Hi Zusammen,
meine Gemeinde legt im Moment ein "Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)" auf, bzw. es liegt offen zur Einsicht in der Gemeinde.
Neben Analysen zu Freizeit, Spielplätzen, potentiellen Umgehungsstraßen, usw. geht es auch um "Baulücken" innerhalb der Ortschaft und Nachverdichtung. (In der Gemeinde gibt es set Jahren keine Baugrundstücke mehr.)
Da sind schöne Karten der Ortschaft drin und die Baulücken sind farblich markiert. Nun sehe ich, dass ich Eigentümer einer solchen "Baulücke" bin - nämlich mein Obstgarten. Meines Wissens ist dieser Garten jedoch gar kein Bauland und als solches auch nicht ausgewiesen oder erschlossen. Im Bayernatlas ist es als Grünland gekennzeichnet.
Als Maßnahmen werden im ISEK folgende Punkte genannt:
Modellrechnung zu Folgekosten von Baulücken
Einzelansprache und Sensibilisierung von Baulückeneigentümern
Baulückenkampagne in den Medien
Schaffung von Wohnungsalternativen (Selbstnutzung oder Kapitalanlage) für die Baulückeneigentümer durch die Gemeinde
KANN-Position (!): Einleiten von juristischen und planerischen Gegenmaßnahmen
Nun zu meiner Frage. Was kann und darf denn die Gemeinde und was sind juristische & planerische Gegenmaßnahmen? Ist das überhaupt für einen Obstgarten relevant?
Danke!
lg