Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit einem Thema an euch was wohl einer Art Wespennest gleicht. Nachfolgend geschildert die Situation:
- Bauamt teilte mir letztes Jahr mit "Geh und Fahrtrecht ist für Abstandsflächen hälftig nutzbar"
- Mein Geh und Fahrtrecht ist 7 Meter breit
-geplant ist ein An und Umbau (Umbau direkt an der Grundstücksgrenze) (Anbau mit einem Meter Versatz)
- Da meine Nachbarn ein Problem mit dem Bau haben, versucht man alles erdenkliche diesen zu verhindern, nun gibt es vom 03.02.2009 den Kommentar der besagt "Geh und Fahrtrecht reicht regelmässig nicht aus Abstandsflächen zu waren"
Unter den Aspekten Abstandsflächenüberlappung sowie das es ja möglich wäre das Geh und Fahrtrecht im einvernehmen aufzuheben.
Meine Argumentation dazu wäre wie folgt:
Ich verpflichte mich dazu das geh und Fahrtrecht nicht her zu geben
Was die ggfs überlappung angeht ist diese aus meiner Sicht ausgeschlossen weil:
Ich nutze max 3 Meter als Abstandsfläche, demnach sind noch 4 Meter frei bis zum Punkt an dem theoretisch gebaut werden könnte.
Damit eine Überlappung eintreten könnte, müsste minimum 10 Meter hoch gebaut werden (drei ggfs. dann sogar vier Geschosse)
Wir sind auf dem Land, das ein solcher Bau im Wohngebiet genehmigt wird, ist mehr als unrealistisch (der Bebauungsplan der existiert, gäbe das nichtmal im Ansatz her)
Das man derartigen Abweichungen zustimmen würde, kann ich mir ebenfalls nicht vorstellen, da wir hier im Bereich der 1-2 Familienhäuser bebaut sind
VG Tobias