Bauunterlagen Betrug?

  • Hallo,

    es geht um ein grösseres Bauprojekt 30 Wohnungen.

    Nun ist ein Insolvenzverfahren eröffnet, welches sich über Monate ziehen kann.


    Nun hat ein früherer Mitarbeiter (Freiberufler), welcher die Kundenbetreuung machte, wohl die Bauunterlagen kopiert. Wenn man nun anfragen hat, dann schaut er gegen Bezhalung nach und gibt Auskunft. Ich finde das eine Frechheit.


    Darf ein Freiberufler sämtliche Bauunterlagen kopierern? Muss er diese nicht zurückgeben, wenn er nicht mehr angestellt ist?

  • Nun hat ein früherer Mitarbeiter (Freiberufler), welcher die Kundenbetreuung machte, wohl die Bauunterlagen kopiert.

    ??? Ein angesteller Freiberufler ist eigentlich nicht wirklich möglich. Welches Vertragsverhältnis da zwischen den Beteiligten bestand, kann dir aber egal sein. Dein Vertragspartner ist er jedenfalls nicht.

    Darf ein Freiberufler sämtliche Bauunterlagen kopierern? Muss er diese nicht zurückgeben, wenn er nicht mehr angestellt ist?

    Hängt von oben geschilderten ab...war das ein Vertriebler, der bunte Kopien hat, die er nutzen darf, ein Planer, der irgendwas mit zugeliefert hat...?


    Dein Ansprechpartner wäre in solch einem Fall aber auf alle Fälle der Schuldner bzw. der Insolvenzverwalter des Schuldners. Inwieweit dieser Auskünfte geben muss, wäre zu prüfen.

  • … Insolvenzverfahren eröffnet, welches sich über Monate ziehen kann.

    Im Bauwesen ziehen sich Insolvenzverfahren genau wie im allgemeinen über mehrere Jahre hin. Der Median der Dauer von Insolvenzverfahren lag um 2015 bei etwa vier Jahren. (Nur „Experten“ können das hier nachvollziehen.)

    Nun hat ein früherer Mitarbeiter (Freiberufler), welcher die Kundenbetreuung machte, wohl die Bauunterlagen kopiert … Muss er diese nicht zurückgeben, wenn er nicht mehr angestellt ist?

    Der Status Freiberufler schließt in D eine Anstellung der Person in dieser Tätigkeit aus. Ist hier möglicherweise ein freier Mitarbeiter gemeint?


    Angestellte dürfen betrieblich erlangtes Wissen oder Gegenstände nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis legal nicht mehr nutzen. Bei Freiberuflern (Architekten, Ingenieuren) ist die Situation viel komplizierter. Hinzu kommt, dass solche Freiberufler bei der Insolvenz eines Auftraggebers oft noch unbeglichene Forderungen an die Insolvenzmasse haben und sich diese deshalb mitunter für moralisch berechtigt halten, solche Forderungen bei Dritten einzutreiben.

    Wenn man nun anfragen hat, dann schaut er gegen Bezhalung nach und gibt Auskunft. Ich finde das eine Frechheit.

    Einen Betrug im Sinne von § 263 StGB dem Fragenden gegenüber kann ich als juristischer Laie nicht erkennen. Da versucht jemand, sein Wissen zu Geld zu machen. Im geschäftlichen wie privaten Umfeld ist das nichts ungewöhnliches.


    Ob das beschriebene Tun insolvenzrechtlich zu beanstanden ist, kann ich als juristischer Laie nicht bewerten. Wie karo1170 bereits schrieb:

    Dein Ansprechpartner wäre in solch einem Fall aber auf alle Fälle der Schuldner bzw. der Insolvenzverwalter des Schuldners. Inwieweit dieser Auskünfte geben muss, wäre zu prüfen.

    Und noch ein Hinweis aus dem o.g. nichtöffentlichein Faden:

    Zitat von Skeptiker

    "Gerechtigkeitsgefühl" von Laien und "Recht" scheinen in Insolvenzfällen oft nicht kohärent zu sein.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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