Bauamt fordert Begrünung eines Satteldaches

  • Ich habe zu meinem Bauvorhaben (siehe hier und hier) nun die Nachforderungen des Bauamtes erhalten. Eine davon lautet, dass ich auf dem mit 20 Grad Neigung beantragten Satteldach eine extensive Dachbegrünung plane. Das passt mir deshalb nicht, weil ich dort eine PV-Anlage installieren möchte, und beides zusammen zwar möglich, aber sehr aufwändig / teuer wird. Einen Bebauungsplan oder eine Bausatzung gibt es nicht, kein Wohnhaus in der Nachbarschaft hat eine Dachbegrünung, auch kein Neubau (lediglich eine Garage mit Flachdach).


    Ich werde das Gespräch mit dem Umweltamt und dem Bauamt suchen, hier suche ich erstmal Erfahrungen und Argumente dafür. Die genaue Formulierung im Schreiben lautet:

    Die Dachflächen sind mit mind. extensiver Dachbegrünung zu planen, um einen ökologischen Ausgleich für die Versiegelung zu erreichen (z.B. Stellplatzflächen, Gebäude direkt angrenzend an Landschaftsschutzgebiet)."


    Neben den Kosten (die das Bauamt wohl weniger interessieren) ist mir bisher folgendes eingefallen:

    • keine vergleichbare Installation auf Nachbargebäuden;
    • Suche nach anderen Möglichkeiten für den angesprochenen "ökologischen Ausgleich", z.B. naturnahe insektenfreundliche Blühwiese, Bäume, etc (Platz genug habe ich);
    • Vorschlag zu einer räumlichen Trennung von Gründach (im NO) und PV (im SW).

    Notlösungen wären noch ein steileres Dach (dann geht Begrünung nicht) oder ein flacheres Dach (dann wäre die Kombination von Begrünung und PV einfacher).

    Ich freue mich, wenn hierzu noch jemand Ideen oder Erfahrungen hat.

  • Die Dachflächen sind mit mind. extensiver Dachbegrünung zu planen, um einen ökologischen Ausgleich für die Versiegelung zu erreichen (z.B. Stellplatzflächen, Gebäude direkt angrenzend an Landschaftsschutzgebiet)."

    da würd ich ganz platt einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen?


    Geht das nach §34 oder §35 BauGB? Oder Bebauungsplan?

  • Der Ökologische Ausgleich wird ja wohl die Gemeinde geschaffen haben, die vom Grundstückskauf partizipiert hat.

    Meinst Du die Grunderwerbsteuer oder was?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es geht nach §35. Das heutige Gespräch mit dem Umweltamt verlief sehr konstruktiv. Die ökologischen Ziele (Ausgleich für Versiegelung) müssen natürlich erreicht werden, aber ich gehe jetzt davon aus, dass dies nicht auf dem Dach passieren muss. Eine Verschriftlichung erhalte ich nach einer Abstimmung zwischen Umwelt- und Bauamt. Wesentliche Aspekte bei dem Gespräch waren der verhältnismäßig hohe technische und finanzielle Aufwand bei einer Kombination von Begrünung und PV auf einem Satteldach sowie die vorhandenen Flächen, die für einen Ausgleich in anderer Form zur Verfügung stehen.

  • Bei uns kann man den Ausgleich auch mit nicht versiegelten Flächen machen, also versicherungsfähiger Untergrund für den Hof, Stellplätze usw. Naja, man muss ja auch nicht alles zuasphaltieren, geht auch anders.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Meinst Du die Grunderwerbsteuer oder was?

    Bei uns wurden gerade zwei Grundstücke zur Bebauung frei gegeben und dagegen sind einige vorgegangen, u. A. weil Grünfläche in der Siedlung verloren geht. Dafür wurde allerdings von der Gemeinde eine andere Fläche als Ausgleichsfläche ausgewiesen.

    Also ja, wenn die Gemeinde Grundstücke zur Bebauung frei gibt und damit Grunderwerbssteuer und auch einen weiteren dauerhaften Steuerzahler anlockt, soll sie auch für die Ausgleichsfläche sorgen un das nicht auf den Besitzer abwälzen.

    Ich weiß, frag nicht was der Staat für dich tun kann, frag was du für den Staat tun kannst……… ;)

  • Bei uns wurden gerade zwei Grundstücke zur Bebauung frei gegeben und dagegen sind einige vorgegangen, u. A. weil Grünfläche in der Siedlung verloren geht. Dafür wurde allerdings von der Gemeinde eine andere Fläche als Ausgleichsfläche ausgewiesen.

    Also ja, wenn die Gemeinde Grundstücke zur Bebauung frei gibt und damit Grunderwerbssteuer und auch einen weiteren dauerhaften Steuerzahler anlockt, soll sie auch für die Ausgleichsfläche sorgen un das nicht auf den Besitzer abwälzen.

    Ich weiß, frag nicht was der Staat für dich tun kann, frag was du für den Staat tun kannst……… ;)

    Woraus schließt Du, dass karl.jonas das zu bebauende Grundstück von einer Gemeinde erworben hat?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Naja, selbst wenn es nicht so ist. Ich finde solche Forderungen einfach daneben. Jede Gemeinde will Wachstum, aber dann Steine in den Weg legen. Aber gut, kann ja auch ein amoklaufender Beamter des Kreis sein der dann so was fordert.

    Wie auch immer, man kann so was vorschlagen aber nicht fordern. Und wenn sie keine Versiegelung wollen, sollen sie es halt nicht als Bauland ausweisen.

    Vom Gleichheitsgedanken mal ganz abgesehen. Auch sehr schön hier gesehen. Die ersten die hier gebaut haben, durften gar nichts außerhalb des Bebauungsplan machen. Nach und nach haben dann auch die Blinden der Gemeinde gemerkt, das der Bebauungsplan bullshit ist und immer mehr der Realität angepasst. Ergebnis ist halt, dass die ersten angepi….. sind, weil wir z.b. ein Carport bauen durften, sie früher aber nicht..usw.usw.usw

  • Bei dem verlinkten Projekt von karl.jonas ist das Grundstück doch offensichtlich schon lange bebaut und nicht frisch als Bauland ausgewiesen. Es handelt sich um einen anderen Sachverhalt!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wir hatten eine Befreiung für das Gründach, haben es aber trotzdem angelegt. Warum auch nicht? Gründächer sind eine tolle Sache, neben der Flora und Fauna profitiert auch das Gebäude davon.

    Grundsätzlich finde ich diese Forderung sehr sinnvoll, allerdings sehe ich bei der geplanten PV ein entweder/oder.

  • Wir haben das Thema PV + Begrünung durch das Berliner Solargesetz jetzt öfter bei der Sanierung von Flachdächern an Orten, wo der B-Plan eine Begrünung vorgibt oder bspw. Regenwasser nicht oder nur begrenzt eingeleitet werden darf und so eine Retentionsdach naheliegt oder wo Bauherren gerne ein Gründach haben wollen.


    Bezüglich der Vorgaben der Flachdachrichtlinie und der FLL sehe ich fast keine Möglichkeit, beides auf der selben Teilfläche zu realisieren, nur nebeneinander, was die Vorgabe 1/3 der Dachfäche mit PV zu belegen schwer erfüllbar macht.


    Gibt es im Forum Erfahrungen mit PV + Intensivbegrünung auf der selben Teilfläche?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Meine PV Module liegen 10 Grad aufgeständert auf der extensiven Begrünung. Muss halt im Sommer öfter mal Unkraut rausrupfen, bevor es zu viel Verschattung gibt....

  • Meine PV Module liegen 10 Grad aufgeständert auf der extensiven Begrünung. Muss halt im Sommer öfter mal Unkraut rausrupfen, bevor es zu viel Verschattung gibt....

    Sind die ballastiert oder irgendwie am Dach angeschraubt? das Problem sind die nach FDRL erforderlichen Abstände der Begrünung zu aufgehenden Bauteilen, Oberlichtern etc. und Durchdringungen (50 cm!). Und davon gibt es ja auch schon ohne PV einige, so dass bei kleineren Objekten (wir haben momentan ein Dach mit ca. 160 m2 in Arbeit) meist nicht viel mehr als die Hälfte effektiv begrünbar ist. Und dann kommt noch die PV. Wächst bei dir die extensive Begrünung tatsächlich schon mehrjährig unter der PV?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ja, die Gestelle sind mit Terrassenplatten ballastiert, das hat der Solateur berechnen lassen unter Berücksichtung von Attikahöhe etc...


    Hier mal ein Bild das ich auf die Schnelle gefunden habe, nach ca. 2 1/2 Jahren PV auf der Begrünung.



  • Es gibt dazu zugelassene Systeme, u.a. von ZinCo, Bauder und co. Substrat wird dabei als Auflast/Ballast genutzt.

    Interessant, schaue ich mir an, danke!


    Das sieht allerdings nach extensiver Begrünung aus! Hat damit jemand mehrjährige Erfahrungen?

    Hier mal ein Bild das ich auf die Schnelle gefunden habe, nach ca. 2 1/2 Jahren PV auf der Begrünung.


    Danke! Mir geht es vor allem um den Zustand der Begrünung!


    Die Systeme von ZINCO und Optigrün habe ich inzwischen gefunden. Genau sowas hatte ich vermisst. Irgendwie habe ich deren Markteinführung verpasst. Tsssssss

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Gibt es im Forum Erfahrungen mit PV + Intensivbegrünung auf der selben Teilfläche?

    Erfahrungen noch nicht, allerdings hatte ich vor einiger Zeit für ein BV in Berlin herausgefunden, dass es dafür Lösungen gibt, z.B. hier.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Das sieht allerdings nach extensiver Begrünung aus! Hat damit jemand mehrjährige Erfahrungen?

    Mir geht es vor allem um den Zustand der Begrünung!

    Naja, die obigen Bilder waren vom Herbst 2020. Viel besser ist es nicht geworden:



    Man erkennt, das unter den Panelen was wächst, vielleicht, wenn mal wieder Frühjahr wird, sieht man dann was gruenes.

  • Naja, die obigen Bilder waren vom Herbst 2020. Viel besser ist es nicht geworden:



    Man erkennt, das unter den Panelen was wächst, vielleicht, wenn mal wieder Frühjahr wird, sieht man dann was gruenes.

    Danke für die Bilder, aber ehrlich gesagt sehe ich da so gut wie keinen Pflanzenbewuchs - was auch an meinen Augen liegen könnte. Ist da irgendwas schief gelaufen? Ich kenne auch Extensivbegrünungen sehr viel kräftiger, sichtbarer und vor allem - grüner.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hallo und (vorläufiger) Abschluss, was mich betrifft:

    Woraus schließt Du, dass karl.jonas das zu bebauende Grundstück von einer Gemeinde erworben hat?

    Wie schon geschrieben wurde: die Gebäude sind älter als wir alle, der Kauf erfolgte von einem privaten Eigentümer (ehem. Landwirt).

    Versiegelte Fläche wird durch versiegelte Fläche ersetzt. Und dann noch das ganze als Nachforderung

    Das stimmt nicht ganz, weil 2m tief in den Innenhof gebaut werden soll (die Auflage war: äußere Begrenzung bleibt erhalten) und die obligatorischen Parkplätze dazukommen.

    Grundsätzlich finde ich diese Forderung sehr sinnvoll, allerdings sehe ich bei der geplanten PV ein entweder/oder.

    zumindest bei einem Flachdach. Bei einem Satteldach steigt der Aufwand.

    Meine PV Module liegen 10 Grad aufgeständert auf der extensiven Begrünung.

    Auf dem Flachdach muß man Module sowieso aufständern, da passt das. Beim Satteldach jedoch nicht.

    Es ist also schon ein Entgegenkommen der Gemeinde, dass dort neuer Wohnraum geschaffen werden darf.

    Da könnte man auch der Meinung sein, daß die Gemeinde die Umwandlung von Unterstellplätzen in Wohnungen unterstützen sollte. Bauen im Bestand und dann noch auf vorher bebauter Fläche ist eigentlich das Beste, was einer Gemeinde passieren kann.


    Die Gespräche mit dem Umweltamt (gestern) und dem Bauamt (heute) verliefen sehr konstruktiv. Drei Sachbearbeiter, alle entweder mit guten Argumenten (z.B. beim Brandschutz) oder kompromissbereit (z.B. bei der Dachbegrünung). Die ökologischen Anforderungen bleiben erhalten, werden aber in ihrer Umsetzung flexibel eingefordert. Sozusagen "technologieoffen" :) . Ich hoffe, dass das jetzt mit der Baugenehmigung kurzfristig klappt...


    Vielen Dank an alle, die sich hier beteiligt haben. :)