Schwimmbecken

  • Habe vor längerer Zeit nachgefragt Poolbau im Ausenbereich

    Der Pool steht schon seit Jahren. Habe ein Bauantrag nachträglich eingereicht.

    Die Stadt will die nachträgliche baugenehmigung nicht in Aussicht stellen.

    Da die Landesbauordnung überarbeitet wird könnte bald auch Schmimmbecken im Außenbereich

    bis 100m3 Genehmigungs frei sein ?

    Weiß da Jemand mehr darüber ?

  • Wird wohl Außenbereich im baurechtlichen Sinne sein.


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  • Da die Landesbauordnung überarbeitet wird könnte bald auch Schmimmbecken im Außenbereich

    bis 100m3 Genehmigungs frei sein ?

    Könnte sein, ich halte das aber für sehr unwahrscheinlich.

    Weiß da Jemand mehr darüber ?

    Ich nicht. Ich habe auch nirgendwo Hinweise auf derartige Absichten gelesen, nicht einmal diesbezügliche Gerüchte sind mir zu Ohren gekommen. Und selbst wenn eine solche Änderung rechtskräftig würde, würde sie Deinen Pool nicht legalisieren, denn offensichtlich verstößt er gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, weil ansonsten die Genehmigungsbehörde nach §74 Abs. 1 BauO NRW 2018 verpflichtet wäre, eine Genehmigung zu erteilen.

  • Wird wohl Außenbereich im baurechtlichen Sinne sein.


    Bauplanungsrecht oder Bauordnungsrecht?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • nach Landesbauordnung sollen Schwimmbecken mit bis zu 100m3 wie Innerortz auch im Außenbereich als Nebenanlage

    erlaubt werden.

    D:H: mann braucht keine bauaufsichtliche Genehmigung mehr.

    Mit freundlichen Grüßen

    M: Iding

  • nach Landesbauordnung sollen Schwimmbecken mit bis zu 100m3 wie Innerortz auch im Außenbereich als Nebenanlage

    erlaubt werden.

    Wie kommst Du darauf?

    Und aktuell sind sie auch Innerorts nicht erlaubt, sondern lediglich genehmigungsfrei. Ob sie zulässig sind, muss der Bauherr dann selber herausfinden. Und nochmal: Dein Pool ist höchstwahrscheinlich nicht zulässig, sonst müsste die Behörde Deinen Bauantrag genehmigen, es sei denn, er wäre mangelhaft, so dass er schon formell abgelehnt würde. Es ist aber anzunehmen, dass der Bauantrag auch materiell nicht genehmigungsfähig ist, oder welcher Tatbestand des §35 BauGB ist in Deinem Fall gegeben, dass er zugelassen werden kann?

  • Vielleicht hat der TE Pferde, und der Pool ist für die Pferde. Die Scheichs bauen sogar Pools für Pferde in der Wüste. ;)

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  • Vielleicht hat der TE Pferde, und der Pool ist für die Pferde

    Nach einer Voranfrage und einer Baugenehmigung beide ohne erfolg; ist der Zug abgfahren.


    Deswegen wird doch auf Gesetzesänderung begnadigung gehofft.

    Beim 50m3 Mythos beissen irgendwann jemanden die Hunde, bzw die Remise,

    vorher nachfragen macht man ja nicht weil man könnte ja schlaffende Hunde wecken und eigentlich ist doch alles legal.

    Sagen ja auch die Kollegen

    Ein Paar quaderballen alte tepiche oder Rasenteppich und silofolie und schon wäre die triatlontrainingstrecke fertig gewesen

    und schneller abgebaut und weiter verwendet als das Bauamt schreiben kann.

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

  • Keine Ahnung was Du unter "Remise" verstehst, und was da genehmigt wurde. Ich kenne das als eine Art Schuppen/Lagerraum oder Unterstand für Fahrzeuge. Also einfach gesagt, ein wettergeschützter Bereich. Das hätte zumindest noch einen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Nutzung (da stellt man Traktor, Rasenmäher ab, lagert Werkzeug, Ersatzteil o.ä.). Ich könnte mir vorstellen, dass das eine Genehmigung erleichtert hat.

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  • die Remise ist ohne Probleme genehmigt worden

    gut

    Pool ging nicht mehr auf der Hoffläche?

    Wer sich halt nicht vorher über die rechtlichen gegebenheiten erkundigt muss halt das risiko tragen.

    Ich hoffe mal das du die Fläche unterm Pool nicht als landwirtschaftlich genutzt deklariert hast, sonst könnte, nach dem jetz amtsbekannten mehr Ärger ins Haus stehen.

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

  • Irgendwie habe ich gerade ein Deja Vue. Kann es sein, dass wir das Thema mit LKW, Halle etc. im Außenbereich schon einmal vor längerer Zeit hatten?


    Eine offene Halle zur Reparatur von Nutzfahrzeugen kann ich mir noch als genehmigungsfähig vorstellen, auch im Außenbereich, insbesondere bei landwirtschaftlicher Nutzung, evtl. auch bei sonstiger gewerblicher Nutzung, sofern diese für sich genehmigt ist.

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  • Ein Pool hat halt rein gar nichts mit Landwirtschaft oder Gewerbe zu tun. sondern ist ausschließlich privat veranlasst. Vielleicht solltest Du daraus einen Feuerlöschteich machen. :)

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  • Die Hoffnung stirbt zuletzt

    Der richtige Zeitpunkt wäre beim Austellungverfahren des Flächenutzungsplan gewesen.

    Dabei könne dann die erweiterung der Betriebstätte mit berücksichtig werden.

    So saurer apfel

    wirklich kein Platz auf der Hof / betriebfläche für nen Pool?

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

  • Wie weit ist der vom Haus entfernt?


    Bevor der Bagger anrückt, könnte man das Teil auch als Energiespeicher für eine Wärmepumpe deklarieren. Wir sollen doch alle auf WP umsteigen. 23m³ Wasser, das macht knapp 700kWh Energie für eine Sole-WP + Vereisung bringt noch einmal 700kWh. Dann noch ein paar Solarkollektoren aufstellen zum Regenerieren, und der Stadtverwaltung versprechen, dass Du bei der nächsten Wahl "grün" wählst. :lach:

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  • Ausdehnung bei Vereisung beachten, und die Kollektoren können ja als Absorber schon regenerieren, sobald sie nur wenige K über der Wassertemperatur liefern. Im Winter wird der Pool ja sowieso nicht genutzt, und ich wüsste jetzt nicht, dass mir jemand verbieten könnte in meinem Wasserenergiespeicher zu planschen. Ansonsten wird er halt abgedeckt und nicht genutzt. Besser als für viel Geld renaturieren.

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  • Bevor der Bagger anrückt, könnte man das Teil auch als Energiespeicher für eine Wärmepumpe deklarieren.

    Und eine Wärmepumpe beschaffen und so aufbauen und an die Heizungsanlage anschließen, dass die behauptete Nutzung auch tatsächlich möglich und nachvollziehbar ist. :lach: (Behördenmitarbeiter und Richterinnen sind ja auch nicht völlig blöd.)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • und aufpassen, dass die WP nicht verkehrt herum läuft und im Winter den Pool beheizt. Sonst kommt der Rober höchstpersönlich und klemmt sie ab. :lach:

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  • Irgendwie habe ich gerade ein Deja Vue. Kann es sein, dass wir das Thema mit LKW, Halle etc. im Außenbereich schon einmal vor längerer Zeit hatten?


    Eine offene Halle zur Reparatur von Nutzfahrzeugen kann ich mir noch als genehmigungsfähig vorstellen, auch im Außenbereich, insbesondere bei landwirtschaftlicher Nutzung, evtl. auch bei sonstiger gewerblicher Nutzung, sofern diese für sich genehmigt ist.

    Ja das hatten wir. Zuerst gab es Schwierigkeiten, dann ging alles von alleine. Die Halle wurde genehmigt als Fahzeughalle und darf auch offen sowie geschlossen sein. Wir haben einen Grenzabstand von nur 1m zum Nachbar da eine

    Baulast zum Acker besteht.

  • Ihr glaub auch, das das Baumat total Banane ist, Was meint ihr, wie oft man da einen Antrag einreichen kann, ohne auffällig zu werden?

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Hallo

    Habe gute Nachricht. Die Bauordnung für das Land NRW hat sich geändert. Im Außenbereich Verfahrensfreie Bauvorhaben für Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m3 einschließlich

    dazugehöriger luftgetragener Überdachungen

    Jetz dürfen wir unser Pool behalten .