehe auf der Skizze in Blau eingezeichnet:




    Kann ich die 100 EUR vom Bauträger zurückfordern? Gibt es hier Toleranzen oder sind solche Abweichungen i.O.?


    Danke im Voraus!


    Viele Grüße

    Konrad

  • Ich bin kein Tischlermeister, nur Architekt.


    Ausführende Firmen haben nach VOB immer die Maßtoleranzen nach DIN 18202 einzuhalten. Indirekt gilt das so vermutlich auch für Nachunternehmer Deines Bauträgers.


    Die beiden Längswände Deiner Küche weichen nach den vorgelegten Winkeln in den Ecken um 0,1 Grad on einer perfekten Parallellage ab. Bei einer Arbeitsplattenlänge von 310 cm ist das eher ein Witz und vermutlich innerhalb der nach DIN 18202 zulässigen Toleranzen.


    Es geht also (angeblich) darum, dass die Möbel unter der Arbeitsplatte in den beiden Ecken nicht exakt rechtwinklig aneinander anschließen können und dabei auch noch rechtwinklig zu den angrenzenden Wänden stehen. Die deutsche Durchschnittsküche kaschiert dies

    • unterhalb der Arbeitsplatte durch leichte Ungleichmäßigkeit des vorderen Überstandes der Arbeitsplatte
    • in der Arbeitplattenebene durch eh immer relativ breite Abdeck- / Anschlussprofile an die Wände,
    • alternativ durch schiefwinklige Anschnitte der Arbeitsplatten an den Stößen oder
    • schiefwinklige Anarbeitung an die Wände

    Letzteres erfordert einmal oder zweimal die Tischkreissäge für Schitte abweichend von 90 Grad einzusetzen. Eigentlich sollten die Punkte davor ausreichen. Als Architekt erwarte ich, dass ein Tischler ab dem 2. Lehrjahr dazu in der Lage ist. Ich als Heimwerker kann das privat ohne teure Geräte und breite Abdeckleisten - wenn ich mich etwas anstrenge. Wenn ein Küchenbauer dafür sündhafte Sonderprofile verkaufen möchte … sollte man diesem Küchenbauer tief in die Augen schauen und nach seinen handwerklichen Fähigkeiten fragen!


    Fordern kann man natürlich immer alles. Ich sehe auf den ersten Blick nicht, weshalb der Bauträger für die (möglicherweise auch nur vorgeschobene) handwerkliche Unfähigkeit des Küchenbauers zahlen soll.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Als Tischler kann ich dir sagen, dass es bei einer Länge von 3100 mm gute 16 mm Abweichung sind. Wenn dein Küchenbauer dafür 100 € extra will, dann lass dir doch noch mal ein zweites Angebot machen.

    Ich vermute mal, dass das Aufmaß von einem Aufmaßservice mit 3 Buchstaben gemacht wurde^^

    Die Abweichung verdrückt ein motivierter Azubi ab dem 2. LJ ganz gut im Wandanschlußprofil. Bei den heute gängigen Nischenrückwänden ist das noch viel einfacher.

  • Wenn jemand die "zulässigen" Toleranzen nach DIN 18202 "verlässt", kann es auch ein Laie erkennen ;)

    Das hört sich sehr nach Tischler, Zimmerer und Maurer an ....


    P.S. Ich bin von Haus aus Maurer und habe es von der Pike auf gelernt.

    Der Rest wurde ja schon geschrieben.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Die 18202 sagt in Tabelle 2, dass die Abweichung zwischen 3 und 6 Metern max. 12 mm betragen darf



    Nun mag ein jeder die Tabelle nach seinem "gutdünken" lesen - der … Küchenhändler kommt so über die "unzulässige" Maßabweichung an mehr Kohle, der Montagebetrieb wird davon aber nix abbekommen.


    Interessieren würde mich aber, um was es sich bei den sog. Korrekturprofilen handelt.

  • Als Tischler kann ich dir sagen, dass es bei einer Länge von 3100 mm gute 16 mm Abweichung sind

    ob das "fehlmass" rückseitig ausgeglichen wird? oder an den stirnseiten?

    und die hängeschränke? auch rückseitiger ausgleich? hmm ..

  • und die hängeschränke?

    Was interessiert es denn die Hängeschränke, wenn die Arbeitsplatte darunter 16 mm schräg dazu läuft?

    Ich behaupte mal, dass man das noch nichtmal optisch wahr nimmt, wenn man genau in Fluchtrichtung der Arbeitsplatte steht. Da sehe ICH noch nichtmal eine Hinweispflicht aufgrund der Abweichung….es sei denn ich möchte extra Taler generieren und dem Häuselbauer mit dem bitteren Geschmack zurück lassen, dass sein neues Haus nicht normgerecht gebaut hat.

  • Was interessiert es denn die Hängeschränke

    du hast es selbst geschrieben: extra taler.

    weil, wenn die hängeschränke mit der schmalseite an die stirnwand anstossen, is da ein spalt .. ooh, ooooh - das kostet :P

  • Und mit jedem oooohhh kommt noch ein Fuffziger drauf 🤣


    Aber der gute Küchenplaner bzw. -bauer plant für sowas ab „Werk" eine Passleiste mit ein. Ich bin niemals auf die Idee gekommen, die Schränke direkt an die Wand zu stellen und ich bezweifle auch, dass das mit den „Grundsätzen einer Küchenplanung" vertretbar ist.

    Ich muss mal schauen ob ich in da was bei AMK finde^^

  • weil, wenn die hängeschränke mit der schmalseite an die stirnwand anstossen, is da ein spalt .. ooh, ooooh - das kostet :P

    Hängeschränke an der Stirnwand - vor dem Fenster? :eek: aha?


    Der Spalt dürfte bei einer Schranktiefe von 40 cm kaum messbar sein. Verkaufen kann man eine Spezialschiene dafür natürlich auch! Vielleicht sollte man auch gleich Spezialsockel für den Höhenausgleich ungleichmäßiger Fertigböden anbieten, aber nicht unter 20 € Zulage je Fuß!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Aber der gute Küchenplaner bzw. -bauer plant für sowas ab „Werk" eine Passleiste mit ein.

    stimmt


    P.S.: Ich hatte meiner Meinung nach einen "guten" Rohauer beauftragt, er schon mehrere andere Aufträge super erfüllt hat.

    Leider kam er in der Küche 4 mm aus dem Lot und der Spalt zwischen Kühlschrank und Wand war "auffällig".


    Eine Abdeckleiste für (alte Erinnerung) 3,50 € hat Abhlfe geschaffen ;)

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    5.Mose 27:18