Ich hab immer schon von einer Alleinlage im Außenbereich geträumt. Jetzt kam mir gerade was unter, und ohne konkrete Pläne, aber geht mir nicht aus dem Kopf
Baurechtlich ist das ja alles andere als trivial, kommt mit vielen Einschränkungen und Fallstricken.
Es ist eine ehemalige Hofstelle, das Wohnhaus aus ca. 1950.
Wie ist das nun - darf das nun auf unbestimmte Zeit auch von dritten zu Dauer-Wohnzwecken genutzt werden?
Wieviel kann man da umbauen (Innen) ? Dämmen? Zentralheizung.
Umnutzung der Stallung zu Garage, o.ä... ?
Auf was sollte man alles aufpassen und frühzeitig abklären?