Hallo Community,
ich habe ein gerichtliches Gutachten bekommen.
In diesem wird behauptet, dass die Hellhörigkeit bzw Baumangel im Haus nicht feststellbar ist, weil Werte bei den Messungen nicht überschirtten/überschritten wurden.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass Messwerte nur bedinigt Aussagekraft über eine Hellhörigkeit haben, denn diese Werte können im "Rahmen" sein, die Geräuschquellen jedoch trotzdem eine ausgesprochen hohe Belastigung für das Menschliche Gehör bedeuten.
In dem Gutachten steht, dass der Kellerabteil nicht wie im Bauplan 2 Schalig (also mit 2 voneinander getrennten Wänden mit Isolierungstrennung dazwischen) gebaut wurde, sondern nur mit einer Wand die auch zihmlich schmal 21cm breit ist.
Desweitern wird im Gutachten nicht mit einem Wort erwähnt, dass eine Türe in der Wand ist, die die beiden Haushälften miteinenadre verbindet. Somit von keinem Schallschutz die Rede sein kann.
Auch die Bödenn der beiden Haushälften sind eins und miteinander verbunden. Sieht man, wenn man die Türe die die Haushälften verbindet öffnet. Somit hört man in unserer Haushälfte, sobald jemand im Keller der anderen Haushälfte etwas auf den Boden stellt, Regale öffnet ect.
Die Frage die nun beantwortet werden sollte:
-Ist dies ein Baumangel, wenn ein Haus nicht nach Bauplan gebaut wird (nicht 2 Schalig und somit nur eine Trennwand)?
-Ist eine Schallmesung automatisch Ausschlaggebend für die Frage ob ein Haus nun hellhörig ist oder nicht?
Ich meine nur weil ein Autoauspuff noch im Rahmen des TÜVs ist, kann dieser trotzdem absolut störend sein.
Ich weis nicht, ob ich hier mit dieser Fragestellung richtig bin oder dies der Falsche Oort hierfür ist!?
Ich wäre jedoch sehr sehr dankbar, für Anregungen.
Danke im Voraus.