Wartungschacht

  • Hallo Zusammen,


    Vor meinem Haus, direkt an der Straße haben wir einen Schacht entdeckt als die Betondeckplatten eingestürzt sind. (Nix passiert, alles gut). Am Boden des Schachtes, ca 120 cm tief ist eine “Ton in Ton” Rohrverbindung, laut Nachbar. Somit wird es ein Wartungsschacht sein.


    Es ist direkt neben der Einfahrt und diese soll verbreitert werden. Daher dachte ich an eine befahrbare Schachtabdeckung. Mein Nachbar meinte allerdings ich soll den Schacht doch einfach zuschütten, “braucht kein Mensch” so einen Schacht…


    Nun die Frage - zuschütten oder zudecken? Ich würde es lieber zuschütten. Spricht etwas dagegen und wie ist eure Meinung dazu?


    Danke und Grüße

  • Nun die Frage - zuschütten oder zudecken? Ich würde es lieber zuschütten. Spricht etwas dagegen und wie ist eure Meinung dazu?

    Was sagt die Abwassersatzung dazu?

    Niemand baut solche Prüfschächte aus Langeweile, also gehe ich davon aus, dass dieser nach Abwassersatzung bzw. DIN1986-xx erforderlich war. In den Abwassersatzungen findet man dann meist solche Anmerkungen, dass dieser "stets zugänglich" sein muss.


    Solche Prüfschächte müssen üblicherweise "möglichst nahe an der Grundstücksgrenze" platziert sein. Falls der vorhandene Schacht an dieser Stelle stört, dann besteht vielleicht die Möglichkeit diesen zu verlegen. Die Kosten dafür trägt der Grundstückseigentümer. Evtl. handelt es sich auch um einen alten Schacht, für den es an anderer Stelle bereits Ersatz gibt. Dann könnte man diesen tatsächlich zuschütten. Es wäre auch denkbar, dass die Forderung nach Reinigungs-/Prüföffnungen anderweitig erfüllt wird, auch dann wäre dieser Schacht nicht notwendig. Aus der Fragestellung sind solche Details nicht zu entnehmen.


    Ich würde diesen Schacht jetzt nicht so einfach zuschütten, sondern erst einmal nachfragen, ob dieser stillgelegt ist, oder zwingend notwendig ist, oder evtl. ersetzt werden kann. Das kann man anhand der bisherigen Infos nicht beurteilen. Unabhängig davon würde ich mir überlegen, ob so ein Schacht nicht dennoch sinnvoll ist, denn wenn bei einer Verstopfung die Leitung -auch nur teilweise - freigelegt werden muss, dann wird das mit Sicherheit teurer.


    Unabhängig von eine Abwassersatzung wäre mein Ansatz.


    1. Wie lang ist die Grundleitung? gibt es Bögen? Höhenversatz?

    2. Ist der Abwasserkanal begehbar?

    3. Gibt es ausreichend Revisionsöffnungen (in nächster Nähe?)


    Zur (pauschalen) Forderung in den Abwassersatzungen nach einem Prüfschacht habe ich noch folgendes gefunden:



    Neuere Abwassersatzungen wurden meist angepasst, in dem nun von einem Prüfschacht ODER einer Prüföffnung (außerhalb des Gebäudes) die Rede ist.


    Bsp.: (Stadt Bochum)


    Zitat

    Bei der Neuerrichtung einer Anschlussleitung auf einem privaten Grundstück hat die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigent ümer in der Nähe der Grundstücksgrenze einen geeigneten Einsteigschacht mit Zugang für Personal oder eine geeignete Inspektionsöffnung auf ihrem oder seinem Grundstück außerhalb des Gebäudes nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 60 WHG, § 56 Abs. 1 LWG NRW) einzubauen. Bei bestehenden Anschlussleitungen ist die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer zum nachträglichen Einbau eines geeigneten Einsteigschachtes oder einer geeigneten Inspektionsöffnung verpflichtet, wenn sie oder er die Anschlussleitung erneuert oder verändert. In Ausnahmefällen kann auf Antrag der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers von der Errichtung eines Einsteigschachtes oder einer Inspektionsöffnung außerhalb des Gebäudes abgesehen werden. Die Inspektionsöffnung bzw. der Einsteigschacht müssen jederzeit frei zugänglich und zu öffnen sein. Eine Überbauung oder Bepflanzung der Inspektionsöffnung bzw. des Einsteigschachts ist unzulässig.

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  • Was sagt die Abwassersatzung dazu? (...)

    Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe mit der Gemeinde telefoniert. DIe sagten es sei meine Sache ob ich es verschließe aber die würden empfehlen es offen zu lassen da man viele Kosten sparen kann wenn dann mal was sein sollte.


    Das Ding ist halt - ich möchte die Einfahrt breiter machen. Also werde ich eine stabile Abdeckung finden müssen die das auch mitmacht. Irgendeine Idee was ich da beachten muss? Ich dachte an ein massives Gitter z.B....

  • Die Kollegen vom Tiefbau bzw. der Siedlungswasserwirtschaft wissen das genauer. Als Laie habe ich mir gemerkt, dass an jedem Richtungswechsel ein Schacht erforderlich ist.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • DIe sagten es sei meine Sache ob ich es verschließe aber die würden empfehlen es offen zu lassen

    Also ein Schacht der nicht zwingend erforderlich ist, aber empfohlen ist. Wobei mir die Erklärung noch nicht einleuchtet, denn wenn eine zweite Rev.öffnung vorhanden ist, dann braucht man dort auch nicht aufgraben, und wenn keine Rev.öffnung vorhanden ist, dann ist diese notwendig, und somit auch der Schacht.

    Sollte ein Schaden am Rohr festgestellt werden, dann ist dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht "im Schacht", und man muss sowieso aufgraben.


    Zur Schachtabdeckung, es gibt Ausführungen die überfahrbar sind. Was hier auf Deinen Schacht passt, das zeigt mir meine Glaskugel nicht.

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  • Vielleicht kann der/die TS mal ein Foto einstellen.


    Ein "Klasse D" Schachtdeckel mit Ring, kann sehr viel ab,

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Ein "Klasse D" Schachtdeckel mit Ring, kann sehr viel ab,

    So ziemlich alles, was auf öffentlichen Strassen üblicherweise fahren darf. Der Schacht darunter muss das allerdings auch abkönnen. Für die private Einfahrt, wo nur PKW fahren, reicht auch B125, auf reinen Rad- oder Fußgängerverkehrsflächen sogar A15.

  • Fotos lade ich hoch sobald ich wieder zuhause bin.


    Zum Nachbar: er sagte "wenn es Ton auf KG wäre, dann gut. Da es aber Ton auf Ton ist, ist das zur Wartung egal".

    Gut, Nachbar halt. Ich denke mal der frühere Besitzer, den man leider nicht mehr fragen kann, wird den Schacht nicht ohne Grund gemacht haben.

  • So einen Schacht hatte ich auch einmal auf einem Grundstück.



    So sah der aus nachdem Arbeiter den Deckel zerdeppert hatten.


    Unten war aber kein Rohr sondern eine Rinne



    Die durften dann den Schacht wieder leer räumen und dann haben sie einen neuen Deckel drauf gesetzt (der wurde anscheinend selbst gemacht).


    Bei mir war das eine Abwasserleitung vom Nachbargrundstück, wobei ich jetzt nicht sagen kann, ob dort nur die Fallrohre der Regenrinnen zusammengefasst waren oder auch Toiletten dran hingen. Entfernen durfte man den Schacht nicht, das hatte ich auch nachgefragt.

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  • Also - ich habe nun 3 Tage gesucht und finde einfach keine passende Abdeckung.

    Der Schacht ist 80 x 90 cm.

    Gesucht habe ich nach D400. Ich bin unsicher ob B125 reicht wenn da vielleicht auch mal ein LKW was anliefert.

    Hat jemand eine Empfehlung für einen Shop.

  • Also - ich habe nun 3 Tage gesucht und finde einfach keine passende Abdeckung.

    Wie ich oben erwähnt habe, wurde bei mir der Deckel anscheinend selbst angefertigt. Das hat anscheinend irgendeine Firma im benachbarten Städtchen gemacht, so haben es mir zumindest die Arbeiter der Gemeinde erzählt. Details haben mich ehrlich gesagt nicht so interessiert.

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