Türen wurden geplant, angeboten, technisch mehrfach abgestimmt, beauftragt, bestellt und schließlich geliefert und eingebaut. Das Ergebnis sieht so aus
Bauleiter
Planerin
Türmonteur
Türlieferant
Der Türlieferant (nicht Hersteller!) sagt, die Tür sei von der Planerin mit „15 mm Unterschnitt“ bestellt worden. Man habe also das Soll-Maß um 15 mm gekürzt und so geliefert, denn „Unterschnitt" heiße ja „nachträglich abschneiden“ und so habe sie zusätzlich 15 mm „abgeschnitten“. Der Bauleiter fragt, wie dann aus 7 mm + 15 mm zusammen 28 mm bis 30 mm reale Bodenluft entstanden sein können, statt der rechnerischen 22 mm, also 6 - 8 mm Abweichung. Der Lieferant argumentiert mit den zulässigen Toleranzen nach DIN 18202, welche der Türhersteller hier „nutze“. Der Schulungsleiter des Türherstellers hat in einer Fachveröffentlichung vor einigen Jahren geschrieben, dass dieser Türhersteller zur Vermeidung solcher Probleme seine Türen generell um 2 Millimeter „tieferlege“, also mit einer planmäßigen Bodenluft von 5 mm produziere. Demnach betrüge die Abweichung nicht nur 6 mm, sondern sogar 8 - 10 mm!
Weshalb wird hier über 6, 8 oder 10 mm überhaupt gestritten?
- Dem geschulten Auge fällt der Punkt auf.
- Das bei 10 - 15 mm Bodenluft bereits um 10 dB reduzierte Schalldämmmass der Tür sinkt durch die weiteren 10 - 15 mm mehr noch weiter. Es handelt sich hier um WC-Türen, welche direkt an den Pausenbereich eines Tagungszentrums angrenzen, so dass der Punkt hier real relevant ist.
Zur Frage: Ist eine Definition des Begriffs „Unterschnitt“ bei Türen bekannt? (Es ist klar, dass die Wahrscheinlichkeit für dieses Missverständnis bei Gebrauch des Worts „Bodenluft“ geringer gewesen wäre.)