Aus gegebenem Anlass stellt sich mir die Frage, wie werden denn Bestandsgebäude in Wärmeklassen nach der drohenden EU-Verordnung eingeteilt?
Gehen wir mal davon aus, es gibt keinen Energieausweis, weil es rechtlich noch keinen geben musste (kein Verkauf etc...)
Des weiteren wurden im Laufe der Jahrzehnte diverse energetische Optimierungen vorgenommen...Fenster, Heizung, Dachdämmung...
aber alle ohne Förederung und Verpflichtung zum Energieausweis.
Müsste im ersten Schritt einer Umsetzung der (geplanten) EU-Sanierungspflicht nicht erstmal eine Zwangsverpflichtung zur Erstellung von Energieausweisen erfolgen?