Bei uns wird derzeit die Ortsdurchfahrt komplett saniert (seit knapp einem Jahr). Die Sanierung erfolgt in Teilabschnitten. Teilabschnitt 2 wurde letztes Jahr im Juni begonnen und wurde Ende November beendet. Teilabschnitt 3
wurde im Februar begonnen und dauert vermutlich bis Ende Juni / Mitte Juli.
Die Ortsdurchfahrt ist deshalb gesperrt, es wurde eine überörtliche Umleitung eingerichtet. Für den innerörtlichen Verkehr wurden Nebenstraßen als Umleitung eingerichtet, die aber nur für Ortsansässige und Anlieger gilt.
Soweit so gut.
Problem ist, dass sich nieman daran hält und ein Großteil des Durchgangsverkehrs sich über die engen innerörtlichen Umleitungsstraßen bewegt.
Beschwerden der Anwohner bei der Kommune blieben bisher nahezu ungehört.
Div. Anwohner haben deshalb ihre Einfahrten und Grundstücke mit div. Dingen zugestellt, dass um zu verhindern, dass die ganzen Ausweichmanöver über deren Einfahrten bzw. Grundstücke erfolgen.
Bei einigen sind mittlerweile schon die Pflastersteine verschoben oder Rasenflächen plattgefahren.
Ein Anwohner hat deshalb ein Bobbycar an den Straßenrand gestellt und angekettet, um zu verhindern dass die vielen Fahrzeuge ständig bei ihm auf dem Grundstück ausweichen (bei ihm ist eine Engstelle).
Das Bobbycar steht vollständig auf seinem Grundstück.
Jetzt bekam er wohl eine Anzeige und wurde aufgefordert, dass Bobbycar zu entfernen.
Rechtliche Frage: Darf er sein Grundstück so schützen oder ist das Vorgehen unzulässig? Das Bobbycar steht (bzw. stand) im Prinzip gut sichtbar unter einer Straßenlaterne.
Gruß