Ein Bauherr macht sich über viele Punkte eines Dachumbaus im Bestand große Sorgen und hat mich zur Begutachtung hinzugezogen, nachdem der planende und bauleitende Architekt nicht mehr sein volles Vertrauen genießt.
Auf einem typischen Berliner Gründerzeitdach steht am oberen Rand mehrerer Lichtkuppel auf dem flacher geneigten oberen Teil des Mansarddachs etwas Wasser. Je nach Einbauposition staut das Wasser 1,2 bis 1,8 mm auf. Die Andichtung mit Flüssigkunststoff ist noch in Arbeit und nicht überall fertiggestellt.
Stellt diese, sich nach ca. 30 Minuten auf ca. 10 mm reduzierende, Anstauhöhe des Wassers überhaupt einen Mangel dar? Ich sehe dies vor der Fertigstellung der Andichtung mit Flüssigkunststoff (hier: Triflex-Detail) in keinem Fall gegeben. Den AG zerreißt es schier vor Ärger, weil da seiner Meinung nach nichts stehen darf. Die Formulierungen in der Fachregel kenne ich.
Was denken die Dachdecker bzw. die Kollegen dazu?