Meine Steckdosen sollten 53 cm (Mitte) hoch liegen (Rohbauhöhe), da mit 18 cm Bodenaufbau und 35 cm Höhe der Steckdose geplant wurde. Wie ihr sehen könnt, habe ich hier 1,5 cm Abweichung. Ist das noch Norm? Bzw. gibt es da überhaupt eine?
Sieht man den Unterschied, wenn die Steckdosen z.B. auf der anderen Wandseite 1,5 cm tiefer sitzen?
Norm bei Höhenabweichung von Steckdosen
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Es gibt eine Installationszone, in welcher Leitungen geführt und Dosen gesetzt werden sollen. Der Begriff „Zone“ signalisiert bereits, dass es dabei keine Festlegung auf den Millimeter gibt, nicht einmal auf den Zentimeter. Deine Dosen liegen innerhalb dieser Zone.
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Für die Befestigung von Elektro-Leerrohren gibt es eine Zentimeter-Vorgabe, in welchem Abstand Befestigungsschellen gemacht werden sollen, aber nicht, dass Steckdosen in einem Raum gleich hoch sein sollen aus optischen Gründen? Dann könnte man ja 10 cm abweichen und die Steckdosen zickzackartig setzen, eine höher, eine tiefer usw...
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Auch wenn es platt klingt - was steht denn genau im Vertrag?
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Dann könnte man ja 10 cm abweichen
könnte , vielleicht . tut aber keiner.
und deine 1,5 cm hättest du doch ohne ein messwerkzeug niemals festgestellt
es gibt auf der welt vielleicht ein paar experten , die die 1,5cm auf gegenüberliegenden wänden ohne ein optisches hilfsmittel exakt benennen könnten , vielleicht , aber es dürften recht wenige sein ....
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Für die Befestigung von Elektro-Leerrohren gibt es eine Zentimeter-Vorgabe, in welchem Abstand Befestigungsschellen gemacht werden sollen, aber nicht, dass Steckdosen in einem Raum gleich hoch sein sollen aus optischen Gründen?
Nein, gibt es nicht. Aber selbst dann wäre eine Toleranz zulässig.
Für die Schellen gibt es übrigens auch keine Norm. Wenn es Ihnen wichtig ist, hätten Sie das vorher vereinbaren sollen.
Dann könnte man ja 10 cm abweichen und die Steckdosen zickzackartig setzen, eine höher, eine tiefer usw...
ja, das könnte man. Es können auch mehrere Dosen senkrecht übereinander eingebaut werden.
Sieht man den Unterschied, wenn die Steckdosen z.B. auf der anderen Wandseite 1,5 cm tiefer sitzen?
Nein, das sehen nicht einmal Menschen mit sehr scharfem Blick.
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es gibt auf der welt vielleicht ein paar experten , die die 1,5cm auf gegenüberliegenden wänden ohne ein optisches hilfsmittel exakt benennen könnten , vielleicht , aber es dürften recht wenige sein ....
Mein Vater als studierter Vermessungsingenieur würde dies vehement bestreiten und Dir antweoten: "Wenn man sowas sehen könnte, bröuchte es keine Vermessungsingenieure."
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Dann könnte man ja 10 cm abweichen und die Steckdosen zickzackartig setzen, eine höher, eine tiefer usw...
Suchst Du eventuell Streit mit Deinem Auftragnehmer?
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Off-Topic:
bröuchte es keine Vermessungsingenieure."
ich bräuchte sie nicht , die stiften immer nur verwirrung und kommen bei jedem messdurchgang an einem anderen punkt an (gerne mal 30-40cm abweichung )
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ich bräuchte sie nicht , die stiften immer nur verwirrung und kommen bei jedem messdurchgang an einem anderen punkt an (gerne mal 30-40cm abweichung )
Off-Topic:Es hat schon seinen Grund, warum die modern "Vermesser" heißen. Früher hießen die "Landmesser", wahrscheinlich nur so lange, bis die Messfehler offensichtlich wurden ...
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Wenn ich sie auf die Vorsilbe "Ver" anspreche gucken die immer ganz sauertöpfisch. 😁
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Mein erster Gedanke war auch:"ey, was will der/die ?"
Handelt es sich um eine Doppelsteckdose oder wurde das Eingangsbild aus zwei Steckdosen "zusammengestellt"?
PS.: Bei 1 = Pfusch = Nacharbeit des Eli
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PS.: Bei 1 = Pfusch = Nacharbeit des Eli
warum?
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warum?
Echt? Wer bei einer Doppelsteckdose eine horizontale Abeichung von 15 mm hinbekommt, verdient einen Orden?
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Echt? Wer bei einer Doppelsteckdose eine horizontale Abeichung von 15 mm hinbekommt, verdient einen Orden?
Du meinst vertikal, oder?
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Echt? Wer bei einer Doppelsteckdose eine horizontale Abeichung von 15 mm hinbekommt, verdient einen Orden?
das bild zeigt aber eine doppelsteckdose, in der beide steckdosen gleich hoch eingebaut sind und beide gegenüber dem Plansoll um 1,5cm abweichen.
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Wenn mit dem An eine Höhe von 53cm vereinbart wurde, sehe ich eine Abweichung von 1,5cm schon als erheblich an, u d ich frage mich da schon, welch schlampige Arbeit da gemacht wurde wenn man so große Abweichungen produziert. Ist ja kein Hexenwerk hier mit dem Laser einmal die Höhen zu nehmen...
(Du solltest auf jeden Fall prüfen ob nicht ggf. dein Boden schief ist
).
In der Praxis jedoch wird man das nicht sehen...
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sehe ich eine Abweichung von 1,5cm schon als erheblich an,
Wenn sie direkt nebeneinander sitzen, dann ja. Oben ist aber von der anderen Wandseite die Rede, und da wird man das optisch nicht erkennen.
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Oben ist aber von der anderen Wandseite die Rede, und da wird man das optisch nicht erkennen.
ja, ich sagte ja auch, dass man das nicht erkennen wird.
Ich bleibe dabei: Da muss man ganz schön pfuschen, um eine derartige Abweichung zu produzieren ! Im Zeitalter des Kreuzlinienlasers mit Selbstnivellierung...
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ja, ich sagte ja auch, dass man das nicht erkennen wird.
Ich bleibe dabei: Da muss man ganz schön pfuschen, um eine derartige Abweichung zu produzieren ! Im Zeitalter des Kreuzlinienlasers mit Selbstnivellierung...
Wobei sich mir die Frage stellt, ob, bezogen auf den Fertigfußboden, tatsächlich eine Höhenabweichung vorhanden ist.
Im Bild des TS ist leider nicht zu erkennen, wie er die Höhenlage gemessen hat, es ist aber stark zu vermuten, dass die Messung bezogen auf den Rohfußboden erfolgt ist, da ja im Rohbau nur dieser vorhanden ist. Was aber, wenn genau an dieser Stelle eine Unebenheit im Rohfußboden vorhanden ist?
Ich gehe doch mal ganz stark davon aus, dass in Ausführungsplänen (so vorhanden) Steckdosen gegen den Fertigfußboden vermaßt werden, wenn denn die Höhenlage vermaßt wird. Das richtige Bezugsmaß wäre hier also der Meterriss, um festzustellen, ob es gegenüber der anderen Raumseite tatsächlich eine Höhenabweichung gibt.
Und bevor ich jetzt gelyncht werden: Ich bin mir darüber im klaren, dass wahrscheinlich auf den wenigsten Einfamilienhausbaustellen ein Meterriss übertragen wird. Ändert aber nichts an meiner Meinung, dass der Meterriss das richtige Bezugsmaß wäre.
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Ausführungsplänen .... der Meterriss,
Ausführungspläne gibts nicht, hat der TE ja schon beim "Vordach Thema" gesagt und einen Meterriss? Selbst wenn einer gesetzt wurde, ob der dem TE dann als Maßstab dienen würde? Ich glaube kaum.
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Ausführungspläne gibts nicht, hat der TE ja schon beim "Vordach Thema" gesagt und einen Meterriss? Selbst wenn einer gesetzt wurde, ob der dem TE dann als Maßstab dienen würde? Ich glaube kaum.
Ist mir schon klar, aber bevor ich versuche einen Mangel anzuzeigen, muss ich mir schon sicher sein, dass es sich um einen Mangel handelt. Und der Rohfußboden, mit seinen zulässigen Toleranzen, ist nun mal ein denkbar ungeeigneter Bezugspunkt, vor allem, wenn der Elektriker tatsächlich mit einem Laser gearbeitet haben sollte.
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Ich gehe doch mal ganz stark davon aus, dass in Ausführungsplänen (so vorhanden) Steckdosen gegen den Fertigfußboden vermaßt werden,
Nun....bei einem EFH hatte ich tatsächlich noch nie den Fall, dass Steckdosen vermaßt wurden. Deckenauslässe in der Betondecke schon oder wenn (aus welchen Gründen auch immer) eine Steckdose an genau der Stelle XY sitzen muss. In einem Architektenplan jedenfalls haben die E-Installationen ansonsten nichts verloren.
Ein Meterriss hingegen ist "Standard" oder anders gesagt: Nichts geht ohne Meterriss.
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Nun....bei einem EFH hatte ich tatsächlich noch nie den Fall, dass Steckdosen vermaßt wurden.
Aber irgendeine Höhenfestlegung muss es ja geben, auch wenn die, wie wohl im vorliegenden Fall, nur vertraglich geregelt ist. Und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sich der Elektriker auf den Rohfußboden als Bezug einlässt.
Das aber nur nebenbei und als Hinweis darauf, dass man vielleicht zuerst klären sollte, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, wobei natürlich auch wieder klar ist, dass im Zweifelsfall der AN beweisen müsste, dass kein Mangel vorliegt.
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Ich sehe gerade, meinen obigen Beitrag habe ich vor dem Abschicken gekürzt.
Kurz zum Thema Mangel, ich sehe hier keinen Mangel sofern eine bestimmte Höhentoleranz nicht vereinbart war. Ich kenne auch keine "Norm" in der so eine Toleranz vorgegeben wäre, und mangels Vereinbarung wird dann das geliefert was üblich ist.
Durch die 1,5cm ist weder die Funktion noch die Optik eingeschränkt, und warum man 53cm ab Rohbetondecke (mündlich?) vereinbart hat, das leuchtet mir sowieso nicht ein. Der Bodenaufbau wird später auch nicht auf den Millimeter genau passen, denn Dämmung, Estrich, Bodenbelag, das kriegt man nicht auf den Millimeter genau hin.
Kurzum, ich wüsste jetzt nicht, wie man hier einen Mangel erklären könnte. Falls die 1,5cm schlaflose Nächte bereiten sollten, dann halt den Elektriker fragen ob er die beiden Dosen nicht 1,5cm höher setzt.
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Hier mal zum Nachlesen für den TE - die Installationszonen Elt
Installationstipps für die Elektroinstallation - InstallationszonenInstallationszonen für die Kabelverlegung - Leitungsverlegung in Wohnräumen und Küchen. Abstände für Schalter und Steckdosen etc.www.zaehlerschrank24.de -
Wobei man ergänzen kann, dass Steckdosen auch außerhalb der Installationszone gesetzt werden dürfen, die Zuleitung muss dann senkrecht zur Installationszone führen.
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ja, ich sagte ja auch, dass man das nicht erkennen wird.
Ich bleibe dabei: Da muss man ganz schön pfuschen, um eine derartige Abweichung zu produzieren ! Im Zeitalter des Kreuzlinienlasers mit Selbstnivellierung...
Das haben Elektriker in der Regel aber nicht.
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Ich bleibe dabei: Da muss man ganz schön pfuschen, um eine derartige Abweichung zu produzieren ! Im Zeitalter des Kreuzlinienlasers mit Selbstnivellierung...
dann schau dir das Bild nochmal an: es könnte durchaus sein, dass exakt nach Meterriss gebohrt wurde, aber der Doseneinwerfer halt weit unten eingegipst hat. Ja, kann man besser machen, aber ist eigentlich nix, wofür sich irgendeine Diskussion lohnt.
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In einem Architektenplan jedenfalls haben die E-Installationen ansonsten nichts verloren.
Richtig. Da haben sie nichts zu suchen und Ausführungspläne Elektro sind im EFH-Bau sehr selten.
Aber irgendeine Höhenfestlegung muss es ja geben, auch wenn die, wie wohl im vorliegenden Fall, nur vertraglich ist.
Bei uns wird das so geregelt:
So ist es in den Ausführungsplänen formuliert und solch Satz könnte auch in der Baubeschreibung oder den Verträgen stehen. Die bei uns formulierte Schalterhöhe 0,95 ist nicht alltäglich, hat sich aber als Kompromiss zw. rollitauglich und Fußgänger bewährt.
Auf die Idee, zentimetergenau nachzumessen, ob die 30 cm eingehalten wurden, bin ich nicht und ist auch kein anderer gekommen.
PS: BauDeinHaus
Da steht übrigens nicht ohne Grund 0,3 m und nicht 30 cm und schon gar nicht 300 mm.