Baugrube ungesichert

  • Hallo an Alle!


    Unser Bauvorhaben ist gerade gestartet und mit dem Auskoffern der Baugrube wurde begonnen.

    Uns wurde zugesichert, dass wir während der Erdarbeiten die Baustelle nicht extra sichern müssten (durch Bauzäune, etc.), da die Arbeiten umlaufend ausgeführt werden sollten.

    Sprich; das was rausgeht mit der nächsten Fuhre wieder aufgefüllt wird. Dies ist leider nicht umgesetzt worden.

    Der aktuelle Stand ist so, daß wir eine ungesicherte Baugrube von 1200 x 800 x 120cm (LxBxT) haben.

    Wir haben die Baufirma schon über den Umstand informiert, da wir als Bauherr in der Haftpflicht sind.

    Seitdem ist nichts passiert.


    Sind wir aus der Haftung befreit, da wir das Sachkundige Unternehmen über den Mangel in Kenntnis gesetzt haben?


    Wer ist nun für die Sicherung der Baustelle zuständig?


    Ich bin über jeden hilfreichen Kommentar dankbar!

  • sind die grubenwände denn senkrecht aufgehend?


    wenn ich Mecklenburg-Vorpommern ,lese , denke ich an eine grube oben 16X12 und unten 12x8m und das ganze 1,2m tief.....

    oder liege ich komplet falsch?

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Wir haben die Baufirma schon über den Umstand informiert, da wir als Bauherr in der Haftpflicht sind.

    Seitdem ist nichts passiert.


    Sind wir aus der Haftung befreit, da wir das Sachkundige Unternehmen über den Mangel in Kenntnis gesetzt haben?

    Das hängt von der Festlegungen bzw. der Formulierung des schriftlich geschlossenen Bauvertrages ab. Dort kann der Auftraggeber von der privatrechtlichen Haftung Dritten gegenüber durch den Auftragnehmer freigestellt sein, unabhängig von der Kenntnis einer Tatsache.


    Eine Freistellung von einer möglichen strafrechtlichen Haftung ist ausgeschlossen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wer ist nun für die Sicherung der Baustelle zuständig?

    der Bauherr

    der Bauleiter nach LBO M-V

    der Bauunternehmer

    der SiGeKo nach BaustellV


    Hilft das? Vermutlich nicht.

    Also Vertrag lesen und die zwingend erforderliche Sicherung der Baustelle gegen unbefugten/unbeansichtigten Zugang für Dritte absichern (lassen).

    Danach prüfen, ob man eine Gute Bauherrenhaftpflichtersicherung hat.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • sind die grubenwände denn senkrecht aufgehend?

    Bei 1,20m Tiefe ist noch keine Böschung "gefordert".

    Im Greifswalder Raum wird sie sich aber "automatisch" nach kurzer Zeit einstellen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Hier ist es juristisch detailliert besser erklärt, als ich es kann.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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