Feuerschutzabschluss: Innen- oder Außenwand?

  • Hallo zusammen,

    neben meinem Wohnhaus wurde eine Garage gebaut und ein Durchgang in den Hauskeller geschaffen.
    Zwischen Haus- und Garagenwand ist ein Spalt von 5 cm, der in der Laibung zugeputzt wird.
    Die vorgesehene Verbindungstür in der Kellerwand als Feuerschutzabschluss (Hörmann H8-5) hat nur eine Zulassung als Innentür,
    daher die Frage: Sind die gemeinsamen Wände bzw. der Durchgang als Innenwand zu sehen oder gilt die Kellerwand als Außenwand?

    Vielen Dank schonmal für's Lesen.

    Gruß, Trebo

  • Türen zu von Wohnhäusern zu Garagen haben meist besondere Brandschutzanforderungen.

    PS.: Diese sind unabhängig davon, ob es sich um Innen- oder Außenwände, Brandschutz- oder Trennwände, tragende oder nicht tragende Wände oder sonstige Definitionen handelt.

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