Ich hab immer schon von einer Alleinlage im Außenbereich geträumt. Jetzt kam mir gerade was unter, und ohne konkrete Pläne, aber geht mir nicht aus dem Kopf ![]()
Baurechtlich ist das ja alles andere als trivial, kommt mit vielen Einschränkungen und Fallstricken.
Es ist eine ehemalige Hofstelle, das Wohnhaus aus ca. 1950.
Wie ist das nun - darf das nun auf unbestimmte Zeit auch von dritten zu Dauer-Wohnzwecken genutzt werden?
Wieviel kann man da umbauen (Innen) ? Dämmen? Zentralheizung.
Umnutzung der Stallung zu Garage, o.ä... ?
Auf was sollte man alles aufpassen und frühzeitig abklären?