EIN Wohnhaus mit 8 Wohneinheiten wurde 2018 bezogen. Davon ist nach Kaufvertrag 1 Eigentumswohnung als barrierefrei ausgewiesen. Die Diele ist aber nur 1,10cm breit und ist nach der DIN 18040-2 aber nicht 1,20m, also nicht vorschriftsmäßig breit. Ist das ein Baumangel?
Danke für Antworten