Feuchtigkeitsschäden nach Fenstereinbau

  • Hallo zusammen,

    wir haben im Jahr 2018 im gesamten Haus neue Fenster durch eine ortsansässige Fachfirma einbauen lassen.

    Nun haben wir einen Feuchtigkeitsschaden in einem Zimmer entdeckt und diesen durch eine spezialisierte Firma begutachten lassen.

    Das erste Ergebnis ist nierderschmetternd: Es ist über die gesamte Länge des Fensters Wasser eingedrungen, hat den unter dem Fenster liegendem Trägerbalken verrotten lassen und ist bis zu 1m weit in den Estrich des Raumes sowie die Wände eingezogen.

    So wie es bisher ersichtlich ist, liegt es an einer mangelhaften bzw. teilweise nicht vorhandener Abdichtung der neuen Fenster zur Aussenseite des Gebäudes.

    Die Firma schreibt jetzt einen Bericht und leitet diesen an die Wohngebäudeversicherung weiter ( diese hatten wir informiert weil wir es nicht besser wussten ).

    Laut Aussage dieser Firma wird als nächstes ein Sachverständiger zur vollständigen Schadensanalyse aufgeboten.



    Frage: Wer kommt für diese Schäden auf?

    Kann ich die Fensterbaufirma auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht in Regress nehmen bzw. auf Schadenseratz verklagen?


    Ich habe momentan extrem Sorge auf diesem Schaden sitzen zu bleiben, es geht hier mittlerweile um Summen zwischen 10000 - 20000€ nach erster Schätzung.



    Vielen Dank

    Gruss

  • Ich sehe weder eine Versicherung (für Baumängel und deren Folgen gibt es keine) noch die Fensterbaufirma (da nicht mehr in der Gewährleistung) in der Pflicht.


    Wer da übrig bleibt wird dir nicht gefallen, ist aber so.

  • Haftung und Erstattung sehe ich wie feelfree . Du solltest ALLE Fenster, auch die, die noch keine sichtbaren Schäden erzeugt haben, überprüfen lassen.

    Es könnte sein, das der :pfusch: nur am betroffenen Fenster ist, aber meine Erfahrung sagt mir was anderes

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Welche Gewährleistungsdauer war vereinbart? Nach BGB sind es 5 Jahre, evtl. kommt eine Mängelanzeige noch rechtzeitig.

    ...das wäre jetzt auch meine Frage gewesen. Wann war denn der Fenstereinbau vollendet?

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Kann ich die Fensterbaufirma auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht in Regress nehmen bzw. auf Schadenseratz verklagen?

    Das sollte Dir ein Anwalt nach Durchsicht der Vertragsunterlagen beantworten können.

    Gewährleistung ist eine Sache, in Deinem Fall liegt jedoch darüber hinaus bereits ein dadurch verursachter Schaden am Gebäude vor. Dieser Schaden ist wohl eindeutig dem Fenstertausch zuzuordnen, und Du hast umgehend reagiert nachdem Du den Schaden bemerkt hast. Es geht also nicht nur darum einen Mangel zu beseitigen, sondern der entstandene Schaden muss auch reguliert werden.


    Die 5 Jahre gingen mir auch schon durch den Kopf. 2 Jahre Gewährleistung bei Fenstern sind klar, hier hat der Handwerker aber eine Werkleistung verkauft, und die umfasst Demontage der alten Fenster und (fachgerechte) Montage der neuen Fenster. Evtl. wurden aber Leistungen ausgeschlossen die bauseits zu erbringen waren, dazu könnten theoretisch, neben typ. Anputzarbeiten, auch die Abdichtung gehören. In diesem Fall hätte nicht der Fenstermonteur den Schaden verursacht, sondern derjenige der für die Abdichtung zuständig war (Andere Firma? Eigenleistung?). War ein all-inclusive Paket vereinbart? (auch das "Kleingedruckte gelesen?)


    Hast Du die Firma die damals die Fenster eingebaut hat, bereits darüber informiert? Was sagen die dazu?

    Es kann Dir zwar niemand verbieten Firmen zu beauftragen die irgendwelche Schäden begutachten, die Kosten dafür kannst Du aber nicht automatisch weiterreichen. Es wäre denkbar, dass am Ende der Schaden reguliert wird, die Untersuchungskosten bleiben aber an Dir hängen.


    Deswegen, umgehend fachmännischen (juristischen) Rat einholen. Ich vermute, der Anwalt wird Dir empfehlen, umgehend die Firma zu informieren, die sich dann dazu äußern kann. Wer weiß, vielleicht stehen die morgen vor der Tür und beseitigen den Mangel und den Schaden, oder wickeln das über ihre Versicherung ab, oder...... Du kannst auf jeden Fall nicht den Schaden beseitigen lassen und einfach so die Kosten weiterreichen.

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