Anforderung an Brandwände / Dachüberstand bei Anbau an bestehende Halle (NRW)

  • Ich habe in NRW zwei aneinander angrenzende Zweifamilienhäuser beantragt. Jedes Haus grenzt wiederum an ein vorhandenes Altgebäude. Für dieses Thema ist das eine um 1900 gebaute Halle aus Ziegelstein mit neuem Blechdach.


    In der "Nachforderung von Unterlagen" für mein Bauvorhaben steht folgendes:

    "Gemäß $ 30 Abs 2 Nr. 4 BauO NRW 2018 sind Brandwände erforderlich als Gebäudeabschlusswand zwischen dem Wohngebäude und den vorhandenen / verbleibenden Bestandsgebäuden. Die geplanten Gebäudeabschlusswände fh / F30 sind gemäß $ 35 Abs 3 Satz 3 BauO NRW 2018 zulässig, da schon der größere direkt angrenzende Baukörper im Osten <2.000m3 Rauminhalt aufweist. Allerdings sind diese Wände gem. $ 35 (5) BauO NRW 2018 mind. 30cm über die Bedachung zu führen. Die geplanten Dachüberstände (Durchgänge von Sparren bzw. Pfetten) sind nach $ 35 (7+8) BauO NRW 2018 nicht zulässig." Die zugehörige Schnittzeichnung hänge ich an.


    Ich möchte nicht ganz nackt in die Gespräche mit dem Architekten und dem Bauamt gehen, deshalb hier meine Frage: ist damit vermutlich der nicht eingezeichnete Abstand vom alten Dach zum neuen Dachüberstand gemeint, und muss dieser mindestens 30 cm betragen? Müsste der Architekt dann nur den Abstand "30cm" eintragen, und ggf. das neue Gebäude ein paar cm höher werden?

  • Ein Schnitt 90° zu dem gezeigten oder wenigstens ein Grundriss könnte den momentanen Nebel lichten.


    Oder dem Architekten einfach mal vertrauen.

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  • ist damit vermutlich der nicht eingezeichnete Abstand vom alten Dach zum neuen Dachüberstand gemeint

    Nein.

    muss dieser mindestens 30 cm betragen?

    Nein. Die Behörde sagt ja, dass der Dachüberstand nicht zulässig ist.

    Müsste der Architekt dann nur den Abstand "30cm" eintragen, und ggf. das neue Gebäude ein paar cm höher werden?

    Nein. Ich verstehe die Nachforderung so (Abgesehen davon, dass es nicht um $ 35 sondern um § 30 geht):

    Die Architekten mögen mir die quick-and-dirty-Zeichnung verzeihen.

  • Ja, die Brandwand muss mind. 30 cm Vertikal über die OK Dach nach oben gezogen werden. Quer zum Gefälle / zur Dachneigung ist das nicht so praktisch, bei Blechdächern noch unpraktischer.


    Escroda hat es richtig dargestellt und am Plan ist nichts auszusetzen. Der Kollege (?) hingegen hat es sich mit seinen Plänen etwas zu einfach gemacht! Hat die Pläne oben wirklich ein Mitglied einer deutschen Architektenkammer vor dem Erreichen des offiziellen Rentenalters aktuell so gezeichnet? Wird der Kollege dafür nach HOAI für die LP2 - 4 voll bezahlt?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Vielen Dank für die Infos, jetzt weiss ich, was gemeint ist. D.h. vermutlich, dass die Abdichtung / Wasserführung bei beiden Dächern die Herausforderung wird. Ich habe gleich den Termin beim Architekten, mal sehen, was der vorschlägt.

  • Das Ergebnis des Architektengesprächs war genau so, wie Escroda es beschrieben hat. Falls jemand Hinweise / Links zu geeigneten Verfahren zur Wasserableitung an beiden Dachkanten (altes (tieferes) Gebäude mit Blechdach, und neues (höheres) Gebäude mit noch nicht festgelegter Eindeckung) hat, würde ich mich darüber freuen.

  • Wie wäre eine Umplanung hin zum Pultdach mit Gefälle weg vom Bestandsgebäude? Zu einfach?

    Vielen Dank für diesen Vorschlag, das lasse ich mir durch den Kopf gehen. Es würde das halbe Wasserproblem lösen (am neuen Dach). Am alten Dach bliebe die Herausforderung erhalten. Aber es hätte den Vorteil, dass die gesamte Dachfläche nach SW ausgerichtet wäre (prima für PV). Allerdings würde das Gebäude auf der Innenhofseite höher (und es würde im Hof schattiger). Oder die Dachneigung flacher.


    Die Gespräche mit dem Umweltamt (gestern) und dem Bauamt (heute) verliefen sehr konstruktiv. Drei Sachbearbeiter, alle entweder mit guten Argumenten (z.B. beim Brandschutz) oder kompromissbereit (z.B. bei der Dachbegrünung). Die ökologischen Anforderungen bleiben erhalten, werden aber in ihrer Umsetzung flexibel eingefordert. Sozusagen "technologieoffen" :) . Ich hoffe, dass das jetzt mit der Baugenehmigung kurzfristig klappt...


    Vielen Dank an alle, die sich hier beteiligt haben. :)