Neuer Grundsteuerbetrag

  • Hi,


    kennt sich einer mit dem Grundsteuerbetrag für unser Grundstück aus.


    Vor 10 Jahren gekauft für 74.000 Euro

    Nun wird es mit 160.000 Euro angesetzt.

    Ist das üblich das immer vom aktuellen Grundstücksrichtwert berechnet wird ?


    Seltsam ist auch,das wir bis jetzt immer ca 400 Euro im Jahr gezahlt haben.

    Jetzt aber nur noch 145 Euro.


    Wieso auf einmal so wenig ?

  • Ist das üblich das immer vom aktuellen Grundstücksrichtwert berechnet wird ?

    Ja, das ist die Folge der neuen Gesetzgebung.

    kennt sich einer mit dem Grundsteuerbetrag für unser Grundstück aus.

    Nein, natürlich nicht, wir kennen zwar bautechnisch Dein Haus ein wenig, aber nicht steuerrechtlich Dein Grundstück!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ist das üblich das immer vom aktuellen Grundstücksrichtwert berechnet wird ?

    Nicht immer, am eben im Zuge der Grundsteuerreform eben nun doch.



    Seltsam ist auch,das wir bis jetzt immer ca 400 Euro im Jahr gezahlt haben.

    Jetzt aber nur noch 145 Euro.

    Das hast Du nicht verstanden. Ich vermute, der neue Grundsteuermessbetrag ist nun 145 Euro. Darauf erhebt die Gemeinde noch einen Hebesatz, meist zwischen 300 und 400%. Der wird aber erst 2024 oder 2025 festgelegt.

  • Ja ist der Steuermessbetrag.Der laut schreiben 2025 fällig wird.


    Dann wird es teuer.

    Nein, nicht zwangsläufig.
    Die Gemeinden / Städte sindsollen Ihre Hebesätze so anpassen, dass sich das aufkommen nicht verändert.
    (Eine Gesetzgrundlage habe ich dazu nicht gefunden, ob das einklagbar ist, sei dahingestellt...).


    Reform der Grundsteuer - Bundesfinanzministerium - Themen
    Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als…
    bundesfinanzministerium.de


    Gehen wir davon aus, dass die allermeisten Gemeinden das tun werden.


    Jetzt kommt es darauf an, ob sich dein Steuermessbetrag im Vergleich zu den anderen Grundeigentümern in deiner Gemeinde erhöht hat.

    Wenn sich deiner verdoppelt, aber der der anderen verdreifacht und die Gemeinde gestaltet den Hebesatz aufkommensneutral, dann bist du ein Gewinner der Reform.



    Für Bayern, die ein reines Flächenmodell fahren sehe ich das so:
    Gewinner sind die in den besseren Lagen (innerhalb einer Gemeinde), denn der Wert spielt keine Rolle mehr.