Hallo zusammen,
ich baue gerade ein Haus im Großraum Stuttgart. Dabei tritt ein Grundstücksvermittler auf, welcher mir das Grundstück verkauft hat und im gleichen Zuge ich einen Bauvertrag / Generalübernehmervertrag mit einem überregionalen Bauträger abgeschlossen habe. Der Bauträger ist grundsätzlich schwierig in der Kommunikation. Bspw. konnten Sonderwünsche bestellt werden, jedoch nicht im Bereich Aussenanlage. Zitat Baubeschriebung: "Bei der Gestaltung der Außenanlage haben Sie freie Hand. Wir übergeben Ihnen die Pflanzfläche nach einem Auftrag von Oberboden in einer Stärke von ca. 15 - 20 cm."
Das ist jetzt der aktuelle Zustand. In ca. 2 Wochen soll die Abnahme erfolgen und das hier ist der finale Zustand laut Bauträger.
Ich habe mich mit dem Gartenbauer des Bauträgers getroffen, da ich einen kleinen Weg bis zur Terrasse, welche sich hinten rechts befindet, wollte. Der Gärtner hat angeboten das zu machen für ca. 5.000 EUR. Setzen von L-Steinen und Pflastern sowie hinten einen L-Stein entfernen für den Zugang zur Terrasse. Hört sich erstmal teuer an. Eigentlich darf er auch erst nach Abnahme für mich was tun, da der Bauträger untersagt, vor Abnahme Abweichungen vom Vertrag umzusetzen. Dann erzählt mir der Gartenbauer beiläufig, dass hier bald ein Zaun auf der Grenze errichtet wird. Dieser ist zwischen Bauträger und Nachbar abgesprochen und war eine Bedingung für den Verkauf des Grundstücks. Ich müsse jetzt schnell sein, denn wenn der Zaun erstmal steht, dann gibt es keine Möglichkeit mehr etwas zu machen. Er kann es dann so machen, dass er den Zaun erst nach Abnahme errichtet, wenn ich das beauftrage und wenn nicht, dann habe ich Pech und der Zaun steht und ich kann den Weg im Nachgang nicht mehr errichten, da der Zaun das verhindert.
Inzwischen habe ich auch mit dem Nachbarn gesprochen und er meinte, ja der Zaun wäre mit dem Grundstücksvermittler, Bauträger und ihm schon von Beginn an abgesprochen gewesen. Der Bauträger finanziert den Zaun. Der Nachbar ist selbst mit den aktuellen Zustand der Außenanlage nicht zufrieden und hätte sich eine Absicherung des Erdreichs gewünscht. Gemäß Planung ist das nicht vorgesehen.
Weder hat der Grundstücksvermittler, noch der Bauträger mit etwas von dem Zaun erzählt. Beim Bauträger habe ich das letzten erwähnt und dann kam die Aussage: "Man könne ja nichts dafür, wenn der Nachbar auf seinem Grundstück einen Zaun baut". Als hätte man damit auch nichts zu tun.
Hier mit geplantem Zaun:
Hier nochmal die Sicht auf die andere Seite:
Meine Fragen sind jetzt folgende:
1. Unabhängig vom Zaun finde ich die Aussenanlage an der Stelle ungünstig. Vielleicht kann man es mit Rasen / Wiese bepflanzen, aber es ist schwer pflegbar. Auch habe ich das Gefühl, dass bei Starkregen der Schutz vom Nachbargrundstück nicht gegeben ist. Hinweis: der Boden ist nicht versickerungsfähig. Was meint ihr dazu? Passt die Planung grundsätzlich oder hätte hier was anders gemacht werden müssen?
2. Ich habe nichts gegen den Zaun, aber der Zaun würde mir ja alle Möglichkeiten nehmen. Dadurch wird die Bepflanzung und Pflege noch schwieriger. Ist das so i.O., dass man dann als Bauherr vor vollendete Tatsachen gestellt wird und keine Möglichkeiten mehr hat zu regaieren?
3. Ich finde es komisch das der Bauträger unbedingt versucht zu vermeiden zu erwähnen, dass er von dem Zaun wusste und ihn sogar finanziert und aufstellt. Irgendwie denke ich, man hätte mir das erzählen müssen beim Kauf oder während der Bebauung. Wenn das jetzt nicht per Zufall rausgekommen wäre, dann hätte der Gartenbauer den Zaun errichtet und dann wäre die Übergabe erfolgt und dann bekommt man die Handwerkerliste und ab dann darf man auf die Handwerker zugehen. Ist das so richtig?
4. Kann ich den Bauträger zwingen den Zaun im Nachgang aufzustellen, wenn ich meine Aussenanlage erledigt habe? Ich wollte erst Vergleichsangebote von anderen Gärtnern einholen.
Viele Grüße
Konrad