Maße des 2. RW in Niedersachsen NBauO

  • Die Maße des 2. RW haben im Lichten bei geöffnetem Türfenster 0,87m x 1,8m (DFVO zur NBauO mindestens 0,9m x 1,2m). Das Fenster wurde vor ca 4,5 Jahren verbaut.

    Ist das vorschriftenkonform.

    Könnte noch nachträglich eine Veränderung beantragt und genehmigt werden?

    Was könnte man tun?

  • Die Maße des 2. RW haben im Lichten bei geöffnetem Türfenster 0,87m x 1,8m (DFVO zur NBauO mindestens 0,9m x 1,2m). Das Fenster wurde vor ca 4,5 Jahren verbaut.

    Ist das vorschriftenkonform.

    Formell nein. Allerdings duerfte es sich hier um eine geringfuegige Abweichung handeln, die nicht unbedingt ein grossartiges Verfahren nach sich ziehen muss.

    Könnte noch nachträglich eine Veränderung beantragt und genehmigt werden?

    Aus welcher Sicht? Was ist denn der eigentliche Grund fuer deine Nachfragen? Moechtest du den damaligen BT/GU... irgendwas am Zeug flicken, hast du Angst um Leib und Leben, suchst du Beschaeftigung, Bestaetigung fuer dein Dasein, oder was ist denn nun genau der Grund fuer deine Fragen?

  • Könnte noch nachträglich eine Veränderung beantragt.....

    Bist Du eigentlich der Eigentümer der Immobilie? Dann kannst Du Anträge stellen so viel Du möchtest. Wie gut die Chance auf eine Genehmigung ist das kann aus der Ferne niemand sagen. Bei den Behörden gibt es jedoch Sachbearbeiter die Dir bei einem berechtigten Interesse (Eigentümer) auch antworten. Als Mieter oder bei einer WEG wird es schwieriger, denn Du kannst keinen Antrag stellen für etwas das Dir nicht gehört.

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