zulässige Höhe stehenden Wasser in Gefällerrichtung vor eine Lichtkuppel

  • Ein Bauherr macht sich über viele Punkte eines Dachumbaus im Bestand große Sorgen und hat mich zur Begutachtung hinzugezogen, nachdem der planende und bauleitende Architekt nicht mehr sein volles Vertrauen genießt.


    Auf einem typischen Berliner Gründerzeitdach steht am oberen Rand mehrerer Lichtkuppel auf dem flacher geneigten oberen Teil des Mansarddachs etwas Wasser. Je nach Einbauposition staut das Wasser 1,2 bis 1,8 mm auf. Die Andichtung mit Flüssigkunststoff ist noch in Arbeit und nicht überall fertiggestellt.






    Stellt diese, sich nach ca. 30 Minuten auf ca. 10 mm reduzierende, Anstauhöhe des Wassers überhaupt einen Mangel dar? Ich sehe dies vor der Fertigstellung der Andichtung mit Flüssigkunststoff (hier: Triflex-Detail) in keinem Fall gegeben. Den AG zerreißt es schier vor Ärger, weil da seiner Meinung nach nichts stehen darf. Die Formulierungen in der Fachregel kenne ich.


    Was denken die Dachdecker bzw. die Kollegen dazu?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wenn du bei der Beurteilung die Flachdachrichtlinien in Frage stellst, warum willst du den Auftrag ausführen?

  • Wenn du bei der Beurteilung die Flachdachrichtlinien in Frage stellst ...

    Ich stelle die Flachdachrichtlinie keineswegs in Frage. Ich schrieb (allerdings in getauschter Reihenfolge):

    Den AG zerreißt es schier vor Ärger, weil da seiner Meinung nach nichts stehen darf. Die Formulierungen in der Fachregel kenne ich. Ich sehe dies (vor der Fertigstellung der Andichtung mit Flüssigkunststoff (hier: Triflex-Detail) (sprachliche Alternative siehe unten*) in keinem Fall gegeben.

    *... also ein in diesem Fall zutreffendes Verbot anstauenden Wassers durch die Fachregel

    Was denken die Dachdecker bzw. die Kollegen dazu?

    Du fragst ...

    ... warum willst du den Auftrag ausführen?

    Ich will keinen Auftrag ausführen. Ich wurde mit der fachliche Klärung von rd. 10 Fragen beauftragt. Lediglich zu einer davon interessieren mich nach einer Besichtigung zusätzliche fachliche Einschätzungen. Deshalb habe ich sie hier eingestellt. Wie schätzt Du die Ausführung ein?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich stelle die Flachdachrichtlinie keineswegs in Frage. Ich schrieb (allerdings in getauschter Reihenfolge):

    *... also ein in diesem Fall zutreffendes Verbot anstauenden Wassers durch die Fachregel

    Du fragst ...

    Ich will keinen Auftrag ausführen. Ich wurde mit der fachliche Klärung von rd. 10 Fragen beauftragt. Lediglich zu einer davon interessieren mich nach einer Besichtigung zusätzliche fachliche Einschätzungen. Deshalb habe ich sie hier eingestellt. Wie schätzt Du die Ausführung ein?

    Ich weiß auch nicht, was ein typisches Berliner Dach ist? Dachneigung ist vorhanden und Durchdringen stauen Wasser.

  • Das stehende Wasser hätte man durch einen Dämmstoff Dachreiter ähnl. einem Kehlsattel beseitigen können, bzw. kann man noch beseitigen, aber dies wäre eine zu vergütende Zusatzleistung. Rein nach Fachregeln liegt an dieser Stelle kein Mangel vor. Ein paar mehr Bauchschmerzen hätte ich bei dem Abstand Flachdachfenster zum Kamin, da sind bestimmt keine 30 cm Abstand eingehalten? :haue:

  • Das stehende Wasser hätte man durch einen Dämmstoff Dachreiter ähnl. einem Kehlsattel beseitigen können, bzw. kann man noch beseitigen, aber dies wäre eine zu vergütende Zusatzleistung. Rein nach Fachregeln liegt an dieser Stelle kein Mangel vor.

    Danke, so sehe ich das auch. Vor der sicher anstrengenden Auseinandersetzung mit dem Auftraggeber / Bauherrn, welcher sich von mir Unterstützung bei der Einforderung einer kostenlosen Nachrüstung erhofft hatte, wollte ich gerne eine Zweitmeinung zu diesem Thema lesen. Danke für Deine Bewertung!

    Ein paar mehr Bauchschmerzen hätte ich bei dem Abstand Flachdachfenster zum Kamin, da sind bestimmt keine 30 cm Abstand eingehalten?

    Nein, die sind nicht eingehalten. Darauf hatte ich bereits am Objekt hingewiesen und in meiner Stellungnahme steht's auch. Der AG wollte die Lichtkuppel nach eigener Angabe genau dort haben. Aufgrund des benachbart verlaufenden Kehlsparrens waren die Möglichkeiten allerdings eingeschränkt. Den Punkt soll ich doch bitte aus meiner Stellungnahme entfernen. :)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Den Punkt soll ich doch bitte aus meiner Stellungnahme entfernen.

    Oh ja - das sind mir die "liebsten" AG: Liefere MIR Argumente, damit ich dem ... ordentlich eins überziehen kann, aber ja keine Argumente, mit denen er dagegen halten kann

    :motz2:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Oh ja - das sind mir die "liebsten" AG: Liefere MIR Argumente, damit ich dem ... ordentlich eins überziehen kann, aber ja keine Argumente, mit denen er dagegen halten kann

    :motz2:

    Dem "Gegner" muss ich ja nun wirklich keine Munition liefern, aber die Nichteinhaltung der Fachregel ist ganz offensichtlich und das hat er jetzt auch eingesehen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Also macht sich der Bauherr über entstehende Wasserschäden sorgen?


    Dann hätte er sich mal lieber mehr Gedanken über die Ganzen Anschlüsse gedanken gemacht. Gefühlt sind das mehr Meter Anschluss als Quadratemeter Dach.

    Allein schon der Kamin ist eine Potenzielle Wasserschadenquelle. Weder abgedeckt noch verkleidet.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Also macht sich der Bauherr über entstehende Wasserschäden sorgen?

    ja

    Dann hätte er sich mal lieber mehr Gedanken über die Ganzen Anschlüsse gedanken gemacht. Gefühlt sind das mehr Meter Anschluss als Quadratemeter Dach.

    ja, das ist in Berliner Altbauten der Gründerzeit mit ausgebauten Dachgeschossen die Regel und war auch vor hundert Jahren nicht anders.

    Allein schon der Kamin ist eine Potenzielle Wasserschadenquelle. Weder abgedeckt noch verkleidet.

    Die sehen hier alle schon seit 150 Jahren so aus.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ja

    ja, das ist in Berliner Altbauten der Gründerzeit mit ausgebauten Dachgeschossen die Regel und war auch vor hundert Jahren nicht anders.

    Die sehen hier alle schon seit 150 Jahren so aus.

    Gilt hier zufällig,

    "Das haben wir schon immer so gemacht?" :P

    Das sich keiner drüber gedanken gemacht hat, ist zu erkennen, Aber das man mit Fahrlässigkeit Kaminmündungen mit Steinen verschliest, ist dann doch was anderes.


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    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Gilt hier zufällig, "Das haben wir schon immer so gemacht?" :P

    Nein, sicher nicht. Ich dachte Du meintest den Schornstein vorne. Über den wurde wohl schon mit dem Schornsteinfeger verhandelt.

    Auf den wurden unmittelbar vor dem Foto die Steine aufgelegt, um eine vorher damit fixierte Brandwandabdeckung zur Seite legen zu können. Der SV wollte nämlich die Feuchte des dort vor einigen Wochen aufgemauerten Porenbetons messen - er war patschnass und wird jetzt vor dem Verputzen erstmal getrocknet - länger. Die Züge dort sind bis auf einen alle schon seit mind. 20 Jahren stillgelegt. Und an dem einen hängt der Kaminofen des Bauherrn.

    Das sich keiner drüber gedanken gemacht hat, ist zu erkennen, Aber das man mit Fahrlässigkeit Kaminmündungen mit Steinen verschliest, ist dann doch was anderes.

    Die waren nicht verschlossen, s.o..

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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