2. Rettungsweg

  • Nach der DFVO zur NBauO ist für den 2. Rettungsweg ein Mindestmaß von 0,9m x 1,2m vorgeschrieben. Können diese 2 Mindestlängen bei Neubauten (Eigentumswohnung unterschritten werden. Hat da die Baubehörde einen Ermessensspielraum. Z. B. die lichte Breite auf 0,87 m zu akzeptieren. Gibt es da überhaupt Spielräume für die Baubehörde???

    Zum anderen reichen in Niedersachsen für neue Wohnungsbauten einfache Bauanzeigen (60.-€) aus, und die Baubehörden überprüfen nichts mehr. Ist das nicht zu liberal und kann zu Abweichungen von den Bauvorschriften verleiten?

  • Können diese 2 Mindestlängen bei Neubauten ... unterschritten werden

    Normalerweise NEIN

    Hat da die Baubehörde einen Ermessensspielraum.

    Nein. Es müsste ein Antrag auf Abweichung/Befreiung gestellt, begründet und genehmigt werden.

    Ist das nicht zu liberal

    Wieder nein

    und kann zu Abweichungen von den Bauvorschriften verleiten

    Nicht mehr als bei einem genehmigten Bauantrag.


    Was helfen würde, was es aber nur in seltenen Fällen gibt, ist der Abgleich Soll-Ist in bauordnunsrechtlicher Hinsicht

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • R.B.

    Hat den Titel des Themas von „2. Rettungsweg, Brandschutzstahlstütze“ zu „2. Rettungsweg“ geändert.
  • Was helfen würde, was es aber nur in seltenen Fällen gibt, ist der Abgleich Soll-Ist in bauordnunsrechtlicher Hinsicht

    Das finde ich spannend. Ich kann mich entsinnen, dass bei meiner Kernsanierung meines Hauses von 1937 in NRW, ein Mensch vom Bauamt da war, um sich die Veränderungen anzusehen (nach Fertigstellung). Er hatte auch den ein oder anderen Kritikpunkt, welcher abgestellt werden musste. Die Begehung dauerte ca. 45 Minuten.

    Bei einem kürzlich fertiggestelltem Umbau einer Scheune in Bayern kam keiner vorbei.

    Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden oder wovon hängt das ab?


    lg

  • Mittlerweile machen viele (die meisten?) Bundesländer nur noch bei Sonderbauten förmliche Abnahmen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Mittlerweile machen viele (die meisten?) Bundesländer nur noch bei Sonderbauten förmliche Abnahmen.

    Wenn überhaupt. Verpflichtet sind sie dazu nicht - der Gesetzgeber zählt schon seit Jahren mehr und mehr auf Eigenverantwortung.

    Das Überwachungspersonal wurde auch weitgehend abgebaut.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Eine Brandschutzstahlstütze ist verbaut. Der Stopfmörtel zwischen Decke und Kopfankerplatte 8ca. 2c. freier Luftraum dazwischen) wurde vergessen. Die Decke hängt quasi dort in der Luft. Die Stützfunktion ist nicht gegeben. Ist das ein Baumangel. Was könnte man dagegen tun

  • Frage ´; Ein Antrag auf Abweichung des 2. RW. ist nicht gestellt worden. Kann dieser nachträglich (nach 4-5 Jahren noch gestellt und eventuell genehmigt werden

  • Frage ´; Ein Antrag auf Abweichung des 2. RW. ist nicht gestellt worden. Kann dieser nachträglich (nach 4-5 Jahren noch gestellt und eventuell genehmigt werden

    Ein Antrag kann immer gestellt werden. Fraglich ist, zu welchem Ergebnis die Behörde dann kommt. Abweichungen von Brandschutzvorschriften müssen immer durch gleichwertige Alternativen kompensiert werden.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!