Abführung Drainagewasser

  • Hallo zusammen,


    wir lassen gerade unsere Kellerwand trocken legen. Es handelt sich um ein Reihenmittelhaus aus den 70er Jahren. Die Drainage ist als Ringdrainage ausgeführt worden.


    Die bisherige Drainageleitjng war komplett zugesetzt. Wir haben 5 Container Erde abtransportiert und werden diese durch Kies und Basaltschotter ersetzen.


    Eine neue Drainage wird verlegt. Jetzt geht es um die Anführungszeichen des Drainagewassers - früher war an den Kanal angeschlossen, dass geht jetzt nicht mehr.


    Die Baufirma empfiehlt einen opti control Revisionsschacht und meint, da wird eh nie Wasser drin landen. Der begleitende Bau- Ing, sagt: wird in der Praxis oft so gemacht, aber nicht zugelassen.


    Was machen wir nun? Ich bin dankbar für weitere Meinungen.


    Danke km Voraus.

  • Pumpen wohin? Kanalisation? Genehmigung zur Einleitung des Drainwassers liegt vor? (Bestandsschutz dürfte entfallen sein)


    Was ist mit RINGdrainage? Dressierte Maulwürfe?

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  • Pumpen wohin? Kanalisation? Genehmigung zur Einleitung des Drainwassers liegt vor? (Bestandsschutz dürfte entfallen sein)


    Was ist mit RINGdrainage? Dressierte Maulwürfe?

    Abpumpen in eine Sickergruppe.


    Was ist mit den Maulwürfen? Wenn ich hier als Laie etwas falsch benannt habe, sehe ich keine Notwendigkeit sich als Fachmann bzw. Akademiker zu belustigen.


    Gemeint war das die Reihenhäuser miteinander verbunden sind.

  • Es geht nicht um akademische Komik, sondern um schlicht Technik.

    Wenn denn RINGdrainige, reicht - Gefälle vorausgesetzt) EIN (1) Pumpenschacht.

    Ist es aber bei einem RMH je 1 Drainage vorn und hinten, brauchts schon mindestens ZWEI (2) Pumpenschächte!


    So weit sollte es auch bei einem Laien reichen


    PS:


    Abpumpen in eine Sickergruppe.

    Sickerfähiger Boden vorhanden

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  • Ich vermute, dass die ganzen Reihenhäuser zusammen eine Ringdrainage bilden. Im Mittelhaus geht die also nur durch. Wenn die zugesetzt ist, dann muss man nicht nur das Stück in der Mitte, sondern den ganzen Ring ausbuddeln und erneuern. Nur das eigene Stück sanieren bringt ja nicht viel.


    Aber warum darf man das nicht mehr in die Kanalisation ableiten? Das war doch mal genehmigt.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Aber warum darf man das nicht mehr in die Kanalisation ableiten? Das war doch mal genehmigt.

    DAS ist DIE Frage.

    1) wurde früher eine Drainage einfach gebaut, ohne nach einer Genehmigung zu fragen und wurde dann sttillschweigend geduldet.

    2) Es wurde geschachtet, ein(?) neuer Schacht soll gesetzt werden. Ob da noch der Bestandsschutz draufliegt?


    Wenn Ringdrainage für X RH, dann leiten ja X - 1 über fremde Grundstücke ab. Da kommen wir in ganz andere Rechtsgebiete

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  • Als Pumpenschacht dienen?

    Und wohin soll dann gepumpt werden? Gibt es einen Einleitungsgenehmigung?


    uuups,

    Pumpen wohin? Kanalisation? Genehmigung zur Einleitung des Drainwassers liegt vor?

    da war jemand schneller

    Abpumpen in eine Sickergruppe.

    ... und noch einer!


    Aber jetzt noch mal zum Verstehen:

    1. Weshalb baut man eine Drainage? Um den Grundwasserpegel (zumindest zeitweilig) abzusenken.
    2. Weshalb baut man eine Sickergrube? Um Niederschlagswasser versickern lassen zu können.
    3. Weshalb pumpt man Wasser aus einer Drainage in eine Sickergrube?
    4. Kann in einem Boden, der anscheinend eine Drainage erforderlich macht (wurde das geprüft oder einfach so wieder gebaut?) Wasser versickert werden?
    5. Und wenn das geologisch möglich ist, weshalb setzt man dann dafür auch eine Pumpe ein statt einfach nur der Schwerkraft?
    6. Soll ein Perpetuum Mobile gebaut werden?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Also ist der Sickerschacht keiner, sondern eine Zisterne. Reicht das Volumen der Zisterne aus? Möchte man Sickerwasser ungefiltert im Pool haben?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Also wird die Drainage in der Mitte von den anderen gekappt und das eigene Drainwasser irgend wo hin gepumpt. Damit macht man die Drainage der anderen Reihenhäuser kaputt. Wurde denn mit den anderen gesprochen?


    Und die Frage warum man nicht mehr ableiten darf wurde auch nicht beantwortet. OK, eigentlich wurde sie beantwortet, weil es nicht um die Ableitung der kompletten Ringleitung geht, sondern nur um den eigenen Teilbereich.


    Ich glaube da wird etwas völlig ungeplant gemacht, ohne an die Auswirkungen für die anderen im Reihenhausverbund zu denken und ohne mit denen das abgesprochen zu haben. Da wird mehr Schaden angerichtet als damit repariert werden soll. Na, viel Spaß mit den Nachbarn.

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  • Also wird die Drainage in der Mitte von den anderen gekappt und das eigene Drainwasser irgend wo hin gepumpt.

    Wenn ich das Posting des TE richtig verstehe, wird die Drainage um den kompletten Reihenhausblock erneuert.

    Und nun steht die Frage, wohin mit dem evtl. anfallenden Wasser.


    (Nein, der Pool kommt nicht infrage...das war wohl sarkastisch gemeint.)

  • Das mit dem Pool war sarkastisch gemeint - Entschuldigung.


    In der gemeindesatzung ist geregelt, dass der bestandsschutz erlischt, sobald man etwas anpackt. Wir haben die alte zugesetzt Drainageleitung erneuert und nun dürfen wir diese nicht mehr an die Kanalisation anschließen.


    Der Plan ist, dass wir die drainage wieder verbinden und mit einer Pumpe aus einem opti control Schacht in eine grosse Regentonne pumpen. - der vorschlag der ing. War eine sickergrube auf dem grundstück, 10m vom Haus entfernt - Der begleitende Bau.Ing meint, dass der opti control dafür nicht zugelassen ist und wir als pumpenschacht einen 60cm betonschscht verbauen sollen. Kosteninterschied 700 Euro.


    Die Baufirma sagt, dass das geht und die sind auch der Meinung, dass die drainage trocken bleibt, da die bisherige drainage vom Nachbarn wohl trocken ist.


    So. Baufirma gibt den Rat, Bau.Ing. sagt ist nicht zugelassen, aber wird funktionieren. Ich soll entscheiden.


    Jetzt war der Plan den opti control mit sandfang einbauen zu lassen. Der hat etwas mehr Raum für Wasser, sodass ich die Pumpe einbauen kann.


    Mir ging es um Praxiserfahrungen und Ratschläge.

  • Ich kenne das so, dass ein Bestandsschutz erlischt, wenn man etwas verändert. Aber sanieren, also etwas funktionsfähig erhalten, sollte keinen Bestandsschutz tangieren.

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  • Ich kenne das so, dass ein Bestandsschutz erlischt, wenn man etwas verändert. Aber sanieren, also etwas funktionsfähig erhalten, sollte keinen Bestandsschutz tangieren.

    Mir begegnete mehrfach die juristisch abgesicherte Aussage, dass Bestandsschutz allgemein dann erlischt, wenn mehr als 49 % ehemals vorhandener Bauteile entfernt wurden. Dabei geht es im Zweifel um das einzelne Bauteil ebenso wie um das Gesamtobjekt. Ich würde als juristischer Laie hier annehmen, dass der Rückbau von 50 % der Drainleitungen den Bestandsschutz erlöschen läßt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Rückbau, also dauerhafte Beschneidung der ursprünglichen Leitungslänge, oder Austausch, aber Belassung der ursprünglichen Anlage?

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  • Rückbau, also dauerhafte Beschneidung der ursprünglichen Leitungslänge, oder Austausch, aber Belassung der ursprünglichen Anlage?

    Dabei ging es immer darum, dass Bauteile wir Außenwände oder Dächer zur Wahrung des Bestandsschutzes nur maximal um 49 % zurückgebaut werden durften. Im Falle von Leitungen würde ich annehmen, dass hinterher noch je mind. 50 % der alten Drainageleitung und wesentlicher Einzelbauteile vorhanden sein müssen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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