GU plant Steckdosen und Lichtschalter im (warmen) Keller Aufputz - wie verschwinden lassen?

  • Hallo,


    aus Kostengründen haben wir bei der Planung unseres Neubaus auf dickere (fertig) Beton-Kellerwände verzichtet. Alle Steckdosen, LIchtschalter usw. sind daher auf dem Putz (d.h. auf den Betonwänden, weil da kein Putz draufkommt) geplant. Wie könnte ich alle diese später verschwinden lassen, so dass es wie Unterputz aussieht?

    Welchen Aufbau würde ich wählen, wie dick wird die Vorbauwand?

  • Ich würde an der Kellerinstallation nichts machen. Ich sehe keinen Grund, Geld, Arbeit und Stress in eine Vorbauwand zu setzen, damit die Kabel und die Steckdose versenkt werden.

  • Da kann ich mich MeisterF nur anschliessen, wozu soll das gut sein?

    Es gibt sogar Leute, die für alte Bakelit-Aufputz-klemmleisten und Steckdosen und Schalter richtig Geld hinlegen.

    Bleibt halt die Frage, was hast Du in diesen Räumen vor, dass Dich das stört?

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    It's not the hammer, it is the way you hit.

  • Bleibt halt die Frage, was hast Du in diesen Räumen vor, dass Dich das stört?

    Ich würde die Räume gerne wie "normale" Räume aussehen lassen. Unter anderem soll das Schlafzimmer in den Keller und ein schöner "Hobbyraum" reinkommen.

  • Ich würde die Räume gerne wie "normale" Räume aussehen lassen.

    Normale Räume haben alle eine hervorstechende Eigenschaft: Sie haben ausreichend große Fenster und einen Blick nach draußen. Bei Kellern ist das selten der Fall. Es könnte also gut sein, dass dein Vorhaben "Schlafzimmer im Keller" sowieso nicht genehmigungsfähig (2. Fluchtweg!) ist.

    Die Frage, ob die Steckdosen dann unter Putz sind oder nicht stellt sich dann erst gar nicht.

  • Du schreibst von einem Neubau und willst das Schlafzimmer in den Keller verlegen?

    Wer hat denn das geplant und abgesegnet?

    Aber ok, will dir nicht zu nahe treten, verwundert mich nur etwas.


    Ganz ehrlich, bevor ich eine Keller-Aufputz-Installation 'verschwinden' lassen würde, würde ich mir erstmal Vor -und Nachteile anschauen und nicht nur nach der Optik gehen. So eine Aufputz-Geschichte hat auch gewisse Vorteile, auch wenn sie aus optischen Gründen nur in untergeordneten Räumen gemacht wird.

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  • Ich würde die Räume gerne wie "normale" Räume aussehen lassen. Unter anderem soll das Schlafzimmer in den Keller und ein schöner "Hobbyraum" reinkommen.

    Schlafen unter der Grasnarbe hat seine Freunde. Einen schönen Hobbyraum wird es auch mit Aufputzdosen geben. Bau fertig und schau dir das Ergebniss an. Kannst dann immernoch verkleiden.

  • Es könnte also gut sein, dass dein Vorhaben "Schlafzimmer im Keller" sowieso nicht genehmigungsfähig (2. Fluchtweg!) ist.

    Es ist nicht in der Baugenehmigung drin. Es läuft noch als "Kellerraum 2". Was ich später mit dem Raum mache, dürfte ja niemand interessieren, oder?

    Du schreibst von einem Neubau und willst das Schlafzimmer in den Keller verlegen?

    Wer hat denn das geplant und abgesegnet?

    Aber ok, will dir nicht zu nahe treten, verwundert mich nur etwas.

    Eigentlich macht es total Sinn, das Schlafzimmer in den Keller zu verlegen, v.a. wenn er beheizt ist und per KWL belüftet ist. Denn wenn ich schlafe oder noch vor dem Einschlafen lese, brauche ich nicht nach draußen zu sehen und auch kein Tageslicht. Zumal es an vermutlich über 80% der Tage im Jahr ab 21 Uhr draußen sowieso dunkel ist. Und wenn man erst um 23 Uhr schlafen geht, ist es das ganze Jahr über nie hell draußen. Die gesetzliche Regel, dass ein Schlafzimmer Tageslicht benötigt, ist eigentlich Quatsch und eher für Mietverhältnisse/Rechtsstreitigkeiten gedacht.

  • Nun wieder mehr zurück zu Thema: Welche Länge sollte die Stromleitung für Aufputz haben, damit sie für einen später nachgerüsteten Brüstungskanal passt? Muss ich dem Elektriker etwas mitteilen bzw. etwas bestimmtes einfordern?

  • Nun wieder mehr zurück zu Thema: Welche Länge sollte die Stromleitung für Aufputz haben, damit sie für einen später nachgerüsteten Brüstungskanal passt? Muss ich dem Elektriker etwas mitteilen bzw. etwas bestimmtes einfordern?

    Einfordern solltest du einen Termin mit dem Elektriker.

  • Welchen Aufbau würde ich wählen, wie dick wird die Vorbauwand?

    Es gibt Hohlwanddosen ab 35mm Tiefe, sinnvoll arbeiten kann man bei einer Tiefe von etwa 50mm. Das entspricht beispielsweise einer Holz-UK mit 40mm + Beplankung 9,5 bzw. 12,5mm.

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  • Eigentlich macht es total Sinn, das Schlafzimmer in den Keller zu verlegen, v.a. wenn er beheizt ist und per KWL belüftet ist. Denn wenn ich schlafe oder noch vor dem Einschlafen lese, brauche ich nicht nach draußen zu sehen und auch kein Tageslicht. Zumal es an vermutlich über 80% der Tage im Jahr ab 21 Uhr draußen sowieso dunkel ist.

    Lehrer liegen also niemals tagsüber krank im Bett. Ihre Lebenspartner*innen auch nicht. Is schon klar.

    Die gesetzliche Regel, dass ein Schlafzimmer Tageslicht benötigt, ist eigentlich Quatsch und eher für Mietverhältnisse/Rechtsstreitigkeiten gedacht.

    Ich möchte mal sehen, was Du unter eine Arbeit schreibst, wenn Dir ein Schüler sagt:

    Rechtschreibregeln sind nur für Lehrkräfte und Tintenp...... gedacht. ;)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Es ist nicht in der Baugenehmigung drin. Es läuft noch als "Kellerraum 2". Was ich später mit dem Raum mache, dürfte ja niemand interessieren, oder?

    In D stellt nach allen Bauordnungen von einer vorliegenden Genehmigung abweichende Nutzung eine genehmigungspflichtige „Umnutzung“ dar. Dadurch entstehen meist zusätzliche Anforderungen an Belichtung, Belüftung und den Brandschutz (Entrauchung, Rettungswege). Insofern interessiert es durchaus Dritte, was Du tatsächlich in Deinen Räumen tust.

    Die gesetzliche Regel, dass ein Schlafzimmer Tageslicht benötigt, ist eigentlich Quatsch und eher für Mietverhältnisse/ Rechtsstreitigkeiten gedacht.

    Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Na gut, ich weiß auch, dass im Straßenverkehr die Geschwindigkeitsbegrenzungen und Wechsellichtzeichen nur für die Anderen gelten, nicht für mich.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • für die Schalter könntest du mit Enocean Funktastern arbeiten. Aufputz aber sehen aus wie unterpuBei tz.
    Bei Steckdosen geht das aber leider nicht. Funktstrom noch nicht erfunden :lach:

  • Lehrer liegen also niemals tagsüber krank im Bett. Ihre Lebenspartner*innen auch nicht. Is schon klar.

    Wir sind doch (meistens) Beamte und als treueste, pflichtbewusste Staatsdiener nie krank :) Und mit der sehr guten Bezahlung können wir unseren Lebenspartner/innen die gesündesten Lebensmittel gönnen, so dass die auch nie krank werden ;) Und entlasten tun wir sie, weil vormittags Recht und nachmittags frei doch sowieso mit Haushalt, Kinder etc!

  • Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Na gut, ich weiß auch, dass im Straßenverkehr die Geschwindigkeitsbegrenzungen und Wechsellichtzeichen nur für die Anderen gelten, nicht für mich.

    Nur dass ich niemanden gefährde, niemanden Geld koste und niemanden in seinen Freiheiten/Möglichkeiten einschränke. Öffentlichkeit und Privat machen da einen großen Unterschied. Das Beispiel Schlafzimmer im Keller und Tageslicht ist für mich typisch deutscher Privatleben-Regulierungswahn !

  • Das Beispiel Schlafzimmer im Keller und Tageslicht ist für mich typisch deutscher Privatleben-Regulierungswahn !

    Du vermischt hier öffentliches Baurecht (was würden da wohl für Kellerlöcher zu Wohnraum erklärt werden wenn es nur legal wäre), und das was Du in deinem Eigentum tust. Letzteres kann dir keiner wirklich vorschreiben. Mit dieser Meinung stehe ich hier zwar alleine da, aber mir wurde auch noch kein Gegenbeispiel aufgeführt.

  • Bis zur Nutzungsuntersagung. :P

    Gabs das in größeren Stil? Höchstens mit gehässigen Nachbarn könnte ich mir das vorstellen. Also in sehr seltenen Einzelfällen.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Höchstens mit gehässigen Nachbarn könnte ich mir das vorstellen. Also in sehr seltenen Einzelfällen.

    Gehässige Nachbarn sind wahrscheinlich keine sehr seltenen Einzelfälle, aber welchen juristischen Weg eine solche Anzeige/Denunziation zu einer Nutzungsuntersagung führen sollte, ist nach wie vor ungeklärt. Die Behörden werden nicht an Art. 13 GG vorbeikommen.

  • Die Behörden werden nicht an Art. 13 GG vorbeikommen.

    :lach:  :lach:  :lach:


    Gabs das in größeren Stil?

    Ich führe darüber keine Statistiken. Von daher = ??? Ich weiß aber aus meiner Berufspraxis von einem Fall, in dem die Behörde mit einer Nutzungsuntersagung gedroht hat. (Nutzung trotz abgelaufener befristeter Genehmgung) Wie die Behörde davon Kenntnis bekam, entzieht sich meiner Kenntnis.

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  • Die Behörden werden nicht an Art. 13 GG vorbeikommen.

    ich denke da bist du am falschen Dampfer.


    Gabs das in größeren Stil?


    Das ist doch wie mit den Garagen... wieviel % der Garagen werden Baurechtskonform ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt??

    5% ??

    Ab und zu erwischt es mal ein armes Würstchen weil der Sachbearbeiter sadistische Züge hat oder der Nachbar oder der Blockwart. Aber 99,x% leben glücklich und zufrieden damit...

    Das ist einfach die Realität.
    Und ich persönlich für mich sehe da auch kein Problem..

  • Da gab es in München doch dem Fall eines Mietshauses, wirde hier im Forum auch schonmal diskutiert.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)