Schlagregendichtigkeit Haustür

  • Hallo zusammen,


    ich habe Büroräume im EG eines Wohn- und Geschäftshauses.

    Der Ausgang führt auf eine gepflasterte Hoffläche.

    Daran anschließend die gepflasterte Hoffläche des Nachbarhauses (andere WEG).


    Das Nachbargrundstück hat keinerlei Entwässerung für das Oberflächenwasser.

    Das Gefälle des Nachbargrundstücks geht in unsere Richtung.

    Und weil das nicht reicht: Angrenzend an diese beiden Hofflächen geht es den Berg hinauf.


    Bei jedem etwas stärkerem Regen fliest das Wasser bis vor meine Büroeingangstür.

    Bei Starkregen hinein.


    In unserer WEG gab es vor 2 Jahren neue Fenster und eine neue Büroeingangstür.

    Meine Eingangstür wurde bodeneben ausgeführt.

    Es gibt keine Schwelle oder ähnliches.

    Es gibt ein ca. 1 m tiefes Dach auf einer Höhe von ca. 3,60 m - also kein Regenschutz.


    Über die Verwaltung komme ich nicht weiter.


    Kann mir jemand einen Link oder Wortlaut geben, auf den ich mich als Laie zur fehlenden

    Schwelle bzw. Schlag(un)dichtigkeit berufen kann?


    Beste Grüße

  • Schlagregen ist nicht dein Problem, sondern das Oberflächenwasser das nicht kontrolliert abgeführt wird. Hier gehört eine Flächenentwässerung (Aco-Rinne) vor deine Eingangstür.

    ICH sehe hier den Gala-Bauer als guten Ansprechpartner.

  • Skeptiker

    Hat den Titel des Themas von „Schlagdichtigkeit Haustür“ zu „Schlagregendichtigkeit Haustür“ geändert.
  • Aus der Schlagdichtigkeit im Titel habe ich die vermutlich gemeinte Schlagregendichtigkeit gemacht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Bist Du Mieter oder Eigentümer?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Guten Morgen,


    vielen Dank für die Rückmeldungen (und Korrektur ;) )


    Ich bin Eigentümerin. Leider haben wir jedoch eine unmotivierte Verwaltung.


    Ich habe wegen dem Oberflächenwasser das Baurechtsamt schon kontaktiert.

    Dort teilt man mir auch mit, dass wir die Nachbar-WEG in die Pflicht nehmen können.

    Wir mussten schon 2 x den Keller auspumpen lassen.

    Ich bin seit 2 Jahren an der Verwaltung, dass die sich an den Nachbarn wendet.


    Links und rechts neben meiner Tür ist auf der ganzen Länge bereits der Sockel stark beschädigt

    und der Putz abgeplatzt. Daher denke ich, dass eine Rinne nur vor meiner Tür nicht ausreicht.


    Ich habe vor meiner Türe eine kleine Hoffläche in Sondernutzung und wollte hier schon

    die Verbundsteine in Kies tauschen, damit wenigstens ein Teil versickert.

    Das scheitert an einer Miteigentümerin im Haus, (die bis vor 4 Monaten auch

    Eigentümerin des Nachbargrundstücks war).


    Daher würde ich jetzt gerne meine Eingangstür hoch setzen lassen und einen

    Sockel davor setzen. Finde aber nichts dazu, dass ich dem Verwalter vorlegen

    könnte, um zu sagen: "Das muss so sein" (sonst darf ich die Fassade nicht ändern)


    Als Bonbon könnte ich dann Fußbodenheizung einbauen lassen.

    Da wir alle eigene Thermen haben, hätte ich dann im schlimmsten Fall bei

    Heizungserneuerung die Möglichkeit zu einer einigermaßen effizienten

    Wärmepumpe - (und schon jetzt komfortable Wärme)


    Herzliche Grüße

  • Daher würde ich jetzt gerne meine Eingangstür hoch setzen lassen und einen

    Sockel davor setzen. Finde aber nichts dazu, dass ich dem Verwalter vorlegen

    könnte, um zu sagen: "Das muss so sein"

    Die vertikale Abdichtung der (Keller)Wand muss im Türbereich min. 15 cm über die (Belags)Oberfläche hochgezogen werden.

    DIN 18533 - 1

    Pkt. 8.8.2.1

    oder, falls das nicht geht, niveaugleich mit entsprechenden Details

    PKt. 9.3

    Unter 9.3 sind auch symbolische Bildchen drin.

    Korrigiertmich, wenn ich daneben bin. Ich bin in der DIN 18533 noch nicht so schlafwandlerisch sicher unterwegs wie in der alten 18195

    Leider ist die DIN 18533 nicht öffentlich freizugänglich, sondern kostenpflichtig (Eigentum Beuth Verlag)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Da hier auch schon der Sockel rechts und links der Tür beschädigt ist, sehe ich in dem Aufmauern nur eine Übergangslösung. Diesen aufgemauerten Sockel würde ich dann vor die Tür setzten (vorausgesetzt diese geht nach innen auf), denn sonst muss ja auch noch eine neue Tür gekauft werden.


    Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, dann kann diese auch ausgetauscht werden - schließlich sind bei den Kosten für das Kellerauspumpen immer alle Miteigentümer im Boot.

  • Es gibt ein ca. 1 m tiefes Dach auf einer Höhe von ca. 3,60 m - also kein Regenschutz.

    Wie breit? Warum sitzt das Vordach so hoch? Könnte man das ändern? Evtl. auch vergrößern?

    Das wäre zwar noch nicht der große Wurf, könnte aber ein wenig für Entlastung sorgen.

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  • das ist mir schon klar. Ich hatte ja nicht geschrieben, dass ein Vordach die Lösung wäre. Wenn so viel Wasser vom Nachbargrundstück kommt, dass man den Keller auspumpen muss, dann liegt das natürlich nicht am Vordach. Ich dachte dabei eher an den berühmten Tropfen der das Fass zum Überlaufen bringt. Es gibt ja nicht nur Tage an denen sich Sturzbäche vom Nachbargrundstück vor die Tür wälzen. Abgesehen davon halte ich ein Vordach in 3,6m Höhe bestenfalls für ein optisches Gimmick, ansonsten für ziemlich sinnfrei.

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  • Daher würde ich jetzt gerne meine Eingangstür hoch setzen lassen und einen

    Sockel davor setzen.

    Die Idee mit dem Sockel stammt von der TE. Ein Sockel ist nicht die Endlösung, aber ob ich nun die Tür öffne und vor dem Sockel stehe oder die Tür auf dem Sockel steht, ist vollkommen Hupe, denn den Schritt muss ich immer machen und meine Räume sind Rollstuhlsicher. Wäre ein barrierefreier Zugang nötig, dann hätte die TE diese Idee wohl nicht ins Feld geworfen.

  • Doch das glaub' ich dir, weil ich diese Ideen regelmäßig selber sehe.... und ich liebe viele dieser Ideen :lach:


    seppo

    Wie wäre es mit der Verwendung eines Hochwasserschutzsystems? Montage entweder vor der Wand oder in der Laibung und kann bei Bedarf demontier werden. Ist ebenfalls nur eine Zwischenlösung, aber sicherlich eine mit weniger Aufwand und schneller zurück zu bauen als ein gemauerter Sockel.

  • Du hast schon verstanden, dass es sich um eine WEG handel?

    Am Aussengelände können trotz Sondereigentum wahrscheinlich nicht ohne weiteres Baumaßnahmen vorgenommen werden

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Habe ich - aber es geht ja nun erstmal darum, dass das Wasser aus dem Gebäude gehalten wird - Schadensminimierung -, im nächsten Schritt darum, dass die WEG-Verwaltung keinen anständigen Job macht und im letzten Schritt muss man sich dann um fachgerechte Instandsetzung kümmern. Diese Schritte könne auch relativ zeitgleich abgearbeitet werden.


    Ein Hochwasserschott sehe ich nicht als Baumaßnahme an - hier wird etwas angedübelt was auch schnell wieder demontiert werden kann.

    Ich kenne übrigens keine WEG, in der diese Eigenmächtigkeit nicht mindestens einem aufstoßen würde. Aber im Rahmen der Schadensminderung sähe ich mich für mein Eigentum dazu berechtigt, zumal die Verwaltung ja nicht mit herausragenden Einsatz zu glänzen scheint.

  • Hallo,


    das Dach ist auf 3,60 Höhe, weil auch die Innenräume so hoch sind und wohl auf Deckenhöhe montiert ist.

    Es ist kein Gimmick, denn es ist unschön. Der erste Mieter 1985 war die Post. Daher war diese Höhe wohl nötig.


    Der erste Eigentümer war der Vater der freundlichen Miteigentümerin.

    Ich habe die Einheit ersteigert und bin daher Erzfeindin I.


    Die Hoffläche in Sondernutzung kann ich lt. Teilungserklärung nutzen, wie ich möchte und dafür

    die notwendigen Umbauten vornehmen.


    An der Fassade kann ich nichts ändern, was nicht unbedingt notwendig ist.


    Die Zugangstür wurde erst vor 2 Jahren getauscht. Davor war es eine massive Holztür mit kleiner Schwelle.

    Hier würde ich auf "nicht den Regeln der Baukunst entsprechend" hoffen, dass die Tür getauscht werden muss.


    Ich würde tatsächlich den Sockel gut finden, da ich dann wie gesagt innen die Möglichkeit habe, eine

    anständige Isolierung auf den Boden + Fußbodenheizung verlegen zu lassen.


    Ich bekomme keine Besucher, daher ist der barrierefreie Zugang aktuell kein Thema und könnte

    sicherlich später bei Bedarf mit Rampe nachgerüstet werden.


    Die WEG besteht aus nur 5 Wohnungen + mein Teileigentum.

    Da stehen die Verwalter leider nicht Schlange.