Unterverteilung in Garage, TT-Netz, Potentialausgleich

  • Hallo zusammen,


    ich hätte folgende Frage an euch:


    In meiner Garage neben meinen Wohnhaus (5m entfernt) soll eine Unterverteilung erreichtet werden.

    An die Unterverteilung werden lediglich Steckdosen und Lampen angeschlossen selbstverständlich über einen RCD und LS Schalter.


    Im Wohnhaus befinde sich die Hauptverteilung mit ÜSS mit Kombiableiter Typ 1 + Typ 2. Die Netzform ist ein TT-Netz. Anschließend wird von der Hauptversorgung zur Unterverteilung einer der 5m entfernten Garage eine Erdleitung mit 5x10mm² mit ca. 20 m Leitungslänge verlegt. Dementsprechend wird in der Garage ein ÜSS Typ 2 verbaut da Leitungslänge >10 m. Die Garage verfügt über keinen Fundamenterder, oder Blitzschutz.


    Meine Frage an euch:


    Ist der Potentialausgleich für den ÜSS in der Garage durch den PE in der 5x10mm² Leitung abgedeckt oder benötige ich hierfür einen zusätzliche Erdungsleitung von dem ÜSS auf die Haupterdungschiene oder muss sogar eine zweite Erdungschiene mit Fundamenterder in der Garage errichtet werden?


    Grüße

  • Die Garage steht schon, Pflaster innen und außen fehlt aber noch. Also mit mit gewissen Mehraufwand wäre es noch möglich.

  • Aber die Fundamente sind doch schon fertiggestellt, oder?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ja leider. Wisst ihr ob das vorgeschrieben ist? oder ob dieser Potentialausgleich über das Haus ausreichenden ist?

  • Selbt wenn - warum redest Du von Fundamenterder, wenn das Fundament fertig ist?


    Was sagt Dein Elektriker dazu? Oder willst Du da selbst basteln?

    Entschuldigung für meine Laienhafte Herangehensweise als Baulaie.


    Ich werde da ganze mit einen örtlichen Elektriker besprechen. Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Ist der Potentialausgleich für den ÜSS in der Garage durch den PE in der 5x10mm² Leitung abgedeckt oder benötige ich hierfür einen zusätzliche Erdungsleitung von dem ÜSS auf die Haupterdungschiene oder muss sogar eine zweite Erdungschiene mit Fundamenterder in der Garage errichtet werden?

    Wenn es keinen eigenen Erder in der Garage gibt, waere die Variante oertlicher PA (Schiene in Garage), verbunden mit der HES des Hauptgebaeudes und Ueberspannungsschutz in 3-1 Schaltung mit Anschluss an PE und PA Garage wohl die Vorzugsvariante. Bild dazu siehe hier:


    OBO überspannungsschutz | Überspannungsschutz Schaltplan
    Bei der Errichtung von Überspannungsschutz müssen Sie unterschiedliche Normen berücksichtigen. Hier finden Sie die wichtigsten Vorschriften zum…
    www.obo.de

  • Seit heute bietet der Beuth-Verlag die neue DIN 18014-2023-06 an.


    Bei erhöhten Erdübergangswiderständen dürfen wie schon in den beiden Vorentwürfen statt Ringerdern nunmehr auch bedingt Erder vom Typ A verwendet werden. Bei Gebäuden mit < 80 m Umfang kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden, dass in bewehrten Bodenplatten kein Funktionspotentialausgleich ausgeführt werden muss.


    Ein Tiefenerder ist nachträglich immer möglich. Unter welchen Umständen der an Garagen nach dem Willen des NABau gesetzt werden soll oder muss, wird sich in Kürze klären.

  • Bei Gebäuden mit < 80 m Umfang kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden, dass in bewehrten Bodenplatten kein Funktionspotentialausgleich ausgeführt werden muss.

    Da ist so quasi jedes freistehende EFH. Was heißt das praktisch bei den (zumindest in meiner Umgebung) typischen WU-Bodenplatten / - Kellern auf XPS-Perimeterdämmung?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Da ist so quasi jedes freistehende EFH. Was heißt das praktisch bei den (zumindest in meiner Umgebung) typischen WU-Bodenplatten / - Kellern auf XPS-Perimeterdämmung?

    Das bedeutet, dass nach DIN 18014:2023-06, 7.3 Bedingungen für den Verzicht auf eine kombinierte Potentialausgleichsanlage, der bislang bei erhöhten Erdübergangswiderständen obligatorische Funktionserdungsleiter in bewehrten Bodenplatten bei 80 m Gebäudeumfang entfallen kann, wenn dies vor der Errichtung der Erdungsanlage mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde.

  • Sprich der hat sich als nutzlos herausgestellt, oder warum darf man ihn jetzt weglassen?

    Die Frage gebe ich am 06.06.2023 in einer Webkonferenz weiter, die wegen einer generellen Nachfrage zu Einzelerdern bei Antennenmontagen an Gebäuden deren Erdungsanlagen "vergessen" wurden, einem offenkundigen Tippfehler in Tabelle G.1 mit 277 statt 177 sowie nach Abgleich mit EliBsys-Rechenprogramm begründeten Zweifeln an den Werten der Tabellen G.1 und G.2 angesetzt wurde.


    Der Fehler und die fraglichen Werte standen so schon im Normentwurf von 2022:07 drin, aber da war ich als Einsprecher noch auf den Normentext und nicht auf den Anhang fixiert. Die Norm ist lt. NABau leider bereits gedruckt.