Grundstücksabgrenzung

  • Bei uns wird derzeit die Ortsdurchfahrt komplett saniert (seit knapp einem Jahr). Die Sanierung erfolgt in Teilabschnitten. Teilabschnitt 2 wurde letztes Jahr im Juni begonnen und wurde Ende November beendet. Teilabschnitt 3

    wurde im Februar begonnen und dauert vermutlich bis Ende Juni / Mitte Juli.

    Die Ortsdurchfahrt ist deshalb gesperrt, es wurde eine überörtliche Umleitung eingerichtet. Für den innerörtlichen Verkehr wurden Nebenstraßen als Umleitung eingerichtet, die aber nur für Ortsansässige und Anlieger gilt.

    Soweit so gut.

    Problem ist, dass sich nieman daran hält und ein Großteil des Durchgangsverkehrs sich über die engen innerörtlichen Umleitungsstraßen bewegt.

    Beschwerden der Anwohner bei der Kommune blieben bisher nahezu ungehört.

    Div. Anwohner haben deshalb ihre Einfahrten und Grundstücke mit div. Dingen zugestellt, dass um zu verhindern, dass die ganzen Ausweichmanöver über deren Einfahrten bzw. Grundstücke erfolgen.

    Bei einigen sind mittlerweile schon die Pflastersteine verschoben oder Rasenflächen plattgefahren.

    Ein Anwohner hat deshalb ein Bobbycar an den Straßenrand gestellt und angekettet, um zu verhindern dass die vielen Fahrzeuge ständig bei ihm auf dem Grundstück ausweichen (bei ihm ist eine Engstelle).

    Das Bobbycar steht vollständig auf seinem Grundstück.

    Jetzt bekam er wohl eine Anzeige und wurde aufgefordert, dass Bobbycar zu entfernen.

    Rechtliche Frage: Darf er sein Grundstück so schützen oder ist das Vorgehen unzulässig? Das Bobbycar steht (bzw. stand) im Prinzip gut sichtbar unter einer Straßenlaterne.


    Gruß

  • Jetzt bekam er wohl eine Anzeige und wurde aufgefordert, dass Bobbycar zu entfernen.

    Anzeige und Aufforderung durch wen?

    Off-Topic:

    Ich stelle auch ein Bobbycar in wechselnden Positionen auf mein Grundstück, wegen Rasern in der 30er Zone. Ob`s was nützt? ich hoffe es, wir haben keinen Gehweg.

  • Darf er sein Grundstück so schützen oder ist das Vorgehen unzulässig?

    Ich halte die Vorgehensweise mit dem Bobbycar zumindest für fragwürdig, auch wenn man argumentieren könnte, dass ich auf meinen Grundstück jederzeit auch eine Schubkarre o.ä. abstellen kann. Als Grundstückssicherung denkbar ungeeignet.

    ABER, ich darf den Zugang zu meinem privaten Grund einschränken, doch dazu muss ich erst einmal kenntlich machen, dass ich das untersage (Tor, Kette, Pfosten, Schild....). Im Fall des Vorgartens (Rasen) sollte das auch ohne Kennzeichnung eindeutig sein, bei einer Grundstückseinfahrt nicht unbedingt. Ich frage mich, ob in diesem Fall die nicht ausdrücklich gekennzeichnete Grundstückseinfahrt genutzt werden darf, zumal wenn ein Ausweichmanöver erforderlich ist um einen flüssigen Verkehr auf der Straße sicherzustellen oder einen Unfall zu vermeiden.


    Davon unabhängig sehe ich die Sache mit den verursachten Schäden. Das könnte interessant werden, zumal man den eigentlichen Verursacher meist nicht kennen dürfte. Ob man evtl. die Gemeindeverwaltung haftbar machen kann, das sehe ich kritisch, denn die haben die Umleitung wohl ordnungsgemäß durch Verkehrszeichen kenntlich gemacht.

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    .

  • Anzeige und Aufforderung durch wen?

    das wär schon interessant.

    Anzeige wegen WAS? Anzeigen kann grundsätzlich jeder und die Marsmännchen nehmen idR auch alles an.



    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, fehlt die Rechtsgrundlage für eine derartige Anordnung.

    Man könnte aber auch einfach mit ein paar Pflöcken und Flatterband arbeiten.

  • Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, fehlt die Rechtsgrundlage für eine derartige Anordnung.

    Sehe ich auch so. Das Bobbycar steht doch bei ihm auf dem eigenen Grund?!


    Ich frage mich, ob in diesem Fall die nicht ausdrücklich gekennzeichnete Grundstückseinfahrt genutzt werden darf, zumal wenn ein Ausweichmanöver erforderlich ist um einen flüssigen Verkehr auf der Straße sicherzustellen oder einen Unfall zu vermeiden.

    Das brauchst Du Dich nicht zu fragen, weil es einfach gemacht wird. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Bei uns ist die Straße auch für Begegnungsverkehr zu eng und viele warten nicht, sondern fahren dann einfach gegenüber beim Nachbar über die Garageneinfahrt. Hier würde tatsächlich nur eine Absperrung mit Ketten, Pollern oder ähnlichem helfen. Wir haben das so gemacht, nachdem wir neu gebaut haben. Sonst wäre unser Rasengitter samt darunter liegender Rigole längst plattgefahren. Schräg gegenüber ist nämlich ein Gewerbegrundstück und wenn dort die Lkw ein- und ausfahren, nutzen sie gerne den zusätzlichen Raum. Unsere Pfosten an der Einfahrt wurden auch schon mehrmals plattgefahren - nur einmal hat sich der Verursacher (ein ausländischer Lkw-Fahrer) gemeldet und den Schaden von der Versicherung begleichen lassen. Ich denke mir dann immer, dass die dafür den Schaden am Auto haben und ein neues Pflaster sicher teurer wäre.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • das wär schon interessant.

    Anzeige wegen WAS? Anzeigen kann grundsätzlich jeder und die Marsmännchen nehmen idR auch alles an.



    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, fehlt die Rechtsgrundlage für eine derartige Anordnung.

    Man könnte aber auch einfach mit ein paar Pflöcken und Flatterband arbeiten.

    Mir wurde nur gesagt, dass die Polizei vorbeikam und mitgeteilt hat, dass eine Anzeige vorliegt und sie das Bobbycar umgehend zu entfernen haben.


    Problem ist halt, dass sich Unmengen von Autos und LKW´s durch die Umleitungsstraßen quetschen. An den Ortseinfahrten stehen zwar überall Schilder, dass

    die Ortsdurchfahrt gesperrt ist, nur hält sich halt fast keiner dran. Beschwerden bei der Kommune blieben bisher erfolglos.

    Und so fangen halt immer mehr Anwohner an, sich ihr Eigentum auf ihre Weise zu schützen.


    Gruß

  • Sehe ich auch so. Das Bobbycar steht doch bei ihm auf dem eigenen Grund?!


    Das brauchst Du Dich nicht zu fragen, weil es einfach gemacht wird. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Bei uns ist die Straße auch für Begegnungsverkehr zu eng und viele warten nicht, sondern fahren dann einfach gegenüber beim Nachbar über die Garageneinfahrt. Hier würde tatsächlich nur eine Absperrung mit Ketten, Pollern oder ähnlichem helfen. Wir haben das so gemacht, nachdem wir neu gebaut haben. Sonst wäre unser Rasengitter samt darunter liegender Rigole längst plattgefahren. Schräg gegenüber ist nämlich ein Gewerbegrundstück und wenn dort die Lkw ein- und ausfahren, nutzen sie gerne den zusätzlichen Raum. Unsere Pfosten an der Einfahrt wurden auch schon mehrmals plattgefahren - nur einmal hat sich der Verursacher (ein ausländischer Lkw-Fahrer) gemeldet und den Schaden von der Versicherung begleichen lassen. Ich denke mir dann immer, dass die dafür den Schaden am Auto haben und ein neues Pflaster sicher teurer wäre.


    Ich hab das Problem auch bei mir. Die Birkorinnen waren nach ein paar Jahren allesamt plattgefahren.

    Nachdem ich meine Einfahrt neu gemacht habe, habe ich auch partiell große Blumenkübel aufgestellt.

    So wie ich es verstanden habe, darf ich an meiner Grundstücksgrenze Absperrungen aufstellen. Sollte allerdings jemand deshalb einen Schaden nehmen, weil diese nicht

    vernünftig abgesichert waren, könnte es passieren, dass mir eine Mitschuld zugesprochen wird.


    Gruß

  • Das mit der Polizei und dem Bobbycar halte ich für einen Witz.

    Off-Topic:

    Wie hieß gleich nochmal der Bobbycar-Präsident? Aber egal

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass "unsere" hiesige Polizei ab und zu am Beginn der Ortsdurchfahrt stehen würde.

  • So wie ich es verstanden habe, darf ich an meiner Grundstücksgrenze Absperrungen aufstellen. Sollte allerdings jemand deshalb einen Schaden nehmen, weil diese nicht

    vernünftig abgesichert waren, könnte es passieren, dass mir eine Mitschuld zugesprochen wird.

    Mitschuld zugesprochen? Was ist denn mit den Schwaben los?

  • Mitschuld vielleicht deswegen, weil die Hofeinfahrt so gestaltet ist, dass sie bei Dunkelheit aussieht wie eine Fortführung der Straße und dann ein plötzliches Hindernis darin ist. Nur so kann ich mir die Argumentation vorstellen. Zu dieser hilft einfach ein Reflektor am Hindernis.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Mitschuld vielleicht deswegen, weil die Hofeinfahrt so gestaltet ist, dass sie bei Dunkelheit aussieht wie eine Fortführung der Straße und dann ein plötzliches Hindernis darin ist. Nur so kann ich mir die Argumentation vorstellen. Zu dieser hilft einfach ein Reflektor am Hindernis.

    Ja genau. Ich darf ja auch nicht einfach ein Loch genau an der Grenze zu einer öffentlichen Straße buddeln, ohne entsprechende Absicherung.


    Gruß

  • Das mit der Polizei und dem Bobbycar halte ich für einen Witz.

    Off-Topic:

    Wie hieß gleich nochmal der Bobbycar-Präsident? Aber egal

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass "unsere" hiesige Polizei ab und zu am Beginn der Ortsdurchfahrt stehen würde.

    Ja, das hört sich wirklich nach Witz an. Das müssten sie mir erstmal schriftlich und mit Angabe der Rechtsgrundlage geben.

    Off-Topic:

    Der mit dem Bobbycar war doch der Wulff.


    An Stelle von @S.D. würde ich auch sehen, dass ich meine Grundstückseinfahrt sichere - wie gesagt, aus eigener leidvoller Erfahrung weiß ich wie das ist, wenn einem ständig jemand alles platt fährt. Leider herrscht auf der Straße viel Rücksichtslosigkeit. Die meisten merken wahrscheinlich gar nicht, dass sie jemanden schädigen.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Vielleicht eine konzertierte Aktion aller Anwohner mit Flatterbändern? Plus mal die Bitte an die Polizei, dort einfach ein paar Mal zu kontrollieren? Plus ein Schild, dass das ja nur bis Juli geht und man gefälligst den offiziellen Weg nehmen sollte.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Mir wurde nur gesagt, dass die Polizei vorbeikam und mitgeteilt hat, dass eine Anzeige vorliegt und sie das Bobbycar umgehend zu entfernen haben.


    ich würde folgendes empfehlen:

    Eine Person schreibt Kennzeichen auf auf der einen Seite, mit Uhrzeit, eine andere auf der anderen Seite der Sperrung, incl. Fahrtrichtung.

    Daraus lässt sich eine Liste von Fahrzeugen generieren, die - ohne Anzuhalten - da durchgefahren sind.

    Die gibt ihr dann bei der Polizei ab (Anzeige). Und das macht ihr so lange, bis die dermaßen genervt von euch sind, dass sie etwas dagegen tun. :P

  • Mitschuld zugesprochen? Was ist denn mit den Schwaben los?

    Noch nichts vom heilix Blechle gehört?

    In Böblingen, beim Breuninger habe ich zum erstenmal Absperrpoller aus Schaumgummi gesehen. Sahen aus wie Waschbeton.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • In Böblingen, beim Breuninger ...

    Beim Breuninger - in Böblingen ... tssss ... wo Du überall so rumkommst! Zwei Fahrradstunden entfernt isch mei Bruder gebore!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • wo Du überall so rumkommst!

    Tja, ich sollte wirklich mal aufschreiben, wo ich überall schon gebaut habe. 🤔 Mir fallen solche Sachen immer situativ ein.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Das brauchst Du Dich nicht zu fragen, weil es einfach gemacht wird.

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist mir schon bekannt, es ging ja um den rechtlichen Hintergrund. Wir sind ja Weltmeister darin alles möglichst kompliziert zu machen. Nicht alles was mir jetzt auf den ersten Blick als rechtswidrig (oder rechtskonform) erscheint, muss auch rechtswidrig sein. Wenn das so einfach wäre, bräuchte man keine Anwälte.


    Wenn jetzt die Polizei vor der Tür steht und den Eigentümer des Grundstücks auffordert das Bobbycar zu entfernen, dann stellt sich doch die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage diese Aufforderung basiert. Einschüchterung? Langeweile am Wochenende? Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Ungünstige Mondphase? Ansonsten wüsste ich jetzt nicht, warum man dieser Aufforderungen folgen sollte.

    Vielleicht war das Bobbycar unkritisch, er hätte es nur nicht an der Straßenlaterne (fremdes Eigentum) anketten dürfen. Ich darf auf meinem Grundstück halt nicht alles machen was mir beliebt, zumal wenn es Einfluss auf Nachbargrundstücke oder den öffentlichen Raum hat. So darf ich beispielsweise an der Grundstücksgrenze keine Ampel aufstellen und damit den Straßenverkehr irritieren.

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