Wie werden Bestandsgebäude in Wärmeklassen eingestuft, wenn kein Energieausweis existiert?

  • Aus gegebenem Anlass stellt sich mir die Frage, wie werden denn Bestandsgebäude in Wärmeklassen nach der drohenden EU-Verordnung eingeteilt?


    Gehen wir mal davon aus, es gibt keinen Energieausweis, weil es rechtlich noch keinen geben musste (kein Verkauf etc...)


    Des weiteren wurden im Laufe der Jahrzehnte diverse energetische Optimierungen vorgenommen...Fenster, Heizung, Dachdämmung...

    aber alle ohne Förederung und Verpflichtung zum Energieausweis.


    Müsste im ersten Schritt einer Umsetzung der (geplanten) EU-Sanierungspflicht nicht erstmal eine Zwangsverpflichtung zur Erstellung von Energieausweisen erfolgen?

  • Aus gegebenem Anlass stellt sich mir die Frage, wie werden denn Bestandsgebäude in Wärmeklassen nach der drohenden EU-Verordnung eingeteilt?

    Dafür gibt es noch keine nationalen Regelungen, die Verordnung ist ja noch im Entstehen.


    Die schlechtesten 15% sollen in die Klasse G fallen, stellt sich das EU-Parlament vor, siehe hier.

    Müsste im ersten Schritt einer Umsetzung der (geplanten) EU-Sanierungspflicht nicht erstmal eine Zwangsverpflichtung zur Erstellung von Energieausweisen erfolgen?

    Ja, müsste grundsätzlich, aber das sollen die Länder individuell regeln!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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