Nach der DFVO zur NBauO ist für den 2. Rettungsweg ein Mindestmaß von 0,9m x 1,2m vorgeschrieben. Können diese 2 Mindestlängen bei Neubauten (Eigentumswohnung unterschritten werden. Hat da die Baubehörde einen Ermessensspielraum. Z. B. die lichte Breite auf 0,87 m zu akzeptieren. Gibt es da überhaupt Spielräume für die Baubehörde???
Zum anderen reichen in Niedersachsen für neue Wohnungsbauten einfache Bauanzeigen (60.-€) aus, und die Baubehörden überprüfen nichts mehr. Ist das nicht zu liberal und kann zu Abweichungen von den Bauvorschriften verleiten?