Hallo zusammen,
neben meinem Wohnhaus wurde eine Garage gebaut und ein Durchgang in den Hauskeller geschaffen.
Zwischen Haus- und Garagenwand ist ein Spalt von 5 cm, der in der Laibung zugeputzt wird.
Die vorgesehene Verbindungstür in der Kellerwand als Feuerschutzabschluss (Hörmann H8-5) hat nur eine Zulassung als Innentür,
daher die Frage: Sind die gemeinsamen Wände bzw. der Durchgang als Innenwand zu sehen oder gilt die Kellerwand als Außenwand?
Vielen Dank schonmal für's Lesen.
Gruß, Trebo
Feuerschutzabschluss: Innen- oder Außenwand?
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Türen zu von Wohnhäusern zu Garagen haben meist besondere Brandschutzanforderungen.
Steht in der LBO/Landesgaragenverordnung (o.ä.)
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Türen zu von Wohnhäusern zu Garagen haben meist besondere Brandschutzanforderungen.
PS.: Diese sind unabhängig davon, ob es sich um Innen- oder Außenwände, Brandschutz- oder Trennwände, tragende oder nicht tragende Wände oder sonstige Definitionen handelt.