Hilfe gesucht - Einfriedung / Sichtschutz

  • Hallo liebe Experten,


    wir sind Ende letztes Jahres in unser Haus eingezogen.


    Nun geht es an die Aussenanlage und möchten hier eine Hecke pflanzen, die als Sichtschutz dienen soll. Im Bebauungsplan steht was von 1m Höhe zum öffentlichen Straßenraum, dass wäre für uns schrecklich und hätten somit keine Privatsphäre. An der Straße wird zudem leider oft gerast und mach mir hier auch Sorgen um unsere zwei kleinen Mädels. Wir wohnen im Raum Baden-Württemberg.

    Was gibt es denn für Möglichkeiten? Wie würdet Ihr hier vorangehen?


    Freu mich auf Eure Ratschläge.

  • Muß die Aufstellfläche für die Feuerwehr nicht von der Straße aus direkt angefahren werden können? Anders gefragt: Darf die Feuerwehraufstellfläche so umpflanzt werden, dass sie nicht direkt und sofort befahren werden kann?


    Eine Einfriedung höher 1,0 m ist zur Straße hin unzulässig.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich weiß garnicht, warum unser Planer so eine Feuerwehraufstellfläche bei der Baugenehmigung eingezeichnet hat. Das wäre ja garnicht nötig, gehe ich mal davon aus.


    Unser Planer hat damals das geschrieben:

    ————

    Ja selbstverständlich ist bei einem Eckgrundstück immer eine zweite Seite exponiert. Was die Einfriedungen angeht ist diese Aussage nicht falsch, allerdings muss man dort aber etwas spitzfindiger sein.

    Unter Punkt 7 steht nämlich folgender Satz: „Zum öffentlichen Straßenraum dürfen Einfriedungen eine Höhe von 1,0 m nicht überschreiten.

    Dies gilt ebenso für seitliche Einfriedungen entlang seitlicher Grundstücksgrenzen in einem 3,0 m

    tiefen Grundstücksabschnitt ab der vorderen Grundstücksgrenze. Im Übrigen dürfen Einfriedungen eine Höhe von 1,8 m nicht überschreiten.“

    Wir haben allerdings niemals nur eine Tiefe von 3,0 Meter – daher kann man 1,8 Meter hoch bauen… bzw. bauen und Pflanzen.

    Die dadurch resultierenden 1,80 Meter sind somit absolut in Ordnung und dienen sehr gut einer Abschottung.

    ———-

  • Ich weiß garnicht, warum unser Planer so eine Feuerwehraufstellfläche bei der Baugenehmigung eingezeichnet hat. Das wäre ja garnicht nötig, gehe ich mal davon aus.

    Du hast meine Frage nach der Zulässigkeit nicht beantwortet. Ich würde Feuerwehraufstellflächen nur in Bauvorlagen eintragen, wenn sie erforderlich sind und nachgewiesen werden müssen.


    Die textliche Festsetzung zum B-Plan verstehe ich nicht so wie Dein Planer. Ich halte sein Verständnis für unzutreffend und seine Aussage für falsch, lasse mich ggf. von hiermit vertrauteren Kolleginnen oder Kollegen gerne berichtigen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich weiß leider nicht, warum damals unser Planer diese Feuerwehraufstellflächen in den Bauvorlagen eingetragen hat. Das macht eigentlich gar kein Sinne mittendrin von der Terrasse :rb:


    Nach dem Hinweis bzgl. der Einfriedung hatte ich telefonisch Kontakt mit dem Bauamt und hier hieß es zu mir einfach eine Hecke machen… die wächst ja und somit haben Sie ihren Sichtschutz. Nur habe ich das nicht schriftlich erhalten und grad bei einem Neubau hier, wird ja genau geschaut was der andere macht. Gibt es einen Unterschied zwischen Einfriedung und Sichtschutz? Es muss doch bestimmt irgendein Schlupfloch geben.


    Vielen Dank Skeptiker

  • Weshalb muß es ein Schlupfloch geben? Die Grundstücke sollen offensichtlich von der Straße her einsehbar und gerade nicht zwei Meter hoch abgeschirmt sein. Das ist die gewollte Gestaltung und sie leuchtet mir auch ein.


    (Warst Du schon einmal in den Niederlanden?)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Für unsere Privatsphäre wäre das nicht so toll. In Baden-Württemberg ist eine Einfriedung an Grundstücksgrenzen in Höhe von 1,80m zulässig.


    Wir sind in dem Thema absolute Leien und hoffe halt, dass es jemanden gibt der evtl. eine Lösung hat.


    Das Bauamt damals hat mir am Telefon gesagt, dass wir einfach eine Hecke pflanzen sollen und die wächst ja auch. Wir möchten jetzt auch nicht viel Geld ausgeben und später müssen wir die Hecken wieder wegreißen

  • Für unsere Privatsphäre wäre das nicht so toll. In Baden-Württemberg ist eine Einfriedung an Grundstücksgrenzen in Höhe von 1,80m zulässig.

    Der Bebauungsplan hat hier als die weitergehende Vorschrift „das letzte Wort“.

    Das Bauamt damals hat mir am Telefon gesagt, dass wir einfach eine Hecke pflanzen sollen und die wächst ja auch. Wir möchten jetzt auch nicht viel Geld ausgeben und später müssen wir die Hecken wieder wegreißen

    Du erwartest nicht ernsthaft, dass eine Person aus der zuständigen Gemeindeverwaltung Dir schreibt: „Sehr geehrte liebe Frau Nara, der B-Plan gilt für alle, nur für Sie nicht. Sie müssen sich natürlich nicht an die Festsetzungen des Gemeinderats halten. Die hat der doch nur verabschiedet, damit den Abgeordneten nicht so langweilig ist und die beschäftigt sind. Das Geld für die Aufstellung musste halt weg, das verstehen Sie sicher?“

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • In BW ist es üblich Feuerwehrabstellflächen auszuweisen. Aber ich kenne diese nur für MFH. Die können auch über der Terrasse liegen, wenn die Feuerwehr dort Platz hat Leitern zur Rettung aufzustellen. Der Architekt wird wohl wissen was er tut. Kann sein, dass das in dem Ort auch für EFHs von der Behörde verlangt wird. Die Fläche muss frei von Bewuchs bleiben. Keine Blumentöpfe, keine Blumenbeete, keine Büsche. Wenn man dagegen verstößt, kann es teuer werden.


    Dass keine höhere Hecke erlaubt ist, hätte man ja vorher auf dem Bebauungsplan anschauen können. Es ist in Neubaugebieten üblich, dass Umfriedungen zur Straße hin nicht höher als eine bestimmte Höhe haben dürfen. Das sähe sonst schrecklich aus. In meiner Nähe gibt es nette Beispiele von solchem Wildwuchs.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wir haben allerdings niemals nur eine Tiefe von 3,0 Meter – daher kann man 1,8 Meter hoch bauen… bzw. bauen und Pflanzen.

    Die dadurch resultierenden 1,80 Meter sind somit absolut in Ordnung und dienen sehr gut einer Abschottung.

    :eek:
    War der auf der Baumschule?

    Wie kann man das bitte aus dem o.g. B-Plan ableiten...


    Für unsere Privatsphäre wäre das nicht so toll. In Baden-Württemberg ist eine Einfriedung an Grundstücksgrenzen in Höhe von 1,80m zulässig.

    ja das mag sein, in BY sind es 2m, aber das wird in den allermeisten Fällen durch Bebauungspläne eingeschränkt.

    Oft wird trotzdem höher gebaut, meistens passiert nichts.


    Die Devise lautet hier unauffällig bleiben. Pflanzt eine Hecke (nicht zu groß, das wird eh teuer) und lasst sie wachsen... (das ist formal auch nicht erlaubt, da eine Schnitthecke als Einfriedung gilt und damit auch den 1m unterliegt).


    z.B. Ligustrum - kostet als wurzelnackte Ware praktisch nichts (0,50 - 1€ pro Pflanze 80 - 100cm).

    Ich hab meine nun 4 Jahre und die ist bereits hoch und dicht genug für einen sehr guten Sichtschutz Mai bis Dezember...



    Alternativ die völlig rechtskonforme Pflanzung einer gemischten/wilden Hecke.. die bietet auch Sichtschutz, wird halt deutlich breiter. 2m Minimum. Aber durch Abwechselung, Blüte etc kann das auch sehr reizvoll sein.



    An der Straße wird zudem leider oft gerast und mach mir hier auch Sorgen um unsere zwei kleinen Mädels.

    den Zusammenhang verstehe ich nicht - ein 1m Zaun ist doch völlig ausreichend um Kinder davon abzuhalten auf die Straße zu rennen ?!

  • Ja unsere zwei kommen hier immer auf Ideen und die Straße ist halt sehr befahren. Eigentlich sollte da auch nichts passieren, grundlegend ging es uns auch um den Sichtschutz. Wir würden dann entlang der Grenze einen 1m Zaun planen und dahinter eine Hecke. Ich habe mal gehört, dass bei einem gewissen Abstand zur Grundstücksgrenze, hier dann z.B. höher bepflanzt werden darf. Weißt du SirSydom hier vielleicht was?


    Vielen Dank.

  • Ich habe mal gehört, dass bei einem gewissen Abstand zur Grundstücksgrenze, hier dann z.B. höher bepflanzt werden darf.

    Die Antwort darauf hast Du doch bereits selbst hier gepostet:


    Eine zurückliegende Bepflanzung kann nach meinem juristischen Laienverständnis auch den Charakter einer Einfriedung haben, wenn sie dicht und hoch angelegt wird. Genau das ist hier per gemeindlicher Satzung (das ist ein B-Plan, man könnte auch sagen per "Gemeinde-Gesetz") nicht gewollt und deshalb verboten.

    Dass keine höhere Hecke erlaubt ist, hätte man ja vorher auf dem Bebauungsplan anschauen können. Es ist in Neubaugebieten üblich, dass Umfriedungen zur Straße hin nicht höher als eine bestimmte Höhe haben dürfen. Das sähe sonst schrecklich aus. In meiner Nähe gibt es nette Beispiele von solchem Wildwuchs.

    Dass ein Eckgrundstück bezüglich der Einsehbarkeit problematisch ist, spiegelt sich ja meist schon im günstigeren Preis wider.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • eine Feuerwehraufstellfläche ...... Das wäre ja garnicht nötig, gehe ich mal davon aus.

    Wovon Du ausgehst, dürfte relativ irrelvant sein. Sie steht im Genehmigunsplan (der genehmigt wurd, nehm ich an)

    Also klär das lieber, bevor Du die einzäunst..

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wovon Du ausgehst, dürfte relativ irrelvant sein. Sie steht im Genehmigunsplan (der genehmigt wurd, nehm ich an)

    Also klär das lieber, bevor Du die einzäunst..

    Das andere Eckgrundstück auf der anderen Seite vom Nachbarhaus wurde auch komplett eingezäunt. Die Feuerwehraufstellfläche hätte der Architekt nicht einplanen müssen, es ist nicht nötig gewesen. Unser Haus hat auch nicht die relevante Höhe, dass es gesetzlich notwendig ist.

    —-

    Für die Feuerwehr ist eine Zu- oder Durchfahrt für Hubrettungsfahrzeuge zu schaffen, wenn die Oberkante der Brüstung von Fenstern oder Stellen, die als zweiter bauaufsichtlicher Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr dienen, höher 8,00 m über Gelände liegt (Fußbodenhöhe i. d. R.)

    ——



  • Das andere Eckgrundstück auf der anderen Seite vom Nachbarhaus wurde auch komplett eingezäunt.

    Du darfst euer Grundstück ja auch komplett einzäunen. Lediglich die Höhe der Einfriedung (Zaun, Hecke) ist begrenzt.


    Wenn die Feuerwehraufstellfläche bei euch sicher nicht erforderlich ist, spricht auch deren Befahrbarkeit nicht dagegen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Falls Ihr Bäume pflanzen dürft...


    Pflanzt die Hecke, 1m hoch, wie vorgeschrieben, vielleicht auch nur 0,9m. Dahinter, etwas zurückgesetzt, vielleicht 0,5m pflanzt ihr Hainbuchen, vielleicht so alle 2 - 3 Meter, als Bäume, nicht als Hecke. Ihr schneidet die Bäumchen so, dass die Krone in etwa in 1,30 - 1,40m beginnt ca. 2m Höhe endet (also niedrige Krone). Ihr verseht die Bäumchen mit einem Holzspalier für die ersten Jahre, so dass Ihr die Krone mit Schnitt und Spalier so zieht, dass sie in die Breite entlang der Grenze und nicht in die Tiefe geht. Die Bäume bilden zwischen 1,5 -1,8m Höhe ein relativ dichtes "Band" entlang der Grenze, das optisch über der Hecke schwebt und nicht sehr tief hereinragt. Ein vorbei gehender Spaziergänger schaut auf Kopfhöhe damit immer in die Baumkronen und ihr habt etwas Sichtschutz. Man könnte sowas auch mit Obstgehölzen machen, aber die werden nicht so dicht wie Hainbuchen.


    Alternativ baut Ihr Euch eine kleine Pergola und vielleicht ein Gartenhäuschen an den strategischen Sichtachsen ins Grundstück und bepflanzt die mit wildem Wein o.ä.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Nachtrag: Die Wünsche der TS verstehe ich durchaus. Sie passen nur leider überhaupt nicht zum gewählten Grundstück.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Anders gefragt: Darf die Feuerwehraufstellfläche so umpflanzt werden, dass sie nicht direkt und sofort befahren werden kann?

    Noch anders gefragt: Wieso bedarf es einer solchen Aufstellfläche? Wenn diese Aufstellfläche (warum auch immer) notwendig ist, so muss diese natürlich auch zugänglich sein. Dann hat sich das Thema "Einfriedung" gänzlich erledigt.


    Ansonsten, denke ich, ist der B-Plan sehr eindeutig: Entlang der Straße/ des Gehwegs: max. 1m Höhe. Auf der Grundstücksgrenze zu den Nachbarn bis 3m vom Straßenraum entfernt auch nur 1,0m. Danach sind 1,80 m erlaubt.


    Gerade an Einmündungen/ Kreuzungen macht das durchaus Sinn. Man will ja sehen, ob da ein Auto kommt oder nicht.


    Nachtrag: den 2. Rettungsweg in einem EFH so zu kennzeichnen ist auch mal mindestens ungewöhnlich. Wenn's qualmt nimmt man jedes sich eignende Fenster oder Tür. Hoffentlich ist der Rettungsweg auch mit einem entsprechenden Piktogramm und akkugepufferter Notbeleuchtung gekennzeichnet. Ansonsten sieht der Entwurf gelungen aus, finde ich.

  • Nachtrag: den 2. Rettungsweg in einem EFH so zu kennzeichnen ist auch mal mindestens ungewöhnlich.

    Hier nicht mehr. Seit einiger Zeit fordert die Bauaufsicht auch die Kennzeichnung des 2. RW im EG.

    Hoffentlich ist der Rettungsweg auch mit einem entsprechenden Piktogramm und akkugepufferter Notbeleuchtung gekennzeichnet.

    Ich habe die Ironie schon verstanden, aber das ist nicht gefordert. Es gibt aber das Verbot rein elektrischer Rollläden, d.h. entweder Not-Akkubetrieb oder (zusätzliche) Kurbel.


    Die Begründung ist, dass sich die Bewohner bemerkbar machen können müssen

    Off-Topic:

    (Wahnsinn, 3 ungebeugte Verben nacheinander)

    . Der Feuerwehr mit ihrem Aufbruchwerkzeug sind Rollläden wohl egal, die sind da schnell durch...

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Nachtrag: den 2. Rettungsweg in einem EFH so zu kennzeichnen ist auch mal mindestens ungewöhnlich. Wenn's qualmt nimmt man jedes sich eignende Fenster oder Tür. Hoffentlich ist der Rettungsweg auch mit einem entsprechenden Piktogramm und akkugepufferter Notbeleuchtung gekennzeichnet. Ansonsten sieht der Entwurf gelungen aus, finde ich.

    Beim EFH wirklich überzogen, weil keine Fremden unbegleitet im Haus sind, sonst schon ein Thema, auch bei Räumen im EG - jedenfalls, sobald "ortsunkundige Personen" unbegleitet im Objekt sein werden.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Beim EFH wirklich überzogen, weil keine Fremden unbegleitet im Haus sind, sonst schon ein Thema, auch bei Räumen im EG - jedenfalls, sobald "ortsunkundige Personen" unbegleitet im Objekt sein werden.

    Off-Topic:

    Airbnb - zumindest wenn man von der Ursprünglichen Form ausgeht, nämlich dass Eigentümer/Mieter ihr Haus/ihre Wohnung für den Zeitraum ihrer eigenen Abwesenheit anderen Mensch als Domizil überlassen, die dann wiederum ihr Haus/ihre Wohnung anderen Menschen während ihrer Abwesenheit überlassen bzw. mit den Eigentümern/Mietern ihres Urlaubsdomizils tauschen.

    Vielleicht haben die Behörden sowas im Blick?

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Off-Topic:

    Wo bleibt da der Gesundheits- und Arbeitsschutz für den freiberuflich tätigen Sachenentwender?

    Im Dunkel! (Aber Ernsthaft: Ich hatte wirklich schon mehrere Projekte, in welchen der 2. bauliche Rettungsweg bis an die Fenster selbstleuchtend / nachleuchtend ausgeschildert werden musste, weil in Kita / Hort oder bei höherem Einbruchschutz (RC 4 oder höher in Banken oder öffentlichen Gebäuden) nicht alle Fenster ausreichend öffenbar waren.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Thomas T.: Hier nicht mehr. Seit einiger Zeit fordert die Bauaufsicht auch die Kennzeichnung des 2. RW im EG.


    Echt jetzt? Im EFH? Im Ernst?


    Thema E-Rollos finde ich spannend. Wir haben gerade ein MFH (Gkl. 3, E+I+D fertiggestellt). Da kam seitens des Rollobauers der Hinweis, dass wenigstens ein Fenster besser mit akkugepufferten Rollos (zB Exitsafe) bestückt werden sollte. Wegen Brandschutz. Leuchtete mir ein.


    Also flugs den Brandschutzmenschen kontaktet und nachgefragt wie es denn damit stünde, denn in seinem Brandschutzkonzept, welches zudem auch noch BS II benötigte, also externe Prüfung, In seinem Konzept sei so etwas nicht zu finden. Der negierte das ganze. Natürlich sei es sinnvoll und klug....aber eben nicht gefordert. Da das Projekt das eines BT war, servierte er die Akkus gepflegt in den gedanklichen Mülleimer, stellte es aber den Erwerbern frei solche (auf eigene Kosten natürlich) installieren zu lassen. Diese müssen zudem alle, ich glaube, 5 Jahre getauscht werden. Kostet dann nochmals. Ratet mal wie viele der insgesamt 14 Parteien in den zwei Häusern solche Akkurollos haben ausführen lassen.


    Kleiner Tipp von mir, bevor das gerate losgeht. Die Zahl liegt unter eins.

  • Thema E-Rollos finde ich spannend. Wir haben gerade ein MFH (Gkl. 3, E+I+D fertiggestellt). Da kam seitens des Rollobauers der Hinweis, dass wenigstens ein Fenster besser mit akkugepufferten Rollos (zB Exitsafe) bestückt werden sollte. Wegen Brandschutz. Leuchtete mir ein.


    Also flugs den Brandschutzmenschen kontaktet und nachgefragt wie es denn damit stünde, denn in seinem Brandschutzkonzept, welches zudem auch noch BS II benötigte, also externe Prüfung, In seinem Konzept sei so etwas nicht zu finden. Der negierte das ganze.

    Das finde ich ziemlich schwach! Ich erinnere eine verdunkelbaren Sitzungssaal in einem Rathaus am Berliner Stadtrand, wo wir die Verdunkelung sogar an die USV anklemmen mussten, damit bei heruntergelassener Verdunkelung die Besucher sicher nach draußen kommen. Das war schon vor ziemlich genau 20 Jahre beim Konzeptersteller ein Thema.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Echt jetzt? Im EFH? Im Ernst?

    Ja klar, sonst hätte ich es nicht geschrieben.

    Da kam seitens des Rollobauers der Hinweis, dass wenigstens ein Fenster besser mit akkugepufferten Rollos (zB Exitsafe) bestückt werden sollte. Wegen Brandschutz. Leuchtete mir ein.

    Da sind die Rollobauer besser drauf als der Bayrische Gesetzgeber, Planer und die Bauaufsicht. Könnte zu denken geben.

    Also flugs den Brandschutzmenschen kontaktet ... Der negierte das ganze.

    In Bayern ist es ja auch zulässig, siehe hier, pdf unter Suchergebnis 5, S. 18. Zumindest darauf hinweisen würde ich die Bauherren.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Dass ein Eckgrundstück bezüglich der Einsehbarkeit problematisch ist, spiegelt sich ja meist schon im günstigeren Preis wider.

    Ja stimmt. Bei Eckgrundstücken kommt ja noch die Einsehbarkeit in die Kreuzung dazu. Da muss man froh sein, dass man sogar einen Meter hoch darf. Sonst sind um die 50 cm durchaus üblich, je nach Straße, zumindest bei uns hier.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...