Die Maße des 2. RW haben im Lichten bei geöffnetem Türfenster 0,87m x 1,8m (DFVO zur NBauO mindestens 0,9m x 1,2m). Das Fenster wurde vor ca 4,5 Jahren verbaut.
Ist das vorschriftenkonform.
Könnte noch nachträglich eine Veränderung beantragt und genehmigt werden?
Was könnte man tun?